9HURUGQXQJ EHUHOHNWULVFKH1LHGHUVSDQQXQJVLQVWDOODWLRQHQ 1LHGHUVSDQQXQJV,QVWDOODWLRQVYHURUGQXQJ1,9. vom 7. Novem ber 2001



Ähnliche Dokumente
Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

Einführung in das neue Produktesicherheitsgesetz PrSG

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

Stadt Stein am Rhein StR

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen

Statuten in leichter Sprache

1. Vertragsgegenstand

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1)

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

D a s P r i n z i p V o r s p r u n g. Anleitung. - & SMS-Versand mit SSL (ab CHARLY 8.11 Windows)

zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen im Bereich der Feuerpolizei (Kaminfegerdienst) und der Gebäudeversicherung

Stadt Frauenfeld. Datenschutzreglement

Hundeverordnung. vom 10. Januar 2006

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

Gesetzliche Grundlagen 3001

S T I F T U N G S A T Z U N G

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

Sehr geehrte Damen und Herren

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Obergericht des Kantons Zürich

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Folgende Voraussetzungen für die Konfiguration müssen erfüllt sein: - Ein Bootimage ab Version Optional einen DHCP Server.

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung

Veterinärdienst Hauptgasse Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

gestützt auf das Gesetz vom 12. Dezember 2002 über den Anwaltsberuf; auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion,

Installation der Demoversion vom M-Doc AutoSigner

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

INTERNET SERVICES ONLINE

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

RECHTSSCHUTZREGLEMENT des Zentralverbandes der Magistraten, der Lehrerschaft und der Beamten des Staates Wallis (ZMLB)

I. B Eine geeignete Organisation sicherstellen

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg

Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

Verordnung über die Weiterbildung

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld.

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Zertifizierungs-Antrag (für Zertifikate GH1, WH1, WH2)

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne

Prüfungsausschuss. Fachkraft im Fahrbetrieb. Konstellation & Struktur Prüfungsausschuss. Harald Enderlein

Funktionaler Zusammenhang. Lehrplan Realschule

Software-Engineering 2. Übungen zur Wiederholung. IT works. Metris GmbH

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung einer automatischen -Bestätigung auf Ihrer Händlerwebseite

Mitteilungsblatt Nr Änderung zum Prüfungsausschuss. für die Studiengänge:

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

SiNa-Event 2013 Fragen für den Workshop mit Lösungen

Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Führungsstile Überblick. Ihr Führungsstil bestimmt Ihren Erfolg

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Ihren persönlichen Anrufbeantworter

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Lastschrifteinzug im SEPA-Verfahren

Transkript:

9HURUGQXQJ EHUHOHNWULVFKH1LHGHUVSDQQXQJVLQVWDOODWLRQHQ 1LHGHUVSDQQXQJV,QVWDOODWLRQVYHURUGQXQJ1,9 vom 7. Novem ber 2001 Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 1

)DFKWDJXQJ0lU] Markus Wey Zent ralpräsident VSEK Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 2

Motion Ständerätin E. Forster Auswirkungen von Gesetzen auf KMU Bet riebe Bestehende Gesetze anpassen dam it der adm inist rat ive Aufwand reduziert wird Bundesrat wird beauft ragt einen Bericht über anzupassende Geset ze Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 3

Einsetzen einer Arbeitsgruppe EStI Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 4

Anforderung an eine neue NI V zentrale Erfassung der I nstallationsbewilligungen m it Gültigkeit in der ganzen Schweiz. Verantwortungen und Pflichten der Eigentüm er keine Monopolkont rollen durch das ESt I wer sind die Konrollorgane keine Nachkont rolle durch das energieliefernde Werk Fachkundigkeit -für Energie- Elektrotechniker TS -für den Elektrokontrolleur die Kosten für die Elektrokontrolle wird nicht m ehr auf die Energie aufgerechnet Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 5

Verringerung der Sicherheit KEI NE Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 6

Einfluss der Marktöffnung EMG Für die Belange des Kontrollwesens EMG m usste dies m itberücksichtigt werden EMV Kosten und Verrechnung der Aufträge für Planung und Ausführung der Kont rollen; im Rahm en der Vorschriften über die elekt rischen Niederspannungsinst allat ionen die adm inistrative Bearbeitung der Sicherheit snachweise, die Überwachung des Vollzugs sowie die Durchführung von St ichprobenkont rollen, bei welchen sich die I nst allat ionen als m ängelfrei erweisen. Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 7

