Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Jägerinnen und Jäger,



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Transkript:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Jägerinnen und Jäger, Seit Anfang des Jahres sorgt ein Thema mächtig für Wirbel unter den Jägern: die neue UVV Jagd. Viel Kritik ist an den Landesjagdverbänden und dem DJV geübt worden, in der fälschlichen Annahme, der DJV und die Landesjagdverbände hätten das Schlimmste verhindern können, wenn sie nur genug Dampf gemacht hätten. Tatsache ist aber, das der DJV gar kein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der UVV besitzt. Trotzdem hat er sich da, wo möglich, mit seinem Sachverstand eingemischt. Wie die UVV zustande gekommen ist, welche Rolle der DJV dabei gespielt hat und was DJV und die Landesjagdverbände derzeit unternehmen, um Klarheit in der Auslegung der neuen UVV- Vorschriften zu erlangen, erfahren Sie in diesem Infobrief. Sie können sicher sein, wo es möglich ist mischt sich der DJV frühzeitig ein und bleibt am Ball, um bereits im Vorfeld Einschränkungen bei der Ausübung der Jagd abzuwenden. So zum Beispiel auch in Sachen Waffenrecht. Obwohl derzeit noch kein Referentenentwurf für eine Waffenrechtsnovelle vorliegt, hatte das Bundesinnenministerium am 1. Februar 2000 die betroffenen Verbände zu einem sondierenden Gespräch nach Berlin geladen. Dort haben die Vertreter des DJV nochmals die Positionen der Jäger deutlich gemacht und klar zum Ausdruck gebracht, dass auch ein neues Waffenrecht keine sachlich unbegründeten Einschränkungen für Jäger mit sich bringen darf. Denn eines ist klar: Waffen in Jägerhand spielen in der Kriminalstatistik keine Rolle. Wer zukünftig aktuell informiert sein will, sei es über politische Aktivitäten des DJV, über Ergebnisse der Wildtierforschung etc. der sollte sich zukünftig auch als Kreisgruppe oder Hegering auf der Datenautobahn des Internets und anderer neuer Medien bewegen. Weil das für die Zukunftsfähigkeit unseres Verbandes so wichtig ist, haben die Delegierten den DJV beim Bundesjägertag in Fulda beauftragt, die Initiative Kreise ans Netz! zu starten. = N=

Der DJV hat nun mit einem sogenannten Provider einen Rahmenvertrag ausgehandelt, durch den Sie als Kreisgruppe oder Hegering die Möglichkeit haben, zu sehr günstigen Konditionen ins Internet einzusteigen. Weitere Einzelheiten über dieses Angebot und wie es weitergeht mit der Initiative Kreise ans Netz! erfahren Sie in diesem Infobrief. Wie Sie wissen, werden nach Neuwahlen des Präsidiums die DJV-Fachausschüsse für die Amtsperiode neu besetzt. Die Fachausschüsse haben gemäß DJV-Satzung beratende Funktion. Den Ausschussvorsitz hat jeweils ein Mitglied des DJV-Präsidiums übernommen. Nachdem nunmehr für alle Ausschüsse Mitglieder berufen wurden, finden in diesen Wochen die konstituierenden Sitzungen statt. Damit Sie informiert sind, wer in welchem Ausschuss mitarbeitet, erhalten Sie hiermit die aktuelle Mitgliederliste. Den ausgeschiedenen Ausschussmitgliedern, die vier Jahre lang ehrenamtlich ihren Sachverstand und ihr Fachwissen zum Wohle von Jagd, Wild und Natur in die Verbandsarbeit eingebracht haben, möchte ich auch an dieser Stelle nochmals ganz herzlich für ihr Engagement danken. Selbstverständlich läuft derzeit in der Geschäftsstelle auch die Konzeption der Bildungsinitiative Stärkung des Ehrenamtes auf Hochtouren, so dass noch in diesem Jahr erste Veranstaltungen, zu denen Sie gesondert eingeladen werden, stattfinden können. Auch bei Ihnen nehmen derzeit die Vorbereitungen für die Mitgliederversammlung ihrer Kreisgruppe oder ihres Kreisvereins sicherlich viel Zeit in Anspruch. Ich weiß, dass die praktische Jagd vor lauter Organisationsaufgaben häufig viel zu kurz kommt. Deshalb wünsche ich Ihnen viele erfüllte Stunden im Revier und ein wenig Zeit und Muße für das, wofür Sie sich tagtäglich einsetzten: die praktische Jagd. Mit einem kräftigen Waidmannsheil! Constantin Freiherr Heereman = O=

