Das InCharge Mentorenprogramm

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Transkript:

Das InCharge Mentorenprogramm Fragen und Antworten 1. Wie werde ich Mentor? Zunächst nehmen Sie Kontakt mit uns auf und teilen uns einige persönliche Informationen mit. Hierzu verwenden Sie bitte das Online-Registrierungsformular. Basierend auf Ihren Angaben werden wir in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit aufgrund größtmöglicher Gemeinsamkeiten den für Sie passenden Mentee finden. 2. Was macht eigentlich ein Mentor? Mentoren gehen eine zunächst auf die Programmdauer von 12 Wochen begrenzte Patenschaft für einen Flüchtling ein, die Sie im Rahmen Ihrer individuellen Möglichkeiten gestalten. Der zeitliche Umfang liegt bei ca. einer Stunde pro Woche. Da Ihre Mentees in der Regel nicht mobil sind, kalkulieren Sie aber bitte zusätzlich noch Wegzeiten ein. Der Mentor begleitet und unterstützt den Mentee im Alltag insbesondere bei der Heranführung an den Arbeitsmarkt. Das umfasst beispielsweise i: die Suche nach einer Arbeitsstelle Erstellung von Bewerbungen Hilfe bei der Orientierung im neuen Umfeld / der neuen Stadt Verbessern der Deutschkenntnisse Unterstützung bei der Wohnungssuche Ansprechpartner bei interkulturellen Fragen/Problemen Hilfe im Umgang mit Behörden und Ämtern Aufbau eines sozialen Umfelds 3. Welche Voraussetzungen muss ich als Mentor erfüllen? Neben Ihrem Engagement und Ihrer Bereitschaft etwas Freizeit aufzuwenden, gibt es kaum Voraussetzungen. Wir werden uns bemühen, den Mentoren jeweils Mentees mit einem ähnlichen beruflichen Hintergrund zuzuordnen. Dadurch haben Sie von Anfang an eine Gesprächsbasis, von der aus sich viele Dinge selbständig ergeben werden. Englischkenntnisse sind nicht unbedingt erforderlich.

4. Welche Flüchtlinge nehmen als Mentee an dem Mentorenprogramm teil? Angesprochen werden Flüchtlinge mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit oder bereits vorhandener Aufenthaltserlaubnis, z. B. aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea und Afghanistan. Alle Teilnehmer müssen ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse (mind. A2-Niveau) besitzen. Jeder teilnehmende Mentee tut dies genauso wie die Mentoren völlig freiwillig. 5. Gibt es ein Mindestalter? Nein. 6. Wieviel Aufwand/Zeit muss ich investieren bzw. einplanen? Typischerweise werden Sie sich wöchentlich mit Ihrem Mentee für ca. 1 Stunde treffen und besprechen. Natürlich spricht bei gegenseitigem Interesse nichts gegen einen anderen Turnus oder darüberhinausgehende Verabredungen. Dies überlassen wir selbstverständlich Ihnen. Da die Flüchtlinge nicht mobil sind und die Treffen in der Regel in Wohnortnähe des Mentees stattfinden, kalkulieren Sie bitte auch noch entsprechende Wegezeiten mit ein. 7. Wann startet und wann endet das Mentoring? Das Mentorenprogramm startet im Dezember im Raum Frankfurt und Darmstadt und soll in den Folgemonaten überregional ausgeweitet werden. Üblicherweise begleiten Sie Ihren Mentee während des Programms über einen Zeitraum von 12 Wochen. 8. Kann man jederzeit als Mentor einsteigen? Wir wollen zu Beginn jeweils mit örtlichen Auftaktveranstaltungen starten, bei denen sich die Mentoren- Flüchtlingstandems kennenlernen. Daher ist es natürlich sinnvoll von Beginn an dabei zu sein. Aber im Einzelfall spricht nichts gegen einen späteren Einstieg. Sie können sich aber jederzeit über das Online-Registrierungsformular als Mentor registrieren. 9. Gibt es eine Probezeit? Kann ich das Programm vorzeitig verlassen? Nein. Aber natürlich steht es allen Beteiligten jederzeit frei aus wichtigen Gründen aus dem Programm auszuscheiden. 10. Bin ich während des Mentorings versichert? Die Mentorentätigkeit erfolgt überwiegend während Ihrer Freizeit. Eine gesonderte Versicherung für diesen Zeitraum ist nicht vorgesehen.

