Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 Bericht über die Erfüllung des Fondszwecks 2013



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Transkript:

Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 Bericht über die Erfüllung des Fondszwecks Inhalt I. Einleitung 3 II. Stand der Umsetzung 4 1. Anlauf- und Beratungsstellen der Bundesländer 4 1.1. Regionale Anlauf- und Beratungsstellen und Anzahl Betroffener 4 1.2. Anzahl der Vereinbarungen 6 1.3 Beschwerden 6 2. Lenkungsausschuss und Fondsverwaltung 7 2.1 Lenkungsausschuss 7 Seite 2.2 Fondsverwaltung (Geschäftsstelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)) 10 2.2.1 Allgemeine Anfragen 10 2.2.2 Verlauf der Anfragen im Jahre 11 2.2.3 Klage gegen den Fonds 12 2.2.4 Infotelefon (Unabhängige Stelle für sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM)) 12 2.3. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 13 2.3.1. Internet 13 2.3.2. Infomaterial 14 2.3.3. Erfahrungsaustausch zwischen den AuB-Stellen 14

[2] 3. Stand der finanziellen Umsetzung 15 3.1. Einzahlungen der Errichter und Kostenerstattung an die Länder 15 3.2. Auszahlungen nach Satzungszweck 16 3.3. Stand schlüssig erklärter Vereinbarungen 16 4. Fazit und Ausblick 17

[3] I. Einleitung Im Berichtszeitraum zeigten die betroffenen ehemaligen Heimkinder großes Interesse am Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975. Die Anzahl der Beratungen in den Anlauf- und Beratungsstellen stieg stetig an. Auch die Nachfrage nach Beratungsgesprächen nahm zu, was zu längeren Wartezeiten auf ein Erstgespräch führte. Gegen Ende des Berichtszeitraums wurden bereits Termine für Erstberatungen bis Anfang 2015 vergeben. Als Folge des großen Interesses an Fondsleistungen stieg im Berichtszeitraum auch die Anzahl der in der Geschäftsstelle eingegangenen Vereinbarungen an. Die Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsstelle und den Anlauf- und Beratungsstellen war im Berichtszeitraum konstruktiv und kollegial.

[4] II. Stand der Umsetzung 1. Anlauf- und Beratungsstellen der Bundesländer 1.1. Regionale Anlauf- und Beratungsstellen und Anzahl Betroffener In den Anlauf- und Beratungsstellen der 11 westdeutschen Bundesländer arbeiten insgesamt 113 Beraterinnen und Berater. In der Geschäftsstelle wurden im Berichtszeitraum 3.976 Betroffene neu erfasst. Ihre Aufteilung auf die Bundesländer ist in der Tabelle dargestellt, ebenso die Anzahl der Erst- und Folgeberatungen. Bundesland BE/West BW BY HB HE HH NI NW RP SH SL Gesamt in der GSt gemeldete Betroffene Erstberatung Folgeberatung Anzahl Berater/innen 207 431 145 2 462 618 1040 4 469 444 221 6 53 55 135 2 426 512 791 13 162 142 588 8 606 514 898 63 707 729 237 6 210 167 514 4 549 317 555 2 125 141 54 3 3.976 4.070 5.178 113

[5] Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 73 Beratungen abgebrochen. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Länder: Land Anzahl der abgebrochenen Beratungen Baden-Württemberg 20 Bayern 3 Berlin / West 0 Bremen 0 Hamburg 1 Hessen 0 Niedersachsen 48 Nordrhein-Westfalen 1 Rheinland-Pfalz 0 Saarland 0 Schleswig-Holstein 0 Gesamt 73 Hauptgrund für den Abbruch von Beratungen war die fehlende Zuständigkeit des Fonds Heimerziehung, etwa weil die Heimunterbringung nicht im von der Satzung festgelegten Zeitraum lag, die Heimunterbringung nicht zum Zwecke der öffentlichen Erziehung erfolgt war oder die Anlauf- und Beratungsstelle eines anderen Bundeslands zuständig war.

