Pressedienst für die Organe der Sportorganisationen Themen im Monat Februar 2008 - Schadenfall des Monats: Schnee und Eis: In den Graben gerutscht - Zusatzversicherungen: Wenn der Verein Bauherr ist - Info: Fragen und Antworten zur Sportversicherung (XI) - Info: Damit kein Verlust droht: Schäden immer sofort melden! - Tipp: Jederzeit gut Informiert Dank ARAG-Sport24 Herausgeber: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Sportversicherung ARAG Platz 1 40464 Düsseldorf Telefon: (0211) 9 63 36 13 Fax: (0211) 9 63 36 26 Duesseldorf@ARAG-Sport.de In Zusammenarbeit mit Erwin Himmelseher Sportversicherungen weltweit ARAG Die Sportversicherung Nummer 1 www.arag-sport.de Die Information ist honorarfrei. Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.
Schadenfall des Monats Schnee und Eis: In den Graben gerutscht Geschlagene zwei Stunden war Marina schon unterwegs, um ihre Tochter Sarah zum Eiskunstlaufwettkampf zu bringen. Kein Wunder draußen war es eiskalt und natürlich waren die Straßenverhältnisse dabei alles andere als gut. Kurz vor der Eissporthalle passierte es dann: Nach einem Bremsmanöver rutschte ihr Auto quer über die Fahrbahn und landete in einem tiefen Graben. Ein nachfolgender PKW- Fahrer reagierte sofort und holte die Polizei und einen Krankenwagen. Glücklicherweise war den Beiden bis auf ein paar kleinere Verletzungen nichts passiert - der PKW hatte den Unfall allerdings nicht so gut überstanden und musste später mit einem Totalschaden verschrottet werden. Sarahs Verein hatte, glücklicherweise, vor wenigen Wochen eine Kfz- Zusatzversicherung mit Rechtsschutz abgeschlossen. Somit war die Fahrt, die im Auftrag des eigenen Vereins erfolgt war, versichert. Zur Freude von Marina übernahm die ARAG Sportversicherung deshalb völlig problemlos, nach Abzug der vom Verein vereinbarten Selbstbeteilung, die Kosten für die Bergung des Fahrzeuges, den Gutachter und auch für die Ersatzbeschaffung (Höchstwert: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des verunfallten Fahrzeugs) in Höhe von rund Euro 11.000. Marina fährt ihre Tochter auch heute noch gerne zu den Wettkämpfen. Jetzt aber auch mit einem guten Gefühl, denn schließlich sind beide optimal versichert.
Zusatzversicherungen Wenn der Verein Bauherr ist Führen Vereine Bauarbeiten, Reparaturen und Umbauten an Vereinsanlagen in Eigenleistung durch, weißt die ARAG Sportversicherung daraufhin, dass der Verein dabei als Bauherr fungiert. Dass heißt, dass der Verein auch für die Risiken haftet. Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr besteht für die Vereine im Rahmen des Sportversicherungsvertrages, der zwischen dem Landessportbund/-verband (LSB/LSV) und der ARAG Sportversicherung abgeschlossen wurde. Dieser Versicherungsschutz ist bis zu einer maximalen Bausumme (bitte bei Ihrem LSB/LSV erfragen) festgelegt. Übersteigt ein Bauvorhaben jedoch die maximale Bausumme, besteht kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung. Der Verein kann dann einen Zusatzvertrag abschließen, um die zusätzliche Bausumme nachzuversichern. Die ARAG Sportversicherung empfiehlt: Prüfen Sie bitte bereits bei der Planung eines Bauvorhabens, ob der vereinbarte Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages ausreichend ist, oder ob ein Zusatzvertrag notwendig ist. Anzumerken ist auch, dass für alle an der Baumaßnahme mitwirkenden Vereinsmitglieder ein Unfallversicherungsschutz besteht. Informationen finden Sie in dem Merkblatt der ARAG Sportversicherung Bauvorhaben der Vereine. Die ARAG Sportversicherung bietet darüber hinaus ein maßgeschneidertes Programm an Sachversicherungen zum Schutz für alle Sachwerte Ihres Vereins an. Sie erhalten weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei Bauvorhaben in Ihrem Versicherungsbüro beim LSB/LSV oder im Versicherungsbüro online, ARAG-Sport24
