Aufsuchende mobile Jugendarbeit / Streetwork in Oberberg. Rahmenkonzeption für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes



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Transkript:

Aufsuchende mobile Jugendarbeit / Streetwork in Oberberg Rahmenkonzeption für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes (gültig ab Oktober 2011) 1 1. Ausgangssituation: In den letzten Jahren (vor 2009) zeichneten sich in einigen Kommunen des Oberbergischen Kreises Situationen ab, in denen jugendliche Gruppen, aber auch vereinzelte Jugendliche, von der Öffentlichkeit als störend, mitunter auch als bedrohlich erlebt wurden. Gelegentlich beklagte sich die Geschäftswelt darüber, dass Kunden sich belästigt fühlen, mit der Folge negativer Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb. Sachbeschädigungen, öffentlicher Alkoholkonsum und verbale Provokationen führten zu Unbehagen und Missstimmung bei der in der Regel erwachsenen Bevölkerung. Ordnungsrechtliche Maßnahmen, etwa die Deklaration jugendgefährdender Orte, Alkoholverbote auf Plätzen oder die Vertreibung der Störenfriede schienen nicht (allein) geeignet, die Situationen nachhaltig zu entschärfen oder Frontenbildung zu verhindern. Jugendliche fühlten sich in solchen Fällen oft ausgegrenzt, klagten andere Treffpunkte ein oder nahmen sie ein. Aufsuchende mobile Jugendarbeit / Streetwork wurde sukzessive auf dem Hintergrund der präventiven Ausrichtung der Arbeit des Kreisjugendamtes projekthaft entwickelt. Inzwischen ist sie als ein Standbein der Offenen Kinder- und Jugendarbeit fester Bestandteil des geltenden Kinder- und Jugendförderplanes. Es wird erkennbar, dass die vorangegangene Ausgangssituation nur Anlass für den Einsatz von Streetworkern war. Tatsächlich aber ist die aufsuchende mobile Jugendarbeit ein eigenständiges Jugendhilfeangebot mit dem Ziel, bereits so zeitnah Unterstützungsangebote zu offerieren, dass spätere kostenträchtige Hilfen bereits im Vorfeld vermieden werden können. 2. Gesetzlicher Auftrag: 11 (1) SGB VIII: Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen 1 Bereits seit Oktober 2009 arbeiten im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Streetworker auf der Basis der Rahmenkonzeption ebenfalls vom Oktober 2009. In die vorliegende Rahmenkonzeption sind erste Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit eingeflossen.

2 anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. 12 des 3. AG-KJHG KJFöG: Offene Jugendarbeit findet insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten, Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als Abenteuer- und Spielplatzarbeit sowie in kooperativen und übergreifenden Formen und Ansätzen statt. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen und hält für besondere Zielgruppen spezifische Angebote der Förderung und Prävention bereit. Aufsuchende mobile Kinder- und Jugendarbeit geht dabei über die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen hinaus. Sie ist in Anwendung dieser Rechtsnorm die geeignete Form, um auf Jugendliche zuzugehen, die von anderen etablierten Angebotsformen nicht erreicht werden. Sie berücksichtigt daneben auch die Belange der Jugendsozialarbeit ( 13 SGB VIII) und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ( 14 SGB VIII). 3. Adressaten / Zielgruppen: Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, erforderlichenfalls auch über das 27. Lebensjahr hinaus ( 11 Abs. 4 SGB VIII), Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die nicht von Einrichtungen, Vereinen und Verbänden erreicht werden, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die ausgegrenzt oder von Ausgrenzung bedroht sind, Problemgruppen/Benachteiligte (Schulverweigerer, Drogenkonsumenten, Einzelgänger, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete, Zugehörige auffälliger Subkulturen) 4. Ziele und fachliche Standards 2 : Mobile Jugendarbeit verfolgt das Ziel, die Lebenssituation der angesprochenen Zielgruppe nachhaltig zu verbessern und sie in ihrer Entwicklung zu fördern. 2 In Anlehnung an: http://www.stadtkonzeption.offenburg.de/lib/download.php?key=95b4a1b21b98&file=/dynamic/datei/was_leis tet_mobile_jugendarbeit.pdf&name=was_leistet_mobile_jugendarbeit%3f (Stand 27.09.2011)

