Beschreibende Darstellung



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Transkript:

1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (Sachlicher Teilabschnitt Energie) Anmerkung für nachfolgenden Text: Fett gedruckt: Ziel der Raumordnung im Sinne von 3 Nr. 2 ROG ohne Fettdruck: Grundsatz der Raumordnung im Sinne von 3 Nr. 3 ROG Beschreibende Darstellung Anmerkung: Im gültigen Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Emsland 2010, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 12 für den Landkreis Emsland am 31.05.2011, ist der Abschnitt 4.9 Energie durch nachfolgende Neufassung zu ersetzen:

Nicht amtliche Lesefassung zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Emsland 2010 (Sachlicher Teilabschnitt Energie) In diese nichtamtliche Lesefassung sind die mit dem 1. RROP-Entwurf (Stand 2/2014) und dem 2. RROP-Entwurf (Stand 3/2015) vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen der Beschreibenden Darstellung (in Kapitel 4.9 Energie) auf der Grundlage des RROP 2010 eingefügt. Die entsprechenden Stellen sind gekennzeichnet: Textergänzungen (1. Entwurf) sind unterstrichen und in roter Schrift hervorgehoben. Textstreichungen (1. Entwurf) sind einfach durchgestrichen und in grauer Schrift hervorgehoben. Textergänzungen (2. Entwurf) sind unterstrichen und in blauer Schrift hervorgehoben. Textstreichungen (2. Entwurf) sind doppelt durchgestrichen hervorgehoben. -Entwurf 3/2015- Nachfolgend sind die Ziele der Raumordnung durch Fettdruck gekennzeichnet. Die übrigen Regelungen haben die Wirkung von Grundsätzen der Raumordnung. RROP 2010 wird wie folgt geändert: 4.9 Energie 01 LROP 4.2 01 1 Die Energiegewinnung und -verteilung im Planungsraum hat so zu erfolgen, dass die Versorgungssicherheit, die Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und 2

Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung örtlicher Energiepotenziale gewährleistet bleibt. 2 Gleichzeitig ist sie so auszurichten, dass die Möglichkeiten der Energieeinsparung sowie der wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energiegewinnung ausgeschöpft werden. 02 LROP 4.2 01/04 1 Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf ihre Umgebung sind durch die Bündelung in Windparks zu beschränken. 2 Für die Nutzung der Windenergie sind in der Zeichnerischen Darstellung e und Eignungsgebiete festgelegt. 3 Für Projekte, die der Verstetigung und Speicherung des aus Windenergie erzeugten Stroms dienen, wird in Haren-Fehndorf ein Verstetigung und Speicherung von regenerativer Energie (Wind) für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) raumordnerisch gesichert. 24 Daher ist ddie Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen ist außerhalb dieser Vorrang- und Eignungsgebiete der in der Zeichnerischen Darstellung festgelegten en für (), und e (WR/V) ausschließlich für Repowering-Maßnahmen, nicht zulässig (Ausschlusswirkung). 345 Für die Nutzung der Windenergie sind in der Zeichnerischen Darstellung die e für () festgelegt. 4 In diesen Gebieten ist die Nutzung raumbedeutsamer Windenergieanlagen zulässig, wenn im Übrigen alle weiteren im Einzelfall noch zu prüfenden rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. 5 Für e (WR/V) ist der Abbau von Altanlagen in einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem Landkreis Emsland, den Standortgemeinden, den Grundstückseigentümern und den Rechteinhabern näher festzulegen. 566 Die Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen ist im Einzelfall zu beurteilen. 677 Außerhalb der festgelegten e für, der Eignungsgebiete und des s Verstetigung und Speicherung von regenerativer Energie (Wind) ist das Repowering von Windenergieanlagen in bauleitplanerisch bereits rechtsgültig gewordenen Sonderbauflächen und Sondergebieten für Windenergiegewinnung möglich, wenn die Anzahl und die Gesamthöhe der bereits vorhandenen Windkraftanlagen nicht erhöht werden, das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich verschlechtert wird und im Übrigen alle weiteren im Einzelfall noch zu prüfenden rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (Ausnahme von der Ausschlusswirkung). 7 Für Projekte, die der Verstetigung und Speicherung des aus Windenergie erzeugten Stroms dienen, wird in Haren-Fehndorf ein Vorbehaltsgebiet für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) raumordnerisch gesichert. 89 Wenn sich das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nur in Verbindung mit der Neuerrichtung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen umsetzen lässt, bleibt das Vorbehaltsgebiet von der Ausschlusswirkung unberührt, sofern die Raumverträglichkeit in einem Raumordnungsverfahren nachgewiesen werden kann. 910 Die Raumverträglichkeit einschließlich einer genauen Festlegung des Standortes innerhalb des Vorbehaltsgebietes, dessen Gesamtgröße nicht mehr als 100 ha betragen darf, ist in einem Raumordnungsverfahren zu klären. 10118 Es muss gewährleistet werden, dass 3

