newsletter NR 4 - august 2014

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Transkript:

newsletter NR 4 - august 2014 Liebe Leserinnen und Leser Dr. Jürg Gutzwiller Verwaltungsratspräsident Die Entris Banking AG hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit und Professionalität der Regionalbanken zu stärken. Sie ist unter anderem Stabs- bzw. Managementgesellschaft der RBAHolding. Da die Holding nur drei Mitarbeitende zählt, welche gleichzeitig die Geschäftsleitung bilden, bezieht sie alle Leistungen bei den Tochtergesellschaften insbesondere bei Entris Banking. Das Leistungspaket umfasst unter anderem Assistenzfunktionen, Rechtsberatung, Rechnungswesen sowie HRM- und Kommunikationsleistungen. Auch in ihrer Funktion als Geschäftsführerin des RBA-Aktionärbindungvertrags ist die RBA-Holding auf die Unterstützung der Fachkräfte von Entris Banking angewiesen. So wären beispielsweise die Vorbereitungen von RBA-Poolversammlungen, die Umsetzung von gefassten Beschlüssen sowie die Kommunikation mit Behörden und Amtsstellen ohne sie nicht denkbar. Entris Banking Besonders wichtig ist auch, dass viele Mitarbeitende von Entris Banking eine oder gar mehrere Aufgaben im Bereich der Interessensvertretung der Regionalbanken wahrnehmen. Dazu gehören zum Beispiel das Management der Beteiligungen, die Einsitznahme in Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie das Verfassen von Stellungnahmen. Damit ist sichergestellt, dass sich die Regionalbanken mit ihren Anliegen Gehör verschaffen und auf allfällige Besonderheiten hinweisen können. So gelang es beispielsweise in jüngster Vergangenheit, dank intensiven Verhandlungen, bei der Umsetzung des LCR eine deutliche Verbesserung für die Regionalbanken zu erreichen. Leider gelingt es nicht immer, die eigenen Interessen durchzubringen, da die Grössenverhältnisse oder die politischen Gegebenheiten oft eine starke Rolle spielen. Es ist aber ein enormer Vorteil, dass die Mitarbeitenden von Entris Banking ganz nah am Geschehen sind und so ihre Dienstleistungen für die Kundenbanken schnell und korrekt an neue Gegebenheiten anpassen können. Im Gegensatz zu anderen (Verbands-)Organisationen sind die Fachkräfte von Entris Banking keine reinen Stabsleute. Sie übernehmen diese Aufgaben zusätzlich zu ihren eigentlichen Funktionen. Dadurch entsteht ein Effizienzgewinn und es ist sichergestellt, dass das FachKnow-how nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis vorhanden ist. Vom Angebot von Entris Banking kann nicht nur die RBA-Holding profitieren, sondern auch kleine und mittlere Banken und banknahe Betriebe ausserhalb der Holding. Entris Banking News Nr. 4/2014 1

