wir möchten Sie heute über die neuesten Entwicklungen im Fall des Insolvenzverfahrens der Solen AG unterrichten.



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Transkript:

SdK e.v. SdK-Geschäftsführung Newsletter 1 Insolvenzverfahren der Solen AG / Forderungsanmeldung / Gläubigerversammlung Tel.: (089) 20 20 846 0 Fax: (089) 20 20 846 10 E-Mail: info@sdk.org Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie heute über die neuesten Entwicklungen im Fall des Insolvenzverfahrens der Solen AG unterrichten. Das Insolvenzgericht Meppen hat am 1. Juli 2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solen AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Heinrich Stellmach Kollegienwall 3-4 49074 Osnabrück Tel.: 0541-18170 Fax: 0541/1817210 Vorsitzender Dipl.-Kfm. Hansgeorg Martius Publikationsorgane AnlegerPlus AnlegerPlus News Internet www.sdk.org www.anlegerplus.de bestimmt. Der Termin zur Forderungsanmeldung wurde auf den 6. August 2013 gelegt. SdK rät zur Forderungsanmeldung Da nicht damit zu rechnen ist, dass bis zum 6. August 2013 ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden wird, welcher die Forderungen der Anleiheinhaber im Kollektiv anmelden könnte, müssen alle Anleiheinhaber ihre Forderungen zunächst individuell beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Wer seine Forderungen nicht anmeldet, hat keinen Anspruch auf die ihm zustehende Insolvenzquote. Zwar ist es auch nach dem 6. August 2013 möglich, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, jedoch verursacht dies zusätzliche Kosten, welche dem Gläubiger in der Regel vom Insolvenzgericht in Rechnung gestellt werden. Für Mitglieder der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.v. haben wir unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmid=691 ein Musterformular zur Anmeldung der Forderung aus der Anleihe der Solen AG inklusive einer Ausfüllhilfe zum Download bereitgestellt (Diese Vorlagen dürfen wir aus rechtlichen Gründen nur unseren regulären Mitgliedern zur Verfügung stellen). Die Forderungsanmeldung muss in doppelter Ausfertigung zusammen mit einem Depotauszug bis zum 6. August an den Insolvenzverwalter an obenstehende Adresse gesendet werden. Konto Commerzbank Wuppertal Nr. 80 75 145 BLZ 330 403 10 IBAN: DE3833040310080751450 BIC: COBADEFF330 Vereinsregister München Nr. 202533 Steuernummer 143/221/40542 USt-ID-Nr. DE174000297 Gläubiger-ID-Nr. DE83ZZZ00000026217

Gläubigerversammlung Der Termin zur Gläubigerversammlung wurde auf den Dienstag, 20. August 2013, 10:00 Uhr bestimmt. Diese findet im Saal 2 des Amtsgerichts Meppen, Obergerichtsstraße 20, in 49716 Meppen, statt. Die SdK wird an der Gläubigerversammlung teilnehmen und über die Ergebnisse der Versammlung berichten. Für diejenigen Anleiheinhaber, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen können, bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Sofern Sie an der Stimmrechtsvertretung Interesse haben, benötigen wir eine von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht und eine so genannte Sperrbescheinigung. Darunter versteht man einen in Textform erstellten besonderen Nachweis der Depotbank, welcher einen Sperrvermerk der Depotbank zugunsten einer Hinterlegungsstelle bis zum Ablauf der Gläubigerversammlung enthält. Die Anleihen müssen also bis einschließlich 20. August 2013 gesperrt gehalten werden. Die Bescheinigung muss den Inhaber, dessen Anschrift, die Anzahl und den Nennwert der Anleihen und den Sperrzeitraum unbedingt enthalten! Ein Formular zur Bevollmächtigung finden Sie unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmid=692 zum Download. Die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht senden Sie bitte zusammen mit der Sperrbescheinigung bis zum 9. August 2013 an folgende Adresse: SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.v Aus Sicht der SdK ist eine Teilnahme an der Gläubigerversammlung wichtig, da auf dieser wichtige Beschlüsse bezüglich des weiteren Verlaufs des Insolvenzverfahrens gefasst werden können. So wird neben einer Wahl des Insolvenzverwalters auch eine Abstimmung über das weitere Vorgehen stattfinden. Insolvenzplan angekündigt Wie einer Pressemitteilung der Solen AG vom 3. Juli 2013 zu entnehmen ist, soll ein so genanntes Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden. Solche Verfahren sehen die Fortsetzung des wesentlichen Geschäftsbetriebs vor und dienen der Sanierung des Unternehmens. Wie mehrere vergleichbare Verfahren der jüngeren Vergangenheit gezeigt haben, kann dies jedoch für die betroffenen Anleger schmerzhafte Einschnitte zur Folge haben. Deshalb sollten Gläubiger das Vorgehend des Insolvenzverwalters gründlich prüfen, um sicher zu gehen, dass das Seite 2 von 3

