Eingang bei FB 1.23/Handz. An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ÖPNV und Schulträgerschaft Renzstraße 7 74821 Mosbach Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung Genehmigung für die Änderung Genehmigung für den Weiterbetrieb (Verlängerung) eines Gelegenheitsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für einen Verkehr mit PKW KOM Art des Verkehrs: Art des Verkehrs: Taxi-Verkehr Mietwagenverkehr Gelegenheitsverkehr nach 48 und 49 PBefG Ausflugsfahrten Ferienziel-Reisen EG-Lizenz nach VO (EG) 1073/2009 nebst beglaubigten Kopie/n 1. Antragstellendes Unternehmen Name bzw. Firma und Rechtsform Hauptsitz () Telefon Telefax sonstige Kommunikationsverbindungen (z.b. E-Mail) 2. Inhaber, geschäftsführungs- und vertretungsberechtigter Gesellschafter a) Name ggf. Geburtsname Vorname(n) b) Name ggf. Geburtsname Vorname(n) c) Name ggf. Geburtsname Vorname(n) Bitte alle Inhaber, geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter, gesetzliche Vertreter und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen angeben, ggf. in einer gesonderten Anlage 3. Angaben des Verkehrsleiters (KOM) oder die zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en) (diese Angaben sind auch dann zu machen, wenn die Person bereits als Unternehmer unter Nr. 2 genannt ist.) Bei mehreren Personen sind diese Angaben ggf. in einer ergänzenden Anlage beizufügen. Familiennamen ggf. Geburtsname Vorname(n) Externer Verkehrsleiter bzw. die zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en) ja nein
4. Sind Sie bereits Inhaber einer Genehmigung oder Betriebsführer ( 2 Abs. 2 i.v.m. 3 Abs. 2 PBefG)? Ja; genehmigte Verkehrsart oder form: Nein 5. Die Gültigkeit der beantragten Genehmigung soll betragen: Höchstdauer von bis 6. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei: 1. für den Antragstellenden Unternehmer: a) den Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, wenn eine entsprechende Eintragung besteht b) den Nachweis der Vertretungsberechtigung c) das Führungszeugnis d) die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister e) die Unterlagen, die zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes nach 2 Abs. 2 bis 4 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr erforderlich sind: 1. Unbedenklichkeitsbescheinigungen: (Die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen nicht länger als drei Monate liegen) a) des Finanzamtes b) der Gemeinde des Betriebssitzes c) der Träger der Sozialversicherung d) der Berufsgenossenschaft 2. Eigenkapitalsbescheinigung, ggf. mit Zusatzbescheinigungen (Stichtag darf nicht länger als 1 Jahr ab Antragstellung zurückliegen) liegt vor f) Fahrzeugliste g) Kopie des Kfz-Schein bzw. der Zulassungsbescheinigung I der in der Fahrzeugliste aufgeführten Kfz h) Untersuchungsbericht der außerordentlichen Hauptuntersuchung gem. 42 Abs. 1 BOKraft i) Prüfbücher/Prüfberichte für die Kfz, die in der Fahrzeugliste aufgeführt sind 2. für die Personen, die zum Verkehrsleiter bzw. die zur Führung der Geschäfte bestellten Person/en bestellt sind: a) das Führungszeugnis b) die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister c) den Nachweis der fachlichen Eignung d) den Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses Bemerkungen: Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Antrag und in den beigefügten Anlagen, die Bestandteil dieses Antrages sind, nach bestem Wissen richtig und vollständig gemacht habe., den Ort Datum Unterschrift des Antragstellers
Anlage zum Antrag auf Genehmigung zur Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach A 48 und 49 PBefG - Gelegenheitsverkehr mit KOM B 48 und 49 PBefG - Verkehr mit Mietwagen C 47 PBefG - Verkehr mit Taxen Fahrzeugliste zum Antrag vom Lfd. Nr. beantragte Verkehrsform A/B/C Halter oder angemietet (bei angemieteten Fahrzeuge Mietvertrag beifügen) Kennzeichen Hersteller Fahrzeug-Ident-Nummer Sitze
Anlage zum Antrag vom Nachweis entsprechend Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers Das Unternehmen verfügt am Stichtag * ) über folgendes Eigenkapital: I. Kapital II. III. Kapitalrücklage Gewinnrücklagen 1. gesetzliche Rücklage 2. Rücklage für eigene Anteile 3. satzungsmäßige Rücklagen 4. andere Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag V. Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag Eigenkapital Auf Grund der vorliegenden Jahresabschlüsse wird hiermit das ausgewiesene Eigenkapital bestätigt. Von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen habe ich mich / haben wir uns überzeugt. (gilt nur für Neuantragsteller!) (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalt für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungsoder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts) * ) Der Stichtag für die Ermittlung des Eigenkapitals darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen!
Anlage zum Antrag vom Ergänzender Nachweis entsprechend Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers für das Unternehmen Dem Eigenkapital, das gemäß Artikel 7 Abs. 1 VO (EG) 1071/2009 nachgewiesen ist, sind folgende Beträge hinzuzurechnen: 1. Nicht realisierte Reserven im a) unbeweglichen Anlagevermögen b) beweglichen Anlagevermögen 2. Darlehen/Bürgschaften mit Eigenkapitalfunktion im Sinne des a) b) c) 3. Unbelastetes Privatvermögen der persönlich haftenden Unternehmer a) Grundstücke (Verkehrswert) b) Bankguthaben c) Forderungen (nicht Gesellschafterdarlehen) d) Sonstige Vermögensgegenstände (bitte bezeichnen) Übertrag
Übertrag 4. Zugunsten des Unternehmers beliehene Gegenstände des Privatvermögens der Gesellschafter (Höhe der Beleihung) a) Grundstücke b) Sicherungsübereignungen c) Sicherungsabtretungen Gesamtsumme 1. 4. Die oben aufgeführten Beträge wurden dem Unterzeichner sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe nachgewiesen plausibel gemacht. Stichtag ist der., den (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalt für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts)