An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe



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Transkript:

Mitteilung Nr. 162 An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Zürich, im April 2008 Einführung der neuen 13-stelligen AHV-Nummer Durchführungsinstruktionen mit Terminplan vom 1. Juli 2008 31. März 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Im November 2006 haben wir Sie mit unserer Mitteilung Nr. 158 orientiert, dass das System der bisherigen AHV-Nummer im Jahre 2008 abgelöst wird. Per 1. Juli 2008 startet die Alters- und Hinterlassenversicherung AHV, die Invalidenversicherung IV sowie die Erwerbsersatzordnung EO mit der Umstellung von den 11-stelligen auf die neuen, 13-stelligen AHV-Nummern. Der Wechsel ist mit der Ausgabe von neuen AHV-Ausweisen verbunden. Der neue Ausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt und hat die Größe einer Kreditkarte. Neben diesem praktischen Vorteil trägt er außerdem den aktuellen Anforderungen des Datenschutzes Rechnung, indem der neue AHV-Ausweis nur noch den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die neue AHV-Nr. enthält. http://www.avs.admin.ch/home-d/allgemeines/nnahv/d_30.02.pdf?lang=de&msg-id=15480 Um Ihnen die Planung im Zusammenhang mit der Einführung der neuen AHV-Nummer zu erleichtern, informieren wir Sie nachstehend über das entsprechende Vorgehen sowie den detaillierten Terminplan unserer Ausgleichskasse. Die folgenden Punkte sind bei der Einführung der neuen AHV-Versichertennummer und des neuen AHV-Ausweises zu beachten: 1. Anmeldung der neuen Angestellten ab dem 1. Juli 2008 2. Erwerbsausfallentschädigung und Mutterschaftsentschädigung ab dem 1. Juli 2008 3. Bekanntgabe bzw. Auslieferung der neuen 13-stelligen Versichertennummer an die Arbeitgeber bzw. an seine Angestellten 4. Zustellung der neuen Versichertenausweise an die Arbeitgeber bzw. an seine Angestellten 5. Jahresendverarbeitungen: Lohnabrechnung 2008 / Lohnabrechnung 2009 6. Bekanntgabe bzw. Auslieferung der neuen 13-stelligen Versichertennummer und Zustellung des neuen Versichertenausweises an Selbständigerwerbende und AHV-Rentner

AHV-intern sind allen Versicherten bereits die neuen Versichertennummern zugewiesen worden. Gemäß den Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) dürfen die AHV- Ausgleichskassen die neuen AHV-Versichertennummern nicht vor dem 1. Juli 2008 bekannt geben. Ab dem 1. Juli 2008 wird die Verwendung der neuen Versichertennummer durch die Arbeitgeber empfohlen; es ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Kompatibilität der alten und der neuen Nummer wird auf unbestimmte Zeit gewährleistet. Werden Lohnbestandteile nach dem 1. Juli 2008 mit der alten AHV-Nummer verarbeitet, werden diese auch unter der alten AHV- Nummer im Individuellen Konto (IK) verbucht. Personen, die jedoch nach dem 1. Juli 2008 erstmals in die AHV eintreten, erhalten von ihrer Ausgleichskasse nur noch eine neue AHV-Nummer. Aus diesem Grunde müssen die Informatik- Applikationen (v. a. Lohnprogramme) ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein, die neuen 13-stelligen AHV-Nummern zu verarbeiten. Bitte beachten Sie die nachstehenden Durchführungsinstruktionen: 1. Anmeldung der neuen Angestellten ab dem 1. Juli 2008 Per 1. Juli 2008 wird ein neues Anmeldeformular Anmeldung für einen Versicherungsausweis zur Verfügung gestellt. Das neue Anmeldeformular kann auf unserer Internet-Seite www.ak-banken.ch abgerufen werden und trägt den Änderungen der neuen AHV- Versichertennummer und des neuen AHV-Ausweises Rechnung. Wir bitten Sie, nur noch dieses Formular zu verwenden. Es ist ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr notwendig, den alten AHV-Ausweis (graue Karte) einzureichen. Aufgrund Ihrer Anmeldung werden die Angestellten registriert und die Ausgleichskasse erstellt den neuen Versicherungsausweis und zusätzlich den neu vorgesehenen Versicherungsnachweis in Briefform. Dieser Nachweis ist dem Angestellten zu übergeben und dient als Beweismittel, dass er bei der Ausgleichskasse angemeldet wurde. Er ersetzt die bisherige Nummer der Ausgleichskasse (z.b. 89) auf der grauen Karte. Der alte AHV-Ausweis (graue Karte) behält seine Gültigkeit und bleibt im Besitze des Angestellten. Sämtliche Änderungen der Personalien (Name, Geschlecht, Nationalität) sind auch nach dem 1. Juli 2008 der AHV-Ausgleichskasse zu melden. Das Anmeldeverfahren erfährt in den Grundzügen keine wesentlichen Änderungen. 2. Erwerbsausfallentschädigungen und Mutterschaftsentschädigungen ab dem 1. Juli 2008 Die Verarbeitung und Auszahlung der EO- sowie Mutterschaftsentschädigungen erfahren ab dem 1. Juli 2008 keine Änderungen. Da das PISA (Personal-Informations-System der Armee) bis auf weiteres mit den alten AHV-Nummern die EO-Meldekarten ausstellen wird, werden diese voraussichtlich auch in naher Zukunft mit der alten AHV-Nummer verarbeitet werden. Grundsätzlich werden sowohl die EO- wie auch die Mutterschaftsentschädigungen aufgrund der AHV-Nummer auf der Meldekarte bzw. im Antragsformular (alt oder neu) verarbeitet. Da jedoch die Möglichkeit besteht, dass lediglich eine neue AHV-Versichertennummer besteht, ist durch Ihre Informatik-Anwendung sicherzustellen, dass die 13-stelligen AHV- Versichertennummern ebenfalls verarbeitet werden können. 2