HR Management im Wandel - senken sie ihre kosten durch optimierte prozesse und systemunterstützung HR MANAGEMENT Claudine Herb Leiterin HR Management 031 660 44 59 claudine.herb@entris-banking.ch Im letzten Newsletter sind wir auf die wachsende Komplexität des HRM am Beispiel der Rekrutierung für Fachkräfte eingegangen. Diese aufwändige Rekrutierung, die zunehmenden strategischen Aufgaben des HR Managements sowie der stetig wachsende Kostendruck auf das HRM erfordern effiziente Prozesse und eine optimale Systemunterstützung. Doch wer hat schon Zeit seine Prozesse regelmässig auf ihre Effizienz zu überprüfen und HRM-Systeme zu optimieren oder zu evaluieren? Sind die Zuständigkeiten sinnvoll verteilt, die betriebsinternen Schnittstellen zweckmässig definiert, der kontinuierliche Know-how-Aufbau und die Stellvertretungen sichergestellt? Ein HRM-System muss effizient sein und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards erfüllen. Ein verlässliches und vertrauenswürdiges HRM-System ist den Mitarbeitenden wichtig und steigert zugleich die Attraktivität des Arbeitgebers. Versenden Sie die Lohnabrechnungen immer noch per Post? Ist Ihre Mitarbeiterbeurteilung mit Ihrem Lohnsystem verknüpft und können Ihre Mitarbeitenden jederzeit auf solche Informationen zugreifen? Die HRM Spezialisten von Entris Banking unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer HRM- Prozesse und -Systeme und zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihre Effizienz in den Prozessen erhöhen und damit Kosten einsparen können, ohne jedoch bei der Qualität Kompromisse eingehen zu müssen. Ferien ohne Reisezahlungsmittel? zahlungsmittel Damit die Ferien Ihrer Kundinnen und Kunden auch wirklich zu den schönsten Tagen des Jahres gehören, sind eine gute Vorbereitung und eine sorgfältige Planung in Sachen Reisezahlungsmittel von grosser Wichtigkeit. Nach den Ferien ist vor den Ferien. Die Sommerferien sind vorbei und die Herbstferien stehen schon bald wieder vor der Tür. Nutzen Sie diese Gelegenheit Ihren Kundinnen und Kunden die Reisezahlungsmittel schmackhaft zu machen. Für optimale Ferien empfehlen wir immer einen gesunden Mix aus verschiedenen Reisezahlungsmitteln wie zum Beispiel: Kreditkarte Die Kreditkarten bieten die Möglichkeit weltweit Hotels, Restaurants aber auch Airlines, Mietwagen und generell die täglichen Einkäufe bequem bargeldlos zu bezahlen. Ob im Präsenzgeschäft oder online, eine Kreditkarte gehört in jedes Portemonnaie, um sorgenlos auch im Urlaub immer liquid zu sein. Maestro oder V-Pay Die Debitkarte ist immer dabei und eine zuverlässige Begleiterin auf Reisen. Es ist die günstige Art für kleine Ausgaben in der Landeswährung Bargeld zu beziehen. Renato Belli Leiter Zahlungsmittel 031 660 22 66 renato.belli@entris-banking.ch Travel Cash Für Budgetbewusste bietet die Travel Cash Karte eine ideale Alternative für unterwegs. Die Karte kann einfach mit dem benötigten Betrag geladen und bei Bedarf als weltweit akzeptiertes Zahlungsmittel eingesetzt werden - ganz ohne Jahresgebühr. Gewinnen Sie neue Kundinnen und Kunden und leisten Sie einen Beitrag zur Hauptbankbeziehung Ihrer Bank. Für zusätzliche Auskünfte stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. 2

Unsichere Börsenzeiten Zeit für FONDSINVEST, den flexiblen Fondssparplan für Ihre Kunden VORSORGEN Die schon seit längerem anhaltende Phase von steigenden Kursen und neuen Börsenhöchstständen verunsichert viele Privatanleger. Sie stellen sich die Frage, ob die positive Entwicklung weiter anhalten wird oder ob eine Korrektur der Kurse kurz bevorsteht. Als Folge davon halten sich viele Kunden mit Anlagen zurück und halten einen grossen Vermögensanteil in Cash. Kurz gesagt: Die Kunden sind bezüglich des Einstiegszeitpunktes verunsichert (Timing-Problem). Wie können Ihre Kunden dennoch profitieren, ohne auf den richtigen Zeitpunkt für den Einstieg achten zu müssen? In Zeiten unsicherer Börsenentwicklungen bietet sich FONDSINVEST als alternative und sehr attraktive Produktlösung an. FONDSINVEST ermöglicht die Partizipation an steigenden Kursen und erzielt im Marktvergleich zu klassischen Anlagelösungen wie Sparkonti oder Kassenobligationen, mittel- bis langfristig eine höhere Rendite. Zudem ist FONDSINVEST sehr gut zum systematischen Vermögensaufbau geeignet. Gemeinsam mit seinem Kundenberater kann der Kunde mit FONDSINVEST aus verschiedenen Fondsprodukten auswählen. Schon ab einem Betrag von CHF 100 ist das Fondssparen via FONDSINVEST möglich. Der Kunde kann dabei frei entscheiden, ob er regelmässig (z.b. monatlich) oder völlig flexibel eine Einzahlung tätigen möchte. Bei regelmässigen Einzahlungen in gleicher Höhe profitiert Ihr Kunde zusätzlich von dem Durchschnittspreiseffekt: Bei fallenden Kursen erhält er mehr, bei steigenden Kursen weniger Fondsanteile. Somit werden Kursschwankungen im Zeitverlauf ausgeglichen und es sind keine Überlegungen bezüglich des richtigen Einstiegszeitpunktes nötig. Der Kunde hat somit den Vorteil, dass er sich mit dem zu Beginn angesprochenen Timing- Problem nicht mehr auseinandersetzen muss. Thorsten Erbelding in Person Herr Thorsten Erbelding hat per 1. Mai 2014 seine neue Funktion als Anlagespezialist Vorsorge bei der Entris Banking AG übernommen. In seiner beruflichen Laufbahn war er für verschiedene Unternehmen (u.a. Pioneer Investments, Privatbank Von Graffenried, IFS AG) in Luxemburg und der Schweiz im Bereich Asset Management tätig. Thorsten Erbelding Anlagespezialist Vorsorge 031 660 20 91 thorsten.erbelding@entris-banking.ch Nach seinem abgeschlossenen Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwesen an der Universität des Saarlandes konnte er sich zum Certified Financial Technician (CFTe) weiterbilden. Bei Fragen zu den Bereichen Vorsorge und Anlegen von Entris Banking steht Ihnen Herr Thorsten Erbelding gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. 3