Sind Sie auch schon drin? DJV startet bundesweite Initiative Kreise an Netz! Die Delegierten hatten es im Oktober 99 gewünscht, nun setzt der DJV den ersten Schritt um: Kreise ans Netz! heißt die Initiative, mit der den Jägerschaften auf Kreisebene der Einstieg in das Medium Internet erleichtert werden soll. Beim Bundesjägertag in Fulda gab die Delegiertenversammlung ein klares Votum für den Einsatz moderner Kommunikationsmittel auf allen Verbandsebenen ab und forderte die Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel. Hintergrund hierfür war der Wunsch nach einem schnellen Informationsfluss, nach einem breit gefächerten Service für die Jägerschaften, wie z.b. durch Argumentationshilfen, Pressethemen usw. Überdies sollte dringend die Basis für einen sogenannten Informationspool für Jäger geschaffen werden. Hierfür ist das Internet, also das world-wide-web das ideale Medium. Denn schon jetzt bieten der DJV und einige LJV im Internet viele aktuelle Informationen, Hilfestellung und Service für die Jägerschaft. Aber sie müssen von den Kreisjägerschaften natürlich auch abgerufen werden können. Und genau dies wird mit einem Internetzugang und dazugehöriger e-mail-adresse ermöglicht. Per e-mail könnten Mitteilungen von LJV und DJV künftig viel schneller übermittelt werden! Elektronische Informationen brauchen dann auch nicht mehr erfasst bzw. für die weitere Verwendung abgeschrieben zu werden, vielmehr lägen sie schon als Dateien vor. Kreise ans Netz! ist ein wichtiger Schritt zu einem modernen und vor allem schnellen Informationsfluss im gesamten Verband. Deshalb: nutzen Sie das Medium Internet, das in Zukunft für eine gute Kommunikation unerlässlich sein wird und machen Sie mit bei der DJV-Initiative Kreise ans Netz! = P=

Zu günstigen DJV-Konditionen jetzt ins Netz gehen! Der DJV hat einen sehr attraktiven Rahmenvertrag mit dem Internetprovider NDH ausgehandelt, von dem Jagdvereine und Jäger, die im DJV organisiert sind, nun profitieren können. NDH bietet DJV-Mitgliedern den Internet-Einzelplatzzugang für monatlich pauschal 14,90 DM (incl. MwSt). Und die Telefoneinheiten, die beim Surfen anfallen, werden sekundengenau zu folgenden Konditionen abgerechnet: 4,4 Pf/min in der Zeit von 05.00 21.00 Uhr 3,0 Pf/min in der Zeit von 21.00 05.00 Uhr. Außerdem erhält jede Kreisjägerschaft, die über den DJV einen Internetzugang beantragt, eine e-mail-adresse, die auf den Namen Jagd-Netz.de. endet. Das heißt die Kreisgruppe Hubertus könnte z.b. die e-mail-anschrift KG.Hubertus@Jagd-Netz.de bekommen, statt wie bei anderen Anbieter z.b. 12345 678@t-online.de. Dies ist möglich, da der DJV für Jäger eine Homepage Jagd-Netz.de reserviert hat, über die alle neuen e-mail-adressen der Jägerschaften laufen können. Also nutzen Sie das attraktive Angebot des DJV, über den Rahmenvertrag einen günstigen Internetzugang mit entsprechender e-mail-adresse zu beantragen. Hierfür liegt diesen Infobrief ein entsprechendes Faxformular bei! = Q=

