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2013-08-16 - esb-abmahnung_bau_internet-sw.pdf 2 von 11 elslb Rechtsanwälte Seite 2 geltend. Der Rechtsstreit befindet sich derzeit in der zweiten Instanz beim OLG Dresden, Aktenzeichen: 9 U 1439/11. Seit dem Jahre 2010 berichten Sie über den Bauprozess. Zunächst fand die Berichterstattung unter der Domain www.firafira.de statt. Gegen die Nutzung der Domain www.firafira.de erlangte die ebenfalls zur FIRA Unternehmensgruppe gehörende FIRA Fassaden Spezialtechnik GmbH mit Beschluss des Landgerichts Dresden 11.02.2011, Az.: 3 0255/11, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine stattgebende einstweilige Verfügung auf Unterlassung. Sie haben danach sämtlichen Inhalt der Bauberichterstattung auf der Domain www.firafira.de über die Domain www.baupfusch.info veröffentlicht. Dort behaupten Sie "Baupfusch", Mängel und Schlechtleistung. 2. Bei Eingabe der Firmierung unserer Mandantin oder des abgekürzten Zeichens "FIRA" als Suchbegriff bei der Suchmaschine google.de wird neben den Einträgen unserer Mandantin aufihre Website mit der Headline "Baupfusch der FIRA in Dresden" verwiesen, wie nachfolgend im Screenshot dargestellt. ~, FIAA ",. 'Ci "","",0"''1'''',""'''---_'" - '_'0,""' rr." {:...".,.j~,'= tk_,~" B""Oe«M"'~ ""'ci> """'''''~,'M'' 3. Auch bei Eingabe von "Baupfusch" als Suchbegriff wird dieser automatisch durch die Firmierung unserer Mandantin bzw. das Zeichen "FIRA" ergänzt und auf Ihre Website unter www.baupfusch.info verwiesen.

2013-08-16 - esb-abmahnung_bau_internet-sw.pdf 3 von 11 elslb Rechtsanwälte Seite 3 We'G"wq"~"j'M '-'oj~",~h'm~ ü~e" baupfu$ch tv 9aupl\.lsch baupfusah baupfusch flra baupfueoh stiftung warentest baupfumh familien In not baupf... ""h hilfe baupfusch was tun baupftlsch forum bau pfusch erkennen rekjam!e~n "anleren baupfuscr, ru 4. Ferner verwenden Sie die Aussage "Baupfusch der FIRA in Dresden" als "Title-Tag" und die Zeichen "FIRA", "FIRA GmbH", "FIRA Dresden" und "FIRA Bauunternehmen" als Metatags im Quellcode der Website, insbesondere sind sie unter der Metatag-Rubrik "Keywords" hinterlegt. Dies zusammen mit den Aussagen "Baupfusch" und "Baupfusch Einfamilienhaus" und "Baupfusch Bauherr". 5. Auf der Startseite führen Sie zum Rechtsstreit aus. Unter Aktuelles werden dann einzelne Geschehnisse chronologisch nach Datum aufgelistet. Mit Datum 08.06.2012 wird als Headline auf den Beschluss des Oberlandesgerichtes Dresden verwiesen. Es erfolgt mit "Auszug lesen" ein weiterführender Link zu einer Pdf-Datei. Dort wird dann mit der Farbe Rot unterlegt unter anderem folgendes ausgeführt: "3. Die von der FlRA vorgeschlagenen 12 Zeugen werden geladen» Hier braucht man nicht lange raten, was das Ergebnis war. Nach Abschluss des Verfahrens werden einige falschen Behauptungen der FlRA und den Zeugen veröffentlicht" Unserer Mandantin wird damit vom Ihnen Prozessbetrug und Zeugenbeeinflussung unterstellt. Dies ist nicht hinnehmbar. 6. Ebenfalls auf Ihrer Website wird unter der Rubrik "Rückblick" und dem Klick auf "2001" folgendes ausgeführt: "2001: Das Haus wurde relativ schnell hochgezogen und der Pfusch blieb erst mal unsichtbar. Mit der Abnahme wurden mehrere sichtbare Mängel -weit über 50- und Restleistungen protokolliert. "