Revidierte Liquiditätsverordnung rechnungswesen Vladan Veljkovic Leiter Rechnungswesen Banken 031 660 44 76 vladan.veljkovic@entris-banking.ch Am 25.06.2014 hat der Bundesrat die revidierte Liquiditätsverordnung vorgestellt, welche per 1.1.2015 in Kraft tritt. Zudem veröffentlichte die FINMA Anfangs Juli das neue Rundschreiben «Liquiditätsrisiken Banken 2015/2». Während die qualitativen Anforderungen im Wesentlichen unverändert bleiben, erfolgen im quantitativen Bereich verschiedene Anpassungen. So können neu auch bestimmte Aktien als hoch liquide Aktiva (HQLA) der Kategorie 2 angerechnet werden und es besteht die Möglichkeit, dass bis zu 60% (bisher 40%) der HQLA in der Kategorie 2 gehalten werden können resp. anrechenbar sind. Gleichzeitig wird von den Banken eine Diversifikation der HQLA in der Kategorie 2 gefordert und viele Retailbanken, welche auch Schweizer Pfandbriefe in den Aktiven halten, werden eine Risikoeinschätzung hinsichtlich des Korrelationsrisikos vornehmen müssen. Ab 2015 haben die Banken ihre LCR zudem offen zu legen. Handlungsbedarf für Banken Diese Regelungen ersetzen die bisherigen Liquiditätsvorschriften (Liq II) und bedeuten für die Banken eine weitreichende Umstellung im Liquiditäts- und Bilanzmanagement. Konkret haben die Banken Handlungsbedarf auf drei Ebenen. u Erstens muss die LCR-Meldung technisch umgesetzt werden und im 2014 von der externen Revisionsstelle geprüft werden. Bei der Umsetzung gibt es Optimierungspotential, um die Zahlungsmittelabflüsse zu reduzieren und somit die Liquiditätshaltungskosten zu minimieren. u Zweitens müssen die Banken Strategien und Instrumente entwickeln, um den LCR zu planen und zu steuern. Dies ist wichtig, weil sich einerseits die LCR Anforderung schrittweise von 60% per 1.1.2015 auf 100% per 1.1.2019 erhöht und andererseits der LCR zum Teil sehr volatil ist. u Drittens müssen die Banken ihre Produktausgestaltung und ihre Refinanzierungsstrategie frühzeitig auf die neuen Regelungen ausrichten. Dies gerade auch vor dem Hintergrund, dass mit dem «Net Stable Funding Ratio» (NSFR) und dem «Leverage Ratio» bereits die nächsten regulatorischen Vorschriften vor der Einführung stehen, welche einen direkten Einfluss auf das Liquiditätsmanagement haben werden. 4

asset liability management LCR und ALM Beratung bei Entris Banking Entris Banking hat neu unter der Leitung von Hans Ulrich Bacher ein Team mit Treasury Spezialisten, welche u.a. auf mehrjährige Erfahrung in der Umsetzung und Optimierung des LCR zurückgreifen können und die Systeme und Applikationen der Banken kennen. Bei den neuen Liquiditätsvorschriften unterstützen wir dabei die Banken hinsichtlich der Erhöhung und/oder Stabilisierung des LCR. Abgestützt auf das Geschäftsmodell und die Kundenstruktur beraten wir die Banken in der Zusammensetzung der liquiden Aktiven (HQLA) sowie der Refinanzierungsstruktur mit dem Ziel, die Liquiditätskosten zu minimieren. Zudem wird Trading & Treasury von Entris Banking neue LCR Produkte anbieten, welche Banken erlauben werden, kostengünstig und unter Berücksichtigung der Zinsrisiken ihre LCR Strategie unkompliziert umzusetzen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Reports und Analysen, z.b. zur Replikationsstrategie, kann Entris Banking zudem die Banken im Bereich ALM beim Zinsrisikomanagement und der Optimierung des Zinsertrags beratend unterstützen. Über das Trading& Treasury von Entris Banking können die Banken dabei direkt ihre Zins- und Währungsrisiken absichern. Im heutigen Umfeld mit Tiefzinsen und schwindenden Margen erscheinen die zusätzlichen regulatorischen Vorschriften als Übel mit hohen Kostenfolgen und Ertragseinbussen. Sie können aber auch zum Anlass genommen werden, das Liquiditätsmanagement, das ALM und die Banksteuerung zu optimieren und dadurch in Zukunft aus einer Position der Stärke agieren zu können. Hans Ulrich Bacher und sein Team bieten dabei gerne ihre Unterstüt- Dr. HANS ULRICH BACHER IN PERSON Herr Dr. Hans Ulrich Bacher hat per 1. Mai 2014 seine neue Funktion als Chief Risk Officer und Leiter ALM Beratung bei Entris Banking AG übernommen. Dr. Hans Ulrich Bacher Chief Risk Officer 031 660 20 92 hansulrich.bacher@entris-banking.ch Zuvor war er im Treasury der Credit Suisse in den Bereichen Liquiditätsmanagement, ALM und Funds Transfer Pricing sowie im Geldmarkthandel tätig. Bei der Credit Suisse war Dr. Hans Ulrich Bacher massgeblich an der Umsetzung und der Steuerung der neuen Liquiditätsvorschriften LCR und NSFR beteiligt. In diesem Zusammenhang leitete er auch mehrere IT-Projekte, u.a. in den Bereichen «Secured Funding» und «Loans and Deposits». Daneben war er ALCO Mitglied der Neuen Aargauer Bank (einer Tochtergesellschaft der Credit Suisse) und leitete deren jährliche Überprüfung der Replikationsstrategie. Dr. Hans Ulrich Bacher hält ein Masterabschluss der London School of Economics in Volkswirtschaft und promovierte an der Universität Lausanne (PhD in Economics). Während seines Doktoratsstudiums war er zudem während drei Jahren in der Unternehmensberatung in internationalen Projekten tätig. Bei Interesse hinsichtlich Themen in den Bereichen ALM und Risikomanagement steht Ihnen Herr Dr. Hans Ulrich Bacher gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. 5

