3 BANKEN-GENERALI FONDS JOURNAL Sonderausgabe Die neue Kursgewinnbesteuerung Lesen Sie in der Sonderausgabe des Fondsjournals warum Buy-and-Hold keine Antwort auf die neue Steuergesetzgebung ist. wie die Besteuerung von Fonds zukünftig geregelt ist.
EDITORIAL Sehr geehrte Damen und Herren! Wir geben Orientierung. Dies ist Leitspruch und Sinn des Fondsjournals. Dabei stehen stets die Perspektiven der Finanzmärkte im Mittelpunkt. Das letztendliche Ergebnis einer Veranlagung ist allerdings auch von der Besteuerung beeinflusst. Es ist falsch, dies außer Betracht zu lassen. Falsch ist aber auch, eine Anlagestrategie rein auf Steuervermeidung aufzubauen. Entscheidend ist, was unter dem Strich rauskommt. Wie an den Finanzmärkten ist auch bei der Steuerthematik die erste, oft emotionale Reaktion nicht die wirklich richtige. Wie es unsere Art ist, wollen wir daher dieses Thema sachlich analysieren, um Ihnen Orientierung zu geben. Börsianer wissen, dass man sich das jeweilige Umfeld nicht aussuchen kann. Man kann nur versuchen, das jeweils Beste daraus zu machen. Die neue Fondsbesteuerung Wir sehen es nicht als unsere Aufgabe an, eine grundsätzliche Diskussion über die Besteuerung von Vermögen zu führen. Wir verhehlen aber nicht, dass sich die gesamte Fondsindustrie eine einfachere Ausgestaltung gewünscht hätte. Einfachheit ist letztendlich im Interesse aller. In der Gesamtbetrachtung einer Ökonomie macht es wenig Sinn, wenn einem Steueraufkommen sehr hohe Kosten für die Umstellung der Systeme gegenüberstehen. Die aktuelle internationale Diskussion über die Budgets der Staaten zeigt, dass die private Vorsorge auch im Interesse des Staates stehen sollte. Eine Sonderregelung etwa von Ansparplänen zum langfristigen Vermögensaufbau wäre daher logisch. Der Zugang zu Eigen- und Fremdkapital also die Ausgabe von Aktien und Anleihen stärkt die heimische Wirtschaft und eine starke Wirtschaft hilft auch dem Staat. Dementsprechend wäre es logisch, dies zu fördern und nicht zu hemmen. Jeder Anleger, der unserer Wirtschaft Kapital zur Verfügung stellt, muss erwünscht sein. Renaissance von Buy-and-Hold NEIN Vielerorts wird derzeit aus Steuergründen die Renaissance von Buy-and-Hold ausgerufen. Es werden Aktien gesucht, die man heuer noch kauft und nie wieder verkauft. Weder die sachliche Analyse des letzten Jahrzehntes noch die Kenntnis der Psychologie der Anleger sprechen für diesen Vorsatz und Strategie. Die letzten zehn Börsenjahre die Fakten Nachfolgendes Bild zeigt die Entwicklung des Weltindex, des Euroland-Aktienmarktes und des deutschen Aktienmarktes in den letzten zehn Jahren. Ein Blick genügt, um zu sehen, auf welch schwachen Beinen eine Buy-and-Hold - Strategie steht.
EDITORIAL 140% Aktien Deutschland 120% Weltaktienmarkt in Euro Aktien EURO-Raum 100% 80% 60% 40% 20% Dez.2000 Okt.2001 Aug.2002 Jun.2003 Apr.2004 Feb.2005 Dez.2005 Okt.2006 Aug.2007 Jun.2008 Apr.2009 Feb.2010 Dez.2010 Stichtag: 03.12.2010 Dass Kaufen und liegen lassen nicht sinnvoll ist, haben die vergangenen zehn Jahren eindrucksvoll bewiesen. Innerhalb dieser Periode sahen wir zwei nachhaltige wirtschaftliche Einbrüche und zwei klare Comebacks. Auch wenn wir in den kommenden Jahren eine bessere Entwicklung der Asset-Klasse Aktien, vor allem im Vergleich zur Zinsveranlagung erwarten, werden wir definitiv keine Einbahnstraße sehen. Agieren und Reagieren wird nötig sein. Wirtschaftliche und damit unternehmerische Zyklen sind kürzer als noch vor Jahrzehnten. Die Psychologie der Anleger Klarerweise können Sie sich heute vornehmen, eine Einzelaktie zehn Jahre zu halten. Angenommen Sie sind in zwei Jahren damit 25 % im Plus und Sie spüren, dass sich das Börsenklima eintrübt. Werden Sie dann Ihrem Grundsatz treu bleiben oder doch Ihre Gewinne sichern? Angenommen wir sehen in zwei Jahren eine deutliche Börsenkorrektur oder die Rahmendaten für Ihr ausgewähltes Unternehmen wie etwa Rohstoffe oder Zinsen ändern sich drastisch. Haben Sie dann die Gelassenheit, das Tal durchzutauchen und bleiben investiert? Gehen Sie bei dieser Frage ehrlich in sich, bevor Sie eventuell zu vorschnell eine Strategie für die kommenden Jahre definieren. Und lesen Sie dazu vorher die Details der Fondsbesteuerung im nachfolgenden Interview. Ihr Alois Wögerbauer