2013-08-16 - esb-abmahnung_bau_internet-sw.pdf 4 von 11 elslb Rechtsanwälte' Seite 4 Die Anzahl der behaupteten Mängel ist unzutreffend. Zu der Abnahme wurde ein Abnahmeprotokoll angefertigt. Im Abnahmeprotokoll wurden nicht mehr als 20 statt der behaupten 50 Mängel protokolliert. Unter Mangel "M 19" wurden zweimal verschiedene Mängel im Protokoll aufgeführt. Zu Ihren Gunsten wurden deshalb 20 gezählt. Jedenfalls wurden keine 50 Mängel protokolliert. 7. Klickt man rechts auf den Button "Außenelektrik" gelangt man zu einer Unterseite, auf der zum Soll- und Istzustand des Bauvorhabens ausgeführt wird. Unter "Ist" behaupten Sie folgendes: "Erd-Verkabelung wurde in Gänze vergessen. " Die Behauptung ist falsch. Die Erdverkabelung wurde verlegt. Ir. Aufgrund des vorstehenden Sachverhalts hat unsere Mandantschaft gegen Sie Anspruche auf Unterlassung, Schaden - bzw. Aufwendungsersatz. I. Der Unterlassungsanspruch folgt aus 824, 1004 analog BGB im Hinblick auf die unwahren Behauptungen und unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach 823, 1004 analog BGB in Bezug auf die Schmähung "Pfusch und Baupfusch der FIRA in Dresden" a) Gemäß 824 BGB hat, wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss. Dem Verletzten stehen auch Unterlassungs- und Beseitigungsanspruche zu (vgl. insoweit Sprau in Palandt, BGB, 824 Rn. 11). Bei den von Ihnen gemachten Aussagen handelt es sich um Tatsachenbehauptungen und nicht um subjektive Meinungsäußerungen. Alle hier kritisierten Aussagen sind einem Beweis zugänglich.

2013-08-16 - esb-abmahnung_bau_internet-sw.pdf 5 von 11 elslb Rechtsanwälte' Seite 5 Zur Erfüllung des Tatbestandes des 824 BGB reicht bereits der bloße Vorwurf der Lüge, Manipulation oder Vertuschung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 03.02.2009, Az.: VI ZR 36/07 in NJW 2009, S. 1872 = ZIP 2009, 765 = MIR 2009, Dok. 121; Landgericht München I, Entscheidung vom 14.01.2012, Az.: 36 S 4219/09 in NJW RR 2010, S. 1572). Vorliegend wurde unserer Mandantin durch Sie öffentlich auf der Website Prozessbetrug und Zeugenbeeinflussung unterstellt. Aber auch für die übrigen Aussagen besteht ein Unterlassungsanspruch. Unwahrheit liegt vor, wenn der Aussagegehalt der Äußerung mit dem objektiven Sachverhalt nicht übereinstimmt. Die hier gegenständlichen Aussagen auf ihrer Website sind unzutreffend. b) Die Wiederholungsgefahr kann nach der allgemeinen Meinung in Literatur und Rechtsprechung nur durch eine mit einem ausreichenden Vertragsstrafeversprechen versehene hinreichend weit gefasste Unterlassungserklärung ausgeschlossen werden. Darin liegt hinsichtlich des Unterlassungsbegehrens zugleich die einzige Möglichkeit, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Wir haben der Abmahnung daher einen Entwurf für einen Unterlassungsvertrag beigefügt, bei dessen Unterzeichnung und Rücksendung sowie Zugangs bei uns die Wiederholungsgefahr und damit eine gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs in jedem Fall ausgeschlossen ist. Ihnen steht es jedoch frei, den Text durch eine abweichende, die Wiederholungsgefahr ebenfalls ausschließende Formulierung zu ersetzen. Sollte die von Ihnen gewählte Formulierung jedoch den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an eine Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht genügen, z.b. weil sie zu eng gefasst ist oder eine zu geringe Vertragsstrafe vorsieht, werden wir unserer Mandantschaft dennoch zur gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche raten. 2. Unserer Mandantin steht Ihnen gegenüber gemäß 823 Abs. 1, 826 BGB ferner ein Schadensersatzanspruch zu, da Sie die Rechtsverletzung verschuldet haben. Die konkrete Bezifferung der Schadenshöhe erfolgt mit gesonderten Schreiben. Der Anspruch soll hier zunächst nur dem Grunde nach geltend gemacht werden. 3. Schließlich steht unserer Mandantin ein Zahlungsanspruch gegen Sie in Höhe der ihr durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten zu. Dieser setzt sich wie folgt zusammen.