[6] 1.2. Anzahl der Vereinbarungen Insgesamt gingen in der Geschäftsstelle im Berichtszeitraum 7.826 Vereinbarungen ein, 5.355 Vereinbarungen wurden für schlüssig erklärt. Bundesland Summe Eingegangene Vereinbarungen Materieller Hilfebedarf Schlüssig geprüfte Vereinbarungen Rentenersatz Summe Materieller Hilfebedarf Rentenersatz BE/West 292 200 92 187 132 55 BW 916 734 182 557 451 106 BY 915 756 159 738 597 141 HB 142 121 21 103 87 16 HE 1095 932 163 835 703 132 HH 336 276 60 246 195 51 NI 1207 958 249 683 541 142 NW 1600 1188 412 1008 746 262 RP 239 201 38 132 111 21 SH 917 665 252 764 563 203 SL 167 148 19 100 92 8 Gesamt 7826 6179 1647 5355 4218 1137 1.3. Beschwerden Im Berichtszeitraum sind in der Geschäftsstelle 28 Beschwerden über die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen eingegangen. Hauptkritikpunkte bezogen auf die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstellen waren: Wartezeiten von der ersten Kontaktaufnahme bis zum ersten Beratungsgespräch bzw. bis zum Abschluss der Vereinbarung, fehlende Rückmeldungen auf die erste Kontaktaufnahme sowie Schwierigkeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit der Anlauf- und Beratungsstellen. Einige Betroffene äußerten zudem Zweifel an der Qualifikation der Beraterinnen und Berater. Weitere Kritikpunkte bezogen sich allgemein auf die Regelungen des Fonds, u.a. auf die Höhe des Maximalbetrages von 10.000 Euro für materielle Hilfebedarfe und das Erfordernis, bei Inanspruchnahme materieller Leistungen in Vorkasse treten zu müssen..vor diesem Hintergrund zeigten sich einige Betroffene mit dem Ergebnis der Beratung nicht einverstanden.

[7] 2. Lenkungsausschuss und Fondsverwaltung 2.1 Lenkungsausschuss Der Lenkungsausschuss kam im Berichtszeitraum viermal zu regulären Sitzungen zusammen, und zwar am 13. Februar, 29. Mai, 18. September und 13. November. Er fasste dabei folgende Beschlüsse: Rentenersatzleistungen: Zur Berechnung der Monate erzwungener Arbeit, für die Leistungen gewährt werden, können auch Arbeiten herangezogen werden, die stunden- bzw. tageweise geleistet wurden, sofern eine Mindestarbeitszeit von 10 Stunden wöchentlich erreicht wurde. Die Zeiten werden in diesen Fällen aufsummiert, bis die Arbeitszeit eines Monats erreicht ist. Haben Betroffene im Nachhinein für Zeiten der erzwungenen Arbeit freiwillige nach Art. 2 49a Angestelltenversicherungsneuregelungsgesetz (AnVNG) Beiträge nachgezahlt, können sie für diese Zeiten Rentenersatzleistungen erhalten, soweit für diese Zeiten vorher keine Beitragserstattung erfolgte. Materielle Hilfebedarfe: Kosten für Versicherungen oder Fonds in den Fällen können in den Fällen übernommen werden, in denen garantiert werden kann, dass diese ausschließlich dem Zweck der Absicherung im Pflegefall bzw. zur Absicherung von Pflegeserviceleistungen dienen. Beerdigungskosten von Betroffenen werden als Fondsleistungen anerkannt, wenn die/der Betroffene im Verfahren bei einer Anlauf- und Beratungsstelle war, die Übernahme der Kosten nach Auffassung der Anlauf- und Beratungsstelle der erklärte Wille der /des Betroffenen war und dies von der Anlauf- und Beratungsstelle dokumentiert ist. Allgemeines: Die OEG-Klausel wurde zunächst im Hilfeformular für Rentenersatzleistungen und kurze Zeit später auch im Hilfeformular für materiellen Bedarf gestrichen. Die Lenkungsausschüsse einigten sich auf ein Verfahren zur Sicherung der Effizienz und Effektivität des Fonds. Hierfür berichtet die Geschäftsstelle dem Lenkungsausschuss monatlich anhand verschiedener Indikatoren über den Status des Fonds.

