Ausbildungsbeschreibung von Mathematisch-technischer Assistent/Mathematisch-technische Assistentin vom 28.09.2006



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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Mathematisch-technischer Assistent/Mathematisch-technische Assistentin vom 28.09.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Mathematisch-technische/r Assistent/in ist ein als anerkannt geltender Ausbildungsberuf. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten angeboten. Die Ausbildung ist von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln geregelt. An der Fachhochschule Aachen gibt es einen ausbildungsbegleitenden Studiengang Technomathematik. Parallel zum Vordiplom wird hier der Berufsabschluss "Mathematisch-technische/r Assistent/in/Informatik (IHK)" erworben. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern landesrechtlich geregelte schulische Ausbildungsgänge mit dem Abschluss "Staatlich geprüfte/r Mathematisch-technische/r Assistent/in". Ausbildungsinhalte Die Auszubildenden lernen während der gesamten Ausbildung beispielsweise: welche mathematischen Grundlagen (Zahlen und Zahlendarstellungen, Elementare Kombinatorik, Mengenlehre, Logik, Algebraische Strukturen) wichtig sind welche anwendungsorientierten Methoden, Verfahren und Werkzeuge aus Informatik und Mathematik in der Praxis eingesetzt werden können welche Algorithmen und Datenstrukturen zur Realisation von komplexen Anwendungen existieren die Programmierung in objektorientierten (z.b. JAVA, C++) und prozeduralen Programmiersprachen (z.b. C, FORTRAN) die Grundlagen des Softwareengineering und die Erstellung von Programmen die Arbeit mit aktuellen Betriebssystemen (z.b. LINUX) wie man Integrale und Differentialrechnungen mit einer Veränderlichen löst was in der analytischen Geometrie zu beachten ist was man über Wahrscheinlichkeitsrechnungen und Statistik wissen muss welche Verfahren in der Numerik existieren und wie diese Verfahren in Programme umgesetzt werden die theoretischen Grundlagen von Datenbanken und darauf aufbauend die Erstellung von Datenbankanwendungen

die aktuellen Strukturen der Datenkommunikation (LAN/WAN/WLAN) welche Verfahren zum Datenschutz existieren und wie diese angewendet werden Rechtsgrundlage: Arbeitsumgebung in der Ausbildung Mathematisch-technische Assistenten/Assistentinnen/Informatik (IHK) absolvieren den betrieblichen Teil ihrer Ausbildung vor allem in Softwarehäusern, IT-Dienstleistungsunternehmen, Ingenieurbüros für technische Fachplanung auf dem Gebiet der Datenverarbeitungstechnik, Unternehmen der Versicherungswirtschaft, Forschungszentren oder Hochschulinstituten. Der theoretische Teil der Ausbildung wird in autorisierten Bildungseinrichtungen, im Forschungszentrum Jülich oder im Rechen- und Kommunikationszentrum der RWTH Aachen vermittelt. Ausbildungsorte sind dabei Büroräume mit Bildschirmarbeitsplätzen, Rechenzentren, Seminarräume und Hörsäle. Ausbildungsstätten Softwarehäuser Datenverarbeitungsdienste Ingenieurbüros für technische Fachplanung, insbesondere auf dem Gebiet der Datenverarbeitungstechnik Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs Forschung und Entwicklung Versicherungsgewerbe Ausbildungs-/Lernorte Schulungs- und Unterrichtsräume Rechenzentren Büroräume mit Bildschirmarbeitsplätzen Hörsäle Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung besteht aus praktischen und theoretischen Teilen. In der praktischen Ausbildung, im Betrieb, in der Forschungs- oder Hochschuleinrichtung lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung sind nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Kunden gilt, dass Auszubildende vieles erst lernen müssen. Unter Anleitung lernen sie z.b. die Methoden und Verfahren der professionellen Softwareentwicklung und die Anwendung von Programmiersprachen. In kleinen betreuten Arbeitsgruppen und bei der Mitarbeit in Projekten können sie ihre Kenntnisse erweitern und je nach Ausbildungsstand auch bereits anwenden. Die theoretische Ausbildung erfolgt z.b. in begleitenden Vorlesungen, Übungen oder Blockkursen. Z.T. wird die Ausbildung auch im Wechsel zwischen mehrmonatigen Praxisphasen und theoretischen Ausbildungsblöcken von jeweils ca. 3 Monaten durchgeführt. Die Ausbildung ist durch hohe Anforderungen im Bereich Mathematik gekennzeichnet. Die theoretischen Inhalte sind mit den ersten Semestern eines Mathematik- Studiums vergleichbar. So wird z.b. bei einer Ausbildung im Rahmen des ausbildungsbegleitenden Fachhochschulstudiengangs Technomathematik an der RWTH Aachen eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung als Vordiplom anerkannt. Da die Ausbildung fast ausschließlich in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird, ist Mobilität erforderlich. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit zu den betriebsüblichen Arbeitszeiten. Die theoretischen Ausbildungsinhalte werden ausbildungsbegleitend oder in Blöcken von jeweils ca. drei Monaten vermittelt. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Die in der praktischen Ausbildung eingesetzten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Im Ausbildungsbetrieb werden Mathematisch-technische Assistenten/Assistentinnen/Informatik im Team oder in kleinen Arbeitsgruppen von IT- Fachkräften betreut. Im theoretischen Unterricht haben sie Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Lehrkräften. An den Kontakt zu Kunden werden sie unter Anleitung bereits während der praktischen Ausbildung herangeführt. Körperliche Aspekte in der Ausbildung

Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Mathematisch-technische Assistenten und Assistentinnen werden in Unternehmen oder IT-Abteilungen von Betrieben, in Softwarehäusern und IT-Dienstleistungsunternehmen und in Forschungszentren ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, die sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag richtet. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den schulischen Unterricht anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen in der Metallindustrie pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: 02.01.06): Alte Bundesländer: 1. Ausbildungsjahr: 656 bis 701 2. Ausbildungsjahr: 708 bis 742 3. Ausbildungsjahr: 758 bis 807 Neue Bundesländer: 1. Ausbildungsjahr: 619 bis 676 2. Ausbildungsjahr: 640 bis 726 3. Ausbildungsjahr: 677 bis 781 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Bundesgebiet insgesamt, Stand: 02.01.06 Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine betriebliche Ausbildung, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln geregelt ist. Die praktische Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb. Der theoretische Unterricht wird nicht in Berufsschulen, sondern in dazu autorisierten Einrichtungen durchgeführt. Träger des Unterrichts sind Bildungseinrichtungen, die sich zu Ausbildungsverbünden zusammengeschlossen haben. Ausbildungsaufbau Beispiel für die zeitliche Gliederung der theoretischen Ausbildung zum/zur Mathematisch-technischen Assistenten/Assistentin / Informatik (IHK) an der RWTH Aachen. Unterrichtsstunden (einschließlich Übungen) pro Ausbildungsjahr Fächer 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Allgemeine Kenntnisse Der Ausbildungsbetrieb - 6 - Geschäfts- und Leistungsprozesse 2 6 6 Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken 2 6 6 Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte - 2 2 Herstellen und Betreuen von Systemlösungen 35 94 50 Mathematik Mathematische Grundlagen 76 - - Analysis 148 - - Lineare Algebra und analytische Geometrie 104 - - Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik - 80 - Numerik - 96 - Informatik Grundbegriffe der Datenverarbeitung 30 - - Algorithmen und Datenstrukturen 105 - - Programmiersprachen 155 120 - Entwicklung und Einsatz von Anwendungssoftware - - 23 Datenbanken - 60 - Betriebssysteme 10 48 40 Rechnerstrukturen 20 16 -

