Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998



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Transkript:

Benutzungsordnung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm vom 30.06.1998 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.1998 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gem0) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. 1994, S. 153: ergänzt 22.12.1995 GVBl. 1995, S. 521) die folgende Benutzungsordnung, geändert durch 1. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung vom 19.06.2001 (Anhang zur Benutzungsordnung), geändert durch Beschluss vom 08.12.2005, beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Benutzungsordnung 1 Allgemeines (1) Die Gemeindebücherei Nieder-Olm ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Nieder- Olm. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. (2) Jedermann ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen. (3) Die Ausleihe von Medien ist grundsätzlich unentgeltlich. Für die Benutzung wird für volljährige Entleiher/innen eine Jahresgebühr erhoben. Weiterhin werden Entgelte für besondere Leistungen, sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz nach der zu dieser Benutzerordnung gehörenden Gebührenordnung, in der jeweils gültigen Fassung, in Rechnung gestellt. 2 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekannt gemacht. 3 Anmeldung (1) Die Benutzerin/Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage ihres/seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokumentes an und erhält einen Benutzerausweis. Die erforderlichen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert. Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.

(2) Minderjährige können selbst Benutzer werden, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung haben sie die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadenfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren. Die Benutzerin/Der Benutzer sind verpflichtet, der Bücherei Änderung ihres/seines Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen. 4 Benutzerausweis (1) Die Benutzung der Bücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig. (2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Ortsgemeinde Nieder- Olm. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet die/der eingetragene Benutzerin/Benutzer bzw. ihr/sein gesetzlicher Vertreter. 5 Ausleihe, Leihfrist (1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Bücher und Zeitschriften für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden. (2) Die Leihfrist beträgt für Bücher Zeitschriften 4 Wochen 1 und 4 Wochen (3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag und unter Vorlage der Bücher und Zeitschriften verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. 6 Ausleihbeschränkungen Bücher und Zeitschriften, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Für einzelne Bücher oder Zeitschriften kann die Büchereileitung besondere Bestimmungen festsetzen. 7 Vorbestellungen Für Bücher und Zeitschriften kann die Bücherei auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzers Vorbestellungen entgegen nehmen.

8 Auswärtiger Leihverkehr Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich. Ein Anspruch auf Beschaffung von gewünschten Büchern oder Zeitschriften besteht nicht. 9 Verspätete Rückgabe, Einziehung (1) Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unanhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten. Die Gebühren werden in der als Anlage beigefügten Gebührenordnung festgelegt. Die Gebührenordnung ist Bestandteil diese Benutzungsordnung. (2) Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen. 10 Behandlung der Bücher und Zeitschriften (1) Bücher und Zeitschriften sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist die Benutzerin/der Benutzer schadenersatzpflichtig. (2) Vor jeder Ausleihe sind die Bücher und Zeitschriften von der Benutzerin/dem Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Bei entliehenen Büchern und Zeitschriften haftet die Benutzerin/der Benutzer, auch wenn sie/ihn kein Verschulden trifft. (3) Verlust oder Beschädigung der Bücher und Zeitschriften sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. 11 Schadenersatz (1) Die Art und Höhe der Ersatzleistungen bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplares wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird ebenfalls in der Gebührenordnung festgesetzt. 12 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht (1) Jede Benutzerin/Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. (2) Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzerin/des Benutzes übernimmt die Bücherei keine Haftung.

(3) Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Bücherei in der Regel nicht gestattet. 13 Ausschluss von der Benutzung Benutzerinnen/Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. 14 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 24.04.1998 in Kraft. Nieder-Olm, 30.06.1998 Herbert Bouteraa Ortsbürgermeister

Gebührenordnung Anhang zur Benutzungsordnung vom 30.06.1998 1. Ausstellung Benutzerausweis bzw. jeweils Verlängerung für 12 Monate für Erwachsene 10,00 Ersatzausstellung eines Benutzerausweises für Erwachsene 2,50 für Kinder und Jugendliche 1,25 2. Säumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist pro angefangenem Monat 2,00 3. Kostenersatz pauschal bei kleineren Schäden an Büchern oder Zeitschriften 2,50 bei Beschädigung oder Verlust von Büchern/Zeitschriften Werterstattung 4. Bestellgebühr je Fernleihschein pro Buch 1,50 Darüber hinaus sind Kosten, die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden von der/dem Benutzer/in zu tragen. 5. Kopieren aus Büchern und Zeitschriften pro Blatt 0,05