Was ist eine Lese- und Rechtschreibstörung oder Lese- und Rechtschreibschwäche?



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Transkript:

Was ist eine Lese- und Rechtschreibstörung oder Lese- und Rechtschreibschwäche? Unter einer Legasthenie oder Lese- und Rechtschreibstörung versteht man die langanhaltende Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und/oder Rechtschreibfähigkeit bei mindestens durchschnittlicher Intelligenz. Nach Angaben der Fachliteratur haben 4-8% der Kinder im Schulalter Probleme beim Erlernen des Lesens und/oder Schreibens. Die Verarbeitung von Schriftsprache ist eine hoch komplexe Leistung, bei der viele verschiedene Funktionen und Areale des menschlichen Gehirns zusammenwirken. Es muss eine Verbindung zwischen einem graphischen Symbol (=geschriebener Buchstabe) und einem dazugehörigen Laut hergestellt werden, dieser wiederum muss zu Lautketten (= Silben und Wörter) weiterentwickelt werden. Beim Lesen muss dieser Zusammenhang erkannt werden, beim Schreiben muss er, unter Berücksichtigung von Rechtschreibregeln, aktiv reproduziert werden. Regeln und Ausnahmen müssen gelernt und automatisiert werden. Daran sind Gedächtnisprozesse beteiligt, beim Schreiben schließlich auch noch feinmotorische Fähigkeiten gefordert. Lese- Rechtschreibstörungen ziehen oft ungünstige Folgeerscheinungen nach sich, insbesondere dann, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden. Die betroffenen Kinder halten sich für dumm, das Selbstwertgefühl leidet. Sie entwickeln Vermeidungsstrategien, haben keine Lust mehr auf Schule und Lernen. Daher ist es sinnvoll, ein Kind testen zu lassen, wenn der Verdacht auf eine Lese- Rechtschreibstörung besteht. So können geeignete Übungs- und Fördermaßnahmen durchgeführt werden und nicht zuletzt wird das Kind auch entlastet ihm wird bestätigt, dass es nicht zu doof zum Lesen- und Schreibenlernen ist. Wie entstehen Lese- Rechtschreibstörungen? Lese- Rechtschreibstörungen finden sich zwar familiär gehäuft, jedoch werden sie nicht notwendigerweise vererbt. Es scheint eher so zu sein, dass eine gewisse Veranlagung vererbt wird, an der Entstehung einer Lese- Rechtschreibstörung aber noch andere Faktoren beteiligt sind. Aktuell geht man davon aus, dass eine Wechselwirkung zwischen den individuellen Lernvoraussetzungen des Kindes (gehirnphysiologisch, emotional und verhaltensmäßig), der familiären Bedingungen (genetisch und sozial) und den schulischen Bedingungen besteht, aus der sich das Risiko für die Entwicklung einer Lese- Rechtschreibstörung ergibt. Die Frage nach den Ursachen kann die Wissenschaft bis heute jedoch nicht eindeutig beantworten. Feststellen (Diagnose) einer Lese- Rechtschreibstörung Eine Lese- Rechtschreibstörung kann von Schulpsycholog/innen, von Sozialpädiatrischen Zentren, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen oder von Kinder- und Jugendlichenpsychiater/innen festgestellt werden (zu den Erfordernissen eines schulischen Nachteilsausgleichs s.u.). Zur Diagnostik werden verschiedene Methoden eingesetzt. Zunächst sollte ein ausführliches Gespräch mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler stattfinden. Sinnvoll ist es auch, Zeugnisse und Schreibproben mitzubringen. Das Schreiben, das Lesen und die Intelligenz werden testdiagnostisch mit standardisierten Verfahren untersucht.

