Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Marketing



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Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Marketing Geprüfte Fachwirte für Marketing sind in der Lage, branchenübergreifende Aufgaben in unterschiedlichen betrieblichen Funktionsbereichen zu übernehmen. So kümmern sie sich etwa um die Marketingorganisation, -planung, -kontrolle und -förderung. Sie sind tätig in der Markforschung sowie im Produktmanagement, in der Absatz-/Produktplanung, im Vertrieb/Verkauf oder in der Marketinglogistik. Interessentenliste Bei genügender Interessentenzahl wird eine Informationsveranstaltung zum Lehrgang angeboten VHS - Gebäude Meppen, Freiherr-vom-Stein-Str. 1 Beratung & Information Michael Herbers Tel.: 05931 9373-25 Anmeldung Katharina Langer Tel.: 05931 9373-14

Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Fachwirt/-in für Marketing Geprüfte Fachwirte für Marketing können Absatzmärkte in ihren Gesetzmäßigkeiten und Zusammenhängen erkennen und verschiedene Aufgabenstellungen des Marketings im Zusammenhang mit der unternehmerischen Gesamtkonzeption und mit anderen betrieblichen Funktionsbereichen fachkundig gestalten. Die Beherrschung von Produkt- und Leistungspolitik sowie des Marketing-Managements bilden die Grundlage für die Übernahme von Leitungs- und Führungsaufgaben. Lehrgangsinhalte: UStd:* 1. Marketingstrategien entwickeln 150 2. Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen 250 3. Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln 100 4. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit 90 * vorläufige Verteilung Zulassungsvoraussetzungen der Prüfungsverordnung: 2 (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Marketingkommunikation oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Prüfung) oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Prüfung) oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der ersten Prüfung) oder 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Prüfung) nachweist. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. (3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Wichtig! Klären Sie bitte vor Anmeldung zum Lehrgang, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an der IHK-Prüfung erfüllen (siehe beiliegendes Musterschreiben). Sobald Ihnen die schriftliche Bestätigung der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vorliegt, schicken Sie uns bitte eine Kopie. 2

Lehrgangsdaten im Überblick Lehrgangsbeginn: Lehrgangsdauer: Auf Anfrage (Eintragung in Interessentenliste möglich) 24 Monate (600 UStd.) Unterrichtszeiten: Mittwoch: 18:30 21:45 Uhr Samstag: 08:30 13:00 Uhr Lehrgangsort: VHS Meppen, Freiherr-vom-Stein-Str. 1 Lehrgangskosten: Lehrbücher: Prüfungsvorbereitung: Prüfungsgebühren: Bildungsprämie: Meisterbafög: Die Lehrgangskosten betragen 2.700. Sie werden in monatlichen Raten in Höhe von 112,50 vom Konto des Teilnehmenden zum 15. eines Monats abgebucht. Die Kosten für Lehrbücher sind nicht in den Lehrgangskosten enthalten. Bildungsurlaub, 40 UStd. Optionale Teilnahme, Kosten 180 EUR Zurzeit werden von der IHK 331 nach Anmeldung zur Prüfung in Rechnung gestellt. Wenn Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche beschäftigt sind und Ihr zu versteuerndes Einkommen 20.000 als Single bzw. 40.000 als Verheiratete/-r nicht übersteigt, können Sie 50 % der Kosten für den Bildungsurlaub als Bildungsprämie erhalten. Ansprechpartner: Herr Hankofer, 05931 9373-35, Frau Langer, 05931 9373-14 Auf Antrag wird ein Zuschuss von 30,5% zu den Lehrgangsund Prüfungsgebühren gezahlt (gilt nicht für Lehrbücher). Die restlichen 69,5% können als Darlehen beantragt werden. Beispiel: Lehrgangskosten: 2.700,00 Prüfungsgebühren: 331,00 Gesamtkosten: 3.031,00 Zuschuss: 924,46 Eigenanteil: 2.106,54 Mit der Zustellung des Bafög-Bewilligungsbescheides, in dem auch die Höhe des Darlehensanspruches (i. d. R. der Eigenanteil) festgelegt ist, wird den Geförderten ein Vertragsentwurf des Darlehensvertrages ausgehändigt. Sie können im Anschluss dieses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Bonn beantragen. Sie können frei entscheiden, ob und in welcher Höhe Sie von Ihrem Darlehensanspruch Gebrauch machen wollen. Sie können also auch ein geringeres Darlehen in Anspruch nehmen als Ihnen zusteht. Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit höchstens jedoch 3

sechs Jahre zins- und tilgungsfrei. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Die Rückzahlung beginnt nach Ablauf der Karenzzeit von maximal sechs Jahren innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128. Bei Bestehen der Prüfungen werden Ihnen 25 % des Darlehens erlassen. Weitere Infos: www.meister-bafoeg.info Steuererleichterungen Das Finanzamt gewährt Steuererleichterungen durch Anerkennung der Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Weiterbildung entstehen: als Werbungskosten (bei Weiterbildung im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (Weiterbildung im nicht ausgeübten Beruf). Erkundigen Sie sich beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater. 4

Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu einer Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland - Grafschaft Bentheim Neuer Graben 38 49074 Osnabrück Anschrift des Antragstellers (bitte ausfüllen) Tel. (für Rückfragen): Ich beabsichtige, die nachfolgend genannte Fortbildungsprüfung abzulegen und bitte vorab um Klärung meiner persönlichen Zulassungsvoraussetzungen: Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Vorgesehener Prüfungsbeginn (1. Teilprüfung) Dem Antrag sind als Anlage beizufügen: Tabellarischer Lebenslauf Kopie des Prüfungszeugnisses der beruflichen Erstausbildung (nicht Berufschulzeugnis) Tätigkeitsnachweis und/oder Zeugnisse über die bisherige Berufspraxis Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen (sofern für die angestrebte Prüfung erforderlich) Für die Zulassung zum Geprüften Betriebswirt zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann Für die Zulassung zum Geprüften Technischen Betriebswirt zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Industriemeister, Technischen Fachwirt oder einer vergleichbaren technischen Meisterprüfung, Techniker oder Ingenieur Bitte beachten: Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise auch mittels einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung erbringen. Fremdsprachlichen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt einer evtl. vorgezogenen ersten Teilprüfung erfüllt sein. Eine Entscheidung über Ihren Antrag ist grundsätzlich erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen möglich. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Ort, Datum Unterschrift 5

Allgemeine Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1. Soweit für einen Abschluss Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin des Lehrgangs eigenverantwortlich vor oder spätestens zu Beginn des Lehrgangs mit der zuständigen Institution zu klären. Eine Kopie des Zulassungsschreibens ist unverzüglich bei der VHS-Geschäftsstelle einzureichen. 2. Anmeldung 2.1. Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung auszufüllen, mit der der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahmebedingungen anerkennt. 3. Gebühren 3.1. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Sie werden - nach Erteilung einer Abbuchungsermächtigung - direkt vom Konto der Teilnehmerin/des Teilnehmers abgebucht. 3.2. Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern entbindet nicht von der Zahlungspflicht der Gebühren für die nicht besuchten Unterrichtsstunden. 3.3. Die Gebühren und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter. 3.4. Falls Sie ohne Klärung der Zulassung zur Prüfung am Unterricht teilnehmen und im Laufe des Lehrgangs wider Erwarten nicht zur Prüfung zugelassen werden, entsteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühren. 4. Lehrplan 4.1. Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans, Änderungen (z. B. Unterrichtszeit, - termine, - ort) bleiben vorbehalten. Eine Fahrtkostenentschädigung oder sonstiger Kostenersatz bei Unterrichtsausfall ist ausgeschlossen. 4.2. Der Wechsel einer Lehrkraft begründet keine außerordentliche Kündigung. 5. Absage eines Lehrgangs 5.1. Die VHS behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aus anderen Gründen im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die Kursgebühren bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet. 5.2. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. 6. Rücktritt von der Anmeldung / Kündigung der Lehrgangsteilnahme 6.1. Anmeldungen können bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurückgenommen werden. 6.2. Abmeldungen müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen VHS erfolgen. Abmeldungen bei Dozenten/Lehrgangsleitern sind unwirksam. 6.3. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Quartals. Im ersten Quartal kann nicht gekündigt werden. 6.4. Das Fernbleiben vom Lehrgang gilt nicht als Kündigung. 6.5. Die VHS behält sich das Recht vor, Lehrgangsteilnehmern, die sich mit der vereinbarten Ratenzahlung mit zwei Raten in Verzug befinden, fristlos zu kündigen und die Teilnahme am Unterricht zu versagen. 7. Teilnahmebedingungen 7.1. Der/Die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und Störungen des Unterrichts zu unterlassen. Teilnehmer/-innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können durch eine außerordentliche Kündigung vom Unterricht ausgeschlossen werden. 7.2. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/-in mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. 7.3. Die Haftung der VHS Meppen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fährlässigem Verhalten der VHS Meppen oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Gerichtsstand für beide Teile ist Meppen. 7.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. 8. Mündliche Nebenabsprachen 8.1. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. 7

Anmeldung: Volkshochschule Meppen ggmbh Frau Katharina Langer Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen Fax-Nummer: 05931 9373-55 Bezeichnung des Lehrgangs: Lehrgangsnummer: 67-023 Lehrgangskosten: 2.700 Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Marketing Die Lehrgangskosten werden in 24 monatlichen Raten in Höhe von 112,50 zum 15. des laufenden Monats ab Lehrgangsstart fällig. Als Zahlungsart ist das Lastschriftverfahren vorgesehen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Quartals. Im ersten Quartal kann nicht gekündigt werden. Name: Straße: Geb.-Datum: Tel. (privat): E-Mail: Firma, Straße, Ort: Tel. (dienstlich): E-Mail (dienstlich): Lastschriftverfahren: Vorname: PLZ / Wohnort: Beruf: Handy-Nummer: Bank: BIC: IBAN: Bitte ankreuzen! Ort, Datum Bitte ankreuzen! Hiermit ermächtige ich die VHS Meppen, bis auf Widerruf, die monatlichen Lehrgangskosten und die Kosten für die von mir bestellte Literatur von meinem Konto abzubuchen. DE Unterschrift Die Lehrgangskosten werden von meiner Firma übernommen. Bitte schicken Sie eine Gesamtrechnung an die oben genannte Firmenanschrift. Bitte ankreuzen! Die Kosten für Literatur werden ebenfalls von meiner Firma übernommen. Bitte berücksichtigen Sie diese Kosten in der o. g. Gesamtrechnung. Die Inhalte der Lehrgangsausschreibung und die allgemeinen Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge akzeptiere ich. Mit meiner Unterschrift melde ich mich verbindlich zum Lehrgang an. Ort, Datum Volkshochschule Meppen Unterschrift Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen Telefon 05931 9373-0 Telefax 05931 9373-55 Sprechzeiten: Mo - Do: 08:00 19:00 Uhr Fr: 08:00 13:00 Uhr Bankverbindungen: Sparkasse Emsland IBAN: DE90 2665 0001 0134 55 SWIFT/BIC: NOLADE21EMS Emsländische Volksbank IBAN: DE14 2666 1494 0136 6009 00 SWIFT/BIC: GENODEF1MEP 8