Prävention Versicherung Rehabilitation. Ein Porträt der Suva



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Prävention Versicherung Rehabilitation Ein Porträt der Suva

Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler der Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung: sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die ausgewogene Zusammensetzung im Verwaltungsrat aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen. Gewinne gibt die Suva in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Die Suva ist selbsttragend; sie erhält keine öffentlichen Gelder. Suva Postfach, 6002 Luzern Auskünfte Suva, Unternehmenskommunikation Tel. 041 419 56 26 medien@suva.ch Bestellungen www.suva.ch/waswo Fax 041 419 59 17 Tel. 041 419 58 51 Prävention Versicherung Rehabilitation Ein Porträt der Suva Abdruck ausser für kommerzielle Nutzung mit Quellenangabe gestattet. 8. Auflage Dezember 2006 Bestellnummer 1900.d 2

Inhalt Prävention Versicherung Rehabilitation 4 Mehr als eine Versicherung 6 SuvaPro: Verhüten von Berufsunfällen und Berufskrankheiten 9 SuvaLiv: Verhüten von Unfällen in der Freizeit 15 SuvaRisk: Bedarfsgerechte Prämien und sichere Kapitalanlagen 21 SuvaCare: Modernes Schadenmanagement und ganzheitliche Rehabilitation 27 Adressen 35 3

Umfassendes Angebot: Prävention Versicherung Rehabilitation Mit vier Marken ist die Suva mit ihren Produkten und Leistungen nahe bei ihren Versicherten: SuvaPro, SuvaLiv, SuvaRisk und SuvaCare. SuvaPro will die Häufigkeit und die Schwere der Unfälle und der Berufskrankheiten senken und bietet vorbildliche Lösungen bezüglich Sicherheit am Arbeitsplatz an. SuvaLiv steht für die ganze Dienstleistungs- und Produktepalette zur Verhütung von Unfällen in der Freizeit. Das Versicherungsgeschäft ist die Kernkompetenz der Suva. Dazu gehört auch die umsichtige Anlagepolitik hinsichtlich der Prämiengelder. SuvaCare bedeutet, dass die Suva die national führende Anbieterin für das Management von Personenschäden sein will. 4

Unternehmen Die Suva ist ein unabhängiges, nicht gewinnorientiertes Unternehmen des öffentlichen Rechts. 1918 nahm die Suva als Schweizerische Unfallversicherungsanstalt ihren Betrieb auf. Die Basis für die Geschäfts - tätigkeiten der Suva bildet das Unfallversicherungsgesetz (UVG). Sie ver - sichert hauptsächlich Betriebe aus dem zweiten Wirtschaftssektor, also vor allem Industrie- und Gewerbebetriebe. Finanziell steht die Suva auf eigenen Füssen. Sie erhält keine Gelder der öffentlichen Hand. Ihre Einnahmen bestehen vor allem aus den Prämien der Versicherten, den Erträgen der zur Rentensicherung angelegten Kapitalien und aus Regress-Forderungen. Im Interesse ihrer Versicherten legt die Suva diese Gelder langfristig und werterhaltend an. Die Suva hat ihren Hauptsitz in Luzern. Dank 19 Niederlassungen in der ganzen Schweiz den Agenturen ist die Suva immer in der Nähe ihrer Kunden. Die oberste Führung der Suva liegt beim 40-köpfigen Verwaltungsrat. Er besteht aus je 16 Arbeitnehmer- und Arbeitgeber - vertretern sowie acht Vertretern des Bundes. Diese ausgewogene Zusammensetzung be günstigt sozialpolitisch vorbildliche und partnerschaftliche Lösungen. Die operative Führung der Suva liegt bei der vierköpfigen Geschäftsleitung. 5

