NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012



Ähnliche Dokumente
Studienordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel über Ziel, Aufbau und Inhalt der Bachelor- und Master-Studiengänge Multimedia Production

Die Inhalte des Studiums zum Bachelor of Arts bzw. zum Master of Arts ergeben sich gemäß Anlage 1 bzw. 2 zu dieser Studienordnung.

(1) Der Master-Studiengang Mechatronik ist ein konsekutiver Studiengang zum gleichnamigen Bachelor-Studiengang des Fachbereichs.

Erster Abschnitt: Spezifische Regeln zum Studiengang

Studienordnung (Satzung) des Master - Studiengangs Maschinenbau am Fachbereich Maschinenwesen der Fachhochschule Kiel

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung Ziel, Aufbau und Inhalt des o.g. Studiums.

NBl. MWV Schl.-H. 5/2010, S. 56 Tag der Bekanntmachung: 31. August 2010

Studienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel

Studienordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel über Ziel, Aufbau und Inhalt der Bachelor- und Master-Studiengänge Multimedia Production

(1) Die Inhalte des Studiums ergeben sich gemäß Anlage 1 zu dieser Studienordnung.

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement

NBl. MWV Schl.-H. Nr. 5/2011, S. 89 Tag der Bekanntmachung: 14. Oktober 2011

B A C H E L O R - S T U D I E N O R D N U N G

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

Tag der Bekanntmachung im NBl. HS MSGWG Schl.-H.: , S. 77 Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der UL:

FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE:

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Satzung. des Fachbereichs Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen. der Fachhochschule

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

Prüfungs- und Studienordnung Master Internationale Fachkommunikation Seite 1

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015, S. 84 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 9. Februar 2015

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 13/2015

Qualitätssatzung (Satzung) der Fachhochschule Kiel

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Mitteilungsblatt Nr. 93. FACHHOCHSCHULE LAUSITZ University of Applied Sciences. - Studienordnung für den Studiengang Chemieingenieurwesen

Amtliche Bekanntmachung

Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

NBl. HS MSGWG Schl.-H. Nr. 1/2015 vom 26. Februar 2015, S. 87 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Fachhochschule Kiel: 11.

S T U D I E N O R D N U N G

Studienordnung (Satzung) für den Online-Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre des Fachbereichs Wirtschaft an der Fachhochschule Kiel

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

vom Präambel

Amtliche Bekanntmachungen

Aufgaben der Studienordnung

Studienordnung (Satzung) für den Bachelor-Studiengang LANDWIRTSCHAFT am Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013

1 Aufgaben der Studienordnung

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/ Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Masterstudiengang Informatik

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Evaluationsordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel

B. B e s o n d e r e T e i l e III. Besonderer Teil der Prüfungs- und Studienordnung für das Fach Medieninformatik

4 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Allgemeiner Teil. Geändert wird 1. Artikel 1 Änderungen

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel FPO Europäische Ethnologie / Volkskunde BaMa 2-Fächer (Keine amtliche Bekanntmachung)

NBl. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 01/2015, S. 88. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 3. Februar 2015.

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Berlin

Amtliche Bekanntmachungen

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West

Amtliche Bekanntmachungen

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Bestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE:

Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1

Satzung des Fachbereichs Angewandte. der Prüfungsordnung und der Studienordnung für den Bachelor- Studiengang Biomedizintechnik Vom 13.

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang. Informatik. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Satzung. des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule. über das Studium. im grundständigen Studiengang Architektur. mit dem Abschluss Bachelor

(vom 18. September 2002, NBl. MBWFK Schl.-H. S. 621 ff.) zuletzt geändert durch Satzung vom 15. März 2007 (NBl. MWV Schl.-H S.8f.