3 Sie setzt dabei an der Lebenssituation jeder/jedes Einzelnen an mit dem Ziel, o individuelle Ressourcen zu erschließen, o Handlungsspielräume zu erweitern, o die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und o bei der Alltagsbewältigung zu unterstützen. an der spezifischen Situation von Cliquen und Gleichaltrigengruppen an mit dem Ziel, o gruppenbezogene Lernprozesse solidarischen Handelns und gegenseitiger Unterstützung auszulösen und zu begleiten. an den strukturellen Lebensbedingungen an mit dem Ziel, o die Rahmenbedingungen, die die jungen Menschen vorfinden, zu verbessern. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Streetworker folgende fachliche Standards berücksichtigen: Fachliche Standards (aufsuchende Arbeit- Streetwork) Der Streetworker kennt die Treffpunkte und Aufenthaltsorte von Jugendlichen und sucht diese regelmäßig auf. Er macht seinen Arbeitsauftrag transparent. Er verhält sich an den Treffpunkten der Jugendlichen wie ein Gast. Begründete Interventionen behält er sich bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung vor. Der Streetworker leistet niedrigschwellige Beratung sofort und an Ort und Stelle. Fachliche Standards (Individuelle Beratung und Unterstützung) Jeder Jugendliche hat das Recht auf Beratung und das Recht, Beratung abzulehnen. Krisengespräche erfolgen sofort. Der Streetworker ist zeitlich so flexibel, dass er bei Bedarf kurzfristig mehrere Stunden am Stück für die Begleitung und Unterstützung Einzelner investieren kann. Die Orte der Beratung werden gemeinsam festgelegt. Der Streetworker ist zunächst für alle Themenbereiche der Jugendlichen zuständig. Die Weitervermittlung an Fachdienste erfolgt bei Notwendigkeit in Absprache mit dem Jugendlichen. Der Streetworker steht weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Fachliche Standards (Angebote für Gruppen und Cliquen) Angebote für Gruppen und Cliquen werden gemeinsam mit den Jugendlichen geplant. Wenn der Bedarf für ein Gruppen- oder Cliquenangebot deutlich wird, versucht der Streetworker, dies so schnell wie möglich zu realisieren.

4 Fachliche Standards (Gemeinwesenorientierte Arbeit) Der Streetworker kennt die Infrastruktur eines Gemeinwesens. Er pflegt Kontakte zu allen für die Jugendlichen relevanten Institutionen. Er setzt sich durch Gremien und Öffentlichkeitsarbeit für die Interessen der Zielgruppe im Gemeinwesen ein. 5. Grundlegende Handlungsstandards 3 : Ganzheitlichkeit und Ressourcenorientierung Die jungen Menschen werden in Zusammenhang mit all ihren Stärken und Schwächen, biographischen Mustern, sozialen Bezügen, Bedürfnissen, Interessen, Wünschen, Verhaltensäußerungen und Einstellungsmustern gesehen. Kontinuität in der Beziehungsarbeit Der Streetworker hält kontinuierlich, verlässlich und über längere Zeit Kontakt, um den Jugendlichen zu ermöglichen, langsam Vertrauen aufbauen zu können. Bedürfnisorientierung und Partizipation Auf der Basis eines tragfähigen Kontakts bemüht sich der Streetworker, die Bedürfnisse der jungen Menschen zu erkennen, und entwickelt daraus bei Bedarf gemeinsam mit ihnen geeignete Angebote. Diese sind situationsbezogen und orientieren sich an den Möglichkeiten im Sozialraum. Freiwilligkeit Die jungen Menschen entscheiden über Art und Umfang des Kontakts und der Hilfe. Sie bestimmen, welche Angebote sie nutzen wollen und tragen die Verantwortung für das Gelingen des von ihnen gewählten Lösungsweges. Flexibilität Die Anpassung an die Lebensrhythmen der verschiedenen Zielgruppen erfordert im hohem Maße Flexibilität hinsichtlich der Veränderung der Thematiken, Problemlagen, Methoden, Angebote und Arbeitszeiten. Niedrigschwelligkeit Das Kontakt- und Hilfsangebot ist niedrigschwellig. Ohne Vorbedingungen oder Vorleistungen können die Klienten das Hilfsangebot annehmen. Akzeptanz/Authentizität Der Streetworker begegnet den Jugendlichen mit Achtung und Wertschätzung ihrer Person. Er tritt ihnen authentisch gegenüber und macht transparent, wenn er Einstellungen oder Verhaltensweisen der jungen Menschen für riskant oder moralisch nicht vertretbar hält. 3 In Anlehnung an: http://www.stadtkonzeption.offenburg.de/lib/download.php?key=95b4a1b21b98&file=/dynamic/datei/was_leis tet_mobile_jugendarbeit.pdf&name=was_leistet_mobile_jugendarbeit%3f (Stand 27.09.2011) Und http://www.streetwork-wuerzburg.de/streetarbeit.htm