Struktur der Verordnung 1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen 2. Kapit el Bewilligungen für I nst allat ionsarbeit en 3. Kapitel Ausführung von Installationsarbeiten 4. Kapitel I nstallationskontrolle 5. Kapitel Gebühren, Rechtsm ittel, Strafbestimmungen 6. Kapitel Schlussbestimmungen Beilage : Kont rollperioden Kontrolle durch eine akkreditierte I nspektionsstelle Kont rolle durch ein unabhängiges Kont rollorgan Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 8

Wichtige Neuerungen Pflichten des Eigentümers (Art. 5) Bewilligung für I nstallationsarbeiten (Art. 6) Fachkundigkeit ( Art. 8) Kont rollorgane ( Art. 26) Aufgaben der Kontrollorgane (Art. 32, 33 und 34) Abnahm ekont rollen ( Art. 35 und Beilage) Sicherheit snachweis ( Art. 37) Periodische Kont rollen ( Beilage) Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 9

Pflichten des Eigentüm ers Der Eigentüm er oder der von ihm bezeichnete Stellvertreter sorgt dafür, dass die elektrischen I nstallationen ständig den Anforderungen der Art. 3 und 4 entsprechen. Er m uss auf Verlangen den ent sprechenden Sicherheit snachweis erbringen. Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 10

Bewilligungspflicht Ausgestellt durch EStI Gültig für die ganze Schweiz Verzeichnis der Bewilligungen Verzeichnis ist öffent lich Übergangsfrist: 2 Jahre Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 11

Fachkundigkeit Höhere Fachprüfung (Meister) Berufskundliche Fächer 3 Jahre Praxis unter FK Praxisprüfung Praxisprüfung Praxisprüfung 5 Jahre Praxis unter FK 5 Jahre Praxis unter FK Praxisprüfung Praxisprüfung 3 Jahre Praxis unter FK Diplom FH oder HTL Berufslehre als Elektrom onteur oder -zeichner Diplom TS oder gleichwert ig Berufslehre als Elektrom onteur oder -zeichner Diplom ETH, FH oder TS Berufslehre in nahe verwandt. Beruf oder Mat ura Fachprüf. in nahe verwandt. Beruf Gleichwert ige Fachprüfung in einem Cenelec- Land Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 12

Kontrollorgane Unabhängige Kont rollorgange Akkredit iert e I nspekt ionsst ellen Net zbet reiberinnen Das I nspektorat (EStI ) Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 13

Unabhängige Kontrollorgane Akkreditierte I nspektionsstellen Elektrische I nstallationen m it Kontrollperioden von 1, 5 und 10 Jahren m üssen durch diese Organe kont rolliert werden. Übergangsfrist: 2 Jahre.RQWUROO EStI EHZLOOLJXQJ I nhaber :xxxxxx xxxx xxxxxx xxxxxx zzzz Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 14

Unabhängige Kontrollorgane Die unabhängigen Kont rollorgane führen im Auftrag der Eigentüm er von elekt rischen I nst allat ionen t echnische Kontrollen durch und stellen die ent sprechenden Sicherheit snachweise aus. Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 15

Akkreditierte I nspektionsstellen kontrollieren elektrische I nstallationen mit besonderem Gefährdungspot ent ial ( Spezialinst allat ionen) kont rollieren elekt rische I nst allat ionen von I nhabern einer eingeschränkt en I nst allat ionsbewilligung Beispiel von Spezialinst allat ionen Elektr. I nstallationen an Rohrleit ungsanlagen Ex-I nstallationen in den Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21 Medizinische Räum e Kat. 3 und 4 Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 16

Akkreditierung EN 45004 Norm für I nspekt ionen METAS Met rologie und Akkredit ierung Schweiz Technische Anforderungen UVEK Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 17

Netzbetreiberinnen.RQWUROODXIJDEHQ JHPlVV$UW hehujdqjviulvw 0RQDWH 'LH1HW]EHWUHLEHULQQHQG UIHQ GLH$XIJDEHQHLQHVXQDEKlQJLJHQ.RQWUROORUJDQHVRGHUHLQHU DNNUHGLWLHUWHQ.RQVWUROOVWHOOH QXUZDKUQHKPHQZHQQVLH HLQHUHFKWOLFKXQGILQDQ]LHOO XQDEKlQJLJH2UJDQLVDWLRQV HLQKHLWELOGHQRGHUZHQQVLHQXU $QODJHQNRQWUROOLHUHQGLHQLFKW YRQLKUHP1HW]YHUVRUJWZHUGHQ 8QDEKlQJLJHV.RQWUROORUJDQ RGHUDNNUHGLWLHUWH.RQWUROOVWHOOH Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 18