2013-08-16 - esb-abmahnung_bau_internet-sw.pdf 6 von 11 elslb Rechtsanwälte' Seite 6 Gebühr Gegenstandswert RVG Höhe Betrag Geschäftsgebühr Auslagenpauschale 10.000 VV 2300 VV 7002 1.3 631,80 20,00 Zu zablender Betrag 651,80 Die Zahlung ist durch Überweisung auf unser Geschäftskonto zu leisten. Für die Erfiillung der vorgenannten Ansprüche setzen wir TImen eine Frist bis zum 02.09.2013, 16:00 Uhr. Die Frist ist hinsichtlich des Eingangs der Unterlassungsyefj'}flichtungserklärung auch dann / \ gewahrt, wenn diese fristgemäß vorab per Telefax oder als E-Mai mit einem PDF-Anhang eingeht, soweit der Eingang der schriftlichen Erklärung alsbald dan ch erfolgt. Mit freundlichen Grüßen elslb Rechtsanwälte Dresden Heike Nikolov Rechtsanwältin In Vertretung / /') / / / /7 j (/, f L'.. /.)j~ //. 17 Sandro Hänsel / I RechtsanwaLt( / / ftrra...wioh," R«h-.f" Anlage

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2013-08-16 - esb-abmahnung_bau_internet-sw.pdf 8 von 11 elslb Rechtsanwälte' Seite 8 "Mit der Abnahme wurden mehrere sichtbare Mängel -weit über 50- und Restleistungen protokolliert. " und/oder "Erd- Verkabelung wurde in Gänze vergessen. " zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, insbesondere im Website-Quelltext als Metatag, wie geschehen auf der Website unter www.baupfusch.info und nachfolgend wiedergegeben: BAUEN Diese Inteilletseite wird laufend aktualisiert und dokumentiert cii", Machenschaften des Geschäftsführers Herrn... <"", der FIRA Bau GmbH (gfeichzeitig Gesch,3ftsfühter,md Gese!lschafter mehrerer Unternehmen der FlRA Firmengrupoe) sowie des Bauleiters Herrn,,,. gegenliber eines Bauherr$rl. Die Berichte sind eine der Wahrheit entspreche"de Beanstandungen an den Leistungen der FIRA Bau GmbH_ Dokumentieren GbeF den Bau und daraus entstandenen Pfusch aln Hausbau eines Einfamiiienhauses_ Die FIRA Sau GmbH hält es nicht fu~ erforderlich Restleistungen am Haus abzuarbeiten sowie ihren S<H.lQfwsch abzusteiierl Sie zieht es vor ihr Resthonorar auf dem gerichtlichen Weg ejnwk!.agen_ Mängei weiche durch gerk:htiich bestelite Sachve,sh:indlge festgestellt worden sind abzcjstreiten bzw_ dilii1 Vlii1rantwortung al:n:ulehnen. Wi, sind bemght sachlich und fair über den Vo.-f<111 und den Veriauf Olii1f beim Landgericht sowie Oberiandgencht Dresden <:lnh<i0gigen Verfahren w bi:richten., erstär.d!k:herwelse könnlii1n wir ailerdings öis "Mensch und Opfe," auch hier nur aus betroffener Sicht berichten. Namen der Verantwortlichen SOlNie Veriinkung zur FrFi;". Bau GmbH wurden vorerst aus Kuianz entfemt Da beide Parteien den Teilvergleich nicht angenommen haben ergeht u. schluss: 1. Neue Beweisaufnahme zu Mangel Nr. 1 Risse und deten Ursachen (fehlender KlebemMel im Mauerwerk) 2. Statik des Daches ist nicht gewährleistet. Werbung des Projektes unter\vww.fragdeifleo-outachter. defherrbruckj!~m!» Der vom Landgericht bestellte Sachverständige hat zwar obige Mängel bereits festgestellt und dokumentiert. Aber die Mängelbeseitigungskosten des fehlenden Klebemörtel nicht beziffert Die FIRA legte zur Statik des Daches vom damaligen zuständigen Statiker ein Schreiben vor. welches beinhauet, dass alles in Ordnung sei und keine statischen Probleme sich ergeben. Dies steht den Feststellungen des vom Gericht bestellten Sachverständigen entge~ gen, so dass weiterer Beweis erhoben wurde 3, Die von der FIRA vorgeschlagenen 12 Zeugen werden geladen» Hier braucht man nicht lange raten, was das Ergebnis war. Nach Abschluss des Verfahrens werden einige falschen Behauptungen der FIRA und den Zeugen veröffentlicht 4. Dr. Herrbruck wird beauftragt zu Vorbehalten der FIRA Stellung zu nehmen,» Weitere Informationen folgen hierzu 5. Es soll Beweis erhoben werden, ob die Altmangel von der F!RA beseitigt worden sind