Info Fragen und Antworten zur Sportversicherung (Teil XI) Sowie in den letzten Ausgaben werden wir Ihnen in dieser und in den nächsten Ausgaben Antwort auf häufig gestellte Fragen zur Sportversicherung aus den Themenbereichen Haftpflicht- und Unfallversicherung, Reise- sowie Kfz-Zusatzversicherung, Vertrauensschaden-Versicherung und Allgemeines geben. 1. Sind Eltern, die ihre Kinder zu Veranstaltungen fahren, versicherte Helfer? Als Helfer gelten Personen, die für die Abwicklung einer Veranstaltung vom Verein eingesetzt werden, d. h. bestimmte aktive Aufgaben übernehmen. Somit haben auch Eltern, die ihre Kinder zu Veranstaltungen fahren, unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz im Rahmen des Sportversicherungsvertrags. Voraussetzung ist, dass es sich um einen vom Verein organisierten Fahrdienst handelt und die Eltern hierzu eingeteilt sind. Unabhängig hiervon haben die Kinder als aktive Sportler für die Veranstaltung selbst und während der An- und Abfahrt Versicherungsschutz. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass Eltern, die Vereinsmitglied sind und eine Veranstaltung als Zuschauer besuchen, in dieser Eigenschaft als Zuschauer über die Sportversicherung Schutz haben. Dies schließt Wegeunfälle ein, wenn sie Veranstaltungen des eigenen Vereins besuchen. 2. Der Verein hat eine Kfz- Zusatzversicherung abgeschlossen. Muss bei einem Kfz-Schaden die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden? 3. Muss ein Sportler seine Sporttauglichkeit durch eine medizinische Untersuchung nachweisen? 4. Die Handgeld-Kassette des Vereins wurde bei einem Einbruch in das Vereinsheim gestohlen. Ist das über die Sportversicherung abgedeckt? Ja. Besteht eine eigene Kaskoversicherung muss diese zuerst in Anspruch genommen werden. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird mit der Selbstbeteilung in der Kfz- Zusatzversicherung verrechnet. Der nachgewiesene Verlust des Schadenfreiheitsrabattes wird von der Kfz-Zusatzversicherung mit max. 300 erstattet. Für die Sportversicherung ist das nicht erforderlich. Als Vorsorgemaßnahme und zur eigenen Sicherheit ist es aber empfehlenswert, eine sportmedizinische Untersuchung durchzuführen. Streng genommen: Nein. Aber solche Fälle werden großzügig ausgelegt und in aller Regel bezahlt. Wenn der Verein eine Inhaltsversicherung für seine Räumlichkeiten abgeschlossen hat, ist der Einbruchdiebstahl dort mitversichert. Nähere Informationen zum Sport- Sicherheits-Programm für Mobilien und Immobilien der Vereine erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsbüro beim LSB/LSV.
Info Damit kein Verlust droht: Schäden immer sofort melden! Schäden müssen immer sofort gemeldet werden! Nur so ist der Versicherer in der Lage, möglichst zeitnah Ermittlungen zum Schadenfall und zu dessen Umständen anzustellen. Dann können rechtzeitig Kosten mindernde Maßnahmen ergriffen, Zeugen befragt oder auch Sachverständige beauftragt werden, die die tatsächliche Schadenshöhe ermitteln. Jeder, der Leistungen aus einer Versicherung beanspruchen möchte, ist bei Eintritt eines Versicherungsfalles verpflichtet, diesen sofort zu melden. Ein Verstoß dagegen kann dazu führen, dass der Versicherer nicht für den Schaden aufkommt. Der ARAG-Tipp an alle Vorstände, Geschäftsführer, Trainer und Übungsleiter: Entscheiden Sie niemals selbst, ob ein Schadenfall eine Versicherungsleistung auslösen kann, oder nicht. Melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich an Ihr zuständiges Versicherungsbüro. Sobald Sie von einem Unfall Kenntnis erhalten, prüfen Sie bitte, ob bereits eine Unfallmeldung an das Versicherungsbüro gesandt wurde. Im Zweifel gibt Ihnen Ihr Versicherungsbüro bei Ihrem LSB oder LSV jederzeit Auskunft darüber, ob eine Meldung bereits vorliegt.
Tipp Jederzeit gut Informiert Dank ARAG-Sport24 Schnell noch ein Schadenformular ausfüllen, oder Infos über den aktuellen Deckungsschutz Ihres Sportversicherungsvertrages einholen? Kein Problem! Im Versicherungsbüro online ARAG-Sport24 haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf das aktuelle Merkblatt Ihres Sportversicherungsvertrages oder auf Schaden- und Antragsformulare. Schadenmeldungen oder Anträge auf Zusatzversicherungen können dort schnell und umkompliziert online ausfüllt und als pdf-dokument runter laden werden. Als besonderer Service wird angeboten, dass Sie Anträge auf Zusatzversicherungen sowie das Formular zur Haftpflichtschadenmeldung online an Ihr zuständiges Versicherungsbüro versenden können. Sie haben eine Frage zur Sportversicherung? Sicherlich finden Sie die Antwort in der Rubrik Fragen und Antworten, in der Antworten auf die häufigstgestellten Fragen zur Sportversicherung gegeben werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns im Versicherungsbüro online, ARAG-Sport24, unter www.arag-sport.de besuchen.