Die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes Qualität und Management im sozialen Beruf Rechtsfragen bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und bei Publikationen im Internet Seminar vom 23. bis 24. Februar 2016 in Frankfurt
S14092: Rechtsfragen bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und bei Publikationen im Internet Ausgangssituation Zielsetzung Adressat(inn)en Arbeitsformen Teilnehmer/-innenzahl Termin und Ort Bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie verbandsinterner Kommunikation treten auch in Caritasorganisationen und bei anderen kirchlichen Trägern zahlreiche rechtliche Fragen auf. In diesem Seminar wird auf die wesentlichen Probleme, wie beispielsweise Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Mailings, Haftung, u.v.m. eingegangen; der rechtliche Rahmen wird verständlich aufgezeigt und Lösungsansätze werden beschrieben. Die Digitalisierung schreitet auch bei Publikationen immer weiter voran: ohne Internet und E-Mail kann keine Organisation mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Deshalb werden in diesem Seminar die Inhalte des Seminars Rechtliche Fragen bei Publikationen und Internetauftritten vertieft und auf die besonderen Probleme bei Online-Publikationen eingegangen. Mit diesem Seminar werden die zentralen rechtlichen Fragen der Veröffentlichung beantwortet, um die Unsicherheiten von Mitarbeiter(inne)n und Verantwortlichen zu beseitigen. Ziel dieser Fortbildung ist der sichere Umgang mit den gängigen Fragen bei Veröffentlichungen im betrieblichen Alltag. Die Teilnehmer/-innen werden die wichtigsten Gesetze sowie grundlegende und aktuelle Gerichtsentscheidungen kennen lernen und auf dieser Grundlage die wichtigsten Probleme eigenständig lösen sowie die von Gesetz und Rechtsprechung geforderten Vorgaben erfüllen können. Im Mittelpunkt der Fortbildung stehen folgende Themen: Urheberrecht Recht am eigenen Bild Allgemeines Werberecht und Mailings Verantwortlichkeit und Haftung Grenzüberschreitendes Recht (für Internetpublikationen) Wahl der Domain Fragen der Haftung bei Internetseiten Datenschutz Informationspflichten Verantwortliche Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit in Caritasorganisationen und Mitgliedsverbänden. Dieses Seminar richtet sich auch als Vertiefung an die ehemaligen Teilnehmer/-innen des eintägigen Seminars Rechtliche Fragen bei Publikationen und Internetauftritten. Im Seminar werden die Themen in Theorie und anhand praktischer Fallbeispiele dargestellt. Es wird ein begleitendes Skript zur Verfügung gestellt. An dem Seminar können maximal 20 Personen teilnehmen. Beginn: Dienstag, 23. Februar 2016, 10.30 Uhr mit einem Begrüßungskaffee Ende: Mittwoch, 24. Februar 2016, 15.30 Uhr Das Spenerhaus, Hotel und Tagungszentrum am Dominikanerkloster, Dominikanergasse 5, 60311 Frankfurt am Main, Tel. 069/21651410, www.spenerhaus.de 2
S14092: Rechtsfragen bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und bei Publikationen im Internet Kosten Die Teilnahmegebühr beträgt 290,00. Unterkunft und Verpflegung (insg.) 159,00 Übernachtung mit Frühstück/pro Nacht 72,00 Die Preise richten sich nach der gültigen Preisliste des Tagungshauses Für Ihre Teilnahme können Sie bei uns verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Homepage www.fak-caritas.de Bitte beachten Sie, dass eine von Ihnen beantragte Förderung zunächst mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird. Sollte diese Förderung nicht bewilligt werden, wird Ihnen der Differenzbetrag zur vollen Teilnahmegebühr nachträglich in Rechnung gestellt! Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsmöglichkeiten Anmeldung und Zulassung Seminarleitung Programmverantwortung Veranstalter Die Teilnahmegebühr, sowie die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, wird vor Beginn des Seminars durch die Fortbildungs-Akademie in Rechnung gestellt. Fragen und Wünsche zu Unterkunft und Verpflegung sind nach dem Anmeldeschluss direkt mit dem Tagungshaus zu klären. Die Rücktrittsbedingungen finden Sie am Ende dieser Ausschreibung. Bitte melden Sie sich per Mail oder schriftlich mit dem Anmeldebogen an. Der Eingang der Anmeldung wird von der Fortbildungs-Akademie bestätigt. Wenn die Zahl der Anmeldungen die für die Veranstaltung festgelegte Anzahl der Teilnahmeplätze überschreitet, wird die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen berücksichtigt. Prof. Clemens Pustejovsky Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau, berät und vertritt Verlage, Werbefirmen und Medienunternehmen. Andrea Bartsch Dozentin der Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.v., Freiburg Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.v. Wintererstr. 17-19, 79104 Freiburg www.fak.caritas.de oder www.caritas-akademien.de in Kooperation SKM - Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland - Bundesverband e.v.; Reiner Klaes, Telefon (0211) 233 948 75, klaes@skmev.de Kontakt Wir beraten Sie gerne! Inhaltliche Fragen: Andrea Bartsch, Tel.: 0761 200 1703, andrea.bartsch@caritas.de Organisatorische Fragen: Verena Ortlieb, Tel.: 0761 200 1710, verena.ortlieb@caritas.de Diese Veranstaltung entspricht den Leitlinien für Qualität in der Fortund Weiterbildung der verbandlichen Caritas. Sie wird vom Deutschen Caritasverband e.v., Freiburg, und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, gefördert. 3
S14092: Rechtsfragen bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und bei Publikationen im Internet Rücktrittsbedingungen Bei Nicht- oder nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch die Fortbildungs-Akademie stehen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Nach verbindlicher Teilnahmebestätigung seitens der Fortbildungs-Akademie können Rücktrittsmeldungen nur akzeptiert werden, wenn sie schriftlich (Briefpost, Email) eingereicht werden. In allen Fällen gilt: Tritt bei Stornierung eine von der Fortbildungs-Akademie als geeignet befundene Ersatzperson ein, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 erhoben. Unterkunfts- und Verpflegungskosten Ausfallgebühren für Unterkunft und Verpflegung werden in allen Fällen entsprechend den jeweils geltenden Stornofristen vom jeweiligen Tagungshaus in Rechnung gestellt. Für die Kündigung der gebuchten Leistungen im Tagungshaus ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin zuständig. Einteilige Veranstaltungen (Seminare, Foren, Tagungen ) Bei einer Absage nach Rechnungsstellung werden 40,00 Bearbeitungsgebühr berechnet. weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Teilnahmegebühr berechnet. weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% der Teilnahmegebühr berechnet. am Tage vor bzw. am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. 4