Informationen für Arbeitgeber, welche die EO-Daten mittels Datenträger übermitteln: Das Format des Datenträgers wird nicht geändert. Falls aber eine EO-Meldekarte mit der neuen, 13-stelligen AHV-Nr. gemeldet wird, müssen die ersten drei Ziffern der neuen AHV-Nr. (756) durch ein Minuszeichen ersetzt werden, damit die AHV-Nr. in das 11-stellige Feld passt (z.b. > 7561234567890 < = > -1234567890 <). Das gleiche Prinzip gilt für den Datenaustausch der Lohnmeldungen im alten Format, wenn nicht das Einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) im XML - Format (http://www.swissdec.ch) benutzt wird. 3. Bekanntgabe bzw. Auslieferung der neuen 13-stelligen Versichertennummer an die Arbeitgeber bzw. an seine Angestellten Die AHV sieht vor, dass den Arbeitgebern die neuen AHV-Versichertennummern der Angestellten zwischen dem 1. September 2008 und dem Jahresende mitgeteilt werden. Auf vielseitigen Wunsch unserer Mitglieder haben wir uns entschlossen, Ihnen die dafür vorgesehene Konkordanzliste - so schnell als möglich zustellen. Die Konkordanzliste enthält die folgenden Angaben: alte AHV-Nummer neue 13-stellige AHV-Versichertennummer den Namen den Vornamen das Geschlecht das Geburtsdatum Stichtag für die Konkordanzliste wird der 31. Juli 2008 sein. Diese Liste enthält die Personalien aller Angestellten, welche per 31. Dezember 2007 aktiv bei unseren Mitgliedern waren. Zudem enthält Sie die Personalien aller Angestellten, welche im Laufe des Jahres 2008, d.h. bis am 30. Juni 2008 angemeldet wurden. Die Konkordanzliste wird in Papierform ausgestellt. Auf Wunsch kann die Auslieferung auch in elektronischer Form erfolgen. In Zusammenarbeit mit dem Verein e-ahv/iv (www.eahv-iv.ch) haben sich alle Ausgleichskassen auf ein einheitliches Format geeinigt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite AHV/IV unter der Adresse: http://www.avs.admin.ch/home-d/allgemeines/nnahv/tp-e_auslieferungarg_v10.pdf Falls Sie die Konkordanzliste in elektronischer Form wünschen, bitten wir Sie, das beiliegende Formular bis am 30. Mai 2008 zurückzusenden. Ohne Ihren Gegenbericht werden wir Ihnen die Konkordanzliste in Papierform zustellen. Die Zustellung der Konkordanzliste ist in der Woche 35 (Ende August) vorgesehen. 3

