MFA FORTBILDUNGSKALENDER



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Transkript:

MFA FORTBILDUNGSKALENDER 2015

Bezirksstelle Lüneburg der Ärztekammer Niedersachsen Jägerstr. 5, 21339 Lüneburg Zuständig für Stadt- und Landkreis: Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen Öffnungszeiten Montags bis Donnerstags: 8 Uhr bis 16 Uhr Freitags: 8 Uhr bis 14 Uhr Tel.: 04131/26387-0 Fax: 04131/26387-29 E-Mail: bz.lueneburg@aekn.de Vorsitzender Dr. med. Johannes Herzog Geschäftsführer Dipl.-Kfm. (FH) Timo Schwarz Ausbildungsberatung Marianne Hoyer Sachbearbeitung Tel.: 04131 26387 21 E-Mail: marianne.hoyer@aekn.de Medizinische Fachangestellte des Vertrauens Dorit Bacholke Tel.: 04136 282 Ansprechpartner für Fortbildungen (Auskunft und Anmeldung) Daniela Hehl Marianne Hoyer Tel.: 04131/26387 20 Tel.: 04131/26387 21 Fax: 04131/26387 29 Fax: 04131/26387 29 E-Mail: daniela.hehl@aekn.de E-Mail: marianne.hoyer@aekn - 2 -

Allgemeine Hinweise Zielgruppe Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung und Beruf. Anmeldung Bitte melden Sie sich schriftlich per Telefax, E-Mail oder Post mit dem beigefügten Formular (s. letzte Seite) an. Teilnehmerzahl Für einige Seminare ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Für diese Veranstaltungen ist das Eingangsdatum der Anmeldung entscheidend. Anmeldeschluss 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bestätigung Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung per Post. Teilnahmegebühren Die Höhe der Kursgebühren entnehmen Sie bitte den Kursbeschreibungen im Fortbildungskalender. Die Zahlung der Gebühren erfolgt ausschließlich per Bankeinzug. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen der Ärztekammer Niedersachsen Unsere AGB finden Sie am Ende dieser Broschüre. - 3 -

Auf einen Blick CURRICULÄRE FORTBILDUNGEN...5 Wahlmodul - Ernährungsmedizin (120 Stunden)...5 Wahlmodul - Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen (80 Stunden)...6 Wahlmodul - Patientenbegleitung und Koordination (40 Stunden)...7 Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis (24 Stunden)...8 HYGIENE U. MPG...9 Hygiene in der Arztpraxis...9 MRSA, ESBL, VRE, C. difficile - zwischen Hysterie und Verdrängung...10 KOMPETENZTRAINING...11 Fit for Work: Überzeugend im Auftritt besonders in Kritischen Situationen...11 Richtig Ausbilden leicht gemacht Wie leite ich Auszubildende praktisch an?...12 Fernlehrgang Praxismanagerin Führungskompetenz in der Arztpraxis...13 Drei Stunden warten, muss das sein...?...15 Der kleine Knigge für Berufsstarter...16 MEDIZINISCH-FACHLICHE FORTBILDUNG...17 TAPE-Verbände in der Praxis...17 NOTFALL...18 Trainingskurs Notfallmanagement...18 PRÜFUNGSVORBEREITUNGSKURSE...19 Prüfungsvorbereitung WISO...19 Vorbereitung auf die praktische Prüfung...20-4 -

CURRICULÄRE FORTBILDUNGEN Wahlmodul - Ernährungsmedizin (120 Stunden) Hinweis: Diese Fortbildung ist für jede/n MFA zugänglich. Für MFA, die die Fortbildung zur / zum FachwirtIn für ambulante medizinische Versorgung anstreben, ist dieser Kurs ein Wahlmodul. Dieser Kurs ist bildungsurlaubsberechtigt. Inhaltliche Schwerpunkte: Ernährungs- und Stoffwechselphysiologie Ernährungspyramide Kooperation und Koordination Ernährung in besonderen Lebensabschnitten Angewandte Ernährungsmedizin Psychisch bedingte Essstörungen Nahrungsmittelunverträglichkeit Krankheitsbilder und ernährungstherapeutische Maßnahmen Bewegungsapparat Verdauungssystem Hauterkrankungen Kolloquium Der hier angebotene Kurs umfasst 80 Stunden Unterricht. Für Teilnehmer die im Rahmen der Fachwirt-Fortbildung das Pflichtmodul 2 Patientenbegleitung und Teamführung besuchen, wird der Kurs mit 120 Stunden auf die Fortbildung anerkannt. Teilnehmer, die nicht an der Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin für die ambulante medizinische Versorgung teilnehmen, besuchen zusätzlich zu den beiden angegebenen Kurswochen den Kurs "Kommunikation und Moderation" Das Curriculum der Bundesärztekammer schreibt eine schriftliche Abschlussprüfung in Form einer Hausarbeit mit folgendem Abschlussgespräch für diese Fortbildung vor. Hierzu kann der Teilnehmer aus verschiedenen Themen auswählen. Informationen zu dieser Fortbildung erhalten Sie unter Telefonnummer 0511 / 380 2198. - 5 -

