Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,



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Transkript:

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll zwischen der CUSO (Conférence universitaire de Suisse occidentale) und der HES-SO über die gegenseitige Anerkennung von Studiengängen und Abschlüssen und über die Rahmenvorschriften für den Zugang von Studierenden und Diplomierten von einer Hochschule zur anderen vom 17. April 007, gestützt auf das interkantonale Konkordat zur Schaffung einer Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 9. Januar 1997, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Masterstudien an der HES-SO vom 7. Oktober 006 1, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Ziel Art. 1 Die vorliegenden Richtlinien legen die Normativbestimmungen für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration (nachfolgend MSc BA) fest. Vertiefungsrichtungen Art. Der Studiengang MSc BA umfasst drei Vertiefungsrichtungen: a) Entrepreneurship; b) Management von Informationssystemen; c) Dienstleistungsmanagement und -engineering. Ziel des Studiengangs MSc BA Art. Das Ziel des auf die Bachelorstudiengänge dieses Bereichs folgenden Studiengangs MSc BA besteht darin, eine auf wissenschaftlichen und methodologischen Grundlagen beruhende praxisorientierte Managementausbildung anzubieten. Diese Ausbildung soll folgende Kenntnisse vermitteln: Problemlösungskompetenzen auf Branchen- und Methodenebene; wissenschaftliche und analytische Kompetenzen sowie Forschungskompetenzen; soziale Kompetenzen; Managementkompetenzen auf einer Reflexions- und Handlungsebene, die grundlegend auf die Unternehmensstrategien sowie auf eine nationale und internationale Entwicklungsdynamik ausgerichtet sind. 1 Den erwähnten Bestimmungen entsprechen gegenwärtig die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO vom 6. Mai 011. Seite 1/8

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 Verwaltung und Organisation Art. 1 Der Studiengang MSc BA untersteht der Verantwortung des Bereichsrates Wirtschaft & Dienstleistungen (nachfolgend Bereichsrat). Der Bereichsrat übt bei der Leitung des Studiengangs MSc BA die folgenden Kompetenzen aus: a) Vorschläge an den Leitungsausschuss der HES-SO (nachfolgend Leitungsausschuss) zum Programm sowie den Bezeichnungen der Diplome; insbesondere Stellungnahme zu den Antragsunterlagen für die Einrichtung sowie zu Anpassungen der Liste der Vertiefungsrichtungen; b) Ernennung der Leiter/innen der Vertiefungsrichtungen; c) Vorschläge an den Leitungsausschuss zur Ernennung des Leiters oder der Leiterin des Studiengangs und seiner/ihrer Anforderungsspezifikation; d) Stellungnahme an den Leitungsausschuss zu den Finanz- und Entwicklungsplänen im Zusammenhang mit dem Studiengang MSc BA; e) Vorschläge an den Leitungsausschuss zu den Reglementen und Richtlinien für den Studiengang; f) Entscheidung über Qualitätssicherungsmassnahmen für das Programm des Studiengangs MSc BA unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung und der Forschung; g) Stellungnahme zur Ernennung der Mitglieder des Lehrkörpers, die das Dozierendenkollegium des Masterstudiengangs bilden, sowie der Mitglieder des Mittelbaus, die in diesem Studiengang eingesetzt werden, und Entscheidung über die interne Organisation und die Aufgabenverteilung (Vertiefungsrichtungen, Mittelbau usw.); h) Übertragung an das Dozierendenkollegium der Zuständigkeit für die Validierung der Ergebnisse, die den Erwerb des Diploms ermöglichen. Der Bereichsrat kann einen Teil seiner Zuständigkeiten an den Rat des Studiengangs MSc BA delegieren. Seite /8

