Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Wasser als Ausgangsstoff zur rezeptur- und defekturmäßigen



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Transkript:

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Wasser als Ausgangsstoff zur rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung Anwendungsbeispiel zu den Leitlinien Stand der Revision: 14.11.2006 Leitlinie: und Defekturarzneimittel

Die Anweisung beschreibt das Verfahren zur Sicherstellung der pharmazeutischen Qualität des Wassers als Ausgangsstoff für die rezeptur- und defekturmäßige Herstellung der Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Erläuterungen sind eine Zusammenfassung der Anforderungen pharmazeutischer Regeln. Sie dienen der Information und als Empfehlung und ergänzen die Verfahrensanweisung. Bei der Beschreibung der Prozesse bzw. der Erstellung von Standardarbeitsanweisungen (SOP) sind die Inhalte der Erläuterungen zu berücksichtigen. Inhaltsübersicht VERFAHRENSANWEISUNG Wasser als Ausgangsstoff zur rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung ERLÄUTERUNGEN I Trinkwasserqualität II Bezug von In Behältnissen abgefülltes Gereinigtes Wasser (Ph. Eur.) und Sterilsiertes Wasser für Injektionszwecke (Ph. Eur.) III Gereinigtes Wasser als Bulk (Ph. Eur.) IV Wasser für Injektionszwecke als Bulk (Ph. Eur.) V Qualitätsanforderungen des Arzneibuchs VI Qualitätssichernde Maßnahmen bei der Herstellung VII Verwendungszweck VIII Lagerung und Verwendbarkeitsfrist IX Hilfsmittel/Literatur X Empfehlungen einer Liste zu erstellender Standardarbeitsanweisungen Stand der Revision 14.11.2006 Seite 2 von 9

VERFAHRENSANWEISUNG Wasser als Ausgangsstoff zur rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung Wasser für die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Rezeptur und Defektur benötigt Herstellung in der Apotheke? nein II Bezug von Wasser als Fertigarzneimitttel II Bezug von In Behältnissen abgefülltes Gereinigtes Wasser (Ph. Eur.) und Sterilisiertes Wasser für Injektionszwecke (Ph. Eur.) - Aufbewahrung in der Originalverpackung in bedarfsgerechten Mengen, kein Umfüllen - Verfallsdatum beachten - Verwendbarkeitsfrist nach Anbruch entspricht selbst hergestelltem Wasser ja Verweis auf Leitlinie zur Qualitätssicherung - Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe VII Verwendungszweck und damit die erforderliche Qualität des Wassers festlegen VII Verwendungszweck - Gereinigtes Wasser für Zubereitungen, die nicht steril oder pyrogenfrei sein müssen - Wasser für Injektionszwecke für Zubereitungen zur parenteralen Anwendung daneben für folgende sterile Darreichungsformen: - Zubereitungen zur Anwendung am Auge - Instillationslösungen - Ggf. Inhalationslösungen - Sterile Zubereitungen zur topischen Anwendung III/IV Herstellung des Wassers unter Sicherstellung insbes. der mikrobiologischen Qualität gemäß Ph. Eur. III Gereinigtes Wasser als Bulk (Ph. Eur.) - Herstellung aus Trinkwasser (Qualität gemäß Trinkwasserverordnung) Herstellungsverfahren - Destillation - Demineralisierung durch Ionenaustauscher - Umkehrosmose - Andere geeignete Verfahren IV Wasser für Injektionszwecke als Bulk (Ph. Eur.) Herstellungsverfahren - Ausschließlich Destillation V Qualitätsanforderungen des Arzneibuchs Gereinigtes Wasser als Bulk - Begrenzung der Keimzahl auf 10 2 aerobe Keime je ml - Gesamter organischer Kohlenstoff - Leitfähigkeit V Sicherstellung der Qualität nach Anforderungen des Ph. Eur. Wasser für Injektionszwecke als Bulk - Begrenzung der Keimzahl auf 10 aerobe Keime je 100 ml - Gesamter organischer Kohlenstoff - Leitfähigkeit sterilisiertes Wasser für Injektionszwecke - Sterilität im Sinne des Arzneibuchs - Abwesenheit vermehrungsfähiger Keime Stand der Revision 14.11.2006 Seite 3 von 9

