ErP der Weg in eine energieeffiziente Zukunft geht weiter MarCom April 2013
Inhalt Verzeichnis 1 EU Direktiven für Leuchtmittel (ErP) 2 ErP DIM I, Stufe 5 - Ungerichtetes Licht 3 ErP DIM II, Stufe 1 - Gerichtetes Licht - LED 4 Energieeffizienzlabel (EEL) 5 Änderungen
Gesetzliche Änderungen zum 01.09.2013 Begriffserklärungen auf einen Blick 1. ErP DIM I (wird in Folge Stufe 5 genannt), gilt seit 01.09.2009 Stufenweise Erhöhung der Energieeffizienzanforderungen an konventionelle Leuchtmittel (ungerichtetes Licht) Bedingte somit den stufenweisen Auslauf der Glühlampen ( Glühlampenverbot ) Bestimmung neuer Deklarationspflichten für ungerichtetes Licht Mittlerweile Erreichung der Stufe 5 in 2013 2. ErP DIM II (wird in Folge Stufe 1 genannt), gilt ab 01.09.2013 Regelt u.a. Energieeffizienzanforderungen an 1. Leuchtmittel mit gerichtetem Licht und 2. LED Leuchtmittel Bestimmung neue Deklarationspflichten für gerichtetes Licht 3. Direktive zum Energieeffizienzlabel (EEL)
EU Direktiven für Leuchtmittel 2013 (ErP) 3 EU Direktiven treten ab 1.9.2013 in Kraft Stufe 5 für nicht-gerichtetes Licht Es gelten erhöhte Qualitätsanforderungen EU Verordnung 2009/125/EG (244/2009) Verbot des In-Verkehrbringens ab 01.09.2013 Stufe 1 für gerichtetes Licht & LED Es sind nun auch Energieeffizienz-Anforderungen für Reflektoren & LED definiert, Stufe 1 tritt in Kraft EU Verordnung 1194/2012 Verbot des In-Verkehrbringens ab 01.09.2013 Direktive zum Energieeffizienzlabel Kennzeichnungspflicht für alle Leuchtmittel mit neuem Energieeffizienzlabel EU Verordnung 874/2012 Verbot des In-Verkehrbringens ab 01.09.2013
EU Direktiven für Leuchtmittel 2013 (EnV) Zeitliche Umsetzung in der Schweiz abweichend von der EU Stufe 5 für nicht-gerichtetes Licht Es gelten erhöhte Qualitätsanforderungen EU Verordnung 2009/125/EG (244/2009) Verbot des In-Verkehrbringens ab 01.09.2013 Importverbot ab 01.09.2013 Abverkaufsfrist für den Handel: 2 Jahre Stufe 1 für gerichtetes Licht & LED Es sind nun auch Energieeffizienz-Anforderungen für Reflektoren & LED definiert, Stufe 1 tritt in Kraft EU Verordnung 1194/2012 Verbot des In-Verkehrbringens ab 01.09.2013 Stufe 1: Importverbot ab 01.08.2014 Stufe 2: 01.09.2014 (analog EU) Abverkaufsfrist für den Handel: 2 Jahre Direktive zum Energieeffizienzlabel Kennzeichnungspflicht für alle Leuchtmittel mit neuem Energieeffizienzlabel EU Verordnung 874/2012 Verbot des In-Verkehrbringens ab 01.09.2013 Importverbot ab 01.01.2014 Abverkaufsfrist für den Handel: 2 Jahre
Stufe 5 - Ungerichtetes Licht EU Verordnung 2009/125/EG
Stufe 5: Schreibt höhere Spezifikationen vor Höhere Qualitätsanforderungen gelten insb. für Energiesparlampen Energiesparlampen: Verbesserte Lebensdauer (mind. 70% müssen 6.000h erreichen ) Weniger Helligkeitsverlust im Laufe der Lebensdauer Verbesserte Schaltfestigkeit (die Zahl der Schaltzyklen bis zum Totalausfall muss der Lebensdauer in Stunden entsprechen) Zündzeitverkürzung Schnelleres Anlaufverhalten Verringerung von vorzeitigen Ausfällen
Stufe 5: Veränderungen im Energiesparlampen Sortiment Höhere Qualität und optimiertes Verpackungslayout (EU-konform) Übergreifende Änderungen im Produktbereich Energiesparlampen z.t. technische Optimierung zur Gewährleistung der neuen Mindestanforderungen Verpackungslayout mit neuem EEL ErP bedingter Auslauf der Produktfamilien: SL-E; ESL Reflektoren (mit Ausnahme PAR38 & GX53) Auslauf Lichtfarbe Cool White (4000K) in allen Produktfamilien [Interne Portfolioentscheidung, kein ErP-Bezug] MASTER PL-E Auslauf MASTER PL-E Lichtfarbe CDL (&CW) Portfolioalternative MASTER PL-E 2700K Auslauf MASTER PL-E Automatic Portfolioalternative