Eine Testung der Intelligenz ist deshalb erforderlich, da bei der Diagnose eine bestimmte Differenz zwischen dem Intelligenzquotienten und der Lese- bzw. Schreibleistung vorliegen muss. So wird ausgeschlossen, dass das Kind aufgrund mangelnder Begabung Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens hat, denn eine Lese- Rechtschreibstörung ist als eine von der Intelligenz unabhängige Teilleistungsstörung definiert. Liegen die Leseund/oder Schreibleistungen im unterdurchschnittlichen Bereich und ist die vorgegebene Differenz zum Intelligenzquotienten erfüllt, kann vom Vorliegen einer Lese- Rechtschreibstörung ausgegangen werden. Aus klinischer Sicht lassen sich die Lese- und Rechtschreibstörung und die Isolierte Rechtschreibstörung (=Legasthenie) diagnostizieren. Aus schulischer Sicht wird außerdem die Lese- und Rechtschreibschwäche oder die Isolierte Rechtschreibschwäche berücksichtigt, wenn die Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten weniger gravierend sind, die Differenz zum Intelligenquotienten jedoch vorhanden ist. Man geht davon aus, dass es sich hierbei um eine vorübergehende, beispielsweise durch aktuelle Belastungen bedingte Problematik handelt. Der schulische Nachteilsausgleich In Bayern wird Schülerinnen und Schülern mit Lese- Rechtschreibstörungen seit 1999 ein Nachteilsausgleich gewährt. Die folgen Ausführungen beziehen sich auf die Regelungen dieses so genannten Legasthenieerlasses (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. November 1999 [Nr. IV/1a S7306/4 4 - /127 883] und Ergänzungen). Im Falle einer Lese- Rechtschreibstörung oder isolierten Rechtschreibstörung (Legasthenie) handelt es sich dabei um Muss-Bestimmungen, im Falle von Lese- und Rechtschreibschwäche oder isolierter Rechtschreibschwäche handelt es sich um Kann-Bestimmungen. Der schulische Nachteilsausgleich bei Lese- Rechtschreibstörung oder isolierter Rechtschreibstörung (Legasthenie) Wer stellt die Lese- und Rechtschreibstörung fest? Zur Feststellung einer Legasthenie ist eine fachärztliche Bescheinigung notwendig. Ein Facharzt oder eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder ein sozialpädiatrisches Zentrum stellen diese aus. Der Schulpsychologe oder die Schulpsychologin fasst die Ergebnisse zusammen, teilt der Schule die Feststellung der Legasthenie mit und empfiehlt einen Nachteilsausgleich. Der Schulpsychologe oder die Schulpsychologin trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit der Unterlagen, die bei ihm bzw. ihr verbleiben. Fachärztliche Bescheinigungen dürfen aus Datenschutzgründen nicht im Schülerbogen abgelegt werden. Wie lange und in welcher Schule gilt der Nachteilsausgleich? Die Feststellung der Legasthenie sowie der Nachteilsausgleich gilt für die gesamte Schulzeit innerhalb einer Schulart. Ein einmal gewährter Nachteilsausgleich mit dem entsprechenden Vermerk im Zeugnis kann nicht nach Belieben in Anspruch genommen werden. Beim Übertritt in eine andere Schulart muss die Empfehlung für einen Nachteilsausgleich neu ausgestellt oder bestätigt werden. Nach einer angemessenen Zeit (Vorschlag des Kultusministeriums Jahrgangsstufe 8 in der Realschule) kann jedoch auf Wunsch der Eltern eine erneute Überprüfung stattfinden und zu neuen Empfehlungen führen. Bei Eintritt in die Oberstufe am Gymnasium, in die Fachoberschule oder Berufsschule haben Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern selbst die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob sie den Nachteilsausgleich (mit Zeugnisvermerk) weiter in Anspruch nehmen wollen. Worin besteht der Nachteilsausgleich? Deutsch:

Die Lese- und Rechtschreibleistung wird nicht notenmäßig bewertet, in schriftlichen Leistungsfeststellungen wird ein Zeitzuschlag bis zu maximal 50% gewährt. Fremdsprachen: Fehler, die auf rein rechtschriftliche Leistungen zurückzuführen sind, gehen nicht in die Bewertung ein, die Leseleistung wird nicht benotet. Schriftliche und mündliche Leistungen werden im Verhältnis 1:1 gewichtet. Stegreifaufgaben können ohne Berücksichtigung rein rechtschriftlicher Fehler gewertet werden. Um das Notenbild eindeutig gestalten zu können, sollen gegebenenfalls zusätzliche rein mündliche Leistungsnachweise eingeholt werden. Bei schriftlichen Leistungsfeststellungen wird ein Zeitzuschlag bis zu maximal 50% gewährt. Andere Fächer: Bei der Bewertung schriftlicher Leistungsfeststellungen darf die mangelnde Rechtschreibung nicht in die Notengebung einfließen. Bei