Fortsetzung nein Qualität gesichert? VIII Lagerung in der Apotheke, so dass Keimwachstum und Sekundärkontamination verhindert werden ja VIII Lagerung und Verwendbarkeitsfrist Gereinigtes Wasser als Bulk - Aufbewahrung im Herstellungs bzw. Auffangbehältnis, vorzugsweise Glas - Kennzeichnung des Behältnisses mit Datum und Uhrzeit der Wassergewinnung Wasser für Injektionszwecke als Bulk - In geeigneten Behältnissen luftdicht verpackt und sterilisiert - In Zirkulation bei 80 C VIII Verwendbarkeitsfrist festlegen VIII Lagerung und Verwendbarkeitsfrist Gereinigtes Wasser - Nach Anbruch maximal 24 Stunden - Bei Lagerung über mehr als 24 Stunden Qualitätsnachweis erforderlich - Unverbrauchte Mengen für nicht-pharmazeutische Zwecke verwendbar Wasser für Injektionszwecke - Direkte Verarbeitung, keine Aufbewahrung - Bei Lagerung nach Anbruch Qualitätsnachweis erforderlich - Unverbrauchte Mengen für nicht-pharmazeutische Zwecke verwendbar Verwendung des Wassers in Rezeptur und Defektur Verweis auf Leitlinien zur Qualitätssicherung - Herstellung und Prüfung nicht steriler Rezeptur- - Parenteralia mit toxischem Potential - Parenteralia ohne toxisches Potential nein Verwendbarkeitsfrist abgelaufen? ja Wasser vernichten oder für nichtpharmazeutische Zwecke verwenden Stand der Revision 14.11.2006 Seite 4 von 9

ERLÄUTERUNGEN I Trinkwasserqualität Trinkwasser ist Ausgangsstoff zur Herstellung von Gereinigtem Wasser und Wasser für Injektionszwecke und muss die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Es muss frei sein von Krankheitserregern, von chemischen Stoffen und von radioaktiven Substanzen in solchen Konzentrationen, die gesundheitsschädlich für den Menschen sind (1). Aufgrund möglicher Schwankungen der Trinkwasserqualität ist die Verwendung reinen Trinkwassers zur Herstellung der Rezepturen bzw. Defekturen nicht empfehlenswert. Trinkwasser kann lediglich zur sofortiger Einnahme von Arzneimitteln zur oralen Applikation sowie zur Auflösung von Antibiotika-Trockensäften in der Apotheke verwendet werden. II Bezug von In Behältnissen abgefülltes Gereinigtes Wasser (Ph. Eur.) und Sterilisiertes Wasser für Injektionszwecke (Ph. Eur.) Da bei Gereinigtem Wasser und Wasser für Injektionszwecke als Fertigarzneimittel die Qualität gesichert ist, empfiehlt es sich, diese für die Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke zu beziehen. Für Anbrüche gilt die gleiche Verwendbarkeitsfrist wie im Kapitel VIII beschrieben. III Gereinigtes Wasser als Bulk (Ph. Eur.) Gereinigtes Wasser als Bulk, d. h. nicht konfektioniert und zur unmittelbaren Weiterverarbeitung bestimmt, sowie in Behältnisse abgefülltes Gereinigtes Wasser wird für die Herstellung der nicht sterilen Arzneimittel in der Apotheke verwendet. In Hinblick auf die Gewährleistung der mikrobiologischen Qualität ist die Gewinnung durch Destillation das geeignete Verfahren. Andere Verfahren sind möglich, sofern insbesondere die mikrobiologische Qualität des Wassers den Anforderungen des Arzneibuchs entspricht. Das Verfahren ist in einer SOP zu dokumentieren. Durch regelmäßige externe Qualitätskontrollen ist nachzuweisen, dass mit diesem Verfahren die geforderte Qualität des Wasser garantiert wird. Stand der Revision 14.11.2006 Seite 5 von 9