Tornado Automatic Mehrheitlich kein EOC/EAN1 Wechsel, nur vereinzelt Umlistungen erforderlich* Anwendungsspezifische Energiesparlampen: Exterieur; MASTER PL-E Polar; Stairway Neuer Produktname Exterieur = Outdoor Mehrheitlich kein EOC/EAN1 Wechsel, nur vereinzelt Umlistungen erforderlich* MASTER Ambiance & Softone Neuer Produktname MASTER Ambiance = MASTER Softone Auslauf MASTERGlobe (15Y) Portfolioalternative Softone Globe (10Y) Verbessertes Produktdesign Softone Bulb Umstellung auf 6er VE, sofern noch nicht erfolgt I.d.R. mit EOC/EAN1 Wechsel, Umlistung erforderlich* Tornado & (Master-) Genie Mittlere Lebensdauer Tornado ab September bei 10.000 Std. Mehrheitlich kein EOC/EAN1 Wechsel, nur vereinzelt Umlistungen erforderlich * * Eine detaillierte Übersicht der erforderlichen Umlistungen werden in einer separaten Übersicht zur Verfügung gestellt 8
Stufe 1: Für gerichtetes Licht EU Verordnung 1194/2012
Stufe 1: Für gerichtetes Licht Definition: Gerichtete Lampe (360 ) (180 ) Lampe mit gebündeltem Licht bezeichnet eine Lampe, die mindestens 80 % ihres Lichtstromes in einem Raumwinkel von π sr (entspricht einem Kegel mit einem Winkel von 120 ) ausstrahlt. (90 ) (120 ) Quelle: Fachverband Licht (ZVEI)
Stufe 1: Direktive für gerichtetes Licht (inkl. LED) Überblick über die neuen Anforderungen an gerichtetes Licht Stufenweiser Auslauf von in-effizienten gerichteten Leuchtmitteln auf Basis der Energieeffizienzklasse Festlegung der Ersatzwattagen pro Type anhand von Mindest- Lumenwerten (detaillierte Erläuterung auf den Folgeseiten) Festlegung von Mindest-Spezifikationen (z.b. mittlere Lebensdauer) Erweiterte Deklarationspflicht für Informationen auf dem Leuchtmittel selbst und auf der Verpackung Ausnahmen: Speziallampen (z.b. Infrarot Lampen, farbige Lampen, Lampen für Pflanzenbeleuchtung) Hinweis: Anforderungen an LED werden ebenfalls in DIM2 geregelt
Stufe 1: Bestimmung der Ersatzwattage Die Bestimmung der Lumenwerte von Reflektoren erfolgt im 90 Winkel Nur im 90 Winkel nach vorne abgegebene Lumen werden berücksichtigt Lumen, die außerhalb des 90 Winkels nach vorne abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt Die Bestimmung der Ersatzwattage erfolgt nach Mindest-Lumenwerten (im 90 Winkel), die anhand Übersetzungstabellen je Type vorgegeben sind (1Watt Rundung) Beispiel: Reflektor R50 28W Besonderheit: Bei Energiespar- Reflektoren wird die Lumenabgabe im 120 Winkel berücksichtigt
Stufe 1: Bestimmung der Energieeffizienzklasse Der Energieeffizienzindex bestimmt die Energieffizienzklasse Die Energieeffizienzklasse von Reflektoren wird anhand eines Energieffizienzindexes (EEI) bestimmt: Je niedriger der Index, desto effizienter die Lampe Der EEI wird aus einer Formel von Stromverbrauch, Korrekturfaktor und Lumenwert berechnet Bei Niedervoltlampen wird der Stromverbrauch durch den Korrekturfaktor künstlich erhöht, um den Verlust von Transformatoren zu berücksichtigen Separate Skalierung zur Ermittlung der Klassen in Anlehnung an die nichtgerichteten Lampen, d.h. eine hochwertige Halogen- Hochvolt-Lampe soll zukünftig sowohl als gerichtete als auch als nichtgerichtete Lampe in Klasse C sein. Maximaler EEI für nicht-gerichtete Lampen Maximaler EEI für gerichtete Lampen A++ 0.11 0.13 A+ 0.17 0.18 A 0.24 0.40 B 0.60 0.95 C 0.80 1.20 D 0.95 1.75 Klasse E >0.95 >1.75
Stufe 1: Auslaufstufen von Reflektoren Vorläufige Übersicht zum Auslauf von Reflektoren
