Die Photovoltaik-Speicherförderung in Deutschland



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Transkript:

Die Photovoltaik-Speicherförderung in Deutschland Seit 01. März 2016 gilt das angepasste Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Anschaffung von Batteriespeichern in Zusammenhang mit einer neuen oder bestehenden 1 Photovoltaikanlage. Käufer profitieren dabei von zwei Mechanismen: Zum einen werden, wie bereits aus dem Bereich der Wohnwirtschaft bekannt, zinsverbilligte Kredite von der KfW Bankengruppe über die Hausbank vergeben. Zum anderen erhalten Käufer eines Batteriespeichers nach Prüfung bestimmter Kriterien einen Tilgungszuschuss. Abbildung 1: Ablaufplan zur Antragstellung des KfW Förderprogramms Erneuerbare Energien Speicher Zinsverbilligter Kredit Konditionen Mit dem Förderprogramm können bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden. Dabei kann der Kunde zwischen Laufzeiten von 5, 10 und 20 Jahren mit jeweils 1, 2 und 3 tilgungsfreien Anlaufjahren wählen. Die Auszahlung beträgt 100%. Kredite mit bis zu 10 Jahren erhalten einen festgeschriebenen Zinssatz über die gesamte Kreditlaufzeit. Eine Übersicht über aktuelle Konditionen können Sie bei der KfW einsehen. 1 ausschließlich Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2012 errichtet wurden und mindestens 6 Monate nach Inbetriebnahme der PV-Anlage.

Tilgungszuschuss Berechnung und Konditionen Der Tilgungszuschuss wird anhand der förderfähigen Kosten berechnet und mindert die Restschuld um den ermittelten Betrag bei der Hausbank direkt nach der Zusage durch die KfW. Der Anteil, der bezuschusst wird, ist abhängig von der Größe der PV-Anlage sowie dem Antragsdatum. So sinkt der Anteil an förderfähigen Kosten mit Programmbeginn halbjährlich um drei Prozentpunkte bis zum Programmende im Dezember 2018. Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Förderquote dar: Tabelle 1: Anteil an förderfähigen Kosten in Abhängigkeit vom Antragszeitraum Antragszeitraum Anteil an förderfähigen Kosten Ab 01.03.2016 (Programmbeginn) bis 30.06.2016 25 % Ab 01.07.2016 bis 31.12.2016 22 % Ab 01.01.2017 bis 30.06.2017 19 % Ab 01.07.2017 bis 31.12.2017 16 % Ab 01.01.2018 bis 30.06.2018 13 % Ab 01.07.2018 bis 31.12.2018 (Programmende) 10 % Welche Batteriespeicher der RWE HomePower solar Produktfamilie erfüllen die Förderrichtlinien?: RWE Storage flex RWE Storage vario Bei einem typischen Einfamilienhaus, das mit einer mit einer 5 Kilowattpeak (kwp) Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher (RWE Storage flex 4) ausgestattet werden soll, beträgt der Förderzuschuss beispielhaft etwa 1.800. Dies mindert die gesamten Investitionskosten, d.h. die Kosten für die PV- Anlage und den Speicher, um 12%. Die Kapazität des Batteriespeichers (in Kilowattstunden, kwh) oder dessen Leistung (in Kilowatt, kw) sind bei der Berechnung des Tilgungszuschusses unerheblich. Zwei Beispiele sollen im Folgenden die Berechnung verdeutlichen: Beispiel 1: Installation einer 5 kwp Photovoltaikanlage in Kombination mit einem RWE Storage flex 4 (3,9 kwh nutzbare Kapazität), Antragsdatum: 01.03.2016 1. Ermittlung Kosten Batteriespeicher Kosten des Batteriespeichers: 7.050 (exkl. MwSt.) Kosten der Photovoltaikanlage pro Kilowattpeak (Annahme): 1.450 /kwp (exkl. MwSt.) Gesamtkosten PV + Speicher: 1.450 /kwp * 5 kwp + 7.050 = 14.300 2. Ermittlung Fördersatz pro Kilowattpeak Anlagengröße 7.050 / 5 (kwp) = 1.410 ; 1.410 * 25% Förderquote = 353 /kwp Gefördert werden bei einer kombinierten Installation von PV und Speicher maximal 2.000 pro Anlage. 3. Ermittlung des Tilgungszuschusses 5 (kwp) * 353 = 1.765 Tilgungszuschuss