Datenkommunikation - 30 - Datenschutz und Datensicherheit - 4 - Stunden gesamt 685 562 125 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungen Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine Kenntnis- und eine Fertigkeitsprüfung. Schriftliche Prüfung In den Themenbereichen "Mathematik" (mathematische Grundlagen, Analysis, lineare Algebra, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Statistik) und "Fachrechnen" (Numerik) wird jeweils eine Klausur geschrieben. Hinzu kommt eine Klausur zur "kleinen Programmierarbeit" und ein "Fachbericht" zu einem Themengebiet aus der Informatik. Mögliche Prüfungsgebiete sind hierbei Grundbegriffe der Informatik, Algorithmen und Datenstrukturen, Programmiersprachen, Entwicklung und Einsatz von Anwendungssoftware, Datenbanken, Betriebssysteme, Rechnerstrukturen, Datenkommunikation und Datenschutz und Datensicherheit. Die schriftliche Prüfung findet an zwei Tagen statt. Praktische Prüfung Die praktische Prüfung dauert fünf Tage. Zunächst ist in einer achtstündigen Klausur zu einer gestellten Aufgabe eine Aufgabenanalyse, eine Verfahrenbeschreibung (Algorithmen und logische Datenstrukturen) sowie eine Programmkonzeption (Datenstrukturen, Programmstruktur, Funktionen der Module, Schnittstellen und funktionales Zusammenwirken der Module) zu erstellen. Dieser Entwurf muss dann in eine der zugelassenen Programmiersprachen umgesetzt werden. Hierfür stehen vier Tage zur Verfügung. Mündliche Prüfung Wer die schriftliche und praktische Prüfung bestanden hat, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen. In ca. 30 Minuten werden hier nochmals Inhalte aus den Themengebieten Mathematik, Fachrechnen, Informatik und Programmierung geprüft. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer Köln abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung der durch die IHK Köln geregelten Ausbildung lautet: Mathematisch-technischer Assistent/Informatik (IHK) Mathematisch-technische Assistentin/Informatik (IHK) Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Mathematischtechnische Assistenten und Assistentinnen mit Hochschulreife ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2004 begannen 94 zukünftige Mathematisch-technische Assistenten und Assistentinnen ihre Ausbildung. 89 Prozent von ihnen verfügten über die Hochschulreife, je eine Person besaß einen mittleren Bildungsabschluss bzw. den Hauptschulabschluss.

Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung erforderlich. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2004 im Ausbildungsberuf Mathematisch-technische/r Assistent/in hatten vier Personen eine Berufsfachschule absolviert. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Das Durchschnittsalter der Ausbildungsanfänger/innen betrug 2001 21,4 Jahre. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden lag zuletzt bei einem guten Drittel. Auswahlverfahren Die Betriebe führen z.t. schriftliche Eignungstests durch. Ein wesentliches Auswahlkriterium sind die schulischen Leistungen in Mathematik. Die Bewerber/innen sollten den Leistungskurs Mathematik absolviert haben. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für das Lesen der Fachliteratur sind gute Englischkenntnisse erforderlich. Perspektiven nach der Ausbildung Mathematisch-technische Assistenten/Assistentinnen haben nach der Berufsausbildung eine Vielzahl von Einsatz- und Spezialisierungsmöglichkeiten in Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik anbieten (z.b. Software- und Systemhäuser) oder anwenden. Sie werden zum Beispiel in Fachabteilungen eingesetzt, die mit der Erstellung und Pflege von Software-Anwendungslösungen oder von Systemen und Netzen beschäftigt sind. Dabei können sie sich auf einzelne Aufgabenfelder spezialisieren. Manche Mathematisch-technische Assistenten/Assistentinnen machen sich selbstständig, beispielsweise mit einem Softwareoder Systemhaus. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschulausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet, denn insbesondere die technologische Entwicklung in der IT-Branche schreitet laufend fort. Die Assistenten/Assistentinnen müssen sich daher ständig auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in anleitenden und führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Seien es Lehrgänge über Informationstechnik, Computertechnik, Mikrocomputer-, Mikroprozessortechnik (Hardware), sei es ein Seminar über Qualitäts- oder Projektmanagement: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Nach