Mehr als eine Versicherung Ganzheitlicher Gesundheitsschutz für die Versicherten so lautet die verantwortungsvolle Aufgabe des modernen Versicherungs unter nehmens Suva. Mit der wirksamen Vernetzung von Prävention, Ver sicherung und Rehabilitation bietet die Suva ihren Kundinnen und Kunden eine in der Schweiz einmalige Dienstleistungspalette an. Die Suva hat sich das Ziel gesetzt, die national führende Anbieterin für das Management von Per - sonenschäden zu sein. Dazu gehört auch, dass die Suva das Gesund - heitswesen mitgestalten und sich für soziale Lösungen einsetzen will. Oberstes Ziel der Suva ist die Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, sowohl bei der Arbeit wie in der Freizeit. Der Weg zu diesem Ziel führt über die Schaffung einer Sicherheits- und Gesundheitskultur in den versicherten Unternehmen, die auch auf das Freizeitverhalten der Arbeitnehmer ausstrahlt. Erfolgreiche Prävention bedeutet mehr Lebens - qualität zu Hause und am Arbeitsplatz und tiefere Kosten für alle Beteiligten, da die Suva Gewinne in Form von Prämienreduktionen an die Versicherten zurück gibt. 6

Die Suva ist ein Teil des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Auf der Grundlage des Unfallversicherungsgesetzes versichert sie rund die Hälfte aller Berufstätigen in der Schweiz gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Das sind über 115 000 Betriebe mit rund 2 Millionen Beschäftigten. Seit 1996 versichert die Suva auch alle arbeitslosen Personen in der Schweiz, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, gegen Unfall. Die Suva hat ihren Hauptsitz in Luzern. Und dennoch ist die Suva immer in der Nähe ihrer Kunden, mit 19 Niederlassungen in der ganzen Schweiz. Die lokalen Agenturen sorgen dafür, dass die Kunden immer einen persönlichen Ansprechpartner in ihrer Nähe haben. Per 1. Juli 2005 wurde die Militärversicherung, das älteste Sozialver - sicherungswerk der Schweiz, in die Suva integriert. Die Militärversicherung bleibt aber eine eigenständige Sozialversicherung unter eigener Gesetzgebung und wird weiterhin vom Bund finanziert. Getreu den Werten, die im Leitbild festgehalten sind, verhalten sich die Mitarbeitenden der Suva fair, kompetent, zuvorkommend und ergebnisorientiert. 7

SuvaPro garantiert erstklassiges Engagement in allen Belangen der Sicherheit am Arbeitsplatz: Sicherheitsexperten, Berater, Ausbildner und Ärzte widmen sich im Teamwork der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. 9

SuvaPro: Verhüten von Berufsunfällen und Berufskrankheiten Arbeitssicherheit ist Führungsaufgabe Die ethische und gesetzliche Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber. Im Hinblick auf die direkten und indirekten Kosten, die den Betrieben durch den Ausfall von Arbeitskräften ent stehen, ist die Entwicklung und Pflege einer bewussten Sicher - heits kultur von wachsender Bedeutung. Die Suva unterstützt die Unter - nehmen in ihren Anstrengungen, die verschiedenen Aspekte des Gesundheitsschutzes in Anlehnung an das Qualitätsmanagement in das Führungs system der Unternehmen zu integrieren. Beitrag der Arbeitnehmenden Die Arbeitnehmenden tragen eine hohe Eigenverantwortung für die Arbeitssicherheit. Ihre Mitwirkung ist gesetzlich geregelt. Dies betrifft die persönliche Schutzausrüstung, Sicherheitseinrichtungen, Arbeitsmittel, das Befolgen von Anleitungen zu Benutzung und Instandhaltung von Geräten sowie Warnhinweise. Die Arbeitnehmenden dürfen und sollen den Arbeitgeber aber auch selbstständig bei der Arbeitssicherheit unterstützen. 10