[8] Ein Handbuch zu den gültigen Verfahrensregeln wurde verabschiedet. Die Geschäftsstelle hat es den Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung gestellt und aktualisiert es fortlaufend (s.u.). Die Lenkungsausschüsse der Fonds Heimerziehung West und Heimerziehung in der DDR gaben zu der Frage nach dem Umgang mit der Auszahlung von Fondsleistungen per Postbarschecks bzw. auf Drittkonten gemeinsam ein Rechtsgutachten in Auftrag, in dessen Ergebnis deutlich wurde, dass für die Beraterinnen und Berater in den Anlauf- und Beratungsstellen sowie für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in der Geschäftsstelle ein Strafbarkeitsrisiko besteht, wenn diese im Fall von Überschuldung, Insolvenz bzw. Zwangsvollstreckung bei der/dem Betroffenen Zahlungen per Postbarschecks bzw. auf Drittkonten veranlassen. Mit dem Beschluss wurde den Anlauf- und Beratungsstellen empfohlen, von den Betroffenen in den genannten Fällen eine ergänzende Erklärung zu ihrer Vermögenslage einzuholen sowie in diesen Fällen mit dem Insolvenzverwalter bzw. dem/den Gläubigern Kontakt aufzunehmen, um eine Freistellung der Fondsleistungen von der Insolvenzmasse bzw. dem Pfändungsvermögen zu erreichen, so dass die Auszahlung auf das Konto der/des Betroffenen erfolgen kann. Die Geschäftsstelle wurde damit beauftragt, im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung zu klären, ob eine der genannten Fallkonstellationen vorliegt. Im Nachgang zu diesem Beschluss ergab sich weiterer Klärungsbedarf, so dass der Lenkungsausschuss über das Ende des Berichtszeitraums hinaus mit dieser Thematik befasst ist. 1. Die Beraterinnen und Berater der Anlauf- und Beratungsstellen können Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen. Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen werden aus den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit der Fonds übernommen. Am 18. Juli trafen sich die Lenkungsausschüsse des Fonds Heimerziehung West und des Fonds Heimerziehung in der DDR zu einer gemeinsamen Sondersitzung/Strategiesitzung. Dabei wurde über grundlegende Fragen der weiteren Umsetzung der Fonds beraten. Themen waren u.a. die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Gremien und Organen der Fonds (Anlauf- und Beratungsstellen, Geschäftsstelle, Lenkungsausschüsse) und Möglichkeiten zur Vereinfachung und Beschleunigung der Bearbeitung von Vereinbarungen. Ein zentrales Ergebnis der Strategiesitzung war der am 23. August von den Lenkungsausschüssen gefasste Umlaufbeschluss zur Vereinfachung des Verfahrens. Seither können materielle Hilfebedarfe in Rahmenvereinbarungen über Kategorien abgeschlossen werden, ferner wurde das vereinfachte Nachweisverfahren erweitert und beschlossen, die gültigen Verfahrensregeln in einem Handbuch 1 Aktuell (Stand Ende März 2014) wird insbesondere vertieft juristisch geklärt, inwieweit Fondsleistungen generell der Pfändbarkeit unterliegen.

[9] zusammenzufassen, das sowohl der Geschäftsstelle als auch den Anlauf- und Beratungsstellen als Arbeitsmaterial zur Verfügung steht und fortlaufend aktualisiert wird (s.o.) Der Lenkungsausschuss stimmte vier Anträgen zur Förderung von Maßnahmen zur überindividuellen Aufarbeitung zu. Dabei handelt es sich im Einzelnen um: 1. die Produktion des Theaterstücks Heim-Weh : Hierbei erfolgt nur eine Teilfinanzierung durch den Fonds, diese bezieht sich auf das Schreiben des Theaterstücks durch die Antragstellerin mit Unterstützung eines erfahrenden Theaterregisseurs sowie die Veröffentlichung desselben als E-Book. Für die Umsetzung und öffentliche Aufführung des Stückes konnte die Betroffene weitere Finanzierungsquellen aquirieren. 2. ein Malprojekt zur Verarbeitung von bedrückenden Heimerfahrungen: Die Ergebnisse des Projektes werden im Anschluss im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert. Die Ausstellungseröffnung findet am 28.04.2014 in Berlin zusammen mit der Eröffnung der Zweigstelle Pankow der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder Berlin statt. 3. das Dokumentarfilmprojekt Heim-Karrieren : Die Dokumentation zeichnet Erfahrungen einzelner Betroffener auf, wobei es einerseits um die Reflexion der Vergangenheit geht und andererseits verdeutlicht werden soll, welchen Einfluss die frühen Erfahrungen auf das Leben der Betroffenen als Erwachsene hatten. Zudem wird ein kurzer Blick darauf geworfen, wie sich die Heimerziehung im Laufe der Zeit verändert hat. Der Film wird auf diversen Portalen veröffentlicht sowie für Tagungen, Fortbildungen u.a. zur Verfügung gestellt. 4. Das Dokumentarfilmprojekt Heimkinder : Hierfür werden vollständige Lebenserzählungen von ehemaligen Heimkindern aufgezeichnet. Anhand dieser Erzählungen sollen Aspekte wie Entmündigungen der Mütter, Einschränkung der Bürgerrechte, Formen der Disziplinierung und Bestrafung, der Zwang zur Arbeit behandelt werden. Die Veröffentlichung des Films erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung im Kasseler Offenen Kanal, eine Ausstrahlung im Hessischen Rundfunk wird angestrebt.