einigen Jahren Berufspraxis und entsprechenden Weiterbildungen können die Assistenten/Assistentinnen die Position als Projekt- oder Gruppenleiter/in einnehmen oder an einer Berufsfachschule fachpraktischen Unterricht erteilen. Es ist auch möglich, nach Berufsabschluss eine Fortbildung als Betriebswirt/in oder als Informatiker/in zu absolvieren. Nach Bestehen der Ausbildereignungsprüfung können Mathematisch-technische Assistenten/Assistentinnen auch Auszubildende ausbilden. Für Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung ist ebenso ein Studium denkbar, z.b. der Informatik oder Mathematik. Welche Zulassungsbedingungen hierzu in den einzelnen Bundesländern für Mathematisch-technische Assistenten/Assistentinnen ohne schulische Hochschulreife vorliegen, finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Zudem gibt es die Möglichkeit eines dualen, ausbildungsbegleitenden Studiengangs. Hier verbindet man die Ausbildung mit einem Studium der Technomathematik. Das Grundstudium ist dabei integraler Bestandteil der Ausbildung. Die IHK-Prüfung ist Teil des Vordiploms und die Ausbildung ersetzt das Praxissemester. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Mathematisch-technische/r Assistent/in/Informatik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Mathematisch-technische/r Assistent/in/Informatik gibt es Alternativen in den Bereichen: Informatik, Softwaretechnologie Technische Informatik Wirtschaftsinformatik Medizinische Dokumentation In diesen Berufsbereichen steht ebenso die Arbeit mit Datenverarbeitungssystemen im Mittelpunkt, wird Computersoftware entwickelt oder betreut.

Ausbildungsalternativen (Liste) Die hier aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Mathematisch-technische/r Assistent/in - Informatik auf: Bereich Informatik, Softwaretechnologie Ein Zusammenhang der in diesem Bereich aufgelisteten Berufe mit dem Beruf Mathematisch-technische/r Assistent/in - Informatik ist durch Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte wie Analyse, Planung und Realisierung komplexer Hard- und Softwaresysteme, Arbeit mit Datenverarbeitungssystemen, Entwickeln und Betreuen von Computersoftware begründet. Auch die meisten Anforderungen, wie besondere schulische Leistungen in Mathematik, Physik, Deutsch, Englisch, sowie mathematisches Verständnis, Selbstständigkeit und Flexibilität, sind ähnlich. Häufig ist allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife gefordert oder erwünscht. Alternativberufe: Mathem.-techn. Assistent/in (staatl.geprüft) in BERUFENET Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung in BERUFENET Fachinformatiker/in - Systemintegration in BERUFENET Informatiker/in, Inform.Ass. (staatl.gepr.) -Softwaretech. in BERUFENET Informatiker/in (staatl.gepr.) in BERUFENET Bereich Technische Informatik Der Zusammenhang zwischen dem hier aufgeführten Bereich und dem Beruf Mathematischtechnische/r Assistent/in - Informatik besteht in gleichen oder ähnlichen Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalten, wie Arbeit mit Computern und Datenverarbeitungssystemen, Anwenden von Programmiertechniken, -methoden, -sprachen, -werkzeugen. Auch die meisten Anforderungen, wie besondere schulische Leistungen in Mathematik, Physik, Deutsch, Englisch, mathematisches Verständnis, Selbstständigkeit und Flexibilität, sind ähnlich. Häufig ist allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife gefordert bzw. erwünscht. Alternativberufe: IT-System-Elektroniker/in in BERUFENET Industrietechnologe/in - Datentechnik in BERUFENET Technische/r Systeminformatiker/in in BERUFENET Techn. Assistent/in - Informatik in BERUFENET Assistent/in - Automatisierungs- und Computertechnik in BERUFENET Bereich Wirtschaftsinformatik Ein Zusammenhang des Berufes Mathematisch-technische/r Assistent/in - Informatik mit den in diesem Bereich aufgelisteten Berufen ist durch Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte wie Arbeit an und mit Computern und Datenverarbeitungsanlagen unterschiedlichster Art und Größe, Rechnernetzen und Systemen, Entwickeln und Betreuen von Computersoftware begründet. Auch die meisten Anforderungen, wie