Insolvenzplanverfahren gegenüber einer Liquidation der Gesellschaft vorteilhafter ist. Glaubt man den Aussagen der Gesellschaft, dass die Tochtergesellschaften im Ausland äußerst zufriedenstellend laufen und in Großbritannien, in den Niederlanden und in den USA weiterhin schwarze Zahlen erwirtschaftet werden, so könnte ein Insolvenzplanverfahren jedoch aus Sicht der SdK für die Anleiheinhaber tatsächlich vorteilhaft sein. Wahl eines Gläubigervertreters Anleihegläubiger und Aktionäre haben bislang keine Möglichkeit und keinen Ansprechpartner, um sich über Einzelheiten der Insolvenz kundig zu machen. Ausweislich einer mündlichen Mitteilung des Insolvenzverwalters wurde ein Gläubigerausschuss bestellt. Die diesbezügliche Bekanntmachung durch das Insolvenzgericht steht aber noch aus. Ebenso wurde noch keine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters (Gläubigervertreters) einberufen. Dies hat gem. 19 Abs. 2 S. 1 SchVG unverzüglich nach Insolvenzeröffnung zu erfolgen. Gerade im Fall der Solen AG ist eine zeitnahe und offene Information Anleiheinhaber dringend notwendig, da nach den eigenen Bekundungen des Unternehmens das zuvor erwähnte Insolvenzplanverfahren, welche die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs vorsieht, durchgeführt werden soll. Hierzu ist es aus Sicht der SdK wichtig, dass ein Vertreter der Anleihegläubiger den Fortgang des Insolvenzplanverfahrens überwacht, um auszuschließen, dass die Gläubiger durch eine Fortsetzung eines eventuell defizitären Geschäftsbetriebes weiter geschädigt werden. Ferner muss sichergestellt werden, dass die Anleiheinhaber an eventuellen Erfolgen gerecht partizipieren. Die SdK wird sich daher dafür einsetzen, dass es in naher Zukunft zu einer Wahl eines gemeinsamen Vertreters kommt, welcher die Interessen der Anleiheinhaber im Insolvenzverfahren repräsentieren kann. Für Fragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-17 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, den 9. Juli 2013 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.v. Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der Solen AG! Seite 3 von 3

SdK e.v. SdK-Geschäftsführung Newsletter 2 Tel.: (089) 20 20 846 0 Fax: (089) 20 20 846 10 Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der Solen AG Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Meppen hat mittlerweile zu einer separaten Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber eingeladen. An dieser Versammlung nehmen im Gegensatz zur Gläubigerversammlung am 20. August nur die Anleihegläubiger teil. Andere Gläubiger, wie Lieferanten und Banken dürfen an dieser Versammlung nicht teilnehmen. Die Versammlung der Anleihegläubiger am 19. August dient dazu, dass sich die Anleihegläubiger organisieren können und einen gemeinsamen Vertreter wählen könne, welcher die Anleihegläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter im Kollektiv vertritt. Diese Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber findet am Montag, 19.08.2013, 11:00 Uhr, im Saal 2 des Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen, statt. Auf der Tagesordnung der Versammlung stehen folgende Punkte: TOP1: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters TOP2: Vergütung und Haftung des gemeinsamen Vertreters Aus Sicht der SdK ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleiheinhaber sinnvoll, da dieser die Rechte der Anleiheinhaber im Insolvenzverfahren effektiver vertreten kann als einzelne Anleihegläubiger. Ferner werden die Verfahrenskosten in der Regel gesenkt, da zum Beispiel nicht jeder Anleihegläubiger seine Anleihen zur Insolvenztabelle anmelden muss und auch keine separate Hinterlegung der Anleihen auf einem Treuhanddepot des Insolvenzverwalters für die Ausschüttung der Insolvenzquote erfolgen muss. Die SdK rät deshalb, an der Versammlung der Anleihegläubiger teilzunehmen und für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters zu stimmen. Sofern Sie nicht selbst an Versammlung teilnehmen können, bietet Ihnen die SdK analog zur Gläubigerversammlung am 20. August eine kostenlose Vertretung Ihrer Stimmrechte an. E-Mail: info@sdk.org Vorsitzender Dipl.-Kfm. Hansgeorg Martius Publikationsorgane AnlegerPlus AnlegerPlus News Internet www.sdk.org www.anlegerplus.de Konto Commerzbank Wuppertal Nr. 80 75 145 BLZ 330 403 10 IBAN: DE3833040310080751450 BIC: COBADEFF330 Vereinsregister München Nr. 202533 Steuernummer 143/221/40542 USt-ID-Nr. DE174000297 Gläubiger-ID-Nr. DE83ZZZ00000026217