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 Rat des Studiengangs MSc BA Art. 5 1 Der Rat des Studiengangs MSc BA besteht aus folgenden Mitgliedern: a) dem/der Leiter/in des Bereichs Wirtschaft & Dienstleistungen; b) dem/der Leiter/in des Studiengangs; c) dem/der Leiter/in jeder Vertiefungsrichtung. Die Mitglieder des Rates des Studiengangs MSc BA werden für zwei Jahre ernannt. Sie sind wiederwählbar. Der Vorsitz des Rates des Studiengangs MSc BA wird von dem/der Leiter/in des Bereichs übernommen. Der Rat des Studiengangs MSc BA berichtet dem Bereichsrat, dem er direkt unterstellt ist. 5 Er übt insbesondere folgende Kompetenzen aus: a) Vorschläge an den Bereichsrat zu den Studienplänen und zu Anpassungen der Liste der Vertiefungsrichtungen des Programms MSc BA; b) Vorschläge an den Bereichsrat zur Ernennung der Leiter/innen der Vertiefungsrichtungen; c) Stellungnahme zu den Finanzplänen; d) Stellungnahme zu den Reglementen und Richtlinien des Studiengangs; e) Vorschlag und Durchführung von Qualitätssicherungsmassnahmen, insbesondere unter Einbeziehung der pädagogischen und wissenschaftlichen Leitung des Studiengangs, der Administration, Logistik- und Finanzverwaltung des Studiengangs, des Qualitätsmanagements, der Verwaltung der Akkreditierung sowie der Koordination des Studiengangs; f) Koordination der Personaleinstellung des Lehrkörpers und des Mittelbaus, der den verschiedenen Vertiefungsrichtungen angegliedert ist. II. Zulassung und Einschreibung Ordentliche Zulassung Art. 6 1 Zum Studiengang MSc BA zugelassen sind Inhaber/innen eines FH-Bachelors oder eines FH-Diploms, der/das von einem Studiengang erteilt wurde, der der Liste des Bereichs Wirtschaft und Dienstleistungen einer Schweizer Fachhochschule angegliedert ist. Zum Studiengang zugelassen sind Inhaber/innen eines Bachelors, der von einer Schweizer Universität im Bereich Ökonomie und Management erteilt wurde und die im Bereich Wirtschaft und Dienstleistungen eine mindestens einjährige Berufserfahrung nachweisen können. Zulassung sur Dossier Art. 7 1 Inhaber/innen von Abschlüssen, die von Fachhochschulen oder universitären Hochschulen erteilt wurden, die nicht dem Bereich Wirtschaft und Dienstleistungen entsprechen, werden einem Zulassungsverfahren sur Dossier unterzogen. Bewerber/innen, die innerhalb eines Zeitraums von Jahren seit der Exmatrikulation an der Hochschule definitiv von einem vergleichbaren Masterstudiengang an einer Fachhochschule oder einer universitären Hochschule ausgeschlossen wurden, werden einem Zulassungsverfahren sur Dossier unterzogen. Im Falle einer positiven Stellungnahme können die Bewerber/innen zu einem zusätzlichen Ausbildungsprogramm vor dem Studienprogramm des MSc BA verpflichtet werden, das bis zu 0 ECTS-Credits umfassen kann. Seite /8