5 Vertrauensschutz Der Streetworker gewährt uneingeschränkten Vertrauensschutz. Ohne das Mandat der jungen Menschen gibt er keine personenbezogenen Informationen an Andere weiter. Ausnahme: Bei akuter Selbst- und Fremdgefährdung interveniert er auch ohne Mandat des jungen Menschen, um das Wohl des Gefährdeten zu schützen. Geschlechterdifferenziertes Arbeiten Er berücksichtigt bei allen Angeboten das geschlechtsspezifische Rollenverhalten der jungen Menschen und ist sich bewusst, dass sich an Jungen und Mädchen unterschiedliche Anforderungen richten. Er versucht dazu beizutragen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen und entsprechende Angebote zu unterbreiten. Interkulturelles Arbeiten Aufsuchende mobile Jugendarbeit verlangt von den Mitarbeitern interkulturelle Kompetenz, das bedeutet insbesondere das Bemühen, die Deutungsmuster und Handlungsweisen von jungen Menschen vor dem Hintergrund ihrer kulturellen Prägung zu verstehen, und die Fähigkeit, ihnen gegenüber angemessen zu handeln und entsprechend mit ihnen zu kommunizieren. Fachpolitische Abgrenzung Streetwork grenzt sich klar gegen sicherheits- und ordnungspolitische Instrumentalisierung ab. 6. Personelle Anforderungen: Die Aufgabe muss von einer fachlich kompetenten und entsprechend ausgebildeten Fachkraft durchgeführt werden. In Betracht kommt das Berufsbild Diplom-Sozialarbeiter/in bzw. Diplom-Sozialpädagoge/in oder ein vergleichbarer Abschluss (Bachelor). Unter besonderen Voraussetzungen sind Ausnahmen im Einzelfall möglich. In gleicher Weise ausschlaggebend für ein Gelingen sind das persönliche Engagement sowie die Erfahrungs- und Reifemerkmale des Bewerbers/ der Bewerberin. Gemessen an der Einwohnerzahl und der Zahl der Jugendlichen in den meisten Kommunen und den Aufgabenfeldern ist eine Vollzeitstelle nicht angezeigt. Vielmehr scheint es zunächst sinnvoll, eine gemeinsame hauptamtliche Vollzeitkraft in benachbarten Kommunen einzusetzen, auch wenn Nachteile organisatorischer Art damit verbunden sein können. Dies geschieht auf dem Hintergrund, dass Personalwechsel in Beziehungsarbeit kontraproduktiv ist. Eine Vollzeitstelle trägt eher dazu bei Personalwechsel zu verhindern. Ausstattung der Fachkraft: Büro: Bus mit Standheizung/ähnlich funktionales Fahrzeug oder Büroraum Fahrzeug: das mobile Büro, Dienstwagen oder eigener PKW gegen Kostenerstattung

6 Mobiltelefon zur ständigen Erreichbarkeit Notebook zur mobilen Arbeit an unterschiedlichen Standorten Ausreichende Ausstattung mit Bürotechnik (ggf. Internetanschluss) Kleines Handgeld zum Bestreiten gelegentlicher unbürokratischer Hilfen Geeignete Räumlichkeiten im Sozialraum als Treffpunkt und Möglichkeit zur individuellen Betreuung und zur Gruppenarbeit 7. Projektdauer: Ambulante mobile Jugendarbeit / Streetwork ist erst nach Ablauf von ein bis zwei Jahren auf einem Stand, der das Wirken in seinen Folgen erkennen lässt. Zunächst und in erster Linie geht es um Beziehungsarbeit, die Zeit braucht. Projekte sollen deshalb auf längere Zeit angelegt werden. Projekte werden in ihrem Verlauf und an deren Ende evaluiert, um Aussagen über einen möglichen Fortbestand, ggf. auch unter veränderten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, treffen zu können. Grundlage hierfür sind neben der Jahresplanung auch Jahresberichte zur Dokumentation der erreichten Ergebnisqualität. 8. Anstellungsträger / Zusammenarbeit: Die Durchführung der Projekte wird durch das Kreisjugendamt begleitet. Der Anstellungsträger verpflichtet sich im Falle einer finanziellen Unterstützung durch das Jugendamt zur engen Zusammenarbeit. Er ist bereit notwendige Informationen, die zur Auswertung der Projektarbeit erforderlich sind, ggf. auch schriftlich vorzutragen und an notwendigen Projektgesprächen teilzunehmen. Er ist bereit die Arbeit im Falle einer Förderung an den grundsätzlichen Inhalten der Rahmenkonzeption auszurichten. Weitergehende Einzelheiten sind ggf. in einer Vereinbarung festzuhalten.