Stufe 1: Veränderungen im Halogensegment Optimiertes Verpackungslayout (EU-konform) Übergreifende Änderungen im Produktbereich Halogenlampen Optimiertes Verpackungslayout mit neuem Energieeffizienzlabel EU-konforme Angaben aller Informationen auf Verpackung & Produkt EcoClassic EcoHalogen ES Aktuelles Portfolio entspricht allen geltenden Normen Kein Code-Wechsel Anpassung angegebener Ersatzwattagen aufgrund (industrieweit) einheitlicher Mindestlumenwerte je Äquvalenzwattage Standard Halogen Aktuelles Portfolio entspricht allen geltenden Normen ErP bedingter Auslauf*: Aluline 111 Accentline GU5,3 Alu 50W 12V R56 25D FR Kein Code-Wechsel ErP Auslauf*: CAPS ES B15d (53W,70W,105W) Kein Code-Wechsel * Eine detaillierte Übersicht der erforderlichen Umlistungen werden in einer separaten Übersicht zur Verfügung gestellt
Stufe 1: Veränderungen im Halogensegment Veränderte Zuordnung bei Äquivalenzwattagen Die EU Verordnung 1194/2012 legt den Mindestlumenwert fest, der erreicht werden muss, um eine bestimmte Äquivalenz-Wattage angeben zu dürfen Bei Artikeln, die den niedrigsten Lumenwert nicht errreichen, darf keine Äquivalenzwattage angegeben werden, sondern nur der Lumenwert Auszug aus dem Gesetz: Typ Energieverbrauch Ersatzwattage alt Ersatzwattage neu EcoHalo GU10 2.000h 18W 25W 22W 25W 35W 30W 35W 50W 45W EcoHalo GU4 2.000h 14W 20W - 25W 35W 38W EcoHalo GU5.3 2.000h 14W 20W - 35W 50W 47W EcoClassic NR50 2.000h 18W 25W - 28W 40W 33W EcoClassic NR63 2.000h 28W 40W - 42W 60W 55W EcoClassic NR80 2.000h 42W 60W - 70W 100W 90W Lumen werden im 90 Winkel gemessen 16
Stufe 1: Sortimentsänderung bei Glühlampen Verbessertes Verpackungslayout (EU-konform) Speziallampen Verbessertes Verpackungslayout mit neuem Energieeffizienzlabel EU-konforme, symbolische Kennzeichnung, dass Artikel nicht für Wohnraumbeleuchtung geeignet ist Kein Code-Wechsel Standard Reflektoren 2013 Auslauf von Standard-Reflektoren >450 Lumen: E80 & NR80 100W Keine Verpackungsanpassung: Standard Reflektoren laufen 2014 aus und sind daher von gesetzlichen Kennzeichnungspflicht ausgenommen Kein Code-Wechsel Achtung: Nischenartikel nicht mehr erlaubt Philinea S14s & S14d: Auslauf ohne Nachfolger 17
Umstellungen ohne Umlistung Stufe 1: Verpackungsumstellung Philips Leuchtmittel Umstellung auf neues Portfolio in gesetzeskonformen Verpackungen 1 2 3 Verpackungsumstellung mit externer Umlistung: Umlistungen ab 01.08.2013 Verpackungsumstellung mit interner Umlistung: Listungsumstellung im August Verpackungsumstellung ohne Umlistung: Erste Auslieferungen in neuer Verpackung seit März Umlistung auf neue Verpackung und neue Produkte 1 Energiesparlampen mit neuem EAN1/EOC 01.08.2013 März April Mai Juni Juli August 2 Energiesparlampen 3 Halogenlampen Speziallampen Sonstige Lampen 18
Stufe 1: Erweiterte Deklarationspflicht Kennzeichnungspflicht für gerichtetes Licht Deklaration auf der Verpackung: 1. Energieeffizienzlabel EEL mit Verbrauch in kwh 2. Lichtstrom: 2x so groß wie Lampennennleistung 3. Farbtemperatur in Kelvin 4. Zahl der Schaltzyklen bis zum vorzeitigen Ausfall 5. Abmessungen der Lampe (Länge, Durchmesser) 6. Abstrahlwinkel in Grad 7. Warnung bei gerichteten Lampen mit Abstrahlwinkel 90º, dass diese Lampe nicht für Akzentbeleuchtung geeignet ist. 8. Nennlebensdauer der Lampe in Stunden 9. Anlaufzeit bis 60% des vollen Lichtstroms (<1s = Sofortstart) 10.Warnhinweis, wenn nicht (oder mit bestimmten) Dimmern nutzbar 11.Informationen von Nicht-Standard Konditionen 12.Bei ESL: Quecksilbergehalt und Hinweise zur Entsorgung (Internet) Festgelegte Informationen müssen vom Hersteller auf der Verpackung und auf frei zugänglichen Webseiten zur Verfügung gestellt werden Deklaration auf dem Leuchtmittel 1. Lumen lm 2. Farbtemperatur K 3. Abstrahlwinkel 19
