Informationen zum Bewerbungsverfahren Voraussetzungen und Online-Bewerbung Studium Zugangsvoraussetzungen Zum Studium können nur Bewerber zugelassen werden, welche die künstlerische Eignungsprüfung bestanden haben und deren Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht bei der HFT Stuttgart eingegangen sind. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach einem Rangfolgeverfahren gemäß der Hochschulvergabeverordnung. Die bestandene künstlerische Eignungsprüfung berechtigt zur Teilnahme am Vergabeverfahren innerhalb von 3 Jahren. Falls ein zugeteilter Studienplatz in einem Jahr nicht angenommen wird und die Teilnahme am Vergabeverfahren in den darauffolgenden Jahren gewünscht wird, so muss ein erneuter Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes an das Studierendensekretariat der HFT Stuttgart gestellt werden. Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder eine gleichwertige Vorbildung Nachweis des viermonatigen Vorpraktikums (Bei noch nicht abgeleistetem Vorpraktikum muss aus einer Vorabbescheinigung erkennbar sein, dass dieses bis zu Semesterbeginn Mitte März erbracht wird) Nachweis der künstlerischen Eignung für den Studiengang Bewerbung Für die Bewerbung zum Aufnahmeverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen: Das Antragsformular der HFT Stuttgart mit den dort aufgeführten Unterlagen und den nachfolgenden zusätzlichen Unterlagen: die Onlinebewerbung ist ab dem 01. November freigeschaltet. Diese Bewerbung muss 2-fach ausgedruckt werden. Ein Exemplar wird an das Studierendensekretariat fristgerecht zum 30. November eingereicht. Danach ist keine Bewerbung mehr möglich. Für den Studiengang an der HFT Stuttgart können nur Bewerber zugelassen werden, welche erfolgreich die künstlerische Eignungsprüfung abgelegt haben. 1 /7
Hochschule für Technik Stuttgart Informationen zur künstlerischen Eignung Vorauswahl Klausurprüfung Eignungfeststellungsverfahren Vorauswahl nähere Informationen zur Mappe im Dokument Mappenaufgabe Die Eignungsprüfung gliedert sich in: Vorauswahl anhand einer Mappenaufgabe sowie 4 weiterer selbst gefertigter Arbeiten praktische Prüfung (Klausurprüfung) Fachgespräch während der Klausurprüfung Zur Vorauswahl müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: eine Mappe mit der Bearbeitung der von der HFT Stuttgart gestellten Aufgabe. Die Aufgabenstellung kann beim Studierendensekretariat angefordert werden und ist spätestens ab 1. März (Termin 1) bzw. 1. August (Termin 2) online abrufbar. vier weitere selbst gefertigte Arbeiten. Der Mappe ist eine Verfassererklärung ( S. 5) beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Arbeiten von dem Bewerber selbst angefertigt wurden. die unterschriebene Erklärung des Bewerbers (S. 5), ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis er sich bereits an einem Verfahren der künstlerischen Eignung für den Studiengang an der HFT Stuttgart unterzogen hat. Datenerfassung (S. 6), diese wird nur für den Termin 1- Abgabe Ende Juni benötigt. eine kurze, formlose Beschreibung der Studienmotivation auf beigefügtem Vordruck (S. 7). Nach dem Einreichtermin der Mappen wird zunächst eine Vorauswahl durchgeführt. Bei der Vorauswahl entscheidet der zuständige Aufnahmeausschuss aufgrund der Mappenaufgabe und der 4 weiteren Arbeiten über die Zulassung zur Klausurprüfung. Die Mappenaufgabe wird für jeden Termin neu formuliert. Die 4 weiteren selbst gefertigten Arbeiten sollten einen Bezug zum Studienfach erkennen lassen. Die Arbeitsproben sind maximal im Format A 2 (420 mm x 594 mm) einzureichen. Mindestens die Hälfte der Arbeiten ist als Original vorzulegen. Dreidimensionale Arbeiten können nur anhand von Fotos vorgelegt werden. Jede Arbeit ist mit dem Namen des Bewerbers und dem Titel der Arbeit zu versehen. Die Mappe ist außen mit Namen und Anschrift des Bewerbers zu beschriften. Mappen mit Arbeitsproben, die das Format A 2 überschreiten, sowie schwere, zum Beispiel holz - oder metallgefertigte Mappen, werden nicht entgegengenommen und unfrei zurückgesandt. Die Bewerbungsmappe ist als Paket frei Haus incl. beim Postamt bezahlter Zustellgebühr einzusenden oder im Studentensekretariat (Bau1 Raum 124) der HFT Stuttgart abzugeben. Sendungen, für die vom Absender keine Zustellgebühr entrichtet wurde, werden nicht angenommen. 2 /7