[10] 2.2. Fondsverwaltung (Geschäftsstelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)) 2.2.1. Allgemeine Anfragen Über das auf der Internetseite des Fonds eingestellte Kontaktformular sind im Berichtszeitraum insgesamt 487 Anfragen eingegangen, davon 246 von Frauen und 241 von Männern. Sie wurden zur Kontaktaufnahme an die regional zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen weitergeleitet. Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez Frauen/ Frauen/ Frauen/ Frauen/ Frauen/ Frauen/ Frauen/ Frauen/ Frauen/ Frauen/ Frauen/ Frauen/ Männer Männer Männer Männer Männer Männer Männer Männer Männer Männer Männer Männer BW BY BE HB HH HE NI NW RP SL 1/- 3/1 3/3 3/1 2/- 4/- 3/- 1/2 3/3 1/1 1/3 -/- -/- 1/1 5/5 2/1 3/3 2/3 6/7 2/2 -/9 6/4 5/5 2/3 3/6 1/2 5/7 -/- 4/2 1/1 1/- 2/- -/3 -/- 1/4 -/- -/- -/- -/- -/- -/2 -/- -/1 1/- -/- 1/- 1/2 -/- -/- -/1 -/- -/1 1/- -/- -/- -/2 1/1 1/1 1/1 -/- -/- 1/- 2/1 -/1 -/3 -/3 4/2 1/3 2/1 4/1 3/2 1/4 5/- 3/2 5/5 3/- 1/1 -/3 6/6 -/5 3/4 5/- 4/6 4/1 3/1 4/1 5/7 -/2 1/5 1/4 11/8 4/3 4/5 4/8 7/10 3/- -/- 1/- 1/- -/- 1/- 2/- 2/- -/1 2/3 2/2 4/3 -/- -/- -/1 -/- 1/- 1/1 -/- -/- -/- -/- -/- 3/1 2/- SH 3/- 1/1 3/- 1/1 1/1 2/2 7/3 3/3 4/4 6/4 6/7 -/1 Gesa mt 15/7 15/10 29/28 10/7 15/18 12/16 40/27 14/21 19/33 30/21 36/44 12/9

[11] 2.2.2. Verlauf der Anfragen im Jahre 90 80 80 70 60 50 57 66 52 51 40 30 20 22 25 17 33 28 35 21 10 0 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember In der Geschäftsstelle gingen im Berichtszeitraum daneben zahlreiche telefonische Anfragen von Betroffenen ein. Inhaltlich ging es in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle um den Bearbeitungsstand sowie die Wartezeit bis zum Erhalt einer Schlüssigkeitserklärung. Diese Telefonate sind oftmals sehr zeitintensiv und gehen zu Lasten der Arbeitszeit, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle für die Bearbeitung von Vereinbarungen und Rechnungen zur Verfügung steht; somit erhöht sich die Wartezeit weiter und das Problem, das viele Betroffene am Telefon beklagen, potenziert sich. Daher hat die Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss Maßnahmen ergriffen, um das Aufkommen der extern eingehenden Telefonate in der Geschäftsstelle zu reduzieren. Im Dezember wurden Sprechzeiten eingerichtet. Die Geschäftsstelle ist seitdem von montags bis freitags zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr telefonisch erreichbar.