11. Erfolgt das Mentoring während der Arbeitszeit? Werde ich dafür freigestellt? Die Mentorentätigkeit ist eine freiwillige Hilfe und erfolgt in der Regel außerhalb der Arbeitszeiten. Wie und ob Ihr Arbeitgeber Sie bei Ihrem ehrenamtlichen Engagement unterstützt, ist eine rein innerbetriebliche Regelung, auf die kein Anspruch besteht. 12. Wen spreche ich bei Problemen an? Sie erhalten zu Beginn des Programms ein Informationspaket, in dem viele zu erwartende Fragen angesprochen sind. Dieses Paket enthält auch Kontaktinformationen. Bei Fragen zum Programm steht Ihnen grundsätzlich das Projektteam zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.incharge.jobs. 13. Muss ich spezielle Sprachkenntnisse besitzen? Nein, Sie benötigen keine speziellen Sprachkenntnisse. Englische Sprachkenntnisse sind in einzelnen Fällen von Vorteil, aber ein Hauptaugenmerk des Mentoren-Programms liegt auf Vermittlung der deutschen Sprache, so dass Sie mit Ihrem Mentee überwiegend Deutsch sprechen sollten. 14. Wie werde ich für das Mentorenprogramm und den Umgang mit Flüchtlingen vorbereitet? Im Vorfeld Ihrer Mentorenschaft erhalten Sie ein Informationspaket das beispielsweise die folgenden Informationen umfasst: Anregungen, wie Sie die angestrebten 12 Wochen Mentoring gestalten, Dos and do nots, Länder Snapshots zu den Herkunftsländern der Mentees, Hintergrundinfos und Anleitungen zu einem Sprachlerntool, dass Sie gemeinsam mit dem Mentee nutzen können 15. Da das Programm zeitlich befristet und nicht sehr aufwändig ist, ist keine gesonderte Schulung erforderlich. Ich habe mich beworben, aber keine Mentorenschaft bekommen. Warum nicht? Die Bundesagentur für Arbeit wird uns sukzessive mit Daten von Flüchtlingen versorgen. Wir versuchen sowohl für Sie als Mentor als auch für den Mentee das bestmögliche Tandem zu bilden. Hierbei sind u.a. Kriterien wie örtliche Nähe und Geschlecht besonders ausschlaggebend. Sobald wir den für Sie passenden Tandempartner gefunden haben, werden wir Sie sofort kontaktieren dies kann im Einzelfall jedoch einige Wochen dauern. Es ist außerdem durchaus möglich, dass kein passender Mentee gefunden wird. In jedem Fall erhalten Sie eine Benachrichtigung. 16. Wie kann ich das Programm anderweitig unterstützen? Werben Sie weitere Mentoren an, auch wenn Sie selber nicht teilnehmen können oder wollen.

Wenn Sie andere Ideen haben, die dem Mentorenprogramm dienlich sein könnten, sprechen Sie uns bitte an. Darüber hinaus haben wir ein Spendenkonto eingerichtet siehe Frage #18. 17. Ist das Programm auf Hessen beschränkt? Grundsätzlich nein, aber dieses Pilotprogramm bezieht sich auf Flüchtlinge, die im Einzugsgebiet der Arbeitsagenturen Frankfurt und Darmstadt leben. Es ist geplant, das Programm später auszuweiten. 18. Wie kann ich mich als Unternehmen beteiligen? Falls Sie im Raum Frankfurt / Darmstadt ansässig sind freuen wir uns, wenn Sie Ihre Mitarbeiter zur Teilnahme aufrufen. Im Zuge der für 2016 geplanten Ausrollung des Programms ist dies dann auch überregional möglich. Darüber hinaus haben wir ein Spendenkonto eingerichtet: Sparkasse Essen, Konto-Nummer 475 475, Bankleitzahl 360 501 05, IBAN: DE49 3605 0105 0000 4754 75, BIC: SPESDE3EXXX, Spendenzweck "InCharge" oder "Flüchtlinge" Außerdem suchen wir nach geeigneten Räumlichkeiten innerhalb von Unternehmen für Sprachkurse. Falls Sie hier Möglichkeiten haben, sprechen Sie uns bitte an. Siehe auch Frage 16 19. Was sind überhaupt die Ziele des Programms? Grundsätzlich geht es darum, dass Integration deutlich erleichtert wird, wenn die Betroffenen Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Das möchten wir mit Ihrer Hilfe gemeinsam mit Fachleuten der Bundesagentur für Arbeit und anderen Experten und Partnern unterstützen. 20. Wo wohnen die Mentees? Muß man lange Wege zurücklegen? Wir sind bestrebt, die Mentees und Mentoren mit gleichen oder zumindest nahe beieinanderliegenden Wohnorten zusammenzubringen. Das wird im Einzelfall nicht hundertprozentig passen. Die Entscheidung für eine Teilnahme liegt dann schlussendlich natürlich immer bei Ihnen. 21. Ist das Programm beschränkt auf künftige Arbeitnehmer oder kann bzw. soll auch Anleitung für Selbständigkeit gegeben werden? Die Mentoren werden ganz überwiegend Angestellte der bei InCharge engagierten Firmen sein. Vor diesem Hintergrund ist eine Anleitung zur Selbständigkeit kein primäres Ziel dieses Programms, wird aber natürlich nicht explizit ausgeschlossen.

22. Was passiert, wenn ich als Mentor zeitweise ausfalle wegen Urlaub, Dienstreisen usw.? Da wir keine festen Vorgaben machen wollen, ist dies im Rahmen üblicher Abwesenheitszeiten völlig unkritisch. Eine mehrwöchige Abwesenheit des Mentors wäre aber natürlich nicht im Sinne dieses Programms, insbesondere wenn diese vorher bereits absehbar ist. 23. Werden mir Kosten für Bewirtung o.ä. erstattet? Nein. Wir gehen von Ihrer Freiwilligkeit aus, aber auch davon, dass Ihnen keine nennenswerten Kosten entstehen. 24. Wo trifft man sich mit seinem Mentee? Wir empfehlen, jedenfalls zu Beginn der Patenschaft Ihre Treffen entweder bei dem Mentee oder an einem neutralen Ort zu vereinbaren. Je nach Gegebenheiten bieten sich möglicherweise auch Räumlichkeiten an Ihrem Arbeitsplatz an. Ob Sie später im Programm nach dem ersten Kennenlernen auch Treffen bei sich zuhause anbieten möchten, steht Ihnen natürlich völlig frei und ist allein Ihre Entscheidung. E-Mail: mentor@incharge.jobs http://www.incharge.jobs