Verantwortung und Kompetenz der Suva Die Suva ist Vollzugsorgan für die Arbeitssicherheit. Im Bereich Berufs - unfälle ist sie vor allem für den zweiten Wirtschaftssektor Branchen mit überdurchschnittlich hohen Risiken zuständig. Bei den Berufs krank - heiten ist die Suva für alle Unternehmen der Schweiz zuständig. Die Suva präsidiert die EKAS, die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit. Strategie des Gesundheitsschutzes Ziel ist die Förderung des ganzheitlichen Denkens und einer gelebten Sicherheitskultur in den Unternehmen. Im Vordergrund steht die Sen - sibilisierung für Systemsicherheit und Funktionalität von Gesamtunter - nehmensabläufen und nicht die Bekämpfung von Einzelsymptomen. Sicherheitsexperten Rund 300 Spezialisten der Arbeitssicherheit sind in der Schweiz im Ein - satz. Arbeitsmediziner, Sicherheitsingenieure, Arbeitshygieniker und Sicherheitsfachleute bieten den Unternehmen ganzheitliche und fach - technische Beratung an. Technische Einrichtungen und Geräte werden geprüft und bei Erfüllung festgelegter Qualitätsnormen zertifiziert. Die Suva kontrolliert und fördert die Massnahmen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz der Unternehmen mit jährlich rund 20 000 Betriebsbesuchen. SuvaPro 11

Gesundheitskontrollen am Arbeitsplatz Als Vollzugsorgan für die Berufskrankheitenprophylaxe führt die Suva regelmässige Messungen und Analysen gesundheitsgefährdender Faktoren in den Unternehmen durch. Jährlich werden rund 80 000 Arbeitnehmer in Bezug auf Lärm, Vibrationen, Strahlen und Schadstoffe untersucht. Spezialisten in den Suva-Audiomobilen führen Gehörtests zur Früherkennung von Gehörschädigungen bei Arbeitnehmern durch, die lärmintensive Arbeit verrichten. 12

Information und Ausbildung Die Suva unterstützt die Unternehmen bei der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten durch Schulung und Beratung, wie auch mit einem breiten Angebot an Broschüren, Merkblättern und elektronischen Hilfsmitteln. Sie übernimmt die Ausbildung von Spezialisten der Arbeitssicherheit, von Kadern und Fachspezialisten bei besonderen Gefahren (z. B. Strahlenschutz-Experten). SuvaPro 13

SuvaLiv steht für die ganze Dienstleistungsund Pro duktepalette zur Verhütung von Unfällen in der Freizeit. 15

SuvaLiv: Verhüten von Unfällen in der Freizeit Als Ausgleich zum Berufsalltag suchen wir Erholung in der Freizeit. Doch die schöne Seite hat auch eine Kehrseite: die hohe Zahl der Unfälle. Jahr für Jahr ereignen sich mehr Freizeitunfälle als Berufsunfälle. Rund ein Drittel davon sind Sportunfälle. Meistens ereignen sich diese Unfälle aber nicht bei Extrem- oder Risiko sportarten, sondern bei unspektakulären, alltäglichen Tätigkeiten. Die Folgen sind dieselben: Verunfallte Mitarbeitende fehlen im Betrieb und verursachen oft hohe Ausfallkosten. Das muss nicht sein. Unternehmen, die sich für die Sicherheit am Arbeitsplatz engagieren, haben risikobewusstere Mitarbeitende, auch in der Freizeit. Und wenn sie trotzdem verunfallen, sind die Folgen meist weniger schwer und die Ausfallzeiten weniger lang. 16

Beratung und Ausbildung Die Suva motiviert ihre versicherten Betriebe, der Verhütung von Freizeit - unfällen ein grosses Augenmerk zu schenken. Dahinter steht die Idee der Hilfe zur Selbsthilfe. Speziell ausgebildete Freizeitsicherheitsberater stehen den Unternehmen für Fragen und Anliegen bei der Verhütung von Freizeitunfällen zur Verfügung. In Workshops lernen die Sicherheits - beauftragten der Unternehmen, wirkungsvolle Aktionen zu planen und durchzuführen. Den Suva-versicherten Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten bietet die Suva eine individuelle Beratung an. Für kleinere und mittlere Betriebe stellt die Suva kostenlos eine breite Palette an Informationsmitteln (Broschüre, Plakate, Checklisten etc.) zur Verfügung. SuvaLiv 17

