29. Oktober 2015 Erwiderung zur Stellungnahme der Flughafen GmbH zum NOA4-Bericht vom 28.10.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Berichtserstattung über den 3. Quartalsbericht der BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und in Schleswig-Holstein zur Entwicklung der Fluglärmkennzahlen des Flughafens in Hamburg- Fuhlsbüttel hat der Flughafen in schriftlicher Form Stellung bezogen und dabei die Fluglärmerfassung der unabhängigen Messstellen des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD) in Frage gestellt. Der Flughafen behauptet:
Diese Behauptung ist falsch. Durch Überflugerkennung und Abgleich mit den Flugspuren findet eine Differenzierung des Fluglärms zum Umgebungslärm statt. Bei den von uns im Quartalsbericht beispielhaft genannten Werten der unabhängige Messstelle des DFLD in Langenhorn handelt es sich um die gemittelten Fluggeräusche Lden 1. Diese Messstelle liegt in der Nähe der vom Flughafen betriebenen offiziellen Messstelle M5 in Langenhorn. Während der Bahnsperrung vom 31.08. bis 13.09.2015 wurden auch an dieser offiziellen Messstelle des Flughafens Fluggeräusche im genannten Zeitraum gemessen. Statistik der Flughafen Hamburg GmbH, Lärmmesswerte der Messstelle M5:
Weiter behauptet der Flughafen in seiner Stellungnahme: Auch diese Behauptung ist falsch. Im Zusammenhang mit der Fluggastrechte-Verordnung der EU (261/2004) für Entschädigungen bei Flugverspätungen hat der Europäische Gerichtshof auf internationaler und der BGH und die deutschen Gerichte auf nationaler Ebene in mehreren Urteilen Kriterien für vermeidbare und unvermeidbare Verspätungen festgelegt. Mit Beschluss von November 2014 hat der Europäische Gerichtshof technische Defekte weitgehend als vermeidbare Verspätungsgründe definiert. Deutsche Gerichte werten auch Verspätungen, die in einem mangelhaft disponierten Umlauf aus zum Beispiel wirtschaftlichen Erwägungen entstehen, als vermeidbar. Der in unserem Bericht genannte Verweis auf die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist keine persönliche Einschätzung, sondern die hier genannten Beispiele entsprechen der nationalen und internationalen Rechtsentwicklung und sind analog anzuwenden. So ist das auch im Quartalsbericht benannt
worden und diese Einschätzung wird mit der Fluglärmschutzbeauftragten in Hamburg geteilt. Der Flughafen behauptet weiter: Es ist richtig, dass Messwerte auf den Seiten des Flughafens veröffentlicht werden. Zur Transparenz gehört aber auch eine klare Darstellung der Entwicklung und ein Vergleich zu Vorwerten. Dieses erfolgt so nicht. Die Daten und Werte werden in vielen verschiedenen Tabellen dargestellt, die ein Interessierter mühevoll zusammensuchen muss. Ein Unkundiger ist von diesen Informationen vollständig ausgeschlossen. Die BAW hat in ihrem Quartalsbericht die Entwicklung und vergleichende Darstellung für alle offiziellen Messstellen des Flughafens vorgenommen und letztlich die Steigerung der Fluglärmwerte festgestellt.
Zur Wiederholung: es handelt sich um die Werte der offiziellen Messstationen des Flughafens. In der nachfolgenden Gesamtbetrachtung [der BAW] sind ausschließlich die 12 offiziellen Messstellen des Flughafens berücksichtigt worden.
Die Benennung der unabhängigen Messstelle des DFLD in Langenhorn ist zum Beleg der steigenden Fluglärmpegel herangezogen worden. Die Werte sind in die zusammenfassende Berechnung nicht eingeflossen.
Zum Schluss noch einmal die deutliche Feststellung: Die Quelle der im Quartalsbericht der BAW dargestellten Zahlen und Werte ist der Flughafen selber mit seinen vielen Tabellen und anderen Veröffentlichungen. Die BAW hat diese Werte zusammengesucht, zusammengefasst, verglichen, berechnet und differenziert. Die in Ihrer Berichterstattung gesendete schriftliche Stellungnahme der Flughafen Hamburg GmbH ist falsch und irreführend und entspricht nicht den Tatsachen. Wir weisen in aller Schärfe die Äußerungen des Flughafen zurück. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg und Ahrensburg Martin Mosel Sprecher info@baw-fluglaerm.de www.baw-fluglaerm.de www.facebook.com/bawfluglaerm www.twitter.com/baw_fluglaerm Fon 040.81971300 Fax 040.81971350 Mobil 0151.44201021 Bilenbarg 21 22397 Hamburg Fluglärm ist in Hamburg und Schleswig-Holstein vermeidbar!