Herstellungsverfahren für Gereinigtes Wasser Destillation Ionenaustauschverfahren (Zweifel an der Leistungsfähigkeit insbesondere in Hinblick auf Gewährleistung der mikrobiologischen Qualität) Umkehrosmose Gereinigtes Wasser muss in der Apotheke durch geeignete Maßnahmen der Keimzahlverminderung entkeimt werden, wenn es durch ein Ionenaustauschverfahren gewonnen bzw. nach der Herstellung gelagert (max. 24 Stunden) worden ist. Das Verfahren ist zu standardisieren und zu dokumentieren. Es bieten sich zwei Verfahren an: Verfahren 1 Frisches Aufkochen von Gereinigtem Wasser Sieden lassen über mindestens 5 Minuten (kontrollierte Energiezufuhr) Abkühlung in abgedeckten, zuvor sorgfältig gereinigten Behältnissen (siehe Kapitel VI) Lagerung und Verwendbarkeitsfrist beachten (siehe Kapitel VI, VIII) Verfahren 2 Filtration durch bakterienzurückhaltende Filter der Porenweite 0,22 µm in sterilisierte, verschließbare Vorratsbehältnisse Lagerung und Verwendbarkeitsfrist beachten (siehe Kapitel VI, VIII) IV Wasser für Injektionszwecke als Bulk (Ph. Eur) Wasser für Injektionszwecke ist gemäß Ph. Eur. für die Herstellung der Arzneimittel zur parenteralen Anwendung bestimmt. Es muss grundsätzlich für alle sterilen Zubereitungen verwendet werden. Das Arzneibuch schreibt als Herstellungsverfahren ausschließlich die Destillation vor. Das Verfahren ist in einer SOP zu dokumentieren. Durch regelmäßige externe Qualitätskontrollen ist nachzuweisen, dass mit diesem Verfahren die geforderte Qualität des Wassers garantiert wird. V Qualitätsanforderungen des Arzneibuchs Für die Herstellung von Wasser als Bulk gibt Ph. Eur. neben physikalisch-chemischen Anforderungen insbesondere hinsichtlich der mikrobiologischen Qualität Grenzwerte für die maximal zulässige Keimzahl vor. Stand der Revision 14.11.2006 Seite 6 von 9

Ph. Eur. 4. Ausgabe, Nachtrag 5.02: Prüfparameter für die Herstellung von Wasser als Bulk Gereinigtes Wasser Mikrobiologie maximal 100 aerobe Keime je Milliliter Wasser für Injektionszwecke maximal 10 aerobe Keime je 100 Milliliter Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) bzw. Oxidierbarkeit höchstens 0,5 mg. l -1 bzw. höchstens 3 mg KMnO 4 je Liter höchstens 0,5 mg. l -1 Leitfähigkeit höchstens 4,3 µs. cm -1 höchstens 1,1 µs. cm -1 VI Qualitätssichernde Maßnahmen bei der Herstellung Qualitätssichernde Maßnahmen lassen sich nur durch ein lückenloses Qualitätssicherungssystem einhalten (4-7). Die Maßnahmen sind zu dokumentieren. Empfehlungen für qualitätssichernde Maßnahmen bei der Herstellung: Längere Betriebspausen der Wasser-Herstellungsanlage vermeiden Nach längeren Betriebspausen der Herstellungsanlage ausreichenden Vorlauf verwerfen bzw. für nicht-pharmazeutische Zwecke verwenden Vor Beginn jeder Destillation Apparatur ausdämpfen, z. B. durch kontrolliertes Aufheizen des Wassers ohne Kühlung Desinfiziertes bzw. sterilisiertes Auffangbehältnis verwenden, Reinigung mit Tensidlösung oder Ausspülen mit heißem Wasser ist nicht ausreichend Aufbewahrung des Wassers im Auffanggefäß oder im Herstellungsgefäß, keine Umfüllung in ein Vorratsbehältnis bzw. Standgefäß Regelmäßige Pflege (Reinigung, Entkalkung, Wartung) der Herstellungsanlage Regelmäßige externe Qualitätskontrolle zum Nachweis der Produktqualität und Bestätigung der Herstellungsmethode VII Verwendungszweck Maßgeblich für die Zuordnung des Verwendungszwecks von Wasser ist die erforderliche mikrobiologische Qualität der Arzneimittelzubereitung. Sie orientiert sich an den im Arzneibuch und im NRF beschriebenen Anforderungen für pharmazeutische Zubereitungen. Stand der Revision 14.11.2006 Seite 7 von 9