schriftlichen Leistungsfeststellungen wird ein Zeitzuschlag bis zu maximal 50% gewährt. Fächerübergreifende Regelung: Im Einzelfall festzulegende Empfehlungen: z.b. Verwendung technischer Hilfsmittel, Vergrößerung der Angabe, Vorlesen der Aufgabenstellung, Lückendiktat statt Diktat. Zeugnisbemerkung: Aufgrund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden die Rechtschreibleistungen nicht bewertet. Vorrücken, Übertritt, Schulabschluss: Die Teilleistungsstörung darf nicht den Ausschlag für das Versagen der Vorrückungserlaubnis geben. Die Teilleistungsstörung darf bei sonst angemessener Leistung und der Aussicht, am Unterricht einer weiterführenden Schule erfolgreich teilzunehmen, kein Grund sein, den Schüler vom Übertritt an das Gymnasium, die Real- oder die Wirtschaftsschule auszuschließen. Bei der Feststellung der Deutschnote der 4. Klasse, bzw. in der 5. Klasse Hauptschule zusätzlich der Englischnote, gelten die obigen Bestimmungen. Die aufnehmende Schule ist durch das pädagogische Wortgutachten im Übertrittszeugnis auf die Legasthenie hinzuweisen. Bei der Abschlussprüfung wird bei der Notenbildung für das Fach Deutsch von einer Bewertung der Rechtschreibleistung abgesehen. Die Zeugnisbemerkung wird in das Abschlusszeugnis aufgenommen. Nachträgliche Berücksichtigung Entsprechend eines Gerichtsurteils kann ein Nachteilsausgleich nicht rückwirkend gewährt werden. Ein fachärztliches Gutachten kann also nicht prophylaktisch erstellt und der Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs erst später, beispielsweise bei einer Gefährdung des Vorrückens, gestellt werden. Bei der isolierten Rechtschreibstörung bezieht sich der Nachteilsausgleich natürlich nur auf die Rechtschreibung, die Leseleistungen werden normal bewertet. Der schulische Nachteilsausgleich bei Lese- Rechtschreibschwäche oder isolierter Rechtschreibschwäche Wer stellt die Lese- und Rechtschreibschwäche fest? Eine Lese- und Rechtschreibschwäche kann von einem Schulpsychologen oder von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie deren weiblichen Kolleginnen festgestellt werden. Der Schulpsychologe oder die Schulpsychologin fasst die Ergebnisse zusammen, teilt der Schule die Feststellung der Lese-Rechtschreibschwäche mit und kann in Absprache mit den Eltern und den Lehrkräften einen Nachteilsausgleich empfehlen. Die letzte Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Schulleitung. Der Schulpsychologe oder die Schulpsychologin trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit der Unterlagen, die bei ihm bzw. ihr verbleiben. Fachärztliche Bescheinigungen und schulpsychologische Testergebnisse dürfen aus Datenschutzgründen nicht im Schülerbogen abgelegt werden. Wie lange und in welcher Schule gilt der Nachteilsausgleich?

Die Feststellung der Lese- und Rechtschreibschwäche sowie der Nachteilsausgleich gilt für maximal 2 Jahre. Spätestens dann muss eine Langzeitüberprüfung durch den Schulpsychologen oder die Schulpsychologin erfolgen. Ein einmal gewährter Nachteilsausgleich mit dem entsprechenden Vermerk im Zeugnis kann nicht nach Belieben in Anspruch genommen werden. Beim Übertritt in eine andere Schulart muss die Empfehlung für einen Nachteilsausgleich neu ausgestellt oder bestätigt werden. Über die 10. Jahrgangsstufe hinaus wird der Nachteilsausgleich nur in besonders begründeten Fällen gewährt. Worin besteht der Nachteilsausgleich? Deutsch: Die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben können zurückhaltend gewertet werden. Wird ein Nachteilsausgleich festgelegt, darf die Rechtschreibleistung nur bei Leistungserhebungen, die der Feststellung der Rechtschreibkenntnisse dienen (z.b. Diktate), gewertet werden. Bei allen anderen Arbeiten (z.b. Aufsätze) darf eine fehlerhafte Rechtschreibung nicht in die Bewertung einfließen. In schriftlichen Leistungsfeststellungen kann ein Zeitzuschlag bis zu maximal 50% gewährt werden. Fremdsprachen: Wird ein Nachteilsausgleich festgelegt, gehen Fehler, die auf rein rechtschriftliche Leistungen zurückzuführen sind, nicht in die Bewertung ein. Auf die Benotung der Leseleistung kann verzichtet werden. Schriftliche und mündliche Leistungen können im Verhältnis 1:1 gewichtet werden. Stegreifaufgaben können ohne Berücksichtigung rein rechtschriftlicher Fehler gewertet werden. Um das Notenbild eindeutig gestalten zu können, sollen gegebenenfalls zusätzliche rein mündliche Leistungsnachweise eingeholt werden. In schriftlichen Leistungsfeststellungen