BUCHUNGS- UND BEARBEITUNGSGEBÜHREN FÜR BEI DER OESTERREICHISCHEN NATIONALBANK GEFÜHRTE EUROKONTEN



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Transkript:

OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM BUCHUNGS- UND BEARBEITUNGSGEBÜHREN FÜR BEI DER OESTERREICHISCHEN NATIONALBANK GEFÜHRTE EUROKONTEN Gültig ab 22. Juni 2015

Buchungs- und Bearbeitungsgebühren werden zu Beginn des Folgemonats, fremde Gebühren und Gebühren für Sonderleistungen sofort bei Anfall dem Girokonto angelastet. Sofern nicht anders angegeben, gelten die angeführten Gebühren pro Einzelauftrag bzw. Einzelfall, Einzelnachricht usw. Auf der Gemeinschaftsplattform SSP abgewickelte Geschäfte werden gemäß den Geschäftsbestimmungen der Oesterreichischen Nationalbank für die Teilnahme an TARGET2-OeNB vergebührt. 1. Buchungsgebühren für die Durchführung von Zahlungsaufträgen Buchungsgebühren verstehen sich zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren. Mangels Deckung zurückgewiesene Zahlungsaufträge werden gleichermaßen vergebührt. 1.1. Monatliche Fixgebühr pro Kontoinhaber EUR 150, (für PM-Kontoinhaber in TARGET2-OeNB entfällt die Monatsgebühr) 1.2. Zahlungsaufträge EUR 1,35 (Liquiditätsüberträge und Transaktionen im Zuge der Abwicklung währungs politi scher Geschäfte werden gem. Anlage VI GB-T2-OeNB vergebührt) 2. Buchungsgebühren für Nebensysteme Transaktionen von Teilnehmern, die sowohl Bankengeschäfte als auch die Aktivität eines Nebensystems durch führen, unterliegen den Buchungsgebühren für Nebensysteme. Der Transaktionswert des Bankgeschäftes wird nicht für die Berech- 2 GIROVERKEHR

nungsbasis der monatlichen Fixgebühr II gemäß 2.3. herangezogen. Sämtliche Transaktionen eines derartigen Teilnehmers werden gemäß 2.1. (Option A oder B) vergebührt. 2.1. Option A Monatliche Fixgebühr EUR 150, Transaktionsgebühr EUR 0,80 Option B Monatliche Fixgebühr EUR 1.875, für die ersten 5.000 Transaktionen pro Monat EUR 0,60 für die nächsten 7.500 Transaktionen pro Monat EUR 0,50 für die nächsten 12.500 Transaktionen pro Monat EUR 0,40 für die nächsten 25.000 Transaktionen pro Monat EUR 0,20 für 50.000 Transaktionen pro Monat übersteigende EUR 0,125 2.2. Fixgebühr I (pro Nebensystem und Monat) EUR 1.000, 2.3. Fixgebühr II (basierend auf dem periodisch angepassten Bruttowert des täglich abgewickelten Geschäftes) Mio. EUR/Tag von 0 bis unter 1.000 EUR 417, von 1.000 bis unter 2.500 EUR 833, von 2.500 bis unter 5.000 EUR 1.667, von 5.000 bis unter 10.000 EUR 2.500, von 10.000 bis unter 50.000 EUR 3.333, von 50.000 bis unter 500.000 EUR 4.167, ab 500.000 EUR 8.334, GIROVERKEHR 3

3. Bearbeitungsgebühren 3.1. Für elektronisch einlangende Aufträge, die den Befüllungsregeln für eine voll automatische Verarbeitung in HOAM.AT entsprechen franko 3.2. Für alle elektronisch einlangenden Aufträge, die nicht den Befüllungsregeln für eine vollautomatische Verarbeitung in HOAM.AT entsprechen, sowie telefonisch, fernschriftlich, per Fax oder mittels Beleg erteilte Aufträge (z.b. Zahlungsauftrag, Antrag auf Innertagesliquidität, Rücknahme oder Umreihung eines Zahlungsauftrages usw.) EUR 20, 3.3. Sammler (mindestens 2 Einzelaufträge) je Einzelauftrag EUR 20, 3.4. Elektronisch erteilte Servicenachrichten (Antrag auf Innertagesliquidität, Rücknahme oder Umreihung eines Zahlungsauftrages, Konto-Saldoabfrage, Konto-Übersichtsabfrage, Gebühren-Summenabfrage, Gebühren-Einzelabfrage) EUR 0,10 3.5. Aufträge, die eine Spesenanforderung seitens der empfangenden oder durchführenden Bank nach sich ziehen EUR 2, 3.6. Bargeldtransaktionen zu Gunsten oder zu Lasten eines OeNB-Girokontos EUR 0,80 4 GIROVERKEHR