Wahlmodul - Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen (80 Stunden) Hinweis: Diese Fortbildung ist für jede/n MFA zugänglich. Für MFA, die die Fortbildung zur / zum FachwirtIn für ambulante medizinische Versorgung anstreben, ist dieser Kurs ein Wahlmodul. Dieser Kurs ist bildungsurlaubsberechtigt. Inhaltliche Schwerpunkte: Kommunikation und Gesprächsführung Moderation Primäre Prävention o Vorsorgeuntersuchungen o Verhaltensprävention o Suchtprävention o Impfungen Sekundäre Prävention o Früherkennungsuntersuchungen Tertiäre Prävention o Wiedereingliederungsmaßnahmen o Rehabilitation o DMP Organisation, Kooperation und QM Der hier angebotene Kurs umfasst 80 Stunden Unterricht. Für Teilnehmer die im Rahmen der Fachwirt-Fortbildung das Pflichtmodul 2 Patientenbegleitung und Teamführung - besuchen, entfällt der Teil Kommunikation, Gesprächsführung und Moderation, da die dort besuchten Stunden angerechnet werden. Das Curriculum der Bundesärztekammer schreibt eine schriftliche Abschlussprüfung in Form einer Hausarbeit mit folgendem Abschlussgespräch für diese Fortbildung vor. Hierzu kann der Teilnehmer aus verschiedenen Themen auswählen. Nach Abschluss der Fortbildung stehen vier Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung. Informationen zu dieser Fortbildung erhalten Sie unter Telefonnummer 0511 / 380 2198. - 6 -

Wahlmodul - Patientenbegleitung und Koordination (40 Stunden) Hinweis: Diese Fortbildung ist für jede/n MFA zugänglich. Für MFA, die die Fortbildung zur / zum FachwirtIn für ambulante medizinische Versorgung anstreben, ist dieser Kurs ein Wahlmodul. Dieser Kurs ist bildungsurlaubsberechtigt. Inhaltliche Schwerpunkte: Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen Informationsmanagement und Dokumentation Kontaktaufnahme mit mit- und weiterbehandelnden Ärzten und Therapeuten Einweisung und Entlassung in / aus stationären Einrichtungen Qualitätsmanagement Modelle strukturierter Behandlungen Integrierte Versorgung Aspekte des Case-Managements Soziale Netzwerke Dokumentation, Abrechnung Kommunikation und Gesprächsführung Wahrnehmung und Motivation Interaktion mit chronisch Kranken Der hier angebotene Kurs umfasst 40 Stunden Unterricht. Für Teilnehmer die im Rahmen der Fachwirt-Fortbildung das Pflichtmodul 2 Patientenbegleitung und Teamführung - besuchen, entfällt der Teil Kommunikation, Gesprächsführung und Wahrnehmung und Motivation, da die dort besuchten Stunden angerechnet werden. Informationen zu dieser Fortbildung erhalten Sie unter Telefonnummer 0511 / 380 2198. - 7 -

Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis (24 Stunden) Die Fortbildung ist auch als Refresher-Kurs geeignet. Inhaltliche Schwerpunkte: Rechtsquellen, Verordnungen, betriebliche Anweisungen und Prozessvalidierung Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten sowie betriebliche Anforderungen als Voraussetzung für die Aufbereitung Mikrobiologie und Aufbereitungschemie Dekontamination Sichtkontrolle, Pflege und Funktionskontrolle bei der Aufbereitung Packen und Verpacken von Medizinprodukten Sterilisation und Freigabe zur Anwendung Das Curriculum der Bundesärztekammer schreibt eine schriftliche Lernerfolgskontrolle sowie ein praktisch-mündliches Fachgespräch als Abschlussprüfung für diese Fortbildung vor. Informationen zu dieser Fortbildung erhalten Sie unter Telefonnummer 0511 / 380 2198. - 8 -