INTERVIEW Es gibt keine Doppelbesteuerung Mag. Dietmar Baumgartner ist Geschäftsführer der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft und verantwortet die Bereiche Recht, Steuern und Controlling/Risikomanagement. Er ist ist zudem Mitglied des Vorstandes der VÖIG (Vereinigung Österreichische Investment-Gesellschaften). Im Interview erläutert er die Rahmendaten der neuen Wertpapier-KESt für Investmentfonds. Mag. Dietmar Baumgartner Verantwortlicher Geschäftsführer für Recht, Steuern und Controlling / Risikomanagement Fondsjournal: Ist nun bei der Kursgewinnsteuer alles fix? Baumgartner: Derzeit können wir nur über die Rahmendaten auf Basis des aktuellen Wissenstandes sprechen. In den Parlamentsausschüssen können sich noch Änderungen ergeben. Auch liegen noch keine Durchführungsbestimmungen vor. Am 22. Dezember soll die Wertpapier-KESt dann endgültig beschlossen werden. Wir gehen aber davon aus, dass die wesentlichen Eckpunkte so bleiben. Fondsjournal: Wie ist die Besteuerung innerhalb eines Fonds geregelt? Baumgartner: Neben der normalen KESt auf Zins- und Dividendenerträge gab es auch bisher bereits innerhalb der Fonds eine Kursgewinnsteuer. 20 % der Gewinne wurden mit 25 % besteuert, was einer effektiven Steuerquote von 5 % entsprach. Betroffen war bisher aber nur die Aktienseite. Dies bleibt auch so bis 1. Juli 2011. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Investments eines Fonds erfasst und Steuersätze werden schrittweise erhöht. Ab Juli 2011 beträgt dann die effektive Steuerquote 7,5 %, ab 1.1.2012 sind es 10 %, ab dem 1.1.2013 dann 12,5 % und ab 1.1.2014 wird der Endausbau erreicht mit dem Dauersatz von effektiv 15 %. Das heißt 60 % der realisierten Kursgewinne werden mit 25 % besteuert. Fondsjournal: In manchen Medien war von einer Doppelbesteuerung zu lesen? Baumgartner: Diese Bezeichnung ist verwirrend und auch falsch. Es gibt keine doppelte Besteuerung. Es gibt eine Besteuerung auf zwei Ebenen. Einerseits die Ebene des Investmentfonds und anderseits die Ebene des Privatanlegers. Steuern, die der Fonds bereits bezahlt hat, werden dem Privatanleger aber angerechnet, wenn er den Fondsanteil verkauft. Es gibt daher definitiv keine doppelte Besteuerung. Fondsjournal: Wie schaut das in der Praxis aus? Baumgartner: Nehmen wir an, ein Anleger kauft einen thesaurierenden Aktienfonds mit 100 EUR je Anteil. Nach einem Jahr steht der der Fonds bei 110 EUR. Dabei hat der Fondsmanager 2 EUR je Anteil an Kursgewinnen realisiert, folglich sind 8 EUR je Anteil unrealisiert. Von den 2 EUR realisierten Gewinnen werden dann im Endausbau 2014 15 % an Steuer anfallen, also 0,30 EUR je Anteil. Angenommen der Anleger verkauft den Fonds nach einem Jahr, so werden ihm die versteuerten Beträge klarerweise angerechnet, indem der
INTERVIEW Die Möglichkeit des unbegrenzten Verlustvortrags ist ein Vorteil, der in der Dimension unterschätzt wird Dietmar Baumgartner Einstandspreis fiktiv erhöht wird. Zu versteuern hat er noch die 8 EUR an unrealisierten Gewinnen und die verbliebenen 40 % von den 2 EUR an realisierten Gewinnen. Also insgesamt 8,80 EUR je Anteil. Verkauft der Anleger nach zehn Jahren seinen Fonds, so werden eben die bereits versteuerten Beträge jährlich angerechnet, in dem sich der Einstandspreis jährlich fiktiv erhöht. Damit wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Fondsjournal: Werden dann Fondsmanager zu Buy-and- Hold-Anlegern? Baumgartner: Definitiv nein. Machen wir auch hier ein Beispiel. Der Fondsmanager von einem unserer Aktienfonds verkauft eine Aktie mit einem Gewinn von 10 %. Im Endausbau ab 2014 löst er damit eine Versteuerung von 15 % dieser Gewinne aus. Nach Steuern verbleiben also nur mehr 8,5 % Kursgewinn. Wenn die Aktie dann um 1,5 % fällt und unser Manager steigt wieder ein, hat er die Steuer sozusagen bereits zurückverdient. Wenn die Aktie stärker fällt, war die Entscheidung sowieso richtig. Aktives Management wird daher weiter gefragt sein, zumal auch in Zukunft die Märkte wohl kaum weniger stark schwanken werden als in der Vergangenheit. Managementansätze werden sich daher nicht grundlegend ändern. Klarerweise werden aber unsere Fondsmanager zukünftig auch die Steuersituation immer im Hinterkopf haben. Fondsjournal: Wie ist die Situation bei Verlustausgleich und Verlustvortrag? Baumgartner: Beides ist weiterhin voll möglich. Innerhalb des Fonds werden im Rahmen des jeweiligen Fondsgeschäftsjahres Gewinne und Verluste aus allen Asset- Klassen gegengerechnet. Nur der verbleibende Rest wird versteuert. Und noch wichtiger: Im Falle eines Verlustes ist der Vortrag auf die kommenden Jahre zeitlich unbegrenzt möglich. Dies ist ein enorm wichtiger Punkt. Man denke nur an die Wiener Börse in den letzten Jahren. 