FATCA LEGAL & COMPLIANCE Christoph Würgler Leiter Legal & Compliance 031 660 22 36 christoph.wuergler@entris-banking.ch Das Bundesgesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten (FATCA-Gesetz) ist auf den 30. Juni 2014 in Kraft getreten. Art. 2 FATCA-Gesetz bestimmt, dass sich die Pflichten der schweizerischen Finanzinstitute gegenüber dem IRS nach dem anwendbaren US-Recht richten, sofern das FATCA- Abkommen keine ausdrücklich abweichende Bestimmung vorsieht. Dies bedeutet, dass die Schweiz das in Bezug auf FATCA anzuwendende US-Recht als Schweizer Recht anerkennt. Folglich müssen sämtliche Finanzinstitute die Gesetzesbestimmungen des FATCA- Gesetzes inkl. FATCA-Abkommen und dazugehörigem US-Recht einhalten. Ein Verstoss dagegen, z.b. durch nicht FATCA-konforme Prozesse bei einer Bank, bedeutet einen Gesetzesverstoss und wird nach den Strafbestimmungen gemäss FATCA-Gesetz sowie den weiteren einschlägigen Vorschriften geahndet. Weiter wird die Revision die FATCA- Konformität bei ihren Kontrollen überprüfen. Seit dem 1. Juli 2014 ist bei Neueröffnungen ein FATCA-konformer Prozess zu gewährleisten. Entris Banking, Legal & Compliance bietet Ihnen hierzu umfangreiche Unterstützung an und verfügt sowohl über ein Kontoeröffnungsformular für «Natürliche Personen» als auch für «Entities». Weiter ist eine FATCA-Musterweisung, welche die bankinternen Prozesse gewährleistet, erhältlich. KURS Mehrwertsteuer vom 11. November 2014 ausbildungen Bereitet auch Ihnen die Abrechnung der Mehrwertsteuer Kopfzerbrechen? Falls ja: Am 11. November 2014 führen Fachspezialisten von Entris Banking und Swisscom Banking Provider AG einen Kurs zum Thema «Mehrwertsteuer» durch. An diesem Kurs lernen Sie die Gesetzesgrundlagen der MwSt in der Finanzbranche kennen. Zusätzlich zeigen wir Ihnen die Anwendung der MwSt im Finnova sowie die Auswertungsmöglichkeiten auf. Die RBA-Banken erhalten zudem nützliche Informationen, worauf in der MwSt-Gruppe der RBA-Holding zu achten ist. Weitere Informationen bezüglich Inhalt und Anmeldung finden Sie unter: http://www.entris-banking.ch/de/leistungen/ausbildung Impressum Entris Banking AG, Marketing & Kommunikation, Mattenstrasse 8, 3073 Gümligen T +41 31 660 11 11, F +41 31 660 15 25 Mit diesem Newsletter erhalten Sie in regelmässigen Abständen Informationen zu aktuellen Finanzmarktthemen und Dienstleistungen von Entris Banking. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, bitten wir um entsprechende Meldung auf presse@entris-banking.ch. 6