Beispiel 2: Nachrüstung einer 5 kwp Photovoltaikanlage mit einem RWE Storage flex 6 (5,85 kwh nutzbare Kapazität), Antragsdatum: 01.03.2016 Anschaffungskosten Batteriespeicher: 9.075 (exkl. MwSt.) 1. Ermittlung Fördersatz pro Kilowattpeak Anlagengröße 9.075 / 5 (kwp) = 1.815 ; 1.815 * 25% Förderquote = 454 /kwp Gefördert werden bei einer Nachrüstung eines Speichers maximal 2.200 pro Anlage. 2. Ermittlung des Tilgungszuschusses 5 (kwp) * 454 = 2.269 Tilgungszuschuss Die beiden Beispiele beziehen sich auf den aktuellen Stand hinsichtlich Förderquote und Speicherpreisen. Da die Förderquote wie oben beschrieben sinken wird, ist es wichtig, auch die Tilgungszuschüsse, die sich im Zeitverlauf ändern, zu betrachten. Vor dem Hintergrund zeigt die folgende Graphik die Tilgungszuschüsse bis Ende 2018. Die Größe der PV-Anlage sowie die Speichertypen sind identisch zu den obigen Beispielen. Bei der Installation einer PV-Anlage in Kombination mit einem Speichersystem sinken die Tilgungszuschüsse von 1.760 (Antragsdatum: 01.03.16 bis 30.06.16) auf 750 für ein System, das nach dem 30.06.2018 beantragt wird. Dementsprechend werden von den Gesamtinvestitionen (PV-Anlage und Speichersystem) durch den Tilgungszuschuss Ende 2018 lediglich 5 % gedeckt. Bei der Nachrüstung eines Speichers mit einer nutzbaren Kapazität von 5,85 kwh zeigt das Beispiel, dass die Tilgungszuschüsse im Zeitverlauf von 2.269 auf knapp 910 sinken. Demzufolge macht es hinsichtlich der Höhe des gewährten Tilgungszuschusses einen erheblichen Unterschied, wann der Förderantrag gestellt wird. Eine zeitnahe Antragsstellung sichert den größtmöglichen Zuschuss.

2.500,00 2.000,00 Tilgungszuschuss 1.500,00 1.000,00 500,00-01.03.2016-30.06.2016 01.07.2016-31.12.2016 01.01.2017-30.06.2017 01.07.2017-31.12.2017 01.01.2018-30.06.2018 01.07.2018-31.12.2018 Antragsdatum Kombination PV-Anlage und Speicher (3,9 kwh)* Nachrüstung eines Speichers (5,85 kwh)* * Die Größe der PV-Anlage wird analog zu den obigen Beispielen antizipiert. Abbildung 2: Höhe des gewährten Tilgungszuschusses in Abhängigkeit vom Antragszeitraum Welche Kombinationen eines Batteriespeichers der RWE Produktfamilie RWE Storage flex mit einer Photovoltaikanlage vor dem Hintergrund des Tilgungszuschusses am sinnvollsten ist, können Sie den folgenden Graphiken entnehmen. 2 Falls bei der Installation eines kombinierten Batteriespeicher-PV- Anlagensystems zum Beispiel der Batteriespeicher RWE Storage flex 8 mit einer Nettokapazität von 7,8 kwh für Ihr Verbrauchsverhalten am geeignetsten sein sollte, so erhalten Sie bis zu einer PV- Anlagengröße von 6 kwp die maximalen Tilgungszuschüsse. Weitere PV-Kapazität zu installieren lohnt sich zumindest aus Förder-Sicht nicht. 2 Unter Berücksichtigung einer Förderquote von 25 %.