kann ein Zeitzuschlag bis zu maximal 50% gewährt werden. Andere Fächer: Wird ein Nachteilsausgleich festgelegt, darf bei der Bewertung schriftlicher Leistungsfeststellungen die mangelnde Rechtschreibung nicht in die Notengebung einfließen. Bei schriftlichen Leistungsfeststellungen kann ein Zeitzuschlag bis zu maximal 50% gewährt werden. Fächerübergreifende Regelung: Im Einzelfall können Empfehlungen festgelegt werden: z.b. Verwendung technischer Hilfsmittel, Vergrößerung der Angabe, Vorlesen der Aufgabenstellung, Lückendiktat statt Diktat. Zeugnisbemerkung: Aufgrund einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche wurden die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend bewertet. Vorrücken, Übertritt, Schulabschluss: Die Schule entscheidet im Einzelfall in pädagogischer Verantwortung über das Vorrücken. Die Teilleistungsstörung darf bei sonst angemessener Leistung und der Aussicht, am Unterricht einer weiterführenden Schule erfolgreich teilzunehmen, kein Grund sein, den Schüler vom Übertritt an das Gymnasium, die Real- oder die Wirtschaftsschule auszuschließen. Bei der Feststellung der Deutschnote der 4. Klasse, bzw. in der 5. Klasse Hauptschule zusätzlich der Englischnote, gelten die obigen Bestimmungen. Die aufnehmende Schule ist durch das pädagogische Wortgutachten im Übertrittszeugnis auf die Lese- und Rechtschreibschwäche hinzuweisen. Bei der Abschlussprüfung im Fach Deutsch können die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend gewichtet werden. Die Zeugnisbemerkung wird in das Abschlusszeugnis aufgenommen. Nachträgliche Berücksichtigung Entsprechend eines Gerichtsurteils kann ein Nachteilsausgleich nicht rückwirkend gewährt werden. Ein fachärztliches Gutachten kann also nicht prophylaktisch erstellt und der Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs erst später, beispielsweise bei einer Gefährdung des Vorrückens, gestellt werden. Bei der isolierten Rechtschreibschwäche bezieht sich der Nachteilsausgleich natürlich nur auf die Rechtschreibung, die Leseleistungen werden normal bewertet.

Wie kann ein Kind mit Lese- Rechtschreibstörung gefördert werden? Durch regelmäßiges Üben lassen sich die Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten verbessern, jedoch sollte man hier seine Erwartungen nicht zu hoch ansetzen. Ratgeber, Trainingsmaterialien, Computerprogramme und Internetangebote zum Training bei Lese- Rechtschreibstörungen stellen inzwischen einen beinahe unüberschaubaren Markt dar. Deshalb soll hier nicht auf einzelne Methoden, sondern eher auf grundsätzliche Hinweise zur Förderung bei Lese- Rechtschreibstörung eingegangen werden. In schweren Fällen von Lese-Rechtschreibstörung, nicht aber bei Lese- Rechtschreibschwäche, bezahlt das Jugendamt eine Therapie nach 35a, Sozialgesetzbuch VIII. Dazu ist ein Gutachten vom Kinder- und Jugendpsychiater oder von der -psychiaterin notwendig. Bezahlt das Jugendamt nicht, bleibt es Eltern natürlich vorbehalten, selbst eine Therapie zu finanzieren. In vielen Schulen gibt es inzwischen spezielle Förderstunden für Kinder mit Lese- Rechtschreibstörungen. Das Hauptproblem bei der Förderung der Lese- Rechtschreibstörung, ob in der Therapie, in der Schule oder zu Hause, besteht darin, dass die Kinder das Lesen und Schreiben mit Misserfolgen und negativen Erfahrungen verbinden und deshalb wenig Motivation und Freude aufbringen. Wer hat schon Lust ein Buch zu lesen, wenn das Lesen eine Qual ist? Der oberste Grundsatz ist also, das Training so attraktiv wie möglich zu gestalten. Das Üben erfordert viel Geduld auf beiden Seiten. Die Kinder machen immer wieder Fehler, auch nachdem man bestimmte Rechtschreibregeln oder Wörter schon mehrfach erklärt hat. Das ist für Menschen ohne Lese- Rechtschreibstörung manchmal schwer nachvollziehbar. Schimpfen und Bestrafen hilft keinesfalls weiter, sondern beeinträchtigt nur die Kooperationsbereitschaft des Kindes und verstärkt sein negatives Selbstbild. Vielmehr sollten Erfolge spürbar sein, also gilt es, das Bemühen des Kindes und jeden Fortschritt, und sei er noch so klein, zu würdigen und zu loben. Anerkennung stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation. Übungszeiten sollten klar abgesprochen und eingehalten werden, das macht den Aufwand überschaubar. Um dem Kind Freude am Lesen zu vermitteln, ist es wichtig, einen an seinen Interessen orientierten, spannenden Lesestoff auszuwählen. Selbst Comics lesen übt mehr, als gar nicht zu lesen.