2008 gab es ein Minus von über 60 %, 2009 gab es ein Plus von etwa 50 %. Gäbe es die Möglichkeit des Verlustvortrages nicht, hätte in den beiden angesprochen Jahren die Gefahr bestanden, dass eine Versteuerung entsteht, obwohl ein Anleger, der in beiden Jahren investiert war keine Erträge gehabt hätte. Fondsjournal: Ist dies ein klarer Vorteil gegenüber einer Direktanlage? Baumgartner: Ja, das ist es und ich denke, dass die Dimension dieses Vorteils unterschätzt wird. Auf Ebene des Privatanlegers ist kein Verlustvortrag für die kommenden Jahre möglich. Auch der Verlustausgleich innerhalb eines Jahres ist erschwert und wird auf Basis aktuellen Informationen wohl nur über den Weg der Veranlagung beim Finanzamt gehen. Übrigens haben Fonds einen weiteren unterschätzten Vorteil. Die Kosten für Fondsmanagement, Depotgebühr oder Fondsbuchhaltung reduzieren die Steuerbasis. Faktisch setzt der Anleger also diese Kosten automatisch von der Steuer ab. In der Direktanlage ist dies nicht möglich. Fondsjournal: Macht es Sinn, Fonds noch vor dem 1. Jänner 2011 zu kaufen? Baumgartner: Bei Fondsanteilen, die die Anleger bereits besitzen oder noch heuer kaufen, gibt es auf Ebene der Anleger auch zukünftig keine Besteuerung. Es fällt lediglich die Steuer innerhalb des Fonds an wie im Beispiel beschrieben mit im Jahr 2014 dann maximal 15 % der realisierten Kursgewinne. Für Fonds, die ab dem 1.1.2011 gekauft werden, fällt neben der internen Fondsbesteuerung auch noch die beschriebene Versteuerung auf der Ebene des
INTERVIEW Fondsinhabers an. Aber jede Kaufentscheidung muss in das Veranlagungs- und Risikoprofil des Anlegers passen. Besonders sinnvoll erscheinen grundsätzlich Fondskonzepte mit hohen Bandbreiten und Reaktionsmöglichkeiten innerhalb des Fonds. Nehmen wir als Beispiel unseren 3 Banken Sachwerte-Fonds. Der Fonds investiert in Aktien, Gold, Rohstoffe, Immobilien und Inflationsschutzanleihen. Jeder Bereich kann aber auch zur Gänze liquidiert werden. Alles passiert aber innerhalb des Fonds. Realisierte Kursgewinne werden mit maximal 15 % besteuert. Gewinne und Verluste aus den verschiedenen Segmenten werden aber gegengerechnet. Läuft ein Jahr insgesamt schlecht, können die Verluste auf die kommenden Jahre steuerlich vorgetragen werden. Der Anleger kann den Fonds beruhigt liegen lassen und hat keinen Anlass zu reagieren. Fondsjournal: Wo liegen aus Ihrer Sicht die größten Kritikpunkte: Baumgartner: Der Zeitrahmen für die Umstellung der IT-Systeme erscheint nach wie vor unrealistisch. Die Regelung bringt zudem mit sich, dass Anleger jetzt generell sozusagen für alle Ewigkeit in Altbestand und Neubestand nach dem 1.1.2011 unterscheiden müssen. Dies ist nicht sonderlich praktikabel. Juristisch bedenklich ist zudem die Tatsache, dass die Gewinnrealisation eines Fondsmanagers nicht unbedingt mit der Behaltefrist des Anlegers übereinstimmt. Eine Aktie wird beispielsweise nach zwei Jahren Behaltefrist innerhalb des Fonds gewinnrealisierend und damit steuerwirksam verkauft. Mancher Anleger wird aber nicht zwei Jahre investiert sein, sondern vielleicht nur zwei Monate. Fondsjournal: Was ist Ihr persönliches Fazit zur neuen Steuerumgebung? Baumgartner: Klarerweise halten wir die Komplexheit der Besteuerung für unnötig. Warum etwas kompliziert machen, wenn es einfach auch möglich wäre? Wir werden auch im Dachverband weiterhin für mögliche Vereinfachungen eintreten. Auch werden wir als Industrie weiterhin unermüdlich auf die essentielle Wichtigkeit der Privatvorsorge hinweisen. Anderseits muss man aber auch festhalten. Auch die Märkte der kommenden Jahre werden aktives und professionelles Management verlangen. Und der Fonds ist auch weiterhin ein attraktives Vehikel, um dies umzusetzen.