4000,00 /kwp 3500,00 /kwp 3000,00 /kwp Förderfähige Kosten 2500,00 /kwp 2000,00 /kwp 1500,00 /kwp 1000,00 /kwp 500,00 /kwp 0,00 /kwp 3 kwp 4 kwp 5 kwp 6 kwp 7 kwp 8 kwp 9 kwp 10 kwp 11 kwp Leistung der Photovoltaik-Anlage RWE Storage flex 4 RWE Storage flex 6 RWE Storage flex 8 Förderhöchstgrenze (Neuinstallation) Förderhöchstgrenze (Nachrüstung) Abbildung 3: Höhe der förderfähigen Kosten in Abhängigkeit von der Größe der PV-Anlage Wichtig für Sie zu wissen: Die maximal geförderte PV-Anlagengröße beträgt 30 kwp. Die Festlegung der Gesamtkosten für die PV-Anlage je kwp erfolgt durch die KfW. Bei der Förderung wird generell zwischen einer Neuinstallation (PV und Speicher) und einer Speichernachrüstung unterschieden. Kombinierte Neuinstallation erhalten maximal 500 pro kwp, Nachrüstungen maximal 550 pro kwp. Die Förderung muss vor der Anschaffung beantragt werden. Der Tilgungszuschuss kann erst mit Inbetriebnahme der Anlage angefordert werden. Der Hersteller der Speicherlösung muss verschiedene technische Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel muss gewährleistet sein, dass maximal 50% der Spitzenleistung der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt eingespeist werden. Das bedeutet, dass der Speicher entsprechend dimensioniert sein muss. Ist er zu klein, kann es bspw. vorkommen, dass an einem sonnigen Tag um die Mittagszeit, wenn der Verbrauch gering ist, so viel Strom erzeugt wird, dass er nicht mehr eingespeist werden kann und gleichzeitig der Speicher bereits geladen ist.

Weitere Fördermöglichkeiten Zudem sollten Sie bei der Planung Ihres Systems prüfen, ob neben der Förderung auf Bundesebene auch regionalspezifische Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Teilweise bestehen auch auf Landesoder Kommunalebene Förderoptionen, die zumindest teilweise mit dem Förderprogramm der Bundesregierung kombinierbar sind. Ein Beispiel ist das 10.000-Häuser-Programm mit dem EnergieBonusBayern des Freistaats Bayern. Darin wird u.a. die Nutzung von Energiemanagementsystemen in Verbindung mit stationären Speichern (elektrisch und thermisch) und einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, in Form eines TechnikBonus unterstützt. Die folgende Tabelle stellt die Fördervarianten und Anforderungen dar. Tabelle 2: Fördervarianten und Anforderungen zur Gewährung des TechnikBonus Komponenten und Detailanforderung Maximale Netzeinspeisung 50% der installierten Leistung mit Wärmespeicher und elektrischer Wassererwärmung Maximale Netzeinspeisung 50% der installierten Leistung mit elektrischem Speicher Maximale Netzeinspeisung 30% der installierten Leistung mit elektrischem Speicher, Wärmespeicher und elektrischer Wassererwärmung TechnikBonus (Maximalbetrag) 2.000 6.000 8.000 Der TechnikBonus ist mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich kombinierbar, insbesondere Programmen zur Strom- und Energiespeicherung. Eine Doppelförderung zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist jedoch ausgeschlossen. Auch das Saarland bietet eine Projektförderung in Form eines Zuschusses an. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am Autarkiegrad, welcher mindestens 50 % betragen muss. In diesem Fall wird eine Grundförderung von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 3 gewährt. Werden höhere, aber technisch erreichbare und messtechnisch nachgewiesene Autarkiegrade von 60 % bzw. 68 % erreicht, erfolgt über entsprechende Bonusanreize eine zusätzliche Förderung, sodass eine Maximalförderung von 55 % (Grundförderung 35 % plus Bonusförderung 20 % bei einem Autarkiegrad von 68 %) erreicht werden kann. Die maximale Förderhöhe pro Fördervorhaben ist auf 30.000 Euro beschränkt. Zu beachten ist, dass das Saarländische Förderprogramm grundsätzlich mit der Förderung auf Bundesebene kombinierbar ist, jedoch für diese Vorhaben in der Grundförderung der von der KfW gewährte Tilgungszuschuss immer in Abzug gebracht wird. Ein weiteres Beispiel auf kommunaler Ebene ist das Förderprogramm der Stadtwerke Energie Jena- Pößneck Jena KlimaPlus. Installiert man als Kunde der Stadtwerke einen Speicher in dem Netzgebiet, kann man sich diesen mit 300 fördern lassen. In der Förderdatenbank des Bundes finden Sie nähere Informationen zu diesen und weiteren Förderprogrammen. 3 Zuwendungsfähig sind: Investitionen für das eingesetzte Stromspeichersystem, Montagekosten des Stromspeichersystems und der Steuerungseinrichtung, Investitionen in Softwaretools, Mess-, Last- und Steuerungseinrichtungen, Ingenieur- und Planungsleistungen in Höhe von bis zu 10 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben

Die vorhin aufgeführten Informationen sowie weitere Hintergründe zum Förderprogramm 275 der KfW finden Sie online unter der folgenden Internetadresse. Förderprogramm 275 Merkblatt Ob sich ein Batteriespeicher auch für Sie lohnen kann, erfahren Sie mit Hilfe unseres Solarspeicherrechners auf der Energiewelt (http://www.energiewelt.de/homepower-solar). Zudem beraten Sie unsere Partner auch gerne direkt vor Ort. Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an (http://www.energiewelt.de/homepower-solar).

Checkliste Endkunde Einholung eines Angebots mit Kostenvoranschlag für Batteriespeicher und ggf. Photovoltaik-Anlage Besprechung des Anliegens mit der Hausbank vor Beginn des Vorhabens Gemeinsames Ausfüllen des Kreditantrages, die Bank leitet anschließend den Antrag an die KfW weiter Bei Zusage der KfW: Abschluss des Kreditvertrags mit der Hausbank und Erteilung des Auftrags Anweisung zur Installation und Inbetriebnahme beim Fachbetrieb Nach Inbetriebnahme: Anforderung des Tilgungszuschusses bei der Hausbank (Reduzierung der Kreditschuld und Verkürzung der Laufzeit), folgende Dokumente werden benötigt: Rechnung inkl. Installationskosten Herstellererklärung (Erhältlich beim Fachbetrieb) Fachunternehmererklärung (Erhältlich beim Fachbetrieb) Nachweis über die Registrierung auf dem Portal für das Monitoring (Registrierung unter: http://www.speichermonitoring.de/ Vorlage der E-Mail Bestätigung zur Registrierung) Wissenswertes: Es besteht die Möglichkeit, die Kreditbeträge in Teilbeträgen abzurufen. Es besteht die Möglichkeit, das Darlehen nur in Höhe des Förderbetrages zu beantragen, das nach Auszahlung unverzüglich getilgt werden kann. Checkliste Fachbetrieb Erhalt der Herstellererklärung vom Hersteller Vorbereitung der Fachunternehmererklärung Erstellung eines Angebots mit Kostenvoranschlag für Batteriespeicher und ggf. Photovoltaik-Anlage Installation und Inbetriebnahme des Speichers Aushändigung folgender Dokumente an den Kunden: Rechnung inkl. Installationskosten Herstellererklärung Fachunternehmererklärung (Erhältlich beim Händler)