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 Ausländische Diplome Art. 8 1 Inhaber/innen ausländischer Diplome werden ohne Bedingungen zum Studiengang MSc BA zugelassen, wenn ihr Diplom vergleichbar mit einem schweizerischen Bachelor ist, der im Bereich Ökonomie und Management erteilt wurde, und wenn sie im Bereich Wirtschaft und Dienstleistungen eine mindestens einjährige Berufserfahrung nachweisen können. Die Bewerber/innen müssen den Nachweis erbringen, dass sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um an dem Programm teilzunehmen. Anerkennung von Ausbildungsleistungen Art. 9 1 Studierende, die zum Studiengang MSc BA zugelassen wurden und die zuvor eine Ausbildung auf dem Magisterniveau erworben haben, die in einem mit dem Studienprogramm des MSc BA verwandten Studienbereich anerkannt ist, oder die einen gleichwertigen akademischen Titel besitzen, den sie in einem anderen Studienbereich erworben haben, können eine Anerkennung von Ausbildungsleistungen erlangen. In allen Fällen müssen im Rahmen des Studiengangs MSc BA mindestens 60 ECTS- Credits (ECTS = European Credit Transfer and Accumulation System) von den 90 für die Erlangung des MSc BA erforderlichen ECTS-Credits erworben werden. Aufnahmekommission MSc BA Art. 10 1 Die Aufnahmekommission besteht aus dem/der Leiter/in des Studiengangs und den Leitern/Leiterinnen der Vertiefungsrichtungen. Die Aufnahmekommission entscheidet in allen Fällen der Zulassung sur Dossier und ausländischer Diplome und schlägt dem Rat des Studiengangs MSc BA die Zulassung oder Nichtzulassung vor. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. Einschreibung und Gebühren Art. 11 1 Jede/r Studierende wird zum Studiengang MSc BA eingeschrieben. Er/sie bezahlt die Gebühren und Beiträge für die Kosten des Studiums, die von der HES-SO festgelegt werden. Die Einschreibung wird am Tag des Studienjahrbeginns wirksam und berechtigt zu einem Studierendenausweis, auf dem der Gültigkeitszeitraum angegeben ist. Seite /8

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 III. Organisation der Ausbildung Studiendauer und ECTS-Credits Art. 1 1 Jedes Vollzeit-Studienjahr entspricht 60 ECTS-Credits. Für die Erlangung des MSc BA muss der/die Studierende insgesamt 90 ECTS-Credits erwerben, die im Studienplan vorgesehen sind und einer Studiendauer von Semestern entsprechen. Die Höchstdauer des Studiums beträgt 6 Semester. Ein Überschreiten dieser Dauer führt zu einem definitiven Ausschluss vom Studiengang. Die Höchstdauer des Studiums wird für Studierende, die eine Anerkennung von Ausbildungsleistungen erlangt haben, entsprechend verringert. Auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden und aufgrund von anerkannten, triftigen Gründen kann der/die Vorsitzende des Rates des Studiengangs MSc BA ausnahmsweise eine Abweichung von der Höchstdauer des Studiums bewilligen. Urlaub Art. 1 1 Studierende, die ihr Studium vorübergehend unterbrechen wollen, können bei dem/der Vorsitzenden des Rates des Studiengangs MSc BA einen Urlaub beantragen. Ein Urlaub kann für die Dauer eines Semesters oder eines Jahres gewährt werden. Ein gewährter Urlaub kann verlängert werden. Die kumulierte Gesamtdauer der Urlaube darf zwei Jahre nicht überschreiten. Organisation des Studiums Art. 1 1 Das Ausbildungsprogramm besteht aus einem Kernstudium (entspricht 7 ECTS- Credits) und einem Vertiefungsprogramm (6 ECTS-Credits). Der Studienplan legt fest, in welcher Form die Module erteilt werden, ob sie Pflicht- oder Wahlcharakter haben, ihre Intervalle, die Methode ihrer Evaluation sowie die Zuteilung der mit ihnen verbundenen ECTS-Credits. Er legt ebenfalls die Dauer und die Modalitäten der Masterarbeit fest. Unterrichtssprachen Art. 15 Die in den verschiedenen Modulen und bei den Evaluationen der Kenntnisse verwendeten Sprachen (Französisch, Englisch oder Deutsch) sind in den Modulbeschrieben angegeben. Seite 5/8