Vertretung der SdK Hierzu benötigen wir eine von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmachten, welche Sie unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmid=692 finden. Sofern Sie uns für die allgemeine Gläubigerversammlung am 20. August bereits eine Sperrbescheinigung zukommen lassen haben, müssen Sie uns keine weitere Sperrbescheinigung zukommen lassen. Falls nicht, bitten wir Sie, uns neben der Vollmacht auch noch eine Sperrbescheinigung zukommen zu lassen, woraus hervorgeht, dass die Anleihen bis einschließlich 20. August 2013 gesperrt gehalten werden. Die Bescheinigung muss den Inhaber, dessen Anschrift, die Anzahl und den Nennwert der Anleihen und den Sperrzeitraum unbedingt enthalten! Die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht senden Sie bitte gegebenenfalls zusammen mit der Sperrbescheinigung bis zum 13. August 2013 an folgende Adresse: SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.v Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, 1. August 2013 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.v. Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der Solen AG! Seite 2 von 2

SdK e.v. SdK-Geschäftsführung Newsletter 3 Tel.: (089) 20 20 846 0 Fax: (089) 20 20 846 10 Gegenkandidat zum gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber Sehr geehrte Damen und Herren, auf der am 19. August 2013 stattfindenden Versammlung der Anleiheinhaber soll unter dem Tagesordnungspunkt 1 ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden. Das Insolvenzgericht hat ferner mitgeteilt, dass mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek ein Kandidat zur Verfügung steht und sich zur Wahl stellen wird. Generell begrüßt die SdK die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, da dies einige Vorteile bei der Abwicklung des Verfahrens mit sich bringt. Nach einem Gespräch mit Herrn Dr. Kuthe ist die SdK jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass aus unserer Sicht dieser nicht der geeignete Kandidat sein kann. Herr Dr. Kuthe hat nach eigener Aussage die Gesellschaft sowohl bei der Emission der Anleihe als auch bei den im Frühjahr 2013 stattgefundenen Gläubigerversammlungen bzgl. des Zinsverzichtes beraten. Ferner war Herr Dr. Kuthe für die Solen AG tätig in Bezug auf die Zurückweisung von vorzeitigen Kündigungen der Anleihen. Herr Dr. Kuthe war also in so hohem Maße bereits für die Gesellschaft tätig, dass er aus unserer Sicht nun nicht auf einmal die Seiten wechseln und zum Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden kann. Gerade in Zusammenhang mit Insolvenzverfahren, bei denen es u.a. auch zu klären gilt, ob eventuelle Haftungsansprüche gegen ehemalige Organe der Gesellschaft durchgesetzt werden oder bestimmte Transaktionen, welche zum Nachteil der Gesellschaft erfolgten, angefochten werden können, ist es aus unserer Sicht von großer Bedeutung, dass die Gläubiger von unabhängigen Personen vertreten werden. E-Mail: info@sdk.org Vorsitzender Dipl.-Kfm. Hansgeorg Martius Publikationsorgane AnlegerPlus AnlegerPlus News Internet www.sdk.org www.anlegerplus.de Konto Commerzbank Wuppertal Nr. 80 75 145 BLZ 330 403 10 IBAN: DE3833040310080751450 BIC: COBADEFF330 Die SdK lehnt daher die Wahl von Herrn Dr. Kuthe ab und wird mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Wagner einen eigenen Kandidaten benennen. Herr Dr. Wagner ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Finck Althaus Sigl & Partner (http://www.finckpartner.de/) und verfügt bereits über einen hohen Erfahrungsschatz in Bezug auf die Vertretung von Anleiheinhabern. Unter anderem Vertritt er Anleiheinhaber der Solar Millennium AG i.i. Darüber hinaus ist Herr Dr. Wagner ehrenamtlich für die SdK als Sprecher auf Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften tätig. Vereinsregister München Nr. 202533 Steuernummer 143/221/40542 USt-ID-Nr. DE174000297 Gläubiger-ID-Nr. DE83ZZZ00000026217

Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, 12. August 2013 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.v. Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der Solen AG! Seite 2 von 2