Inkasso ist unser Auftrag
Die HFI Finanz- und Investitions-Beratungsgesellschaft Hamm mbh verfügt über 25 Jahre fundierte Erfahrung im Inkassogeschäft und das bundesweit. Zu unserem Tagesgeschäft gehören der außergerichtliche Einzug fälliger, unstreitiger Forderungen, die Fristenüberwachung und das Überwachen von Zahlungen. Der Großteil des Inkassogeschäfts erfolgt innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe deshalb haben wir uns auf die Besonderheiten innerhalb des Verbundes spezialisiert. Auch die BAG Bankaktiengesellschaft als Mutterkonzern vertraut auf die HFI, wenn es um den systematischen Einzug von Forderungen geht.
Wir erledigen das für Sie
Das macht uns aus Wir gehen mit besonderer Präzision ans Werk, wenn nach Ermittlung der aktuellen Vermögensverhältnisse oder neuen Adresse des Schuldners Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung eingeleitet werden. Zudem behalten wir das große Ganze im Blick und beschäftigen uns nicht nur mit gerade gekündigten Fällen, sondern überwachen auch bereits titulierte Forderungen über Jahre! Unser geschultes und insbesondere für das Bankgeschäft qualifizierte Personal nutzt dabei die gezielte, telefonische Schuldneransprache und ermöglicht Ihnen dadurch hohe Rückführungsquoten. Das zahlt sich auch für Sie aus!
Ein Auftrag ohne Risiko Ein Preismodell mit lediglich 10 % Erfolgsbeteiligung sowie einer einmaligen, geringen Einrichtungsgebühr macht unsere Dienstleistung günstig, transparent und attraktiv. Ein kontinuierlicher Informationsfluss mit regelmäßigen, monatlichen Reportings informiert Sie über Ihre Zahlungseingänge und Auslagen natürlich inklusive detaillierter Dokumentation. Jeweils zum 15. des Folgemonats werden die Erlöse auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Unsere Leistungen vereinbaren wir mit Ihnen in einem Rahmenvertrag, den Sie jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündigen können. Es gibt weder eine Mindestmenge oder ein Mindestvolumen, d. h. Sie übernehmen keinerlei Verpflichtung zur Abgabe von Forderungen. 10 % an HFI 90 % Erlös an die Bank
Wir setzen uns für Ihr Geld ein Als Auftraggeber überlassen Sie uns für einen vereinbarten Zeitraum oder auch fortlaufend Forderungen zum Einzug und zur Überwachung. Ab diesem Moment übernehmen wir für Sie als Inkassounternehmen die Verhandlungen mit den Schuldnern bezüglich der Rückführung, Stundung, Ratenzahlung und Verzinsung. Eine spezielle Branchensoftware ermöglicht es uns, jederzeit prozessoptimiert zu arbeiten und Zahlungsabsprachen mit Schuldnern weiterhin auf Ihre Einhaltung hin zu überprüfen. Zudem stehen wir in Kooperation mit Rechtsanwälten und beauftragen diese gegebenenfalls bei Prozessen oder Vollstreckungen. Sie vertrauen auf einen bestimmten Rechtsanwalt? Gerne können Sie uns mit der Mandatierung Ihres Wunsch-Anwalts beauftragen.
Leistungen und Entgelte Wann ist eine Forderung inkassofähig? Erfassungspauschale pro Forderungsfall Sichtung, Kontoeinrichtung 40,00 Grundsätzlich sind alle Arten von Forderungen inkassogeeignet. Wir bearbeiten nicht nur klassische Bankforderungen, sondern z. B. auch Forderungen aus Warenlieferungen oder Mietforderungen. Sämtliche Forderungen werden bei der Aktenübernahme zunächst geprüft. Sollte dabei bereits eine Inkassounfähigkeit* festgestellt werden, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Auslagen (Ermittlungskosten, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Rechtsanwaltskosten, Gebühren im Prozessverfahren, sonstige anfallende Barauslagen) Erfolgsprovision aus eingehenden Zahlungen Inkassovergütung Belastung in Höhe und zum Zeitpunkt der Entstehung 10 % Wird als Verzugsschaden ausschließlich gegenüber dem Schuldner geltend gemacht * zum Beispiel: Der Schuldner ist ohne bekannte Erben verstorben Die GmbH ist ohne Rechtsnachfolge erloschen Die GmbH ist erloschen und es gibt keine persönliche Haftung Der Aufenthaltsort des Schuldners liegt im Ausland und kann dort nicht ermittelt werden Es wurde Insolvenz beantragt oder es liegt ein abgeschlossenes Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung vor Die Ansprüche sind verjährt nach erhobener Einrede der Verjährung durch den Schuldner Die Ansprüche sind aufgrund von Nicht-Inanspruchnahme durch Zeitablauf verwirkt Nichterfolgspauschale, d. h. während der Bearbeitung wird die Inkassounfähigkeit festgestellt und die Bearbeitung wird eingestellt Forderungshöhe bis 15.000,00 Forderungshöhe über 15.000,00 Einstellungspauschale Einstellungsersuchen durch Auftraggeber pro Einzelfall (Storno des Inkassoauftrages) 25,00 50,00 35,00 Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer
HFI Finanz- und Investitions- Beratungsgesellschaft Hamm mbh Gabelsbergerstraße 1a 59069 Hamm Telefon 02385 92244-0 Fax 02385 92244-29 info@hfi-inkasso.de www.hfi-inkasso.de Tochtergesellschaft der Mitglied des