HYGIENE U. MPG Hygiene in der Arztpraxis Die medizinische Hygieneverordnung schreibt den Einrichtungen im Gesundheitswesen vor, dass diese sich u. a. an die RKI-Richtlinine zu halten haben. Somit wird die RKI-Empfehlung zu personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen nun auch für die ambulanten Einrichtungen wichtig. Diese Fortbildung soll die Grundlagen der Hygiene in Arztpraxen vermitteln, um die hygienischen Anforderungen umsetzen zu können und dabei die Aspekte der Arbeitssicherheit aber auch der Betriebswirtschaft zu achten. RKI = Robert Koch Institut Inhaltliche Schwerpunkte: Was bedeutet Hygiene Bedeutung der TRBA 250 Expositonsprophylaxe Multiresistente Erreger Der eigene Hygieneplan Termin: Dozent/in: Ort: Kosten: Teilnehmer: Anmeldung: E-Mail: Mittwoch, 18. März 2015 von 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr Bernd Müller, Medical Fachberater Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Stade Glückstädter Straße 8, 21682 Stade 50 Euro pro Teilnehmer 16 Teilnehmer Liane Schlichting Tel.: 04141/4 07 59 22 Fax: 04141/4 07 59 29 liane.schlichting@aekn.de - 9 -

MRSA, ESBL, VRE, C. difficile - zwischen Hysterie und Verdrängung Multiresistente Erreger (MRE) sind weltweit ein therapeutisches und hygienisches Problem in allen Gesundheitseinrichtungen geworden. Der Schwerpunkt ihrer Verbreitung liegt im Krankenhaus, aber längst sind sie auch in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und in Arztpraxen angekommen. Diese Fortbildung vermittelt die Grundlagen für einen angemessenen Umgang mit Problemkeimen in der Arztpraxis. Inhaltliche Schwerpunkte: Was bedeutet Hygiene Bedeutung der TRBA 250 Der Hygieneplan Mikrobiologische Grundlagen wichtiger nosokomialer Erreger Übertragungsmodus Resistenzverhalten mögliche Krankheitsbilder Händehygiene Desinfektion Umgang mit Patienten Schutzkleidung Termin: Dozent/in: Ort: Kosten: Teilnehmer: Anmeldung: Mittwoch, 11. November 2015 von 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr Bernd Müller, Medical Fachberater Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Stade Glückstädter Straße 8, 21682 Stade 50 Euro pro Teilnehmer 16 Teilnehmer Liane Schlichting Tel.: 04141/4 07 59 22 Fax: 04141/4 07 59 29 E-Mail: liane.schlichting@aekn.de - 1 0 -

KOMPETENZTRAINING Fit for Work: Überzeugend im Auftritt besonders in Kritischen Situationen Sie wollen wieder mehr Motivation und Spaß an der Arbeit haben? In schwierigen Situationen Gelassenheit bewahren und souverän handeln können? Dann ist dieses Seminar genau das richtige für Sie. Es hilft ihnen sich selbst und andere Menschen besser verstehen zu können. Professionelles Konflikt- und Beschwerdemanagement ist die Grundlage für ein positives Miteinander im Praxisalltag. Lernen Sie Konflikte als etwas positives zu sehen. In jeder Beschwerde steckt eine neue Chance. Sie erhalten praxisorientierte Tipps, wie sie in schwierigen Situationen Gelassenheit bewahren und souverän handeln können? In schwierigen Situationen Gelassenheit bewahren und souverän handeln Wie Sie sich und andere zur Höchstleistung motivieren Erfolgreiche Entspannungstechniken für den Stressfall Patienten, Kollegen und sich selbst in Konfliktsituationen besser verstehen lernen Mein Inneres Team Sich selbst bewusst werden Wirkung von Sprache und Körpersprache Praktische Übungen zur Verbesserung des Gesprächsverlaufs Konstruktive Kritik- und Konfliktgespräche führen Praxisalltag und ein Prima Klima Termin: Dozent/in: Ort: Kosten: Teilnehmer: Freitag, 8. Mai 2015 von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr Verena Billerbeck ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg Großer Sitzungssaal 70 Euro pro Teilnehmer 12 Teilnehmer - 1 1 -

