VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik. Richtlinienarbeit des VDI. Ladungssicherung Transporter (VDI 2700 Blatt 16)



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Transkript:

Richtlinienarbeit des VDI Ladungssicherung Transporter (VDI 2700 Blatt 16) Seite 1 / Ralf Ober / Mai 2006

VDI-Gliederung Technik und Wissenschaft Max-Eyth-Gesellschaft Agrartechnik im VDI VDI-Gesellschaft Bautechnik VDI-Kompetenzfeld Biotechnologie VDI-Gesellschaft Energietechnik VDI-Gesellschaft Entwicklung Konstruktion Vertrieb VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik VDI-Gesellschaft Werkstofftechnik VDI-Kompetenzfeld Informationstechnik VDI-Gesellschaft Kunststofftechnik VDI-Fachgebiet Medizintechnik VDI/VDE-Gesellschaft Mikroelektronik, Mikro- und Feinwerktechnik Seite 2 / Ralf Ober / Mai 2006

VDI-Gliederung Technik und Wissenschaft VDI-Kompetenzfeld Nanotechnik VDI-Kompetenzfeld Optische Technologien VDI-Gesellschaft Produktionstechnik (ADB) Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN-Normenausschuss KRdl VDI-Gesellschaft Systementwicklung und Projektgestalltung (GSP) VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik (VDI-KUT) VDI-Gesellschaft Verfahrenstechnik und Chemieingenieurwesen VDI-Gesellschaft Seite 3 / Ralf Ober / Mai 2006

VDI-Gesellschaft Seite 4 / Ralf Ober / Mai 2006

VDI - Richtlinien Seite 5 / Ralf Ober / Mai 2006 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen 2700a Ausbildungsnachweis Ladungssicherung 2700 Blatt 1 Ausbildungsinhalte Ladungssicherung 2700 Blatt 2 Zurrkräfte 2700 Blatt 3.1 Gebrauchsanleitung für Zurrgurte, Zurrketten und Zurrdrahtseile 2700 Blatt 3.2 Ladungssicherungshilfsmittel 2700 Blatt 3.3 Anforderungen an den Fahrzeugaufbau 2700 Blatt 4 Lastverteilungsplan 2700 Blatt 5 Qualitätsmanagement Systeme 2700 Blatt 6 Zusammenladung von Stückgütern 2700 Blatt 7 Ladungssicherung im Kombinierten Ladungsverkehr

VDI - Richtlinien Seite 6 / Ralf Ober / Mai 2006 2700 Blatt 8 Sicherung von Pkw und leichten Nfz auf Autotransportern 2700 Blatt 9 Ladungssicherung von Papierrollen 2700 Blatt 10.1 Ladungssicherung von Betonfertigteilen: Elementdecken und Elementwände 2700 Blatt 10.2 dito, Betonrohre und Schachtringe 2700 Blatt 10.3 dito, Beton-Pflastersteine 2700 Blatt 11 Ladungssicherung von Betonstahl 2700 Blatt 12 Ladungssicherung bei Getränketransporten 2700 Blatt 13 Ladungssicherung bei Schwertransporten 2700 Blatt 14 Reibwerte und ihre Ermittlung 2700 Blatt 15 Rutschhemmende Materialien 2700 Blatt 16 Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t zgm

Probleme der Ladungssicherung Ladungssicherung kostet Zeit Ladungssicherung ist sehr aufwendig im Verteilerverkehr Die Ladungssicherung von Kleinteilen gestaltet sich schwierig Ladegüter sind durch Niederzurren oftmals nicht zu sichern Oft liegen inhomogene Ladeeinheiten vor Seite 7 / Ralf Ober / Mai 2006

22 Ladung Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Seite 8 / Ralf Ober / Mai 2006

Auswirkungen von 22 StVO Der Gesetzgeber gibt die Pflicht zur Ladungssicherung vor Der Gesetzgeber regelt nicht die (technische) Durchführung der Ladungssicherung Die Durchführung der Ladungssicherung richtet sich nach dem Stand der Technik Der Stand der Technik findet sich in Normen, Richtlinien, Leitlinien, Verladeanweisungen, Handbüchern etc. wieder Seite 9 / Ralf Ober / Mai 2006

Seite 10 / Ralf Ober / Mai 2006 VDI-Gesellschaft

Inhalt Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t zgm mit und ohne Anhänger Vorbemerkung 1 Allgemeine Hinweise 2 Verfahren der Ladungssicherung 3 An- und Einbauten zur Aufnahme von Ladegut 4 Einrichtungen, Zurrmittel und Hilfsmittel zur Ladungssicherung 5 Stau- und Sicherungsvarianten 6 Erstellung von Verlade- und Sicherungsanweisungen Schrifttum Literatur Anhang 1 Prüfanforderungen an Paketverteilerfahrzeuge Anhang 2 Aufbaufestigkeiten Seite 11 / Ralf Ober / Mai 2006

Transportfahrzeuge Im Rahmen der VDI 2700 Blatt 16 werden Transporter mit einer zgm bis 7,5 t mit und ohne Anhänger betrachtet, die für den Gütertransport eingesetzt werden. (Transporter: Kastenwagen, Pritschenfahrzeug, Kofferfahrzeuge und sonstige Nutzfahrzeuge) Pkw-Kombi, Nutzfahrzeug-Kombi und Mehrzweck- Personenkraftwagen fallen ebenfalls unter diese Richtlinie. Seite 12 / Ralf Ober / Mai 2006

Massen- bzw. Trägheitskraft Seite 13 / Ralf Ober / Mai 2006

Regalsysteme Zur Unterbringung von Paketen, Werkzeugen, Teilen, Geräten u.ä. Müssen Kräfte, die sich aus verschiedenen fahrdynamischen Zuständen ergeben, ohne bleibende Verformung und ohne Schäden aufnehmen Ab Werk oder nachträglich von Fahrzeugausrüstern Montageanleitung bei nachträglichen Einbau beachten Eigenbauten unter ganz speziellen Voraussetzungen möglich Seite 14 / Ralf Ober / Mai 2006

Paketverteilung mit Paketverteilerfahrzeugen Innenausstattung zwei Reihen Regale und Mittelgang Regalböden schräg oder mit Kante rutschhemmendes Material optional auch Klappregale Trennwand mit Türdurchgang Seite 15 / Ralf Ober / Mai 2006

Paketverteilung mit Paketverteilerfahrzeugen Beladung gleichmäßig zwischen rechter und linker Seite formschlüssig in Fahrzeuglängsrichtung schwere Pakete auf dem Fahrzeugboden Im Mittelgang, wenn die rechte und linke Bodenabstellfläche unter den Regalen mit Paketen aufgefüllt ist Sperrige Ladegüter können auch im Mittelgang transportiert werden Seite 16 / Ralf Ober / Mai 2006

Paketverteilung mit Paketverteilerfahrzeugen Ladungssicherung allgemeine Grundlagen sind zu beachten Regale müssen in und entgegen der Fahrtrichtung einen geeigneten Abschluss haben bei schräg geneigten Regalen rutschhemmende Materialien Regalkante (40 mm) bei horizontalen Regalen Zurrnetze, Sperrstangen, Gurte oder Sicherungsplanen bei glatten, horizontalen Regalen ohne Kante Seite 17 / Ralf Ober / Mai 2006

Paketverteilung mit Paketverteilerfahrzeugen Entscheidend ist, dass beim Transport von Paketen weder der Fahrer, noch ein unbeteiligter Dritter, noch die fahrdynamischen Eigenschaften des Fahrzeuges negativ beeinflusst werden! Seite 18 / Ralf Ober / Mai 2006