ÜBERBLICK Besteuerung von Fonds - Neue Besteuerung innerhalb des Fonds Keine Änderung bis 1.7.2011 Kursgewinnbesteuerung von allen Investments - ab 1.7.2011: 7,5 % (25 % auf 30 % der realisierten Gewinne) - ab 1.1.2012: 10,0 % (25 % auf 40 % der realisierten Gewinne) - ab 1.1.2013: 12,5 % (25 % auf 50 % der realisierten Gewinne) - ab 1.1.2014: 15,0 % (25 % auf 60 % der realisierten Gewinne) Verlustausgleich innerhalb des Fonds möglich Verlustvortrag unbeschränkt für die Folgejahre möglich Besteuerung innerhalb des Fonds unabhängig vom Kaufzeitpunkt des Anlegers (kein Unterschied ob vor dem 1.1.2011 oder nachher ) - Neue Besteuerung auf Ebene des Anteilsinhabers Keine Kursgewinnbesteuerung beim Anteilsinhaber bei vor dem 1.1.2011 erworbenen Fondsanteilen; Kursgewinnsteuer auf Anteilsinhaber-Ebene nur bei nach dem 1.1.2011 erworbenen Fonds bei Verkauf mit Gewinn Versteuerung des Differenzbetrags unter Anrechnung der bereits innerhalb des Fonds stattgefundenen Besteuerung Vereinfachtes Beispiel: Annahme, Aktienfonds thesaurierend, Berechnung auf Basis Endstufe im Jahr 2014 - Anleger erwirbt Fonds mit EUR 100 je Anteil, nach einem Jahr steht der Fonds bei 110 EUR - Fondsmanager hat 2 EUR je Anteil realisierte Kursgewinne, folglich sind 8 EUR unrealisiert - 15 % (25 % von 60 %) der realisierten Kursgewinne (=0,30 EUR) fallen innerhalb des Fonds an Steuer an - Anleger verkauft Fonds nach einem Jahr - bereits versteuerte Beträge werden angerechnet (indem Einstandspreis fiktiv erhöht wird) - zu versteuern sind noch: die 8 EUR unrealisierte Erträge und die verbliebenen 40 % der realisierten Erträge (40 % von 2 EUR); also insgesamt 8,80 EUR je Anteil - Verkauft der Anleger nach 10 Jahren werden in der gleichen Form alle bis dahin bereits versteuerten Beträge angerechnet, indem der fiktive Einstandspreis jährlich erhöht wird
Herausgeber und Medieninhaber: 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. A-4020 Linz, Untere Donaulände 28, Tel. 0732/7802-7448, Fax 0732/7802-7478 DISCLAIMER: Dieses Dokument wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Zeitpunkt der Erstellung. Die verwendeten Informationen beruhen auf Quellen, die wir als zuverlässig erachten. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen sowie der herangezogenen Quellen übernommen, sodass etwaige Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die insbesondere aus der Nutzung oder Nichtnutzung bzw. aus der Nutzung allfällig fehlerhafter oder unvollständiger Informationen resultieren, ausgeschlossen sind. Diese Ausführungen können im Einzelfall ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater nicht ersetzen. Jegliche unautorisierte Verwendung dieses Dokumentes, insbesondere dessen gänzliche bzw. teilweise Reproduktion, Verarbeitung oder Weitergabe ist ohne vorherige Erlaubnis untersagt. e-mail: fondsjournal@3bg.at WISSEN WAS MEHR BRINGT www.3bg.at