Richtig Ausbilden leicht gemacht Wie leite ich Auszubildende praktisch an? Für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen in der Funktion als Ausbilder Medizinische Fachangestellte werden sowohl in der Praxis als auch in der Berufsschule ausgebildet. Für beide Ausbildungsorte gibt es gemäß Ausbildungsverordnung feste Vorgaben - den Rahmenlehrplan für die Berufsschule und den Ausbildungsrahmenplan für die Praxis -, die zusammen ein Ganzes ergeben. Am Ende steht die berufliche Handlungsfähigkeit der Medizinischen Fachangestellten. Folgende Fragen: Wie können Sie als ausbildende Medizinische Fachangestellte, bzw. Arzthelfer/in die Auszubildende praktisch anleiten und welche Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten? Warum ist der betriebliche Ausbildungsplan so wichtig, bzw. welche verbindlichen Strukturen müssen eingehalten werden? Muss die Auszubildende in anderen Fachrichtungen hospitieren, bzw. welche Inhalte muss die Praxis als ausbildender Betrieb vermitteln? Welche Inhalte vermittelt die Berufsbildende Schule? Welche Rolle spielt der Ausbildungsnachweis? Welche Pflichten hat die Praxis als ausbildender Betrieb und welche Pflichten haben die Auszubildenden? wollen die Referentinnen mit Ihnen erarbeiten. Checklisten können dabei die Arbeit erleichtern und die Ausbildung optimieren. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die Ausbildung unserer Nachwuchskräfte verbessern, denn wir brauchen qualifizierte Kolleg(inn)en im Praxisteam. Als ausbildende Medizinische Fachangestellte haben wir Einfluss auf die Qualität der Ausbildung und können diese Chance nutzen. Termin: Dozent/in: Ort: Kosten: Teilnehmer: Mittwoch, 2. September 2015 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Hannelore Ruge-Wenzel, Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen Hannelore König, 1. Geschäftsführende Vorsitzende Verband medizinischer Fachberufe e. V. ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg Großer Sitzungssaal 30 Euro pro Teilnehmer 20 Teilnehmer - 1 2 -

Fernlehrgang Praxismanagerin Führungskompetenz in der Arztpraxis Fernlehrgang für Medizinische Fachangestellte und Wiedereinsteigerinnen Eine Erstkraft in der Arztpraxis muss heutzutage hohe fachliche, sowie kommunikative und organisatorische Kompetenzen besitzen, die sie als eine gute Führungskraft auszeichnen. Der Fernlehrgang richtet sich daher vor allem an Berufstätige in leitender Position und solche, die eine Führungsposition in absehbarer Zeit anstreben zugleich ist eine Teilnahme der ideale Wiedereinstieg nach der Familienphase. Berufsbegleitender Fernlehrgang Aufbau: Vier Präsenznachmittage und sieben Module im Fern-Selbststudium, monatlich per Post oder online zugeschickt. Jedes Modul wird mit der Beantwortung von Aufgaben abgeschlossen. Der Lehrgang endet mit der Durchführung einer Projektarbeit in der eigenen Arztpraxis. Wurden alle Einzelmodule erfolgreich bearbeitet, erhalten die Teilnehmerinnen ein Erfolgszertifikat, in dem die Endnote aus der Bewertung der Einzelmodule ausgewiesen ist. Konzept: Die Fernlehrgangsphasen ermöglichen eine selbstständige Aneignung der notwendigen theoretischen Grundlagen aller Module bei freier Zeiteinteilung, inklusive individueller, optimaler Lerngeschwindigkeit. Ansprechend gestaltete und inhaltlich verständliche Studienbriefe erleichtern das Lernen. Der Präsenzlehrgangsteil konzentriert sich auf 4 halbtägige Seminare, jeweils mittwochs 14.00 18.00 Uhr, einmal je Quartal. Ergänzend wird eine Onlinebetreuung angeboten. Im Präsenzlehrgang kommen die Teilnehmer zusammen, um ihr erworbenes Wissen anzuwenden und zu vertiefen. Unter fachkundiger Anleitung beschäftigen sich die Lernenden mit typischen Problemen aus dem jeweiligen Sachgebiet und lernen diese zu lösen. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Fortbildung Abgeschlossene Ausbildung als Arzthelferin/medizinische Fachangestellte; mind. 3 Jahre Berufserfahrung. - 1 3 -