Und so soll es weitergehen: In den nächsten Monaten wird der DJV Jagd-Netz.de zu einer Homepage aufbauen, unter der sich alle Untergliederungen des DJV ansiedeln können und das zu sehr günstigen Konditionen. Das heißt neben DJV und den Landesverbänden können sich die Kreisverbände mit einer eigenen Homepage darstellen. In Neudeutsch heißt dies, sie können unter Jagd- Netz.de hosten. Die genauen Angebote, Kosten und Detailangaben auch für Hilfestellungen und Service hierzu werden wir Ihnen im nächsten Infobrief mitteilen. = R=

Diese Technik brauchen Sie für einen Internetzugang: Für die Nutzung des Internets benötigen Sie mindestens folgende technische Ausstattung: Bildschirm PC ab Pentium 133 Mhz mit 32 MB Arbeitsspeicher mit folgenden Programmen: Windows ab Version 95 Internetexplorer ab Version 4.0 oder Netscapenavigator ab Version 4.5 Für den Internetzugang: Telefonanschluss 1 Modem (bei analogem Telefonsystem) oder 1 ISDN Karte (bei ISDN-Telefonanlage), die in den PC eingebaut wird. Modem oder ISDN-Karte kann in jedem PC-Laden gekauft werden. Als e-mail-programm ist Outlook express sehr geeignet, das von Microsoft kostenlos angeboten wird. Übrigens ebenso kostenlos ist auch das Internetnavigationsprogramm von Microsoft Internet Explorer. Diese Programme sind bei neueren Rechnern schon installiert, bei älteren Rechnern können sie kostenlos nachinstalliert werden! = S=

Änderung der Jagdzeit für Rehböcke und Schmalrehe? - Entscheidung am 27. März 2000 im Bundesrat - Die Jagdzeit auf Rehböcke und Schmalrehe soll vom 16. Mai eines Jahres auf den 1. Mai vorverlegt werden. Das schlägt das Bundeslandwirtschaftsministerium in einem Entwurf zur Änderung der Bundesjagzeitenverordnung vor. Mit dem Verordnungsentwurf folgt das Ministerium einer Initiative des Bundesrates vom Juli 1999. Bereits im Sommer 1999 hatte DJV-Präsident Heereman die Bundesratsinitiative begrüßt, da durch die Vorverlegung der Jagdzeit deutlich bessere Rahmenbedingungen für die Jagd geschaffen werden. So ist das Rehwild Anfang Mai durch die geringere Vegetation besser zu sehen und nach Alter und Geschlecht anzusprechen. Wenn der Bundesrat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung am 17. März 2000 zustimmt, sind auf Bundesebene die Weichen für die Bejagung von Rehböcken und Schmalrehen ab dem 1. Mai 2000 gestellt. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Regelung automatisch für alle Länder gilt: Dort, wo für Rehböcke und Schmalrehe nach Landesjagdrecht die Jagdzeit später beginnt, müssen die entsprechenden Landesvorschriften erst geändert werden, das heißt die Jagdzeit muss auf den 1. Mai vorverlegt werden. DJV-Initiative Kreise ans Netz! - Zu günstigen DJV-Konditionen jetzt ins Internet gehen! - Wer in den günstigen DJV-Rahmenvertrag einsteigen will, schickt diesen Bogen vollständig ausgefüllt an den DJV, Johannes-Henry-Str. 26, 53113 Bonn, Fax: 0228/94 906 30 Achtung! Unbedingt eine Kopie des Mitgliedsausweises der Jägerschaft oder eine Kopie des Jagdscheins beifügen. = T=

Name...... Anschrift...... im Landesjagdverband... Name der Jägerschaft... Fax...Tel...... Unsere Jägerschaft ist bereits unter folgender e-mail-adresse zu erreichen:...... = U=