Hochschule für Technik Stuttgart Klausur Die Hochschule lädt Bewerber, welche die Vorauswahl bestanden haben, zum Nachweis der künstlerischen Eignung zu einer eintägigen Klausurprüfung in den Räumen der HFT Stuttgart ein. Sie hat eine Dauer von ca. 5 Stunden und beinhaltet Aufgaben der Bereiche: künstlerisch-gestalterische Kreativität technisch-konstruktive Kreativität Wahrnehmen und Darstellen Die Klausurprüfung findet statt: Termin 1: Mitte Juli Termin 2: Mitte Januar Die Einladung zur Klausurprüfung erfolgt mindestens 14 Tage vor der Prüfung an die auf dem Antragsformular/Formular zur Datenerfassung genannte Adresse. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Bewerber ca. 3 Wochen danach mitgeteilt. Die Durchführung und Wertung der Eignungsprüfung ist gesetzlich geregelt. Aus Gründen des Datenschutzes können telefonische Anfragen nicht beantwortet werden; dies gilt auch für Anfragen Dritter. Die nicht bestandene Eignungsprüfung kann höchstens einmal wiederholt werden. 3 /7
Hochschule für Technik Stuttgart Bewerbungsverfahren Informationen zum Vorpraktikum Anerkennung der Vorpraktika: Vor Studienbeginn ist ein Vorpraktikum von mindestens 4 Monaten abzuleisten. Es muss nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung beginnen. Dieses Vorpraktikum ist Teil der Voraussetzung zur Immatrikulation. Es ist unterteilt in Büropraxis und facheinschlägige handwerkliche Praxis. Die zeitliche Gewichtung darf frei gewählt werden, eine gleichmäßige Gewichtung wird empfohlen. Für das Büropraktikum anerkannte Ausbildungsstellen sind büros, Architekturund Designbüros sowie Konstruktionsbüros der facheinschlägigen Industrie. Besuche von Baustellen des Hochbaus werden empfohlen. Die handwerkliche Praxis soll in herstellenden Handwerks- oder Industriebetrieben erbracht werden, die einen fachlichen Bezug zum Studium haben. Nachweise: Eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle über Art und Dauer der Tätigkeit während des Vorpraktikums (einzureichen mit den Bewerbungsunterlagen). Ein klar gegliedertes Berichtsheft, in dem die Tätigkeiten und Beobachtungen in einer wöchentlichen Zusammenfassung mit Stichpunkten, Zeichnungen, Skizzen und Fotos festgehalten werden. Erlass des Vorpaktikums: Abgeschlossene Berufsausbildungen mit IHK-Abschluss bzw. nach Handwerksordnung (HwO- Berufe) werden anerkannt, wie beispielsweise Bauzeichner/-in Hochbau, Tischler/-in, Raumausstatter/-in, Gestalter/-in visuelles Marketing, Mediengestalter/in Digital und Print, etc. Des Weiteren werden gestalterische Ausbildungen an facheinschlägigen Berufskollegs anerkannt. 4 /7
Bewerbungsunterlagen einzureichen mit der Mappe Verfassererklärung Name, Vorname: (Bitte in Druckschrift ausfüllen) geb. am: Erklärung zur Bewerbung für den Studiengang 1. Hiermit erkläre ich verbindlich, dass ich alle künstlerischen Arbeiten, die ich im Rahmen meiner Bewerbung an der HFT Stuttgart vorgelegt habe, ohne fremde Hilfe selbstständig erstellt habe. Nichtzutreffendes streichen, ggf. lückenlos ausfüllen 2. Ich habe bislang noch nicht am Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung am Studiengang an der HFT Stuttgart teilgenommen. 3. Am habe ich mich am Studiengang der HFT Stuttgart einem Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung unterzogen. Ergebnis des Feststellungsverfahrens:, den Unterschrift des Bewerbers (Vor- und Zuname) 5 /7
Bewerbungsunterlagen einzureichen mit der Mappe Datenerfassung Dieses Formular ist nur bei der Mappenabgabe Termin 1 im Juni abzugeben. Name Vorname Anschrift Geburtsdatum Telefonnummer E-Mail-Adresse Schulabschluss Ausbildung oder Praktika 6 /7
Bewerbungsunterlagen einzureichen mit der Mappe Studienmotivation bitte ausschließlich dieses Formular verwenden 7 /7