4. Zustellung der neuen Versichertenausweise an die Arbeitgeber bzw. an seine Angestellten Die AHV sieht vor, dass die neuen Versicherungsausweise für die Angestellten voraussichtlich im Laufe des letzten Quartals 2008 sowie im ersten Quartal 2009 den Arbeitgebern zugestellt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Mitglieder der Ausgleichskasse Banken eine grosse Anzahl von Angestellten beschäftigen, haben wir uns entschlossen, Ihnen eine besondere Dienstleistung anzubieten. Wir schlagen Ihnen vor sofern Sie über 100 Angestellte beschäftigen - die neuen AHV- Ausweise durch die Ausgleichskasse Banken direkt an Ihre Angestellten zu senden. Falls Sie diese Dienstleistung der Ausgleichkasse Banken wünschen, bitten wir Sie, uns dies mittels beiliegenden Formular (Antworttalon: Konkordanzliste und Direktversand Versichertenausweise mitzuteilen. Ohne Ihren Gegenbericht werden wir Ihnen die neuen Versicherungsausweise in Papierform für die Verteilung an ihre Belegschaft zustellen. Diese Dienstleistung sieht vor, dass Sie uns bis spätestens 31. August 2008 eine vollständige Adressliste Ihrer aktuellen Angestellten mit den korrekten 11-stelligen AHV- Nummern via Datenträger zustellen. Sie haben die Möglichkeit, entweder eine Textdatei (Felder mit Semikolon (;) getrennt) oder eine XML - Datei zu senden. Der Aufbau der Dateien sieht gegenwärtig die folgenden Felder vor: Mitglied - Nr. (MR - Nr.) AHV-Nr. (11-stellig) 6 Adresszeilen Wir informieren die Arbeitgeber, welche diese Dienstleistung wünschen, sobald der definitive Aufbau der Datei bekannt ist. Wir werden diese Datei einlesen, die neuen Versicherungsausweise mit der 13-stelligen AHV- Nr. drucken und dem jeweiligen Angestellten direkt zustellen. Unzustellbare Ausweise werden durch die Ausgleichskasse gesammelt und an Sie zur direkten Erledigung weitergeleitet. Um dem Datenschutz Rechnung zu tragen, werden die Daten kurz nach dem Versand der neuen Versicherungsausweise gelöscht. Der Direktversand der AHV-Ausweise an die Angestellten ist im Zeitraum von ca. Mitte Oktober bis Ende November geplant. Dies ermöglicht allen Beteiligten eine gewisse Entlastung am Ende des Jahres. Arbeitgeber, welche keine Direktzustellung der Ausweise an den Arbeitnehmenden wünschen oder weniger als 100 Angestellte beschäftigen, werden die neuen AHV-Ausweise zusammen mit der Lohnabrechnung 2008 im Frühjahr 2009 erhalten. 5. Jahresendverarbeitung: Lohnabrechnung 2008 / Lohnabrechnung 2009 Die Lohnabrechnung für das Jahr 2008 kann sowohl die alte, die neue oder beide Nummern enthalten. 4

Ab 2009 sollte die Lohnabrechnung nur noch die neuen Nummern enthalten. Wenn die neue AHV-Versichertennummer nicht bekannt ist, besteht in Ausnahmefällen weiterhin die Möglichkeit die alte Nummer zu verwenden. 6. Bekanntgabe bzw. Auslieferung der neuen 13-stelligen Versichertennummer und Zustellung des neuen Versichertenausweises an Selbständigerwerbende und AHV- Rentner Die AHV sieht vor, dass die neuen Versicherungsausweise für die Selbständigerwerbende und AHV-Rentner voraussichtlich im Laufe des dritten Quartals 2008 zugestellt werden. Die Ausgleichskasse Banken wird die Versicherungsausweise an die AHV-Rentner im Monat August und an die Selbständigerwerbenden im Monat September zustellen. Diese Mitglieder-Information werden wir auch auf unserer Website www.ak-banken.ch publizieren, auf welcher Sie auch die Möglichkeit haben, mit den entsprechenden Klicks auf die Links direkt auf die gewünschte Website zu gelangen. Für zusätzliche Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Daniel Cerf Kassenleiter Walter Lo Martire Abteilung Beiträge Beilage Antworttalon: Konkordanzliste und Direktversand Versicherungsausweise 5