Module der Fortbildung 1. Die Rolle als Führungskraft 2. Personalführung 3. Kommunikation und Motivation 4. Praxisorganisation 5. Grundlagen der Betriebswirtschaft in der Praxis, Abrechnung 6. Marketing 7. Qualitätsmanagement Arbeitsweise Einführungsworkshop: Alle Teilnehmerinnen erhalten das erste Lehrgangspaket, inklusive des ersten Moduls und den Lehrgangsmaterialien zum Selbststudium. Alle weiteren Module werden nach Zeitplan zugeschickt. Die Vorteile: Modernes, leicht verständliches Lehrgangsmaterial, das praxisgerecht und genau auf Ihre Ziele abgestimmt ist. Sie selbst bestimmen, wann und wo sie lernen - umfassend betreut und unterstützt von einem Team kompetenter Fernlehrer. Für berufstätige Erwachsene ist dies eine ideale Lernform. Am Ende jedes Moduls finden die Teilnehmerinnen eine Aufgabe, die sie am PC oder schriftlich lösen können. Die Lösung geht per E-Mail an den Fernlehrer. Dieser korrigiert und benotet die Einsendeaufgabe - und versieht sie mit hilfreichen Kommentaren. Am Ende des 4. Präsenzworkshops erhalten die Teilnehmer ein Lehrgangszertifikat mit der Durchschnittsnote aus allen Einzelmodulen. Termin: Dozentin: Kurszeiten: Ort: Kosten: Teilnehmer: Anmeldung: Auftaktveranstaltung am 25.02.15-14.00 Uhr weitere Termine 06.05.15, 30.09.15 u. 9.12.15 Anne-Bianca Büchner 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ärztehaus Hannover 490 Euro pro Teilnehmer 20 Teilnehmer Sonja Ullrich Tel. 0511 / 380 2197 Fax 0511 / 380-2199 - 1 4 -

Drei Stunden warten, muss das sein...? Patienten erwarten von einer gut organisierten Praxis, dass mit ihrer Zeit verantwortungsvoll umgegangen wird. Wartezeiten von mehr als 45 Minuten werden nicht mehr akzeptiert und die Mitarbeiterinnen an der Rezeption stehen unter dem Druck, längere Wartezeiten begründen zu müssen. Analyse des Bestellsystems Individuelle Zeitverwendungsanalyse Patientenerwartungen an eine gut organisierte Praxis Eliminierung von Störfaktoren und Zeitdieben Sie erreichen folgende Ziele: Sie erarbeiten ein für Ihre Praxis zugeschnittenes Terminsystem. Sie erarbeiten Strategien, wie Sie trotz guter Planung Wartezeiten begründen können. Sie stellen Regeln für den Umgang mit Notfallpatienten auf. Sie stellen Regeln für den Umgang mit Privatpatienten auf. Termin: Dozent/in: Ort: Kosten: Teilnehmer: Freitag, 16. Oktober 2015 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ulrich Losch ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg Großer Sitzungssaal 80 Euro pro Teilnehmer 15 Teilnehmer - 1 5 -

Der kleine Knigge für Berufsstarter Zielgruppe: Auszubildende, die am Anfang Ihrer Ausbildung stehen Übungen zur Steigerung der Sicherheit im Auftreten Annahme und weiterleiten von Telefonaten begeistertes Telefonieren Wie begeistere ich mein eigenes Team Selbstbewusstsein Ich bin o. k. Du bist o. k. Selbstvorstellung und der erste Eindruck Wie wirke ich auf andere Menschen Grüßen und begrüßen Die korrekte Anrede (mündlich und schriftlich) Kleider machen Leute Small Talk Distanzzonen Bewusstwerden der eigenen körperlichen Signale und gemeinsame Reflexion möglicher Ursachen Erkennen der körpersprachlichen Signale beim Anderen Vollatmung als Mittel zum Stressabbau und zur Steigerung der Körperresonanz Bewusstwerden und Abbau von Sprachmarotten Was hebt uns ab von anderen Wie sollte mein Arbeitsplatz aussehen Termin: Dozent/in: Ort: Kosten: Teilnehmer: Freitag, 6. November 2015 von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr Verena Billerbeck ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg Großer Sitzungssaal 70 Euro pro Teilnehmer 12 Teilnehmer - 1 6 -