Schwerpunkt Sport Rund die Hälfte aller Sportunfälle ereignen sich beim Ski- bzw. Snow - boardfahren und beim Fussballspielen. So ist etwa das Unfallrisiko an Firmen- und Grümpelturnieren zweimal höher als beim lizenzierten Fussball. Deshalb setzen die Unfallverhütung s kampagnen hier Schwerpunkte. Dass sich kluge Köpfe schützen, ist bekannt, denn die Tatsachen sprechen eine klare Sprache: Helmtragen kann Leben retten. Trotzdem fahren noch immer viele Velofahrer ohne Helm. Gemeinsam mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu fördert die Suva das Helmtragen auf freiwilliger Basis. Velohelme schützen den Kopf übrigens auch beim Inlineskating. Bei vielen Mannschaftssportarten ist die Suva aktiv: Handball-, Volleyballoder Basketballspieler riskieren Gelenkverletzungen. Richtiges Auf - wärmen, verbunden mit der nötigen Vorsicht, senkt die Verletzungsgefahr. 18

Schwerpunkt Lärm Die Suva engagiert sich seit Jahrzehnten in der Lärmbekämpfung am Arbeitsplatz. Lärm ist jedoch zunehmend auch in der Freizeit ein Thema. Viele Jugendliche leiden nach einem Discobesuch unter unangenehmen Ohrgeräuschen (Tinnitus). Dieses Warnsignal wird oft unterschätzt. Deshalb sensibilisiert die Suva die Jugendlichen, zu ihrem Gehör Sorge zu tragen. SuvaLiv 19

Als wichtigste Trägerin der Unfall versicherung versichert die Suva rund die Hälfte der Berufs tätigen in der Schweiz. Sie bietet bei einem Berufs- oder Nicht berufs unfall oder einer Berufskrankheit ein um fassendes Angebot. 21

SuvaRisk: Bedarfsgerechte Prämien und sichere Kapitalanlagen Die Versicherungsprodukte der Suva Die Berufsunfallversicherung Die Berufsunfallversicherung (BUV) schützt die Versicherten vor den wirtschaftlichen Folgen eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit. Die BUV deckt die medizinischen Leistungen ohne beitragsmässige und zeitliche Beschränkung ab und sorgt für Lohnersatzleistungen (Taggeld). Bei schweren Unfällen oder Berufskrankheiten deckt sie auch die weiter gehenden Pflegeleistungen, Kostenvergütungen, Geldleistungen und die Rehabilitation ab. Die Prämie der Berufsunfallversicherung geht zu Lasten des Betriebs. Die Nichtberufsunfall - versicherung Die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) gehört automatisch zum Ver - sicherungspaket, wenn die versicherte Person mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber in einem zum Versicherungsbereich der Suva gehörenden Unternehmen tätig ist. Wie bei der BUV deckt die Nichtberufsunfallversicherung die medizinischen und finanziellen Auf - wendungen ab, die durch einen Freizeitunfall entstehen. Der Arbeitgeber zieht dem Arbeitnehmer in der Regel die NBUV-Prämie vom Lohn ab und leitet sie direkt an die Suva weiter. 22

Die Abredeversicherung Mit der Abredeversicherung kann die Nichtberufsunfallversicherung bis zu sechs Monate verlängert werden, z.b. bei unbezahltem Urlaub von mehr als 30 Tagen. Die freiwillige Unternehmerversicherung Selbstständig Erwerbende in den bei der Suva versicherten Branchen können eine Unternehmerversicherung abschliessen. Diese schliesst auch ihre im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen ein, die nicht obliga torisch gegen Unfall versichert sind. Dank dieser freiwilligen Ver sicherung profitiert der Unternehmer vom umfassenden Dienst - leistungs- und Pro dukteangebot der Suva. SuvaRisk 23

Die Unfallversicherung für Arbeitslose Wer arbeitslos ist und Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, ist automatisch bei der Suva gegen Unfall versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der frühere Arbeitplatz bei einem Suva-versicherten Unternehmen war oder nicht. Die Suva hilft auch im Ausland Der Versicherungsschutz der Suva bleibt auch dann wirksam, wenn Arbeitnehmende für eine beschränkte Zeit für ein Suva-versichertes Unternehmen im Ausland tätig sind. 24