Netzbetreiberinnen.RQWUROODXIJDEHQJHPlVV$UW Sie überwachen den Eingang der Sicherheit snachweise für die elekt rischen I nstallationen, die aus ihren Niederspannungsvert eilnet zen versorgt werden Sie prüfen die Sicherheit snachweise st ichprobenweise auf ihre Richt igkeit Sie bewahren die Sicherheit snachweise bis zur Beendigung der nächst en periodischen Kont rolle, m indestens jedoch während fünf Jahren auf Sie führen ein Verzeichnis der von ihnen versorgt en elekt rischen I nst allat ionen Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 19

Eidgenössische I nspektionen beaufsichtigt und unterstützt die übrigen Kont rollorgane und die Net zbet reiberinnen kont rolliert die Spezialinst allat ionen sofern der Eigentüm er nicht eine akkreditierte I nspektionsstelle beauftragt hat überwacht den Eingang der Sicherheit snachweise der akkredit iert en I nspekt ionsst ellen ent scheidet in St reit fällen Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 20

Sicherheitsnachweis Adresse der I nstallation und des Eigentümers Beschreibung der I nst allat ion Kont rollperiode Nam e und Adresse des I nstallateurs Ergebnisse der bet riebsint ernen Schlusskont rolle des I nstallateurs Nam e und Adresse des I nhabers der Kont rollbewilligung und Ergebnis seiner Kont rolle nach einer Abnahm e- oder periodischen Kont rolle Unt erzeichnung durch die Person, welche die Kontrolle durchgeführt hat, und vom I nhaber der I nst allat ions- bewilligung sowie gegebenenfalls vom I nhaber der Kont rollbewilligung Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 21

Abnahm ekontrolle Die Eigentüm er einer elektrischen I nstallation m it einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren, veranlassen innerhalb von 6 Monat en eine Abnahm ekont rolle durch ein unabhängiges Kont rollorgan oder eine akkreditierte I nspektionsstelle und reichen innerhalb dieser Frist den Sicherheit snachweis der Netzbetreiberin/ I nspektorat ein. Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 22

Periodische Kontrollen 1. I nstallationen kontrolliert durch ein akkredit iert es Kont rollorgan oder das I nspekt orat a) 1 Jahr b) 5 Jahre c) 10 Jahre 2. I nstallationen kontrolliert durch ein unabhängiges Kont rollorgan des I nst allat ionserst ellers a) 1 Jahr b) 5 Jahre c) 10 Jahre d) 20 Jahre Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 23 Bei 10- und 20jährigen I nstallationen muss nach j edem Besit zerwechsel eine Kont rolle durchgeführt werden, wenn die letzte Kontrolle m indestens 5 Jahre zurückliegt.

Sicherheitsnachweis I nstallateur,qvwdo ODWLRQV $Q]HLJH > 3.6 kva,qvwdoodwlrq Net zbet reiberin St ichprobe 20J < 20J -techn. Unt erlagen Erst prüfung I nst. Eigentüm er unabhängige Kont rolle -Schlussprotokoll -Abnahm e protokoll Sicherheit s nachweis Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 24 [[ \\ &RQWUROOHU

Sicherheitsdossier Net zbet reiberin technische Unt erlagen Schlussprot okoll Abnahm e- prot okoll Sicherheit s- nachweis I nst. Eigentüm er (OHNWURPDQQ &RQWUROOHU Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 25

Periodische Nachweise St ichprobe Net zbet reiberin I nstallateur,qvwdoodwlrq I nst. Eigentüm er unabhängige Kont rolle -Schlussprotokoll Periodische Nachweise Sicherheit s nachweis [[ &RQWUROOHU Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 26

Sicherheitsdossier Net zbet reiberin I nst. Eigentüm er technische Unt erlagen Schlussprot okoll Abnahm e- prot okoll Periodische Nachweise Sicherheit s- nachweis (alt) Sicherheit s- nachweis ( neu) (OHNWURPDQQ Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 27 (OHNWURPDQQ &RQWUROOHU

Aut oren: Markus Wey Pet er Bryner Schweiz. Elektrotechnischer Verein, Dez. 2001, 28