Ja, ich möchte den DJV-Rahmenvertrag für einen Internetzugang bei NDH (14,90 DM/Monat, bei 4,4 bzw. 3,0 Pf. Telefongebühren pro Minute) nutzen Unterschrift...Datum...... Um in den Genuss der Sonderkonditionen zu kommen, ist es zwingend erforderlich, dass die Angaben vollständig sind! Der DJV leitet diese Angaben nach Prüfung an die Firma NDH weiter, die Ihnen dann den entsprechenden Vertrag zur Unterzeichnung zukommen lassen wird. Dieses Formular ist also kein Vertrag! = V=

DJV-Präsidium berät Schießstandfragen Auf seiner letzten Sitzung hat das DJV-Präsidium eingehend aktuelle Fragen der Schießstände erörtert und dazu Experten befragt. Als Ergebnis der Beratungen kann festgestellt werden, dass das am 01.03.1999 in Kraft getretene Bundesbodenschutzgesetz bzw. das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten sich den nachhaltigen Schutz und die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsstellung des Bodens zum Ziel gesetzt hat. Boden im Sinne des Gesetzes ist die oberste (durchwurzelte) Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger natürlicher Funktionen des Bodens ist. Schädliche Veränderungen dieser Funktionalität sollen verhindert bzw. wieder beseitigt werden. Das Gesetz schreibt daher sowohl Verpflichtungen für die Zukunft Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen als auch für die Vergangenheit Beseitigung bestehender Belastungen fest. Von daher sind in nicht unerheblichem Maß auch unsere Schießstände betroffen. Damit bei den einzelnen Behörden vor Ort nicht ein Bündel von Maßnahmen unterschiedlichster Art erlassen wird, hat der DJV seinerzeit gemeinsam mit dem Deutschen Schützenbund und dem Verband der Hersteller von Jagd- und Sportwaffen und Munition den Bundesverband Schießstätten gegründet. Mitglied des BVS sollten alle Schießstandbetreiber sein, um über den BVS einheitliche Argumentationslinien und Maßnahmenkataloge zu erarbeiten. In den letzten Jahren hat sich diese Arbeit im BVS als wertvoll und unerlässlich herausgestellt. Das DJV-Präsidium empfiehlt daher: - Alle Schießstandbetreiber, die noch nicht Mitglied im BVS sind, werden gebeten, dort einzutreten. - Schießstandbetreiber, ob Jäger oder Sportschützen, sollten möglichst gemeinsam ihre Schießstätten in Form eines Betreiber-Vereins führen. = NM=

- Schießstandbetreiber sollten in Abstimmung mit dem LJV und BVS eine Dokumentation über die Situation der Schießstände erstellen, bevor der Zeitdruck eines behördlichen Verfahrens beginnt. - Lage- und Flächennutzungspläne sollten beschafft werden. - Lärmpegelmessungen sollten vorgenommen und evtl. Gutachten erstellt werden lassen. Da eine Bodenbeprobung aller vorhandenen Anlagen in absehbarer Zeit Grundvoraussetzung sein wird, sollten die vorhandenen lokalen Entsorgungswege für Wurfscheibenreste u.ä. verbessert werden. Die Schießstandbetreiber vor Ort sollten keine Vereinbarung über die Verwendung alternativer Munition mit den Bodenschutzbehörden treffen. Es sollten keine wesentlichen Veränderungen des Schießbetriebes ohne Rücksprache mit den Landesjagdverbänden oder dem BVS vorgenommen werden. Die Schießstandbetreiber sollten sich sofort mit ihrem Landesjagdverband und dem BVS in Verbindung setzen, wenn Bodenschutzbehörden vorstellig werden. Bei allen weiteren offenen Fragen sollte unbedingt Rücksprache mit dem Landesjagdverband und dem BVS genommen werden, damit vor Ort keine Präzedenzfälle geschaffen werden. Unabhängig von den vorgenannten Punkten werden die Landesjagdverbände die Gesamtsituation der Schießstände und der Schießstandpolitik in ihren Bundesländern beraten. Insbesondere muss die Fragestellung erörtert werden, welche Schießstätten langfristig überhaupt den Anforderungen der Gesetze entsprechen können. Darüber hinaus = NN=