MEDIZINISCH-FACHLICHE FORTBILDUNG TAPE-Verbände in der Praxis - Grundkurs - Inhaltliche Schwerpunkte: Grundlagen klassisches Tapen / Funktionelle Verbände Materialkunde Praxis: Verbände am Sprunggelenk, Handgelenk, Finger In diesem speziell auf die praktische Übung ausgerichtetem Seminar sollen zunächst die theoretischen Grundlagen des Tapings vermittelt und danach ausreichend Tape-Verbände selbst geübt werden. Im Wesentlichen geht es um die praktische Handhabung des Tapings an der Hand und am oberen Sprunggelenk. (kein "Elastisches Tapen" / Kinesio-Tape) Die Übung macht s: Bitte bringen Sie möglichst Sportkleidung mit, damit Sie die Versorgungsmöglichkeiten und Verbände untereinander üben können. Termin: Dozent/in: Ort: Kosten: Teilnehmer: Freitag, 26. Juni 2015 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr Torsten Behnke ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg Großer Sitzungssaal 80 Euro pro Teilnehmer (inkl. Material) 20 Teilnehmer - 1 7 -

NOTFALL Trainingskurs Notfallmanagement Tipps und Tricks für erfolgreiches Notfallmanagement Hier haben Medizinische Fachangestellte die Möglichkeit nach neuesten internationalen Standards unter der Leitung eines erfahrenen Notarztes die Handlungsabläufe unter Notfallbedingungen zu trainieren. Dieses Seminar eignet sich insbesondere für Medizinische Fachangestellte, die bei lebensbedrohlichen Situationen ihrer Patienten gemeinsame Verantwortung übernehmen und ihren Arzt im Notfall eine kompetente Hilfe sein wollen. Termin: Dozent/in: Ort: Kosten: Teilnehmer: Mittwoch, 3. Juni 2015 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Dr. med. Jörn Jepsen, Notarzt im Rettungsdienst, Landkreis Harburg ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg Großer Sitzungssaal 29 Euro pro Teilnehmer 20 Teilnehmer - 1 8 -

PRÜFUNGSVORBEREITUNGSKURSE Prüfungsvorbereitung WISO Wie lernt man eigentlich richtig, wie gehe ich unter Berücksichtigung meines persönlichen Lerntyps und der Rahmenbedingungen meines jeweiligen Umfelds dabei effektiv vor? Vielen Lernenden ist nicht bewusst, wie stark sie selbst es in ihrer Hand haben, ihre Lernleistung zu verbessern. Sie werden in diesem Seminar erkennen, dass sie mit Energie, Ausdauer, dem Glauben an sich selbst, mit Lerntechniken und Strategien basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr vielmehr als sie bisher meinen - verstehen und lernen können. An Beispielen aus früheren Prüfungen aus anderen Ärztekammern werden Prüfungsfragen gezielt bearbeitet. Lernstrategien und Lerntechniken werden aufgezeigt und der Umgang mit Prüfungsangst thematisiert. Lernaufgaben anpacken, bearbeiten, erfolgreich zu Ende führen Methoden und Verfahren kennen lernen, um das Gedächtnis besser zu nutzen Umgang mit Prüfungen und Ängsten Fragen aus früheren Prüfungen aus anderen Ärztekammern werden bearbeitet Termin: Dozent/in: Ort: Kosten: Teilnehmer: Mittwoch, 25. März 2015 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ulrich Losch ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg Großer Sitzungssaal 44 Euro pro Teilnehmer 15 Teilnehmer - 1 9 -

Vorbereitung auf die praktische Prüfung Wie gehe ich mit dem Prüfungsdruck um und nutze die Vorbereitungszeit während der Prüfung optimal. In diesem Seminar geht es nicht um medizinische Fakten. Es wird erarbeitet, wie Sie für sich eine Strategie, ein Raster entwickeln, um in der Prüfungssituation nichts zu übersehen oder zu vergessen. Umgang mit Prüfungen und Ängsten Fragen aus früheren Prüfungen aus anderen Ärztekammern werden bearbeitet Rollenspiel: Prüfungsgespräch Termin: Dozent/in: Ort: Kosten: Teilnehmer: Freitag, 10. April 2015 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ulrich Losch ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg Großer Sitzungssaal 44 Euro pro Teilnehmer 15 Teilnehmer - 2 0 -