- der Standort das der Erprobung und Entwicklung der Verstetigung und Speicherung des aus Windenergie erzeugten Stroms dient, - die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nur mit dieser Zielsetzung zulässig ist, - der Standort von allen Projektbetreibern, die der Zweckbestimmung entsprechen, genutzt werden kann - die Gesundheit der Bevölkerung und die Wohnumfeldqualitäten nicht beeinträchtigt werden. 1112 Im Raumordnungsverfahren definierte Bedingungen sind in einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem Landkreis Emsland, der Stadt Haren (Ems) und den möglichen Projektbetreibern näher festzulegen. 03 LROP 4.2 03 In der Zeichnerischen Darstellung sind folgende Standorte als e Großkraftwerke festgelegt: Dörpen Lingen (Ems) mit zwei Standorten Meppen 04 LROP 4.2 10 1 In der Zeichnerischen Darstellung sind die zu sichernden Fernleitungen für Erdöl und Erdgas, ELT-Leitungen, Kabeltrassen für die Netzanbindung sowie Umspannwerke ab 110 kv festgelegt. Diese sind vorrangig zu sichern und sowie bedarfsgerecht und raumverträglich auszubauen. 2 Weitere raumbedeutsame Trassen, z. B. für die geplante 380 kv-leitung Dörpen West-Niederrhein, sind im Rahmen von Raumordnungsverfahren festzulegen. 3 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die unterirdische Führung von Höchstspannungsleitungen im Übertragungsnetz erprobt werden soll. 4 Die in der Zeichnerischen Darstellung als Leitungstrasse (Korridor) festgelegte 380-kV-Höchstspannungsleitung Dörpen West Niederrhein ist als Ergebnis raumordnerischer Prüfung und Abstimmung eine kombinierte Kabelund Freileitungstrasse raumverträglich. 4 Mit der Festlegung eines s Leitungstrasse (Korridor) ist für die 380-kV-Höchstspannungsleitung Dörpen West Niederrhein die Leitungstrasse (Korridor) solange von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten, bis eine endgültige Linienführung planfestgestellt ist. 5 Andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen stehen der vorrangigen Zweckbestimmung dann entgegen, wenn die Errichtung der 380-kV- Höchstspannungsleitung Dörpen West Niederrhein innerhalb des Korridors verhindert oder wesentlich erschwert wird. 356 Energietransportleitungen sollen möglichst mit weiteren Infrastruktureinrichtungen gebündelt und auf gemeinsamer Trasse geführt werden. 05 LROP 4.2 09 Zur Sicherung der Gasversorgung sollen Erdgasvorkommen möglichst vollständig erschlossen und genutzt und das bestehende Verbundsystem weiter ausgebaut werden. 4

06 1 Raumbedeutsame Photovoltaikanlagen (Anlagen auf Freiflächen) sind raumverträglich, wenn sie mit der Funktion des jeweiligen Bereiches vereinbar sind und das Orts- und Landschaftsbild, Funktionen des Arten- und Biotopschutzes, bedeutende Teile der Kulturlandschaft oder aufgrund ihrer natürlichen Fruchtbarkeit besonders schutzwürdige Böden nicht erheblich beeinträchtigt werden. 2 Für Raumbedeutsame Photovoltaikanlagen sollen bereits versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden. 3 Raumbedeutsame Photovoltaikanlagen sind ausgeschlossen in - en und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft, - en und Vorbehaltsgebieten für Grünlandbewirtschaftung, - Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft, - Vorbehaltsgebieten zur Vergrößerung des Waldanteils - Waldflächen und Vorbehaltsgebieten für Wald sowie in - en für Hochwasserschutz. 07 1 Standorte für nicht privilegierte Biomasseanlagen sind raumverträglich, wenn sie mit der Funktion des jeweiligen Bereiches vereinbar sind und eine ausreichende Verkehrsanbindung vorhanden ist sowie das Orts- und Landschaftsbild, bedeutende Teile der Kulturlandschaft oder Funktionen des Arten- und Biotopschutzes nicht erheblich beeinträchtigt werden. 2 Eine Raumverträglichkeit setzt zudem voraus, dass sie an die vorhandenen Ortslagen oder die bauleitplanerisch gesicherten Bereiche räumlich angrenzen. 3 Emissions-, Sicherheits-, Verkehrs- oder andere Belange dürfen Standorten für Biomasseanlagen nicht entgegenstehen. 4 Standorte für Biomasseanlagen sind ausgeschlossen in - en für Natur und Landschaft, - Waldflächen und Vorbehaltsgebieten für Wald sowie in - en für Hochwasserschutz. 5

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1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (Sachlicher Teilabschnitt Energie) Zeichnerische Darstellung Anmerkung: Die nachfolgende zeichnerische Darstellung erfolgt durch Kartenausschnitte im Maßstab 1:50.000. Auch wenn der sachliche Teilabschnitt Windenergie des RROP 2010 keine Rechtskraft mehr besitzt, werden aus Gründen der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit die im RROP 2010 bisher dargestellten e bzw. das Vorbehaltsgebiet Verstetigung und Speicherung von regenerativer Energie (Wind) dargestellt. Gegenüber den Darstellungen im RROP 2010 werden e statt W nun als dargestellt, Eignungsgebiete als W/E. 7

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Detailkarte zu Fläche 1 Gemeinde Rhede W W 9

Detailkarte zu Fläche 2 Eignungsgebiet Stadt Papenburg/Samtgemeinde Nordhümmling W/E Eignungsgebiet 10

Detailkarte zu Fläche 4 Gemeinde Rhede W W 11

Detailkarte zu Fläche 5 Samtgemeinde Dörpen 12

Detailkarte zu Fläche 6 Samtgemeinde Dörpen W 13

Detailkarte zu Fläche 7 Samtgemeinde Dörpen 14

Detailkarte zu Fläche 8 e Samtgemeinde Dörpen 15

Detailkarte zu Fläche 9 Samtgemeinden Werlte und Nordhümmling W 16

Detailkarte zu Fläche 10 Samtgemeinden Werlte, Sögel und Nordhümmling W 17

Detailkarte zu Fläche 11 Samtgemeinde Dörpen 18

Detailkarte zu Fläche 15 e Samtgemeinde Werlte 19

Detailkarte zu Fläche 16 Samtgemeinden Sögel und Werlte 20

Detailkarte zu Fläche 20 e Samtgemeinde Lathen W 21

Detailkarte zu Fläche 23 Stadt Haren (Ems) W 22

Detailkarte zu Flächen 25 und 26 e Lathen W 23

Detailkarte zu Fläche 27 Samtgemeinde Werlte 24

Detailkarte zu Fläche 28 Verstetigung und Speicherung regenerativer Energie (Wind) Stadt Haren (Ems) W Vorbehaltsgebiet Verstetigung und Speicherung regenerativer Energie W Verstetigung und Speicherung regenerativer Energie (Wind) W=Wind 25

Detailkarte zu Fläche 29 Stadt Haselünne und Samtgemeinde Herzlake 26

Detailkarte zu Fläche 30 Gemeinde Twist W 27

Detailkarte zu Fläche 31 Stadt Meppen W 28

Detailkarte zu Fläche 32 Stadt Lingen (Ems) und Gemeinde Geeste W 29

Detailkarte zu Fläche 33 Samtgemeinden Lengerich und Herzlake, Stadt Haselünne W 30

Detailkarte zu Fläche 34 Samtgemeinde Lengerich 31

Detailkarte zu Fläche 36 Vorrang- und Eignungsgebiet Gemeinde Emsbüren W/E / Eignungsgebiet 32

Detailkarte zu Fläche 37 e Samtgemeinden Freren und Spelle 33

Detailkarte zu Fläche 38 Samtgemeinde Freren 34

Detailkarte zu Fläche 39 Samtgemeinden Spelle und Freren 35

Detailkarte zu Flächen 40 und 41 e Gemeinden Emsbüren und Salzbergen 36

Detailkarte zu Fläche 43 Samtgemeinde Sögel 37

Detailkarte zu Fläche 44 Stadt Haselünne 38

Detailkarte zu Fläche 45 Samtgemeinde Sögel 39

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Detailkarte A Leitungstrasse (Korridor) 41

Detailkarte B Leitungstrasse (Korridor) 42

Detailkarte C Leitungstrasse (Korridor) 43

Detailkarte D Leitungstrasse (Korridor) 44

Detailkarte E Leitungstrasse (Korridor) 45

Detailkarte F Leitungstrasse (Korridor) 46

Detailkarte G Leitungstrasse (Korridor) 47

Detailkarte H Leitungstrasse (Korridor) 48

Detailkarte I Leitungstrasse (Korridor) 49

Detailkarte J Leitungstrasse (Korridor) 50

Detailkarte K Leitungstrasse (Korridor) 51

Detailkarte L Leitungstrasse (Korridor) 52