Professionelles Finanzmanagement Das Gesetz verpflichtet die Suva, ihre finanzielle Leistungspflicht jederzeit zu erfüllen. Die Suva erhält keine Subventionen. Ihre Einnahmen erzielt sie aus den Prämien der versicherten Betriebe, aus den Erträgen des angelegten Kapitals und der Immobilien sowie aus Regresseinnahmen. Bei der Bewirtschaftung des Anlagekapitals richtet sich die Suva auf einen langfristigen Zeithorizont aus. Dank einer geschickten Zusammensetzung des Anlagenportfolios resultierte in den vergangenen Jahren eine überdurchschnittliche Performance. SuvaRisk 25

Ein Unfall kann das Leben schlagartig verändern. SuvaCare bedeutet integrales Schadenmanagement, von der Unfallmeldung über die medizinische Betreuung bis zur Rehabilitation in den eigenen Rehabilitationskliniken in Bellikon und Sion. 27

SuvaCare: Modernes Schadenmanagement und ganzheitliche Rehabilitation Jährlich gehen bei der Suva rund 450 000 Meldungen von Unfällen und Berufskrankheiten ein. Ziel der Suva ist es, diese Schadenfälle zur Zufriedenheit der Kunden unbürokratisch und effizient zu lösen. In den weitaus meisten Fällen steht die Entschädigung (Schadenregu - lierung) im Vordergrund. Die Kunden erwarten in der Regel weder Beratung noch Betreuung. Es handelt sich vorab um Fälle ohne Arbeitsunfähigkeit sowie um problemlose Fälle mit nur einem kurzfristigen Arbeitsausfall. Hier ist der administrative Aufwand für alle Betroffenen minimal, nicht zuletzt dank der Nutzung der modernen Technologien. Via Internet können die Kunden der Suva Unfälle und Berufskrankheiten rund um die Uhr melden. Ein Schadenfall kann aber auch mit einschneidenden Veränderungen verbunden sein und unter Umständen Lebenslage und Perspektiven der Betroffenen komplett umstellen. In solchen komplexen Fällen ist eine frühzeitige und umfassende Betreuung der Verunfallten besonders wichtig. Dafür sorgt die Suva mit einem modernen Case Management. Die intensive Begleitung durch speziell ausgebildete Case Manager umfasst unter anderem die Sicherung des Arbeitsplatzes, die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit sowie die Koordination von Ansprüchen gegenüber anderen Versicherungen. 28

Sachleistungen Heilbehandlung Die Suva deckt die medizinische Behandlung ab, ambulant (bei freier Wahl des Arztes, des Zahnarztes usw.) oder in einem Spital in der allgemeinen Abteilung. Kostenvergütungen Die Suva stellt ihren Versicherten die nötigen Hilfsmittel zur Verfügung, die körperliche Schädigungen oder Funktionsausfälle ausgleichen. Diese Hilfsmittel müssen einfach und zweckmässig sein. Sachschäden sind grundsätzlich nicht Gegenstand der obligatorischen Unfallversicherung. Der Versicherte hat aber Anspruch auf Ersatz von beim Unfall zerstörten Hilfsmitteln, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen. Für Brillen, Hörapparate und Zahnprothesen besteht ein Ersatzanspruch nur, wenn eine behandlungsbedürftige Körperschä - digung vorliegt. Schäden an anderen Sachen (zerrissene Kleider usw.) werden von der Suva nicht bezahlt. SuvaCare 29

Geldleistungen Taggeld Bei voller Arbeitsunfähigkeit beträgt das Taggeld (Lohnausfall ent schädi - gung) 80 Prozent des versicherten Verdiensts. Dabei ist der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn massgebend. Das Taggeld wird ab dem dritten Tag nach dem Unfalldatum ausbezahlt, und zwar bis zur Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit oder bis zum Beginn einer allfälligen Invalidenrente. Bei teilweiser Arbeitsfähigkeit wird das Taggeld entsprechend reduziert. In der Unfallversicherung für Arbeitslose ist das Taggeld der Suva gleich hoch wie die Netto-Arbeitslosenentschädigung. Invalidenrente Die Invalidenrente beträgt abgestuft nach dem Grad der Erwerbs - unfähigkeit _ maximal 80 Prozent des versicherten Verdiensts. Ändert sich der Invaliditätsgrad erheblich, wird auch die Rente angepasst. Versicherte Personen erhalten eine Rente, wenn von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung des Gesundheits - zustands erwartet werden kann und Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV) abgeschlossen sind. 30