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001

geändert durch Satzungen vom 1. September Juni November März Februar 2014

Studienordnung (Satzung) für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau des Fachbereich Maschinenwesen an der Fachhochschule Kiel (V2)

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

Studienordnung. der Hochschule für Telekommunikation Leipzig. Fakultät Informations- und Kommunikationstechnik. für den. Bachelorstudiengang

4 Pflichtmodule im Fach Betriebswirtschaftslehre. In 7 Abs. 2 wird im Fach Betriebswirtschaftslehre der Punkt c. geändert:

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 1/2016, S. 10. vom 25. Februar 2016 Veröffentlicht auf der Homepage: 15. Januar 2016

Studienordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel über Ziel, Aufbau und Inhalt der Bachelor- und Master-Studiengänge Multimedia Production

Geltungsbereich. 2 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren

Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein für das Studienjahr 2015/2016

Studienordnung für den Masterstudiengang International Energy Economics and Business Administration an der Universität Leipzig

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau

Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2011, S. 107,

S T U D I E N O R D N U N G

/A13. Inhalt. Anlage 1: Beispielstudienplan Anlage 2: Studien- und Prüfungsplan

Transkript:

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 Studienordnung (Satzung) für den Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation am Fachbereich Medien der Fachhochschule Kiel Aufgrund des 52 Abs. 10 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 4. Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Konvent des Fachbereichs Medien der Fachhochschule Kiel vom 17. April 2012 folgende Satzung erlassen: 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung des Fachbereichs Medien und der Prüfungsverfahrensordnung der Fachhochschule Kiel Ziel, Aufbau und Inhalt eines Studiums im Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation zum Bachelor of Arts (B.A.) am Fachbereich Medien der Fachhochschule Kiel. 2 Studienziel und Studium Ziel des Studiums ist die Heranbildung von Führungskräften im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation. Im Rahmen des Studiums kann mit dem Bachelor of Arts, abgekürzt B.A., ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben werden, der wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen beinhaltet. Das Studium soll mit seinem stärker anwendungsorientierten Charakter auf wissenschaftlicher Grundlage auf die Übernahme von Führungsaufgaben im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation vorbereiten, indem die Absolventinnen und Absolventen durch Kenntnis des entsprechenden Instrumentariums in die Lage versetzt werden, selbstständig und verantwortungsvoll praktische Aufgabenstellungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation zu lösen. 3 Studieninhalte Die Inhalte des Studiums ergeben sich gemäß Anlage 1 zu dieser Studienordnung. 4 Studium Die vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen sind für den vollen Studienerfolg selbstständig vor- und nachzubereiten. 5 Art und Gegenstand der Lehrveranstaltungen (1) Veranstaltungsarten sind: a) Online-Lehre: Selbstständige Bearbeitung internetgestützter Lehrmodule mit Betreuung durch eine Dozentin bzw. einen Dozenten