muss aber auch gewährleistet werden, dass in ausreichender Zahl Schießstände zur Verfügung stehen, um den gesetzlichen Anforderungen für Übungsschießen und zur Jungjägerausbildung gerecht zu werden. Neue Unfallverhütungsvorschrift Jagd ab 1. Januar 2000 gültig - Unmut und Unverständnis bei Jägern ausgelöst - Seit dem 01. Januar 2000 ist eine neue Unfallverhütungsvorschrift Jagd (UVV Jagd) in Kraft, die teilweise zu Unmut und Unverständnis in der Jägerschaft geführt hat. In diesem Zusammenhang wurde auch Kritik am DJV und an den Landesjagdverbänden laut. Haupttenor ist, dass einige Regelungen der neuen UVV Jagd, die die Jagdausübung erschweren, durch den DJV und die Landesjagdverbände hätten verhindert werden können. Damit Sie die Mitglieder Ihres Kreisverbandes oder ihrer Kreisgruppe richtig über das Zustandekommen der jetzt gültigen UVV informieren können, haben wir Ihnen im Folgenden den Sachverhalt ausführlich dargestellt: Seit Mitte der 90er Jahre wird über eine Änderung der UVV Jagd diskutiert. Der Bundesverband der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, dem eigenständige Landesverbände angehören, ist federführend für diese Vorschriften zuständig. In verschiedenen Gremien der Berufsgenossenschaften, denen Vertreter der Landesverbände angehören, werden Fragen intern erörtert und dann mit den Bundes- und Landesarbeitsministerien besprochen. Ein Mitspracherecht von Verbänden gibt es nicht. Der DJV hat nach Bekanntwerden der Änderungsbestrebungen frühzeitig seine Mitarbeit der Berufsgenossenschaft angeboten und konnte in zahlreichen Gesprächen Fachverstand in die internen Sitzungen einbringen. Auf das Problem der Treiberschützen ( 4 Nr. 11) haben sowohl der DJV-Präsident als auch der Hauptgeschäftsführer in Briefen und Gesprächen immer wieder hingewiesen und praxisorientierte Regelungen eingefordert. Die letzten Fachgespräche haben im Juli 1998 stattgefunden. Trotz zahlreicher Nachfra- = NO=

gen über den Stand der Beratungen erhielt der DJV offiziell keinen neuen Sachstand o- der Entwurf der UVV Jagd. Vielmehr wurde beschieden, dass die internen Gremien der Berufsgenossenschaft sowie die Landesberufsgenossenschaften und die zuständigen Landesministerien über ein ganzes Paket von Unfallverhütungsvorschriften der verschiedensten Bereiche beraten. Im März/April 1999 wurden die Landesjagdverbände dennoch vom DJV detailliert über dem DJV intern vorliegende Informationen unterrichtet. Erst im Dezember 1999 erhielt der DJV die offizielle Neufassung der UVV. Gleichzeitig wurde dem DJV mitgeteilt, dass nunmehr von den zuständigen Gremien der Berufsgenossenschaft zahlreiche allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz, u.a. auch die UVV Jagd, verabschiedet wurden. Diese würden bereits am 1. Januar 2000 in Kraft treten. Den Landesjagdverbänden hat der DJV natürlich die offizielle Fassung der UVV umgehend geschickt. Massiven Interventionen des DJV, das in Kraft treten zumindestens für die UVV Jagd noch zu verschieben, folgte die Berufsgenossenschaft nicht, obwohl die Berufsgenossenschaft einräumte, dass sie die Verpflichtung hat, ihre Mitglieder, sprich die Versicherten, über die Änderungen zu informieren und nicht der DJV oder die Landesjagdverbände. Dennoch war und ist diese Situation für den DJV und die Jägerschaft unbefriedigend. Nach Aussagen der Berufsgenossenschaft hat für die jetzt vorgenommene Regelung der Treiberschützen eine der Berufsgenossenschaft vorliegende Unfallstatistik den Ausschlag gegeben, die restriktive Regelung festzuschreiben. Die Unfallstatistik ist jedoch von der Berufsgenossenschaft nicht veröffentlicht worden. Der DJV hat nun massiv darauf gedrungen, dass die Schadensstatistik vorgelegt und Nachbesserungen, insbesondere bei der Definition der Feldstreifen und dessen, was Durchgeh- bzw. Treiberschützen dürfen und nicht dürfen, vorgenommen werden sollten. = NP=

