Partnerschaftsvertrag für Vertrieb- und Service-Leistungen. K&K Internet GmbH Öschlestrasse 77 78315 Radolfzell Deutschland



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Transkript:

Partnerschaftsvertrag für Vertrieb- und Service-Leistungen zwischen den Firmen nachstehend genannt und K&K Internet GmbH Öschlestrasse 77 78315 Radolfzell Deutschland nachstehend K&K genannt. Inhalt: 1 Zweck des Vertrages... 1 2 Leistungen der K&K Internet GmbH... 2 3 Leistungen der Firma... 2 4 Vertriebsgebiet... 3 5 Kundenschutz... 3 6 Provisionen und Finanzierung... 3 7 Vertragsdauer... 5 8 Kündigung... 5 1 Zweck des Vertrages Die Firmen und K&K schließen nachstehenden Partnerschaftsvertrag zum Zweck des Vertriebes des von K&K entwickelten Content Management Systems add.min. Stand 04.02.2014 Seite 1/5

2 Leistungen der K&K Internet GmbH Die Firma K&K stellt das von ihr entwickelte Content Management System add.min sowie alle weiteren Module und Komponenten für den Einsatz und den Vertrieb im Vertriebsgebiet der Fa. zur Verfügung. Die Leistungen von K&K bestehen im Einzelnen aus: Lieferung des Systems add.min in der jeweils aktuellen Version mit allen verfügbaren Standardoptionen an. Lieferung der Dokumentation für das Basissystem add.min Schulung der Mitarbeiter der Fa. im Rahmen von Kundenaufträgen Weiterentwicklung des Systems add.min Unterstützung bei technischen Support-Anfragen, die aufgrund von System- /Programmierfehlern erfolgen (3rd-Level-Support) Unterstützung bei der Präsentation des Systems und der Erarbeitung von E-Commerce- Lösungen auf Basis von add.min für Kunden der Fa. Hosting der von durchgeführten add.min-projekte als ASP-Lösung (add.min Web Edition und add.min Basic Edition) 3 Leistungen der Firma Die Firma erhält die Vertriebsrechte für das System add.min. Entsprechende Marketingund Vertriebsaktivitäten (Werbung, Akquisitionsgespräche, Präsentationen und Teilnahme an Messen) erfolgen eigenverantwortlich durch die Firma. Die Leistungen von bestehen im Einzelnen aus: Durchführung von Marketing-Aktivitäten im eigenen Vertriebsgebiet Führen von Kundengesprächen Durchführung von Beratungsleistungen Vertragsverhandlungen Angebotserstellung Erstellung von Designs Programmierung von Templates und Vorlagen für die Umsetzung von Kundendesigns Durchführung von Schulungen Abwicklung des Anwender-Supports für die eigenen Kunden (1st- und 2nd-Level- Support) Stand 04.02.2014 Seite 2/5

4 Vertriebsgebiet Das Vertriebsgebiet ist auf begrenzt. Die Firma erhält das Recht in diesem Gebiet das System add.min zu vertreiben und als Vertriebspartner der K&K Internet GmbH aufzutreten. Die Firma K&K behält sich das Recht vor, mit weiteren Vertriebspartnern in diesen Ländern entsprechende Vertriebs- und Partnerschaftsverträge abzuschließen. In Absprache mit K&K können durch auch Vertriebstätigkeiten außerhalb dieser Region durchgeführt werden, sofern dadurch bestehende Partnerschaftsverträge mit anderen Vertriebspartnern nicht verletzt werden. Für den Raum erhält die Fa. alleinigen Gebietsschutz. 5 Kundenschutz Für alle selbst akquirierten Kunden erhält einen Kundenschutz. Von diesem Schutz jedoch sind Aufträge, die aus bestehenden eigenen Kundenbeziehungen von K&K entstehen, ausgenommen Folgeaufträge, die die Fa. eigenverantwortlich bei bestehenden Kunden akquiriert, werden dem Umsatz der Fa. gem. den unter 6 genannten Provisionen zugerechnet. Support- und Beratungsleistungen, die durch für bestehende Kunden erbracht werden, können eigenverantwortlich durch abgerechnet werden. Der in 5 beschriebene Kundenschutz, bzw. die beschriebene Ausnahme hiervon, bezieht sich ausschließlich auf den Vertrieb, bzw. die Vertriebsrechte für add.min Produkte. 6 Provisionen und Finanzierung Für erfolgreiche Vertragsabschlüsse, die durch die Firma herbeigeführt werden, gelten die folgenden Provisionsregelungen für die Erreichung der genannten Umsätze auf Basis von add.min-lizenzen für das Basissystem und Zusatzmodule wie in der jeweils aktuellen Preisliste ausgezeichnet: 6.1 add.min Lizenzen Unter die anrechenbaren Lizenzen fallen die Basislizenzen für das System, evtl. optionale Module und User-Lizenzen für add.min. Stand 04.02.2014 Seite 3/5

Nr. Umsatz mit add.min-lizenzen Provision 1 Jahresumsatz bis 50.000,00 25% 2 Jahresumsatz bis 100.000,00 35% 3 Jahresumsatz > 100.000,00 40% 4 Jahresumsatz > 150.000,00 50% Für erfolgreiche Vertragsabschlüsse die allein durch die Vermittlung von Kundenkontakten durch entstehen, aber durch K&K direkt akquiriert und eigenverantwortlich durchgeführt werden, gilt die folgende Provisionsregelung: 6 Vermittlungsprovision auf Basis der Enterprise Edition und der Stsandard Edition 5% vom Auftragswert K&K bietet eine kleine add.min ASP-Lösung unter dem Namen Standard Edition an Diese Version wird als ASP-Lösung vorrangig für kleinere und mittlere Kunden angeboten. 7 Alle Projekte auf Basis der Standard Edition 10% der monatlichen Gebühren Basis für die Provisionsberechnung ist die jeweils gültige Preisliste, bzw. die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden ggf. vereinbarten Systempreise. Das Recht zur Änderungen von Preisen für add.min und Zusatzmodule behält sich K&K vor. Änderungen an den Lizenz- und Modulpreisen durch sind nur in Absprache mit K&K möglich. Stand 04.02.2014 Seite 4/5

6.2 Support Verträge Optional können für add.min Support- und Service-Verträge angeboten werden zu entweder 12% oder 18% des Systempreises. Für alle Support-Verträge zu add.min-systemen erhält jährlich eine Provision von 30% des Support-Vertrages, sofern die Firma auch den 1st- Level-Support für diese Verträge übernimmt. Die Abrechnung der Provisionen erfolgt jeweils einen Monat nach Quartalsende eines Kalenderjahres gemäß dem erfolgten Umsatz der Projekte. 6.3 Von der Provision ausgeschlossene Leistungen Leistungen von K&K für individuelle Anpassungen, Softwareentwicklung, Customizing (Template-Anlage), add.min-schulungen sowie Hosting-Gebühren (außer Basic Edition) sind von einer Provision ausgeschlossen. 7 Vertragsdauer Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und endet jeweils zum 31.12. eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern keine der Parteien mindestes 2 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. 8 Kündigung Eine reguläre Kündigung dieser Vereinbarung muss mindestes 2 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen. Bei Nichteinhaltung eines der oben genannten Vertragspunkte durch eine der beiden Parteien besteht für die jeweils andere Partei das Recht zur fristlosen Kündigung. Für die Firma / Für die K&K Internet GmbH Radolfzell, den Stand 04.02.2014 Seite 5/5