b) Internetdialog: Internetgestützter Dialog zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Betreuung durch eine Dozentin bzw. einen Dozenten c) Vorlesung: Vermittlung des Lehrstoffs ohne Aussprache d) Lehrvortrag: Vermittlung des Lehrstoffs mit Aussprache e) Übung: Verarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffs in theoretischer und praktischer Anwendung f) Seminar: Bearbeitung von Spezialgebieten durch Diskussionen gegebenenfalls mit Referaten der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer g) Projekt: Bearbeitung praktischer Fragestellungen in Gruppen an der Hochschule mit fachlicher Betreuung durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer h) Berufspraktischer Studienteil: Praktische Tätigkeiten in einem Betrieb mit fachlicher Betreuung durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer i) Exkursion: Studienfahrt mit Begleitung zur Vertiefung des Stoffes durch Einblicke in die Praxis (2) Art und Gegenstand der Lehrveranstaltungen sowie deren Anteil am zeitlichen Gesamtumfang und Zuordnung zu den einzelnen Studienhalbjahren sind in der Anlage 1 zur Studienordnung festgelegt. (3) Die Lehrveranstaltungen der Module erhalten Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). 6 Beschränkung der Teilnahme an Veranstaltungen gemäß 4 Abs. 5 HSG (1) Nach 4 Abs. 5 HSG hat jede(r) Studierende der Fachhochschule Kiel grundsätzlich das Recht auf freien Zugang zu allen Veranstaltungen, sofern sich durch die Anzahl der verfügbaren Arbeitsplätze keine Beschränkung ergibt. (2) In Seminaren und Übungen soll die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer 25 Personen nicht überschreiten. (3) Melden sich zu einer Veranstaltung nach Absatz 2 mehr als 25 Teilnehmer oder Teilnehmerinnen an und müssen diese gemäß Prüfungsordnung eine Leistung zu dieser Veranstaltung erbringen, sind Parallelveranstaltungen einzurichten. Falls das Lehrdeputat der für diese Veranstaltungen zur Verfügung stehenden Lehrkräfte erschöpft ist, sind im Rahmen vorhandener Mittel und Möglichkeiten Lehrbeauftragte anzuwerben. (4) Kann der Veranstaltungsbedarf nicht nach Absatz 3 ausgeglichen werden, kann der Konvent für die betreffende Lehrveranstaltung die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß Absatz 2 beschränken. Dabei sind Studierende höherer Semester bevorzugt zu behandeln; sofern mehr gleichberechtigte Bewerberinnen oder Bewerber als verfügbare Studienplätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Studienordnung Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation Seite 2

7 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2012 in Kraft. Sie gilt erstmals für die Studierenden, die im Wintersemester 2012/13 ein Studium im Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation am Fachbereich Medien der Fachhochschule Kiel aufnehmen. Kiel, den 4. Juli 2012 Fachhochschule Kiel Fachbereich Medien Prof. Dr. Bernd Vesper Der Dekan Studienordnung Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation Seite 3

Anlage 1 zur Studienordnung: Module nach Studienjahren und halbjahren, Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation Erstes Studienjahr: Einführung in die Publizistik 2 0 2 5 Medienwissenschaft 4 0 4 10 Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens 2 0 2 5 Statistik und Befragung 2 2 4 5 Rhetorik und mediengerechtes Schreiben 2 2 4 5 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 4 0 4 5 Medienrecht 4 2 6 5 Public Relations 2 2 4 10 Management und Unternehmensführung 4 0 4 5 Summe: 12 4 16 6 38 60 Zweites Studienjahr: Absatzwirtschaft und Marktkommunikation 2 0 2 5 Mediennutzung und Rezeptzionsforschung 2 0 2 5 Grundlagen der Gestaltung 2 2 4 5 Corporate Video in der Öffentlichkeitsarbeit 2 2 4 5 Wahlpflichtmodul 2 2 4 5 Medienanalyse 2 2 4 5 PR-Evaluation 2 0 2 5 AV-Nachrichtenmedien 2 4 6 10 Unternehmenskommunikation 2 2 4 5 Summe: 12 8 10 10 40 60 L = Lehrvortrag; Ü = Übung; S = Seminar; SWS = Semesterwochenstunden; CP = Leistungspunkte nach ECTS Studienordnung Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation Seite 4

Drittes Studienjahr Bachelor: Teammanagement und Führung 2 2 5 Medienarbeit, Veranstaltungs- und Kampagnenkonzeption 2 2 4 5 Politische Kommunikation 2 2 4 10 Wahlpflichtmodul 2 2 4 5 Medienethik 2 2 5 Medienprojekt 2 2 10 Wahlpflichtmodul 4 4 6 10 Summe 8 10 8 8 34 60 Viertes Studienjahr: Projekt im Unternehmen 2 2 10 Bachelorthesis 2 2 12 Kolloquium 2 2 3 Summe 2 8 10 30 Gesamtsumme 1. 7. Semester: 122 210 L = Lehrvortrag; Ü = Übung; S = Seminar; SWS = Semesterwochenstunden; CP = Leistungspunkte nach ECTS Studienordnung Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation Seite 5