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 IV. Evaluation, Promotion, Verleihung von Diplomen, Masterarbeit Allgemeines Art. 16 1 Jedes Modul ist Gegenstand von Evaluationen, deren Modalitäten im Studienplan und insbesondere in den Modulbeschrieben festgelegt sind. Prüfungstermine können am Ende jedes Herbst- und Frühlingssemesters stattfinden. Die Anmeldung zu einem Modul führt de facto zur Anmeldung zu den Evaluationen des besagten Moduls. Ein Termin für eine Nachprüfung findet nach denselben Modalitäten im Herbst und im Frühling für Studierende statt, deren Nichtbestehen der Prüfung nicht definitiv ist oder die aus anerkannten, triftigen Gründen bei den obenerwähnten Evaluationen abwesend waren. Für Leistungen, die Gegenstand einer benoteten Evaluation sind, wird eine Note von 1 bis 6 mit einer Dezimalstelle vergeben, wobei die Mindestnote für ein Bestehen der Prüfung und 6 die beste Note ist. 5 Die Modalitäten für ein Bestehen der Module sind in den Modulbeschrieben festgelegt. Zusatzarbeit Art. 16bis 1 Der/die Studierende, welche/r eine Modulnote zwischen.5 und.9 erzielt hat, kann gegebenenfalls eine Zusatzarbeit leisten, deren Modalitäten im Modulbeschrieb festgelegt sind. Wenn der/die Studierende eine Zusatzarbeit absolviert, erhält er/sie höchstens die Note.0. Für ein wiederholtes Modul kann keine Zusatzarbeit absolviert werden. Anmeldung und Zurückziehung von Prüfungen, Verstösse und Betrug bei Prüfungen Art. 17 1 Die Anmeldung zu einem Modul kann nicht zurückgezogen werden, ausser wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Der/die Studierende, der/die zu den Evaluationen der Module, zu denen er/sie sich gemäss dem Studienplan angemeldet hat, nicht nach den vorgesehenen Bestimmungen erschienen ist, erhält die Note 1, ausser bei Zulassung eines Falls von höherer Gewalt gemäss Absatz. Die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 1 bleibt vorbehalten. Der/die Studierende, der/die sich zur Begründung seiner/ihrer Abwesenheit auf einen Fall von höherer Gewalt beruft, hat dem/der Vorsitzenden des Rates des Studiengangs MSc BA innerhalb von drei Tagen nach Auftreten des Falles höherer Gewalt einen schriftlichen Antrag zusammen mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen. Der/die Vorsitzende des Rates des Studiengangs MSc BA nimmt in schriftlicher Form den Antrag an oder lehnt ihn schriftlich ab. Im Falle einer Zulassung des Antrags bleiben die Ergebnisse von eventuell bereits abgelegten Prüfungen erhalten. Jeder Betrug oder Betrugsversuch hat die Vergabe der Note 1 für das Modul zur Folge. Die Anwendung zusätzlicher Disziplinarvorschriften bleibt vorbehalten. Art. 18 Aufgehoben. Art. 19 Aufgehoben. Seite 6/8