Wasser, das für die Herstellung folgender Zubereitungen bestimmt ist, die weder steril noch pyrogenfrei sein müssen, muss mindestens der Monographie Gereinigtes Wasser entsprechen. Kutane Anwendung Orale bzw. perorale Anwendung Anwendung am Ohr Nasale Anwendung Rektale Anwendung Vaginale Anwendung Für die Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung muss Wasser für Injektionszwecke verwendet werden. Nachfolgende Darreichungsformen müssen steril sein. Daher ist im Fall wässriger Zubereitungen Wasser für Injektionszwecke zu verwenden. Zubereitungen zur Anwendung am Auge Instillationslösungen Ggf. Inhalationslösungen Sterile Zubereitungen zur topischen Anwendung VIII Lagerung und Verwendbarkeitsfrist Die Gefahr nachträglicher Verkeimung des Wassers muss bei der Lagerung ausgeschlossen werden. Umfüllen in ein Vorratsbehältnis, z. B. ein Apothekenstandgefäß, begünstigt das Keimwachstum und die Sekundärkontamination. Gereinigtes Wasser als Bulk wird daher im abgedeckten Auffangbehältnis vorzugsweise aus Glas oder im Herstellungsgefäß, z. B. Wasserkocher, maximal 24 Stunden möglichst kühl und lichtgeschützt gelagert. Das Behältnis muss sorgfältig gereinigt sein (siehe Kapitel VI) und ist mit Datum und Uhrzeit der Herstellung zu kennzeichnen. Bei der Lagerung über einen längeren Zeitraum ist unter Berücksichtigung der Mehrfachentnahme nachzuweisen, dass die mikrobiologische Qualität des Wassers den Anforderungen entspricht. Wasser für Injektionszwecke als Bulk ist für die Herstellung steriler Zubereitungen grundsätzlich sofort zu verarbeiten oder in Zirkulation bei 80 C zu halten. Für die Lagerung ist es luftdicht verschlossen abzupacken und anschließend zu sterilisieren. Es wird unter Bedingungen gelagert, die das Wachstum von Mikroorganismen verhindern und jede weitere Kontamination vermeiden. Es ist nachzuweisen, dass die mikrobiologische Qualität des Wassers den Anforderungen entspricht. IX Hilfsmittel/Literatur (1) Dtsch. Trinkwasserverordnung in der gültigen Fassung. in BGBl. Teil I. (2) Pfeil, D., Pieck, J., Gebler, H., Schulte-Löbbert, F.-J., Tisch, L., Brüggmann, J.: Apothekenbetriebsordnung, Kommentar mit Textsammlung. Govi Pharmazeutischer Verlag, Eschborn, in der jeweils gültigen Fassung. Stand der Revision 14.11.2006 Seite 8 von 9

(3) Cyran, W., Rotta, C.: Apothekenbetriebsordnung, Kommentar. Deutscher Apotheker- Verlag, Stuttgart in der jeweils gültigen Fassung. (4) Guth, H.: Herstellung von mikrobiologisch reinem Wasser DAB 9 in der Apotheke. Pharm. Ztg. 135 (1990) 2676-2688. (5) Scheer, R.: Wasser, Tips für hygienisch einwandfreies Arbeiten. Dtsch. Apoth. Ztg. 126 (1986) 1488-1451. (6) Seyfarth, H.: Mikrobiologische Qualität von Pharma-Wasser. Pharm. Ztg. 135 (1990) 2484-2492. (7) Neues Rezeptur-Formularium. Hrsg.: ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, 23. Ergänzung. Govi Pharmazeutischer Verlag, Eschborn, Deutscher Apotheker-Verlag, Stuttgart 2006. (8) Beutler, M., Kropf, A., Steiner, S.: Herstellung und Lagerung von Aqua purificata in der Offizin. Empfehlungen der Arzneimittelkommission der Schweizer Apotheker AKA: Schweizer Apothekerzeitung 14/2003 502-505 und 15/2003 542-545. (9) Gesellschaft für Dermopharmazie: Hygienerichtlinie für die Herstellung von nicht sterilen pharmazeutischen Zubereitungen in der Apotheke, revidierte Fassung vom 25.11.2002. www.gd-online.de. (10) Eifler-Bollen, R., Schüller, F., Krötsch, U., Möller, H.: Qualitätssicherung in der Rezeptur. Pharm. Ztg. 146 (2001) 1138-1143. (11) Europäisches Arzneibuch (Ph. Eur.) in der aktuellen Fassung. X Empfehlungen einer Liste zu erstellender Standardarbeitsanweisungen Herstellungsverfahren von Gereinigtem Wasser Herstellungsverfahren von Wasser für Injektionszwecke Pflege der Wasseraufbereitungsanlage Mikrobiologisches Monitoring Stand der Revision 14.11.2006 Seite 9 von 9