Versicherungsumfang der Janitos Multi-Rente. Erweiterter Grundgedanke Ausdehnung der Invaliditätsabsicherung zusätzlich zum Unfallprinzip auf Krankheiten oder den Verlust von Grundfähigkeiten Ausschlaggebend für den Erhalt der Rente ist eine klar definierte Minderung der Körperfunktionen (unabhängig davon, ob ein Beruf noch ausgeübt werden kann oder nicht) ODER eine bestimmte Diagnose 17
Versicherungsumfang der Janitos Multi-Rente. Invalidität Organschäden U! Schwere NE Erkrankungen inkl. A b Krebs sicherung be erkran kunge i n durch Unfall durch Unfall o. Krankheit durch Unfall o. Krankheit ab Invalidität 50 % bei Beeinträchtigung von Organen bei Eintritt einer von 10 schweren Erkrankungen Verlust von Grundfähigkeiten Pflegebedürftigkeit Kapitalsofortleistung durch Unfall o. Krankheit durch Unfall o. Krankheit bei Unfall o. Krankheit bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten ab Pflegestufe 1 (Sozialgesetzbuch) 3 Monatsrenten bei Eintritt d. Leistungsfalls! Jetzt 6 Leistungsbereiche! 18
Wann leistet die Multi-Rente? Leistungsbereiche Invalidität durch Unfall Organschäden Schwere Erkrankungen Verlust von Grundfähigkeiten Pflegebedürftigkeit Leistungsvoraussetzungen Invaliditätsgrad von mind. 50 % (gemäß Gliedertaxe) Fest definierter Schweregrad der Erkrankung bestimmter Organe Eintritt einer fest definierten schweren Erkrankung Mindestens 100 Punkte gemäß dem Grundfähigkeitenkatalog Pflegestufe I Zusätzliche Kapitalsofortleistung von 3 Monatsrenten im Leistungsfall 19
Leistungsbereich 1: Invalidität durch Unfall. Verbesserte Gliedertaxe Auge 60% Stimme 100% Arm Hand Bein über der Mitte des Oberschenkels Fuß 70% 60% 70% 50% Die Multi-Rente leistet nach einem Unfall ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % in voller Rentenhöhe! 20
Verbesserungen im Leistungsbereich Invalidität durch Unfall. Leistungsbereich Invalidität durch Unfall Verbesserung des Gliedertaxenwertes Stimme von 40 % auf 100 % Verbesserung der Frist für den Eintritt der Invalidität von 15 auf 18 Monate Verbesserung der Frist für die Geltendmachung / Feststellung der Invalidität von 21 auf 24 Monate Einschluss Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und Sauerstoffentzug Einschluss Einwirkung schädlicher Stoffe (bis 7 Tage gelten noch als plötzlich) Einschluss unerlaubtes Fahren eines Wasserfahrzeuges (gilt für Personen unter 18 Jahren) Einschluss Fahrten mit Leihkarts Einschluss Rettung von Menschenleben (Klarstellung) Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen 21
Leistungsbereich 2: Organschäden (durch Krankheit oder Unfall). Organschäden Hirn (zentrales Nervensystem) Lungen Herz Leber Nieren Dauerhafte, irreversible Beeinträchtigungen körperlicher oder geistiger Fähigkeiten als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit Wird anhand von objektiven medizinischen Kriterien gemessen damit eindeutig definierter Leistungsfall 22
Leistungsbereich 3: Schwere Erkrankungen. Krebs (Neuregelung): Leistung ab Stadium II für Kinder und Erwachsene Fortgeschrittene Demenz HIV-Infektion erworben während der beruflichen Tätigkeit oder durch Bluttransfusion Enzephalitis (Entzündung des Gehirns) Organtransplantationen Creutzfeld-Jakob-Syndrom Schwere Motoneuronerkrankung (Erkrankung der motorischen Nervenzellen) Polio (Kinderlähmung) Aplastische Anämie (Erkrankung des Knochenmarks) Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten Neuer Leistungsbereich 23