Integritätsentschädigung Nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit können körperliche oder geistige Fähigkeiten oder Funktionen dauernd geschädigt sein. Die Integritätsentschädigung trägt dem in Form einer einmaligen Geldleistung Rechnung. Hilfslosenentschädigung Oft benötigt jemand, der wegen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit invalid geworden ist, dauernd Hilfe von Dritten, um die alltäglichen Ver - richtungen zu bewältigen. In diesem Fall besteht Anrecht auf eine Hilflosen - entschädigung. Hinterlassenenrente Verwitwete haben Anrecht auf eine Hinterlassenenrente von 40 Prozent des versicherten Verdiensts. Bei Halbwaisen beträgt sie 15 Prozent, bei Vollwaisen 25 Prozent und bei rentenberechtigten geschiedenen Ehe gatten bis zu 20 Prozent. Der Gesamtbetrag dieser Bezüge darf 70 Prozent (bei rentenberechtigten geschiedenen Ehegatten 90 Prozent) nicht übersteigen. SuvaCare 31

Assistance medizinische Hilfe im Ausland Die Suva ist auch bei einem Unfall im Ausland für ihre Versicherten da: dank der Assistance. Dazu gehören eine 24-Stunden-Helpline, ein weltweites ärztliches Versorgungsnetz, die Betreuung und Kostenvoraus - zahlungen wie Arzt-, Arznei- und Spitalkosten vor Ort sowie der Transport in eine geeignete Klinik oder der Rücktransport nach Hause. Partnerin der Suva ist Europ Assistance, ein internationales Unternehmen mit über 100 Millionen Kunden. Die Assistance-Telefonnummer, falls Sie Hilfe im Ausland benötigen: +41 848 724 144. Eingeschränkte Versicherungsleistungen Nicht in allen Fällen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Versicherungsleistungen. Wer in der Freizeit aussergewöhnliche Gefahren oder ein Wagnis eingeht oder grob fahrlässig handelt, muss mit einer Kürzung der Geldleistungen rechnen. Geldleistungen können auch entfallen oder sogar ganz ver weigert werden, wenn die versicherte Person bei der Ausübung eines Vergehens oder eines Verbrechens verunfallt oder sich Verletzungen selbst zufügt. 32

Rehabilitation: Betreuung in eigenen Kliniken Die beiden Rehakliniken der Suva in Bellikon und Sion sind Ausdruck des ganzheitlichen Versicherungskonzepts. Nicht nur die körperlichen oder sozialen Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit spielen bei der Behandlung eine Rolle, sondern auch die psychischen und sozialen Aspekte. Die individuelle Behandlung und Therapie in Kleingruppen fördert das Übernehmen von Selbstverantwortung durch die Patienten und bereitet sie auf die Rückkehr ins Familien- und Berufsleben vor. Eine Stärke der Rehakliniken Bellikon und Sion ist die auf den Arbeitsplatz ausgerichtete medizinische Trainingstherapie. Die Kombi nation von Beratung, Abklärung und Training schafft optimale Voraus setzungen für eine rasche und erfolgreiche Rückkehr in den bisherigen Beruf oder in eine neue berufliche Tätigkeit. Die nächsten Bezugspersonen haben eine wichtige Funktion auf dem Weg des Patienten zum neuen Start. Mitarbeitende der Kliniken machen Familienangehörige und Partner frühzeitig mit den Betreuungsaufgaben bekannt. So lernen diese, mit den veränderten Voraussetzungen umzugehen. SuvaCare 33