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ärztekammer Niedersachsen für Fortbildungs- und Seminarveranstaltungen 1 Geltungsbereich 1. Die Ärztekammer Niedersachsen (nachfolgend Veranstalterin genannt) führt Fortbildungs- und Seminarveranstaltungen durch. Alle Angebote der Veranstalterin richten sich an Ärzte1, Angehörige medizinischer Fachberufe sowie Angehörige anderer Berufsgruppen (nachfolgend Teilnehmer genannt). 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin, für die von dieser angebotenen Fortbildungs- und Seminarveranstaltungen. Sie werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer. 2 Anmeldung 1. Alle Veranstaltungsangebote der Veranstalterin sind freibleibend. 2. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an die Veranstalterin. Der Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Soweit für die Teilnahme an einer Veranstaltung bestimmte Zugangsvoraussetzungen vorliegen, sind die notwendigen Nachweise mit der Anmeldung vorzulegen. Geschieht dies nicht, kann eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht erfolgen. 3. Der Vertrag kommt durch Annahmeerklärung (schriftliche Anmeldebestätigung) der Veranstalterin zustande. 4. Soweit eine Anmeldung so kurzfristig erfolgt, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr versendet werden kann, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung zur Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird. 5. Die Anmeldung kann sowohl schriftlich mit dem Formular der Veranstalterin als auch über das Online-Portal der Veranstalterin erfolgen. 6. Mit Abschluss des Vertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der Veranstalterin und dem Anmeldenden begründet. Insbesondere erkennt der Teilnehmer diese AGB ausdrücklich an. 3 Zahlung 1. Das Veranstaltungsentgelt ist der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen. Die Zahlung des Entgelts kann ausschließlich per Lastschrift erfolgen. 2. Der Teilnehmer erhält von der Veranstalterin mit der Anmeldebestätigung oder in einem gesonderten Schreiben eine Information über das jeweils zu bezahlende Veranstaltungsentgelt sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit des Lastschrifteinzugs. 3. Im Fall eines Zahlungsverzugs ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen bzw. die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung und/oder des Prüfungszeugnisses bis zur vollständigen Begleichung des Veranstaltungs-entgelts zu verweigern. 4 Durchführung der Veranstaltung 1. Inhalt und Umfang der Leistungen der Veranstalterin ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot der Veranstalterin. 2. Ein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird, besteht nicht. Dies gilt selbst dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines bestimmten Dozenten angekündigt wurde. Die Veranstalterin trägt dafür Sorge, dass auch der neue Dozent entsprechend qualifiziert ist, die Fortbildungsinhalte in hinreichender Weise zu vermitteln. 3. Die Veranstalterin kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. 4. Änderungen im Sinne von Nr. 2 und 3 berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Veranstaltungsentgelts. Soweit dem Teilnehmer infolge einer Änderung im Sinne nach Nr. 3 die Teilnahme an der Veranstaltung unzumutbar wird, kann eine Kündigung nach 7 Nr. 6 erfolgen. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer auch die weibliche Form mitgemeint. - 2 1 -

5 Rücktritt / Kündigung durch die Veranstalterin 1. Die Durchführung einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt erfordert eine sich jeweils aus dem Veranstaltungsangebot ergebene Mindestteilnehmerzahl. Soweit diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die Veranstalterin von dem Vertrag zurücktreten. Die Absage erfolgt schriftlich bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn. Der Teilnehmer erhält von der Veranstalterin - soweit vorhanden - ein alternatives Veranstaltungsangebot. Soweit das Veranstaltungsentgelt bereits eingezogen wurde, wird dieses umgehend erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht. 2. Soweit eine Veranstaltung aus Gründen, die von der Veranstalterin nicht zu vertreten sind (z.b. wegen höherer Gewalt), ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden kann, kann die Veranstalterin von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall muss der Teilnehmer nur das anteilige Entgelt für bereits durchgeführte bzw. durchführbare Veranstaltungsteile entrichten. Ein überzahltes Entgelt wird umgehend erstattet. 3. Die Veranstalterin kann den Vertrag aus wichtigem Grund ( 314 Bürgerliches Gesetzbuch) fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: - Verstöße gegen die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung - Ehrverletzungen gegenüber Dozenten und Teilnehmern - Störung der Veranstaltung, die dazu führt, dass die Veranstalterin ihre Vertragserfüllung gegenüber den übrigen Teilnehmern nicht mehr wahrnehmen kann und/oder Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung der eigenen Person, anderer Teilnehmer, Dozenten oder Dritter führen. 4. Nach ihrem Ermessen kann die Veranstalterin statt einer Kündigung nach Nr. 3 den Teilnehmer auch von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. 5. Der Anspruch der Veranstalterin auf Zahlung des Veranstaltungsentgelts wird durch eine Kündigung nach Nr. 3 oder einen Teilnahmeausschluss nach Nr. 4 nicht berührt. 6 Widerrufsrecht des Teilnehmers Falls der Vertrag mit der Veranstalterin unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, d.h. online, per E-Mail, Telefon, Telefax oder Briefpost geschlossen wurde, steht dem Teilnehmer, sofern dieser Verbraucher im Sinne des 13 BGB ist, d.h. eine natürliche Person ist und das Rechtsgeschäft weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu: >> Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Ärztekammer Niedersachsen Bezirksstelle Lüneburg Jägerstr. 5 21339 Lüneburg E-Mail: bz.lueneburg@aekn.de Fax: 04131/ 26387 0 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung << - 2 2 -

7 Kündigung/ Abmeldung durch den Teilnehmer 1. Bei einer Kündigung/ Abmeldung bis zu 21 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn besteht keine Zahlungsverpflichtung. 2. Bei einer Kündigung/ Abmeldung vom 20. bis 8. Tagvor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn sind 50 % des Veranstaltungsentgelts zu bezahlen. 3. Bei einer Kündigung/ Abmeldung ab dem 7. Tag vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn sind 100 % des Veranstaltungsentgelts zu bezahlen. 4. Soweit der Teilnehmer bei Kündigung/ Abmeldung nachweist, dass die für die Veranstalterin entstandenen Kosten durch die Kündigung/ Abmeldung geringer sind als die unter Nr. 2 und 3 genannten, hat er nur diese geringeren Kosten zu tragen. 5. Bei einer Kündigung/ Abmeldung aus unverschuldeten Gründen (z. B. schwere, längerfristige Erkrankung) ist der Grund der Abmeldung der Veranstalterin glaubhaft nachzuweisen. Die Veranstalterin entscheidet nach Prüfung des Sachverhaltes über die Zahlungsverpflichtung. 6. Erfolgt die Kündigung, da dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung nach einer organisatorischen Änderung gemäß 4 Nr. 4 unzumutbar ist, hat der Teilnehmer nur das Entgelt für bereits durchgeführte Veranstaltungsteile zu entrichten. Soweit das Veranstaltungsentgelt bereits eingezogen wurde, wird dieses im Übrigen umgehend erstattet. 7. Die Kündigung/ Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei der Veranstalterin. Telefonische Abmeldungen oder Kündigungen sind nicht möglich. 8. Der Teilnehmer kann sich anstelle einer Kündigung/Abmeldung durch eine Ersatzperson vertreten lassen, sofern diese in ihrer Person die gleichen Voraussetzungen für die Veranstaltung innehat. Die Mitteilung der Vertretung muss schriftlich erfolgen. 9. Im Übrigen führt die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsstunden weder zu einer Ermäßigung noch zu einer Erstattung des Veranstaltungsentgelts. 8 Haftung 1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, soweit sie diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 2. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen die Veranstalterin sind ausgeschlossen. Vom Ausschluss ausgenommen sind Fälle, in denen die Veranstalterin vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft. 3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der Veranstalterin auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 9 Schriftformerfordernis und Schlussbestimmung 1. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. - 2 3 -

Ärztekammer Niedersachsen Bezirksstelle Lüneburg Jägerstr. 5 21339 Lüneburg Telefax: 04131 26387 29 Anmeldung Kurstitel Ort Datum Alle Hinweise zu Zahlungsfristen, Widerruf und Stornofristen entnehmen Sie bitte den beiliegenden AGBs. Mir ist bekannt, daß der komplette Schriftwechsel (Zusage, Bescheinigung, Quittung) nur an die hier angegebene Adresse erfolgt. Eine Adressänderung kann im Nachhinein nicht vorgenommen werden. Praxisname: Straße: Plz, Ort: Teilnehmer: Name Geb. Datum Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ärztekammer Niedersachsen erkenne ich an. Unterschrift Teilnehmer: Einzugsermächtigung: Die Anmeldung ist nur gültig mit Unterschrift und Einzugsermächtigung. Hiermit ermächtige ich die Ärztekammer Niedersachsen die fälligen Teilnahmegebühren für die von mir gewünschten Kurse einzuziehen. Der Einzug soll von folgendem Konto vorgenommen werden. IBAN Kontoinhaber/in Datum, Ort Unterschrift Kontoinhaber/in - 2 4 -