Auch hat sich der DJV an den Bundeslandwirtschaftsminister gewandt und um Unterstützung der Anliegen gebeten. Darüber hinaus werden die Landesjagdverbände über ihre Landesberufsgenossenschaften versuchen Einfluss zu nehmen, um den regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Wir werden Sie über den Fortgang der Dinge selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Die UVV Jagd in der gültigen Fassung finden Sie im Internet in der Rubrik Zahlen, Daten, Fakten unter: www.jagd-online.de. Selbstverständlich enthält auch das DJV- Handbuch Jagd 2000 die neue Fassung der UVV. Der vollständige Wortlaut der UVV Jagd kann mittlerweile auch bei den Landesverbänden der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angefordert werden. Neue Regelungen der UVV Jagd Die wichtigsten Neuerungen der UVV Jagd, die für mehr Sicherheit bei der Jagdausübung sorgen sollen, haben wir im folgenden nochmals aufgelistet: In 3 Absatz (8) Fangeisen dürfen fängisch nur so aufgestellt werden, dass keine Personen gefährdet werden. Durchführungsanweisung zu Absatz 8: Eine Gefährdung kann z.b. vermieden werden, wenn Fangeisen in verblendeten Fangbunkern, Fallenkästen oder Fangburgen aufgestellt werden. = NQ=

Nach zähen Verhandlungen ist es dem DJV gelungen, dieses z.b. einzufügen und somit den Jägern einen gewissen Spielraum bei der Absicherung der Fangstelle einzuräumen. Ein weiterer Punkt ist die Trageform der Waffen bei Gesellschaftsjagden. In 4 (10) heißt es nun: Die Waffe ist außerhalb des Treibens stets ungeladen, mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung nach oben oder abgeknickt zu tragen. Bei besonderen Witterungsverhältnissen kann der Jagdleiter zulassen, dass Waffen geschlossen und mit der Mündung nach unten getragen werden, wenn sie entladen sind. Im Gegensatz dazu war in der alten Fassung das Öffnen der Waffe nur dann vorgeschrieben, wenn dies vom Jagdleiter bestimmt wurde. Eine wesentliche Änderung enthält die neue UVV auch in 4 (11) für Durchgeh- und Treiberschützen. Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben. Bisher durften die Durchgeh- und Treiberschützen geladene Waffen mitführen. Trotz intensivster Bemühungen seitens des DJV konnte diese wesentliche Einschränkung der Jagdausübung nicht verhindert werden, da die Unfallstatistik beweist, dass durch Durchgeh- und Treiberschützen relativ häufig Unfälle verursacht werden. Eine weitere Neuerung ist in 4 (12) enthalten: Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben. Durchführungsanweisung zu Absatz 12: = NR=

Als deutlich farbliche Abhebung eignen sich bei Treibern, Treiber- und Durchgehschützen z.b. gelbe Regenbekleidung oder Brustumhänge in orange-roter Signalfarbe, bei Schützen z.b. ein orange-rotes Signalband am Hut. Bisher gab es für Schützen keine Pflicht, zum Beispiel ein Signalband am Hut zu tragen. = NS=