[12] 2.2.3. Klage gegen den Fonds Im Berichtszeitraum ging beim Amtsgericht Köln ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ein, zu dem die Geschäftsstelle eine Stellungnahme zu fertigen hatte. In der Sache ging es um einen Betroffenen, der nicht in einem Erziehungsheim untergebracht war, sondern in einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde aufgrund der Stellungnahme der Geschäftsstelle mit Beschluss vom 10.12. als unzulässig abgelehnt. Die beabsichtigte Klage gegen den Fonds Heimerziehung West war mangels Parteifähigkeit des Fonds nicht möglich. Der Beschluss enthielt zudem einen richterlichen Hinweis darauf, dass ein Rechtsanspruch des Klägers auf die begehrten Leistungen nach 2 Abs. 4 der Fondssatzung ohnehin nicht bestehen dürfte. 2.2.4. Infotelefon (Unabhängige Stelle für sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM)) Im Berichtszeitraum gab es 1.748 Anrufe über das kostenlose Infotelefon. Anrufzahlen Infotelefon (UBSKM) 200 180 160 140 120 127 175 168 157 190 141 114 178 146 156 115 100 80 81 60 40 20 0 Jan 13 Feb 13 Mrz 13 Apr 13 Mai 13 Jun 13 Jul 13 Aug 13 Sep 13 Okt 13 Nov 13 Dez 13

[13] 2.3. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 2.3.1. Internet Auf www.fonds-heimerziehung.de werden alle wichtigen Informationen über die Fonds Heimerziehung West und Heimerziehung in der DDR bereitgestellt. Neben allgemeinen Informationen zur Entstehung der Fonds und zu den Anlauf- und Beratungsstellen sind hier Berichte, Dokumente, Expertisen und Pressemitteilungen zu den Fonds zu finden. Die Rubrik Berichte, Pressemitteilungen und Dokumente wurde um den Punkt Landesbezogene Studien und Informationen ergänzt. Über Beschlüsse der Lenkungsausschüsse zur Umsetzung der Fonds wird unter Aktuelle Meldungen berichtet. Im Berichtszeitraum sind 8 Aktuelle Meldungen erschienen. Um der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gerecht zu werden, wurde der Internetauftritt überarbeitet. Die Darstellung und Inhalte der Internetseite wurden angepasst und Gebärdenvideos sowie Informationen in Leichter Sprache wurden eingearbeitet. Im Berichtszeitraum wurde die Internetseite www.fonds-heimerziehung.de 181.343 Mal abgerufen. Seitenaufrufe 25.000 20.000 15.000 10.000 11.000 11.000 21.782 15.902 14.074 12.344 12.346 12.988 17.821 16.740 18.672 16.674 5.000 0 Jan * Feb * Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

[14] 2.3.2 Infomaterial Von den Anlauf- und Beratungsstellen wurden im Berichtszeitraum 3.590 Flyer, 65 Poster und 22 Expertisen/Berichte nachbestellt. 2.3.3 Erfahrungsaustausch zwischen den Anlauf- und Beratungsstellen Im Jahr fanden drei Informations- und Austauschtreffen der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen statt: am 18. Januar in Potsdam, am 18. März in der Vertretung des Landes Schleswig Holstein in Berlin, am 20. Juni in Berlin und am 2. Oktober in Mainz. Auf den Treffen wurden allgemeine Verfahrensfragen thematisiert und Einzelfälle behandelt. Es hat sich dabei erneut bestätigt, dass ein direkter Austausch zwischen den Beraterinnen und Beratern untereinander und mit der Geschäftsstelle erheblich zu einer guten Zusammenarbeit und zur Sicherung eines einheitlichen Verfahrens bei der Umsetzung des Fonds beiträgt.

[15] 3. Stand der finanziellen Umsetzung 3.1 Einzahlungen der Errichter und Kostenerstattung an die Länder Einzahlungen Kostenerstattung Länder Zusätzlich möglicher Erstattungsbetrag für 2012 Abgerufener Betrag insgesamt Bund 10.000.000,00 Evang. Kirche 6.000.000,00 Kath. Kirche 6.000.000,00 Baden-Württemberg 1.847.894,40 554.368,32 30.798,24 331.608,75 Bayern 2.166.530,40 649.959,12 36.108,84 327.841,75 Berlin ( West ) 335.410,80 100.623,24 5.590,18 5.590,18 Bremen 155.722,80 46.716,84 2.595,38 46.716,84 Hamburg 379.922,40 113.976,72 6.332,04 113.976,00 Hessen 1.102.948,80 330.884,64 18.382,48 349.267,12 Niedersachsen 1.352.385,60 405.715,68 22.539,76 428.255,44 Nordrhein-Westfalen 3.262.971,60 978.891,48 54.382,86 608.789,76 Rheinland-Pfalz 693.091,20 207.927,36 11.551,52 219.478,88 Saarland 205.362,00 61.608,60 3.422,70 65.031,30 Schleswig-Holstein 497.760,00 149.328,00 8.296,00 157.624,00 Gesamt 34.000.000,00 3.600.000,00 200.000,00 2.654.180,02 - ausgezahlter Betrag 2.654.180,02 Rückstellung Rückzahlung Länder 1.145.819,98