2013-08-16 - esb-abmahnung_bau_internet-sw.pdf 9 von 11 ;., elslb Rechtsanwälte Seite 9 Rückblick Jahr ;ZO!}1 his 2"'-0-1: 2001, D~' f'<,,'o, w'-ni" "d":,,, "",,~,'i' ~"""\l~tc\i"'\"~ j (f",?h""~!>\ d;,",s' "'~, "fo':<,~tb~'_ p,'. j~, i'l>,,~hm", wmj"~ m~\"'8'" "'""" -"~~(i~!,'_'e!'_ "t'~f 5C-,~"'~ K~S"w"t'" ip''' p"."_"~d;'~'t D",-.TiN S "l""\i\,,~~:~n,j",;~, zu( f.~,- i)w!~l\'''''',,",j ~~t A~,~,~"'~.. "",,~NQF" ~,,"-_ U'"t"'~ ";lh~".v!~""9'" ("$[,;.', '~H"",""~ "''''~~"c~k- "c ; '''''''~~'~_ '\h;' '~''',n'l "!"""" ;(~,I>';"~_1~C_ "'<."-,0,,,-,."hy_'c.t~" '" ~(-, F,-b".,,<?'c ",hh:~","-,u, We.~ "pd ;'!""N"~ ß",,'n~"p' ~n, il"i,~,,,i,,w~,~,'_ '_li" ~!.,,,,_,,,h ht"qt""2~ j":"'''5'~'' i""kt'~~,~ -t~_~,,'eh', '" """s'"r.c;",,, p.'t,~ '" dm W~~"'er_. &n ;'!;,.,,,,, ""w~~ "~"'~Mi9'",0 ~"t SOß"_ht~;,e,ch"',e'-t d;~ 'f<~nd "~'C, Cl".je~ i;,e58' 'I" H~,;~ ""9",n t"';"'9',e M!'!.,_"' Ho,", "l~ht., ""~ ~" 'm;~ ~"~; 2001" "WI R!:>F\ 1..1,i: r; In"",,,,.Ie " BAUPFUSCH DER 2. fiir jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der in Ziffer 1 genannten Pflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.1 00,00 an die Unterlassungsgläubigerin zu zahlen; 3. sämtlichen Schaden, welcher der Unterlassungsläubigerin aus den abgemahnten Rechtsverletzungen entstanden ist, zu ersetzen;

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