Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste



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Transkript:

Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste Sie wollen Berufskraftfahrer ausbilden? Keine Ausbildung möglich Ist der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet? Alle Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung Es kann durch überbetriebliche können im Betrieb vermittelt werden nein Ergänzungsausbildung oder nein das Unternehmen verfügt über die erforder- Verbundausbildung behoben liche Ausstattung: z. B. Arbeitsplatz, werden? Grundausstattung zur Wartung und Pflege der Fahrzeuge Zahl der Auszubildenden steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze/beschäftigte Fach- Im Ausbildungsvertrag aufnehmen kräfte Ausbildender/Ausbilder persönlich geeignet? nein Ausbilder bestellen, der Ausbildender/Ausbilder nein fachlich geeignet ist oder nein fachlich geeignet? Ausbildereignungsprüfung ablegen Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer als Ausbildungsstätte und Kontaktaufnahme mit dem Ausbildungsberater Freie Ausbildungsplätze melden an: Berufsberatung des zuständigen Arbeitsamtes BGL-Ausbildungsplatzbörse im Internet nutzen

Weitere Möglichkeiten der Gewinnung von Auszubildenden: Stellenanzeige aufgeben Praktikumplätze anbieten Nachfrage in Schulen Umfrage bei Mitarbeitern Geeigneten Bewerber ggf. an Hand des Anforderungsprofils auswählen Zum Vorstellungsgespräch einladen (am besten am Nachmittag, damit fallen keine Schulstunden aus) Einstellungstermin zum Ende der Sommerferien wählen, da beginnt auch die Berufsschule Ist der Bewerber 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre? nein Voraussetzungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zu beachten Vertragsabschluss nur mit Abstimmung des gesetzlichen Vertreters Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz ( 32 ArbSchG) anfordern Berufsausbildungsvertrag abschließen. Vordrucke Berufsausbildungsvertrag hat die zuständige IHK. Mindestinhalte des schriftlichen Berufsausbildungsvertrags: Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit Zahlung und Höhe der Vergütung Dauer des Urlaubs Voraussetzung, unter der der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann

Betrieblicher Ausbildungsplan mit zeitlicher und sachlicher Gliederung erstellen und als Anlage dem Berufsausbildungsvertrag anhängen Berufsausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden, Auszubildenden und ggf. dessen gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen Berufsausbildungsvertrag mit Anlage (betrieblicher Ausbildungsplan, Bescheinigung der Erstuntersuchung bei Jugendlichen unter 18 Jahren) und Antrag auf Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse an die zuständige IHK schicken Lohnsteuerkarte mit Vertragsabschluss anfordern. Damit wird verhindert, dass Jugendlicher weitere Ausbildungsplätze blockiert Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Verwertung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79 19-0 Telefax: (069) 79 19-227 e-mail: bgl@bgl-ev.de internet: www.bgl-ev.de

Start der Ausbildung Auszubildenden in der Berufsschule anmelden Einschlägige Gesetze besorgen Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung Jugendarbeitsschutzgesetz 1. Tag der Ausbildung Auszubildenden in den Betrieb und an seinen Arbeitsplatz einführen Mitarbeiter vorstellen Über Sicherheitsbestimmungen informieren Sozialversicherungsausweis entgegennehmen Berichtsheft aushändigen Mitgliedsbestätigung einer Krankenkasse entgegennehmen Während der gesamten Ausbildungsdauer Berichtsheft kontrollieren Zum Berufsschulunterricht freistellen Zum Fahrschulunterricht freistellen 1. Ausbildungshr Inhalte der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung des 1. Ausbildungshres vermitteln Jugendlicher kann als Beifahrer ab dem 16. Lebenshr mitfahren Auszubildenden in der Fahrschule anmelden Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1 und C1E können mit 17 Jahren erworben werden. Der Auszubildende muss hierzu durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachweisen, dass er fähig ist, Fahrzeuge dieser Fahrerlaubnisklassen zu führen Bescheinigung der 1. Nachuntersuchung vorlegen lassen

2. Ausbildungshr Inhalte der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung des 2. Ausbildungshres vermitteln Auszubildenden zur Zwischenprüfung anmelden und zur Prüfung freistellen 3. Ausbildungshr Inhalte der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung des 3. Ausbildungshres vermitteln Auszu000000bildenden zur Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE anmelden Zur Abschlussprüfung anmelden und zur Prüfung freistellen Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Verwertung und Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet. Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79 19-0 Telefax: (069) 79 19-227 e-mail: bgl@bgl-ev.de internet: www.bgl-ev.de