[16] 3.2 Auszahlungen nach Satzungszweck Im Berichtszeitraum wurde an Betroffene ein Betrag in Höhe von 26.842.461,80 ausgezahlt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf: Rentenersatzleistungen Materielle Hilfebedarfe Gesamt 10.535.467,00 16.306.994,86 26.842.461,80 Seit Fondsstart bis zum 31.12. wurden 44.832.611,53 an Betroffene ausgezahlt. 3.3 Stand schlüssig erklärter Vereinbarungen Im Berichtszeitraum wurden Vereinbarungen im Wert von insgesamt 27.779.599,31 für schlüssig erklärt, damit wurden Fondsmittel in dieser Höhe verbindlich festgelegt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf: Rentenersatzleistungen Materielle Hilfebedarfe Gesamt 9.058.200,00 18.721.399,31 27.779.599,31 Zusammen mit dem Betrag, der im Jahr 2012 verbindlich festgelegt wurde, ergibt sich eine Gesamtsumme an Verbindlichkeiten nach Satzungszweck in Höhe von 50.209.272,60. Hiervon wurde ein Betrag in Höhe von 44.832.611,47 an die Betroffenen ausbezahlt. Demnach bestanden zum 31.12. in der Geschäftsstelle offene Verbindlichkeiten aus schlüssig erklärten, noch nicht ausgezahlten Vereinbarungen über einen Betrag in Höhe von 5.376.661,13.

[17] 4. Fazit und Ausblick Im Berichtszeitraum ist die Inanspruchnahme des Fonds durch die Betroffenen kontinuierlich angestiegen. Das zeigt, dass mit seiner Errichtung ein gutes Instrument geschaffen wurde, um das Leid der Betroffenen anzuerkennen und dessen Folgen abzumildern. Auch wenn viele Betroffene den Prozess für den Erhalt von Fondsleistungen für zu bürokratisch und zeitintensiv halten, ist die Resonanz bei den Betroffenen auf den Fonds insgesamt positiv. An der Anzahl der in den Anlauf- und Beratungsstellen zur Beratung angemeldeten Betroffenen ist abzulesen, dass sich der Anstieg fortsetzen wird. Inwieweit sich hierbei durch das bevorstehende Ende der Meldefrist (31.12.2014) sprunghafte Entwicklungen ergeben, bleibt abzuwarten. Infolge der angestiegenen Fallzahlen verzeichnet die Geschäftsstelle schon jetzt erhebliche Bearbeitungsrückstände. Die Zeit vom Eingang einer Vereinbarung in der Geschäftsstelle bis zur Schlüssigkeitserklärung lag zum 31.12. bei ca. 4 Monaten. Die Liquidität des Fonds war zum Ende des Berichtszeitraums nicht zuletzt aufgrund dieser Bearbeitungsrückstände noch gesichert. Die Geschäftsstelle bemüht sich u.a. durch den Einsatz zusätzlichen Personals aus anderen Bereichen des BAFzA die Rückstände abzubauen. In dem Maße, in dem dies gelingt, schrumpft jedoch die Liquiditätsreserve des Fonds. Anhand der vorliegenden Anmeldezahlen ist ersichtlich, dass die in der Verwaltungsvereinbarung festgelegten Einzahlungstranchen für 2014 und 2015 vorgezogen werden müssen, um die Liquidität des Fonds zu sichern und Vereinbarungen weiterhin verbindlich schlüssig erklären zu können. Darüber hinaus ist bereits absehbar, dass das Fondsvermögen in Höhe von 120 Mio. insgesamt nicht ausreichen wird, um alle registrierten Betroffenen in den Genuss von Fondsleistungen kommen zu lassen. Aktuell finden bezüglich des Vorziehens der Einzahlungstranchen und einer möglichen Aufstockung des Fonds Verhandlungen zwischen den Errichtern statt.