besondere schulische Leistungen in Mathematik, Physik, Deutsch, Englisch, sowie mathematisches Verständnis, Selbstständigkeit und Flexibilität, sind ähnlich. Häufig ist Hochschulreife gefordert bzw. erwünscht. Alternativberufe: IT-System-Kaufmann/-frau in BERUFENET Informatikkaufmann/-frau in BERUFENET Kaufm. Assistent/in - DV/Informationsverarbeitung in BERUFENET Bereich Medizinische Dokumentation Mathematisch-technische Assistenten/Assistentinnen - Informatik arbeiten genau wie die Beschäftigten in diesen Berufen mit Computern, wirken an der Lösung von Softwareproblemen mit, erfassen, sammeln und speichern Daten und werten sie aus. Sie haben teilweise gleiche Vorlieben und Interessen, besonders im Hinblick auf Datenverarbeitungstechnik und -anwendung sowie den Umgang mit Daten. Allerdings bestehen bei diesen Berufen deutlich geringere Anforderungen in Mathematik. Alternativberufe: Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Med. Doku. in BERUFENET Medizinische/r Dokumentationsassistent/in in BERUFENET Medizinische/r Dokumentar/in in BERUFENET Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gute Kenntnisse in Mathematik (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche Englischkenntnisse (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

Förderlich: Kenntnisse in der Datenverarbeitung (Programmiersprachen, Betriebssysteme, Anwendungen) Fertigkeiten im Maschinenschreiben Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Merkblatt zur Ausbildung und Prüfung zur Mathematisch-Technischen Assistentin/Informatik/zum Mathematisch- Technischen Assistenten/Informatik (IHK) mit Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan, Stand Oktober 2003 Fundstelle: IHK Köln Volltext (pdf, 194kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Gleichwertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse in Europa Gemeinsame Erklärung des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit, der Bundesministerin für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland und des Ministers für Bildung, Hochschulwesen und Forschung der Französischen Republik auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die generelle Vergleichbarkeit von französischen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung und deutschen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung sowie Schulrecht der Länder vom 26.10.2004 Fundstelle: 2004 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Volltext (pdf, 14kB) Gemeinsame Erklärung der Bundesministerin für Bildung und Forschung sowie des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit der Bundesrepublik Deutschland und de Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Republik Österreich auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die grundsätzliche Vergleichbarkeit von Ausbildungsabschlüssen im beruflichen Bereich vom 31.08.2005 Fundstelle: 2005 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Volltext (pdf, 13kB) Berufsbildungsabkommen Österreich - Bundesrepublik Deutschland. Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse (gemäß Artikel 5 des Abkommens BGBl. Nr. 308/1990 vom 19.06.1990), Stand: 01.08.1999 Fundstelle: 1999 (Österreichisches Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)) Volltext (pdf, 146kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Bis heute wurde keine Ausbildungsordnung erlassen Der Ausbildungsberuf Mathematisch-technische/r Assistent/in wurde erstmals 1965 von der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz in Ludwigshafen am Rhein anerkannt, wird dort aber mittlerweile nicht mehr angeboten. Zur Zeit besteht für die Ausbildung nur eine Regelung der IHK Köln mit der Abschlussbezeichnung "Mathematisch-technische/r Assistent/in Informatik (IHK)". Da bisher keine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassen wurde, gelten die bestehenden Regelungen fort. Ausblick - absehbare Änderungen Neuordnung geplant Die per IHK-Regelung geordnete Ausbildung zum Mathematisch-technischen Assistenten/zur Mathematisch-technischen Assistentin soll neu geordnet werden. Geplant ist eine bundesweit gültige Ausbildungsordnung.