4. TARGET2-OeNB Gebühren Periodische oder Einmalgebühren in Zusammenhang mit der Einmeldung von Teilnehmern über die OeNB, die von der SSP in Rechnung gestellt werden, werden in voller Höhe dem gemel deten Teilnehmer weiterverrechnet (siehe Anlage VI der Geschäftsbestimmungen der OeNB für die Teilnahme an TARGET2-OeNB) 5. Fremde Gebühren 5.1. Gebühren, die der OeNB von fremden Geschäftspartnern für die Durch führung von Aufträgen in Rechnung gestellt werden, werden in voller Höhe dem Auftrag geber weiterverrechnet. 5.2. Für aus HOAM.AT von der OeNB über SWIFT gesandte Nachrichten (ausgenommen Kontoauszüge MT940 oder MT950) Kontoinhaber mit Sitz in Österreich je Nachricht EUR 0,12 Kontoinhaber mit Sitz außerhalb Österreichs je Nachricht EUR 0,25 6. Gebühren für Sonderleistungen 6.1. Abänderung von Aufträgen/Instruktionen (Rückvalutierungen sind nicht möglich) EUR 20, GIROVERKEHR 5

6.2. Repair-Gebühr für Rückleitung von Fehlzahlungen, die EUR 25, übersteigen und händisch nachbearbeitet werden müssen (wird direkt von der Summe des Auftrages in Abzug gebracht). EUR 20, 6.3. Elektronisch einlangende Aufträge, die eine manuelle Nachbearbeitung erfordern EUR 20, 6.4. Gebühr für die Zusendung eingelöster Zahlstellenwechsel (die Einlösung erfolgt gebührenfrei) 6.4.1. zu Lasten eines Girokontos eingelöst und als Beilage zum Girokontoauszug abgesendet Einschreibegebühr Einschreibegebühr 6.4.2. Versendung an Nichtkontoinhaber Einschreibegebühr zzgl. Porto und Nachnahme 6.5 Belegkopien/-zweitschriften (z. B. Kontoauszug brieflich oder elektronisch, Gutschrift, Lastschrift, Zahlungsauftrag usw.) EUR 5, 6 GIROVERKEHR

6.6. Für Aufträge mit der Gebührenoption OUR, die von einem inländischen Kontoinhaber zur Durchführung über TARGET2-OeNB an die OeNB gerichtet sind, werden dem Girokonto des inländischen Kontoinhabers folgende Gebühren angelastet: Auftragsbetrag in EUR Gebühr von 0,01 bis 500, EUR 5, von 500,01 bis 5.000, EUR 25, von 5.000,01 bis 50.000, EUR 50, von 50.000,01 bis 500.000, EUR 100, über 500.000, EUR 500, Diese Gebühren decken alle Forderungen der weiteren Zwischenbanken ab. Sollten diese Forderungen allerdings deutlich von der von der OeNB in Rechnung gestellten Gebühr abweichen, behält sich die OeNB das Recht vor, den Differenzbetrag nach zu verrechnen. 7. Gebühren für Kontoauszüge 7.1. Kontoauszüge werden entweder via SWIFT bei bestehendem SWIFT-Anschluss (Variante 1 MT 940 oder MT 950) oder mit der Post (Variante 2) versandt franko 7.2. bei Doppelversand (SWIFT und per Post) oder bei bestehendem SWIFT-Anschluss, wenn postalisch erwünscht pro Monat EUR 100, GIROVERKEHR 7

8. Reklamationsgebühren Die im Folgenden erwähnte Dreimonatsfrist beginnt mit der Valuta des zu Grunde liegenden Geschäftes. Sofern die OeNB kein Verschulden am Reklamationsgrund trägt, werden folgende Gebühren zur Zahlung fällig: 8.1. Telefonische Sofortauskünfte der OeNB über Aufträge, die nicht länger als drei Monate zurückliegen franko 8.2. Reklamationen, die an die OeNB gerichtet sind, innerhalb der Dreimonatsfrist liegen und schriftliche oder mündliche Anfragen der OeNB bei Dritten erfordern EUR 10, 8.3. Bearbeitung von Reklamationen, die an die OeNB gerichtet sind und Zahlungen betref fen, die nicht innerhalb der Dreimonatsfrist liegen EUR 30, 9. Bekanntgabe von IBAN, BIC bzw. BLZ 9.1. Die mündliche oder schriftliche Bekanntgabe an den Girokontoinhaber bezüglich IBAN (International Bank Account Number), BIC (Bank Identifier Code) bzw. BLZ (Bankleitzahl) seines bei der OeNB geführten Girokontos franko 9.2. Die Bekanntgabe von BIC bzw. BLZ Dritter, sofern diese der OeNB bekannt sind, und des IBAN von bei der OeNB geführten Girokonten EUR 10, 8 GIROVERKEHR

10. Erstellen monatlicher manueller Statistiken aus CRSS 10.1. Monatsauswertung aller Einzeltransaktionen mit Anführung eines Timestamps pro Zahlung pro Monat EUR 100, GIROVERKEHR 9