Leistungsbereich 4: Grundfähigkeiten (durch Krankheit oder Unfall). Grundfähigkeiten der Kategorie A - Verlust des Sehvermögens (100 Punkte) - Verlust des Hörvermögens (100 Punkte) - Verlust des Sprachvermögens (100 Punkte) - Verlust der Orientierung (100 Punkte) Grundfähigkeiten der Kategorie B - Hände gebrauchen (25 Punkte) - Heben und Tragen (25 Punkte) - Arme bewegen (25 Punkte) - Treppen steigen (15 Punkte) - Gehen (30 Punkte) - Stehen (30 Punkte) - Knien oder Bücken (30 Punkte) - Sitzen und sich erheben (20 Punkte) - Beugen (30 Punkte) - Auto/Kraftrad fahren (30 Punkte) - Autos/ Kraftrad fahren (Kinder) (30 Punkte) Bei mind.100 Punkten tritt der Leistungsfall ein 24
Leistungsbereich 5: Pflegebedürftigkeit durch Krankheit oder Unfall. Die vereinbarte Rentenhöhe wird ab Pflegestufe I gezahlt. Ergänzung einer allgemeinen Pflegefalldefinition zusätzlich zur gesetzlichen Pflegestufenlogik. Vorteil Kunde: frühere Anspruchstellung möglich (Pflegebescheid muss nicht abgewartet werden) 25
Leistungsbereich 6: Kapitalsofortleistung 26
Produktdetails Versicherbare Personen: Alle Personen von 4 bis 59 Jahre. Endalter: Versicherungsschutz endet zum 67. Lebensjahr Kinder: Umstellung ohne Gesundheitsprüfung in Erwachsenentarif; Ausnahme: Vertrag wurde bereits reaktiviert Rentenhöhe: Erwachsene: 500-10.000 EUR (bis 3.000,- EUR kein Verdienstnachweis nötig) Kinder: max. 2.000 EUR dynamisierbar bis max. 3.000 EUR Beitragszahlungspflicht endet bei Rentenbezug Rentenbezugsdauer: bis 67 Jahre oder lebenslang Aktivdynamik: keine, 3 %, 5 % Passivdynamik: keine, 1,5 % Wartezeiten: Invalidität durch Unfall Organschäden Schwere Erkrankungen Verlust von Grundfähigkeiten Keine Keine Keine (Ausnahme: Krebs 6 Mo. und MS 12 Mo.) Keine (Ausnahme: Krebs 6 Mo. und MS 12 Mo.) Pflegebedürftigkeit Keine (Ausnahme: Krebs 6 Mo. und MS 12 Mo.) 27
Produktdetails Produktdetails Nachversicherungsgarantie des VN: Die versicherte monatliche Rente kann bei wichtigen Lebensereignissen (z.b. Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltssprung) jeweils um 25 % bzw. max. 500 Euro erhöht werden. Die Erhöhungen sind insgesamt auf 50 % der ursprünglichen Rente bzw. auf maximal 1.000 Euro begrenzt. Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit des VN: 6 Monate bei voller Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes (Voraussetzung: der Vertrag und das Arbeitsverhältnis bestehen bereits seit 24 Monaten). Tod des VN: Kinder: Sofern VN bei Vertragsabschluss nicht älter als 45 Jahre war, erfolgt Beitragsfreistellung des Kindervertrages. VN MR-Fall: Kinder: Sofern VN bei Vertragsabschluss nicht älter als 45 Jahre war, erfolgt Beitragsfreistellung des Kindervertrages, wenn VN Multi-Renten Leistungsempfänger wird (Familienschutz) Prämienkalkulation: Altersprämien (Risikoprämien ohne Rückstellungen) Innovationsupdate: Beitragsfreie Leistungsverbesserungen im Tarif gelten automatisch auch für den Bestand. Reaktivierungsfrist: Erwachsene: Wenn mind. 36 Monate die Rentenleistung erbracht wurde, wird die Rente bis zum vereinbarten Vertragsende geleistet. Kinder: 60 Monate Reaktivierungsfrist 28