Stufe 1: Häufig verwendete Symbole Gibt an, wenn die Maße unterschiedlich zum ersetzenden Standard Produkt sind Gibt den Abstrahlwinkel an Produkt ist nicht für die Allgemeinbeleuchtung geeignet (Speziallampe) Gibt die Anlaufzeit an (Sofort 100% oder bis zur Erreichung von 60% der Helligkeit) Gibt in Verbindung mit einer Zahl die Schaltzyklen an Gibt in Verbindung mit einer Zahl die durchschnittliche Lebensdauer in Stunden an Produkt sollte bei der Installation nicht am Sockel angefasst werden und Leuchte vorher vom Stromnetz getrennt werden Produkt sollte bei der Installation mit einem Tuch oder Papier angefasst werden Gibt an, wenn ein Produkt nicht dimmbar ist oder gibt die Art der Dimmbarkeit an Gibt an, wenn ein Produkt mit Kopfspiegelbeschichtung ausgestattet ist (Spezial Reflektoren) 20
Stufe 1 LED Leuchtmittel EU Verordnung 1194/2012
Stufe 1: Auswirkungen auf LED in 2013 Die neue Europäische Direktive legt technische Mindestanforderungen an LED Leuchtmittel fest: Mindestanforderung an den Lichtstrom für Äquivalenz Angaben: Lumenwert wird im 90D Winkel vermessen, in Kombination mit Eingangswattage und komplexer Formel ergibt einen geforderten Äquivalenzwert, der von der EU festgelegt ist 1. Lichtstrom (Lumen): Gerichtete Lampen (wie Spots und Reflektoren) müssen gewisse Lumenwerte (Lichtstrom) erreichen, um ein bestimmtes Leistungs-Äquivalent (in Watt) zu erfüllen. Beispiele für Äquivalenz Wattagen: Heute: MR16 10-50W mit 470 lm Heute: GU10 6-50W mit 300lm DIM2 Verordnung: MR16 10-50W 620 lm (50W Halogen-Ersatz) DIM2 Verordnung: GU10 6-50W 345 lm (50W Halogen-Ersatz Produktstempel soll folgende Werte haben: Lichtstrom: in Lumen Farbtemperatur: in K (Kelvin) Nominaler Abstrahlwinkel: in º Wenn nur Platz für einen Wert ist, muss der Lichtstrom angegeben werden
Auswirkungen auf LED in 2013 Technische Mindestanforderungen an LED Leuchtmittel Lichtstromabfall und Ausfallrate: Maximal 10% Ausfall und 20% Lumen / Helligkeitsverlust @ 6000Std 1. Ausfallrate: 90% der Lampen müssen überleben und dürfen nach 6.000 Std. Brenndauer nicht weniger als 80% ihres ursprünglichen Lumen Outputs (Lichtstrom) besitzen. Frühausfallrate: Maximal 5% @ 1.000 Std 2. Frühausfallrate: 95% der Lampen müssen mindestens 1.000 Std. überleben.
Auswirkungen auf LED in 2013 Technische Mindestanforderungen an LED Leuchtmittel Farbwiedergabe: Ra>80 Farbkonsistenz: Abweichung der Farbwertanteile innerhalb einer MacAdam Ellipse mit bis zu 6 Stufen 3. Farbwiedergabe R a >80: Farbe wird immer in einer natürlichen, lebendigen Art wiedergegeben 4. Farbkonsistenz: Farbabweichung von Lampe zu Lampe sollte für das menschliche Auge kaum sichtbar sein d.h. auch das Binning wird reguliert = SDCM <6 Schaltfestigkeit & Startverhalten: Startzeit <0.5 s plus Lampenvorheizzeit auf 95% <2s 5. Schaltfestigkeit: Wenn bezüglich Schaltfestigkeit für eine Lampe 30.000 Stunden angegeben werden, muss sie mindestens 15.000 mal an- und ausgeschaltet werden können, ansonsten die Hälfte der Lampenlebensdauer ausgedrückt in Stunden 6. Startverhalten: Das Licht ist sofort da (instant Start) und liefert sofortige Helligkeit.
Direktive zum Energieeffizienzlabel EU Verordnung 874/2012
Direktive zum Energieeffizienzlabel Neue Standards für gerichtetes und ungerichtetes Licht 1 2 2 neue Energieeffizienzklassen: A+ und A++ E ist die niedrigste Klasse für z.b. Speziallampen ( F & G fallen weg) 1 Gültig für alle Leuchtmittel Zusätzlich ist die Angabe des jährlichen Stromverbrauchs auf dem EEL oder in der Nähe des EEL ist verpflichtend kwh/1000h Alt 2
Verpflichtungen für den Handel Artikel 4 der EU Verordnung 874/2012 regelt die Handels-Verpflichtungen Der Handel ist verpflichtet, die Energieeffizienzklasse werblich anzugeben