Militärversicherung Die Militärversicherung deckt alle Schädigungen der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit der Versicherten sowie die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen ab, unabhängig davon, ob sie durch Unfall oder Krankheit während der versicherten Dienste oder Tätigkeiten entstanden sind. Zu den versicherten Diensten gehören namentlich Militär-, Zivilschutzund Zivildienst, Einsätze des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe, friedenserhaltende Aktionen und Gute Dienste des Bundes. Die Militärversicherung bildet ein eigenes Sozialversicherungssystem mit einem breiten Leistungsangebot. Sie kommt nicht nur für die Behandlungskosten auf und erbringt Taggelder sowie Invalidenrenten und Hinterlassenenrenten, sondern sie trifft zum Beispiel auch Eingliederungsmassnahmen und leistet Entschädigungen für die Verzögerung der Berufsausbildung sowie an Selbständigerwerbende. 34

Adressen Hauptsitz Suva Fluhmattstrasse 1, Postfach 6002 Luzern Tel. 041 419 51 11 0848 830 830 Fax 041 419 58 28 0848 830 831 www.suva.ch, info@suva.ch Agenturen Suva Aarau Rain 35 Tel. 062 836 15 15 5001 Aarau Fax 062 836 16 49 Suva Basel St. Jakobs-Str. 24 Tel. 061 278 46 00 4002 Basel Fax 061 278 46 21 Suva Bellinzona Piazza del Sole 6 Tel. 091 820 20 11 6501 Bellinzona Fax 091 820 22 10 Suva Bern Laupenstr. 11 Tel. 031 387 33 33 3001 Bern Fax 031 387 33 34 Suva La Chaux-de-Fonds Av. Léopold-Robert 25 Tel. 032 911 31 11 2301 La Chaux-de-Fonds Fax 032 911 31 13 Suva Chur Tittwiesenstr. 25 Tel. 081 286 26 11 7001 Chur Fax 081 286 26 66 Suva Delémont Quai de la Sorne 22 Tel. 032 424 44 11 2800 Delémont Fax 032 424 44 12 Suva Fribourg Rue de Locarno 3 Tel. 026 350 36 11 1701 Fribourg Fax 026 350 36 21 Suva Genève Rue Ami-Lullin 12 Tel. 022 707 84 04 1211 Genève Fax 022 707 85 05 Suva Lausanne Av. de la Gare 19 Tel. 021 310 81 11 1001 Lausanne Fax 021 310 81 10 Suva Linth Ziegelbrückstr. 64 Tel. 055 617 24 24 8866 Ziegelbrücke Fax 055 617 24 25 Suva St. Gallen Unterstr. 15 Tel. 071 227 73 73 9001 St. Gallen Fax 071 227 73 77 Suva Samedan Via Plazzet 16 Tel. 081 286 26 11 7503 Samedan Fax 081 286 26 66 Suva Sion Av. de Tourbillon 36 Tel. 027 329 12 12 1951 Sion Fax 027 329 12 13 Suva Solothurn Schänzlistr. 8 Tel. 032 626 45 45 4501 Solothurn Fax 032 626 45 46 Suva Wetzikon Zürcherstr. 91 Tel. 044 933 95 11 8620 Wetzikon Fax 044 933 95 55 Suva Winterthur Lagerhausstr. 15 Tel. 052 265 71 71 8400 Winterthur Fax 052 265 70 91 Suva Zentralschweiz Löwenplatz 1 Tel. 041 418 86 86 6002 Luzern Fax 041 418 86 88 Suva Zürich Dreikönigstr. 7 Tel. 044 205 91 11 8022 Zürich Fax 044 205 90 20 Kliniken Rehaklinik Bellikon 5454 Bellikon Tel. 056 485 51 11 www.rehabellikon.ch Fax 056 485 54 44 Clinique romande de réadaptation Case postale 352 1951 Sion Tel. 027 603 30 30 www.crr-suva.ch Fax 027 603 30 31 Arbeitssicherheit Luzern Fluhmattstr. 1 Tel. 041 419 51 11 6002 Luzern Fax 041 419 58 28 Lausanne Av. de la Gare 23 Tel. 021 310 80 40 1001 Lausanne Fax 021 310 80 49 Militärversicherung Suva Abteilung Militärversicherung Postfach 8715 Tel. 031 387 35 35 3001 Bern Fax 031 387 35 30 www.suva.ch/militaerversicherung 35

Suva Postfach, 6002 Luzern Telefon 041 419 58 51 www.suva.ch Bestellnummer 1900.d