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 Masterarbeit (Master-Thesis) Art. 0 1 Zur Einreichung eines Antrags für eine Masterarbeit sind nur Studierende berechtigt, die zuvor mindestens 0 ECTS-Credits im Rahmen des Studiengangs MSc BA erworben haben. Die Masterarbeit erfolgt unter der Aufsicht des/der verantwortlichen Dozierenden und führt zur Abfassung und Verteidigung einer wissenschaftlichen Abhandlung. Die Dauer und die Modalitäten der Masterarbeit sind im Modulbeschrieb festgelegt. Um die Grundbestandteile genau zu dokumentieren, ist die Masterarbeit Gegenstand einer besonderen Vereinbarung mit Unterzeichnung durch drei Parteien: den/die Leiter/in der Vertiefungsrichtung, den/die Studierende/n und das Unternehmen/Institut. Die Masterarbeit und die Verteidigung der Abhandlung werden zusammen beurteilt. Die Modalitäten der Evaluation, des Terminkalenders und der Verteidigung sind im Modulbeschrieb festgelegt. 5 Nur die Studierenden, die zuvor ihre ECTS-Credits ohne die Masterarbeit vollständig erworben haben, sind zur Verteidigung ihrer Masterarbeit berechtigt. Ausschluss Art. 1 1 Ein/e Studierende/r hat das Studium definitiv nicht bestanden und wird vom Studiengang MSc BA ausgeschlossen, wenn er/sie: a) sich nach Anmeldung und ohne erteilte Befreiung von einer oder mehreren obligatorischen Prüfungen zurückgezogen hat oder zu diesen nicht erschienen ist; b) die Prüfung zu einem Modul, zu dem er/sie sich angemeldet hat, auch nach einem zweiten Versuch nicht bestanden hat; c) nicht die 90 ECTS-Credits des Programms erworben hat, das im Studienplan innerhalb des Höchstzeitraums gemäss Artikel 1, Absatz vorgesehen war. Die Entscheidung über einen Ausschluss wird von dem/der Vorsitzenden des Rates des Studiengangs MSc BA getroffen. Erteilung des Diploms Art. 1 Der/die Studierende, welche/r die für den Studiengang MSc BA erforderlichen 90 ECTS-Credits erworben hat, erhält das Diplom eines Master of Science HES-SO in Business Administration mit Vertiefung in [Bezeichnung der Vertiefungsrichtung]. Das Diplom wird von dem Präsidenten oder der Präsidentin des Leitungsausschusses der HES-SO und von einem Mitglied des Bereichsrates Wirtschaft & Dienstleistungen unterzeichnet. Seite 7/8

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 V. Disziplinarische Aspekte Pflichten und Sanktionen Art. 1 Die Studierenden sind verpflichtet, die Reglemente der Schulen einzuhalten, an denen die Module erteilt werden, und die diesbezüglichen Richtlinien und Verfahren zu beachten. Bei Disziplinlosigkeit, unregelmässigem Unterrichtsbesuch und bei Verstössen werden gegen den/die Studierende/n Sanktionen verhängt, die vom Rat des Studiengangs MSc BA ausgesprochen werden und die bis zum Ausschluss reichen können. Vor der Verhängung einer Sanktion muss eine Anhörung des/der Studierenden erfolgen. VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen Einsprachen und Beschwerden Art. Den Bewerbern und Bewerberinnen für die Studiengänge HES-SO//Master und den Studierenden, die an der HES-SO (HES-SO//Master) eingeschrieben sind, stehen die im provisorischen Reglement zum Einsprache- und Beschwerdeverfahren an der HES-SO// Master vorgesehenen Rechtsmittel zu. Inkrafttreten und Aufhebung Art. 5 1 Die vorliegenden Richtlinien treten rückwirkend zum 1. September 008 in Kraft und gelten mit sofortiger Wirkung für alle Studierenden, die für das Studienjahr 008/009 ordnungsgemäss eingeschrieben sind. Diese Richtlinien heben die Übergangsrichtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration vom 1. Dezember 008 auf. Diese Richtlinien wurden vom Leitungsausschuss der HES-SO in seiner Sitzung vom 7. Mai 009 verabschiedet. Die vorliegenden Richtlinien wurden durch Beschluss (Nr. /1/009) des Leitungsausschusses der HES-SO in seiner Sitzung vom 9. Oktober 009 geändert. Die Teilrevision tritt am 9. Oktober 009 in Kraft. Der Leitungsausschuss der HES-SO hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 010 diese Richtlinien geändert (siehe Beschluss Nr. 59//010). Die Teilrevision tritt am 10. Dezember 010 in Kraft. Die vorliegenden Richtlinien wurden durch Beschluss (Nr. 9/1/011) des Leitungsausschusses der HES-SO in seiner Sitzung vom 1. September 011 geändert. Die Teilrevision tritt am 19. September 011 in Kraft. Die vorliegenden Richtlinien wurden durch Beschluss (Nr. 57/6/011) des Leitungsausschusses der HES-SO in seiner Sitzung vom 16. Dezember 011 geändert. Die Teilrevision tritt am 16. Dezember 011 in Kraft. Seite 8/8