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Landratsamt Kitzingen - Kaiserstraße 4-97318 Kitzingen Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gerald Günther Haus der Pflege Kitzinger Land GmbH Gebäude/ Zimmernr. 7.71.12 Marktstefter Weg 4 Telefon 09321 928-5013 97318 Kitzingen Telefax 09321 928-5299 gerald.guenther@kitzingen.de www.kitzingen.de/aktuell _ Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Kitzingen, 52-4141/07.1.8. 05.05.2014 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gem.pflewoqg nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrens-Gesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung: Geprüfte Einrichtung: Haus der Pflege Kitzinger Land GmbH Herr Helmut Witt Marktstefter Weg 4 Sickershausen 97318 Kitzingen Haus der Pflege -Kitzinger Land- GmbH Marktstefter Weg 4, 97318 Kitzingen-Sickershausen www.kitzingerland.de In der Einrichtung wurde am 12.03.2014 von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Soziale Betreuung Verpflegung Freiheit einschränkende Maßnahmen Pflege- und Dokumentation Qualitätsmanagement Arznei- und Betäubungsmittel Hygiene Personal Bauliche Gegebenheiten Mitwirkung Öffnungszeiten Mo/Di 08:00-13:00/ 14:00-15:30 Uhr, Mi 08:00-13:00 Uhr, Do 08:00-13:00/ 14:00-17:00 Uhr, Fr 08:00-12:00 Uhr Servicezeiten Mo-Do 08:00-08:30/ 11:30-13:00 Uhr, Fr 08:00-08:30 Uhr Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich Konten der Sparkasse Mainfranken Würzburg, Konto 42069054, BLZ 79050000, IBAN DE37 7905 0000 0042 0690 54, BIC BYLADEM1SWU Kreiskasse Fürstlich Castell sche Bank, Konto 1000300, BLZ 79030001, IBAN DE09 7903 0001 0001 0003 00, BIC FUCEDE77XXX

Prüfbericht 2014 Seite 2 Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für ältere Menschen (eingestreute Tagespflege) Angebotene Wohnformen: Normalpflegebereich Beschützender Wohnbereich Offener gerontopsychiatrischer Wohnbereich (behüteter Wohnbereich) Therapieangebote: Im Rahmen der Betreuung durch das Betreuungsteam Angebotene Plätze: 79 davon beschützende: 16 davon behütete: 21 davon Plätze für Rüstige: 0 Hinzu kommen noch laut aktuellen Versorgungsvertrag: Für den Bereich der vollstationären Pflege Für den Bereich Geronto 3 eingestreute Tagespflegeplätze 2 eingestreute Tagespflegeplätze Belegte Plätze: 74 Einzelzimmerquote: 38,78 % Fachkraftquote: (gesetzliche Mindestanforderung 50 %) 58,75 % Anzahl der auszubildenden Pflegefachkräfte in der Einrichtung: 8

Prüfbericht 2014 Seite 3 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen: Wohnqualität: Beim jährlichen Hausrundgang fiel wieder im Eingangsbereich sowie in den einzelnen Aufenthaltsräumen der jeweiligen Wohnbereiche die jahreszeitliche Dekoration (Frühling) auf. Mit viel Liebe und Engagement trug das zuständige Personal für eine ausgesprochen wohnliche Atmosphäre bei. Die daneben liegende Cafeteria erfreut sich tagsüber regen Zulauf. So wurde das Treppenhaus teilweise mit Zustimmung des verantwortlichen Brandschutzes liebevoll mit Gegenständen aus alter Zeit ausgeschmückt Im 1. OG befindet sich am Aufzugsbereich eine umfangreiche Themenwand für die jeweilige Jahreszeit. So war diesmal Thema der Monat März. Diese wird durchgängig mit der Jahreszeit bezogenen Ideen in gemeinsamer Zusammenarbeit von Bewohnern/Angehörigen/Besuchern und Mitarbeitern ausgestattet. Sie wird gerne tagsüber von Bewohnern besucht und bestaunt. Das Haus gliedert sich in zwei Pflege-Wohnbereichen, sowie einen sog. behüteten und einen beschützenden Wohnbereich auf. Im Erdgeschoss befindet sich der behütete Wohnbereich. Dieser wird durch eine innovative Gangbeleuchtung unterstützt, die je nach Tageszeit die Helligkeit selbst reguliert und zum Wohl des dort lebenden Bewohnerkreises beiträgt. Die Ausgangstür wurde bewusst weiß gehalten, damit sie für umtriebige Bewohner schlechter erkennbar und weniger interessant wirkt. Erheblich Weglaufgefährdete sind mit einem Chiparmband ausgestattet. Dadurch können beispielsweise stärkere FEMs vermieden werden. Mit dieser kann sich der genannte Personenkreis auch außerhalb der Station (z.b. Cafeteria und sonnenbeschirmten Innenhof) frei aufhalten. Zudem hat der Wohnbereich einen direkten Zugang zu einem attraktiv gestalteten Gartengelände, welches für Therapiezwecke rege genutzt wird. (z.b. Hochbeet). Der beschützende Wohnbereich ist im 1. OG untergebracht. Wie ein Marktplatz ist der mit viel jahreszeitlicher Dekoration und viel biografisch bezogenen Gegenständen ausgestattete Aufenthaltsraum der Mittelpunkt der dort lebenden Bewohner. Um diesen Platz herum befinden sich die einzelnen Zimmer. Ein Zugang zu einem großen Balkon ermöglicht eine selbständige Bewegung im Freien. Dieser Wohnbereich ist ebenfalls sehr hell und freundlich gehalten. Im Rahmen der teilnehmenden Beobachtung sowie während des Hausrundgangs wurden auf allen Wohnbereichen mehrere Zimmer mit Zustimmung des jeweiligen Bewohners besichtigt. Diese wurden in einem sauberen und ordentlichen Zustand vorgefunden. Die Bewohner hatten die Möglichkeit, die Notrufglocke und den Lichtschalter vom Bett aus zu erreichen. Positiv wahrgenommen wurde, dass alle Zimmer sehr individuell und nach eigenen Wünschen eingerichtet und ausgestattet sind. Mit eigenen Möbelstücken, persönlichen Gegenständen, Bildern und Wandschmuck oder auch selbstgebastelten Gegenstände, welche beispielsweise im Rahmen der Sozialen Betreuung hergestellt wurden, wird den Bewohnern ein Stück Vertrautheit ermöglicht und auch ein Beitrag zu einer Biographie bezogenen Erinnerungsarbeit geleistet. Erwähnenswert ist auch der vorhandene Nutzgarten, welcher über den behüteten Wohnbereich zu erreichen ist. Die Einrichtung plant in Kürze, dass dieser Garten auch für die anderen Bewohner über die Hoffläche erreicht werden kann. Dort werden Teile als Nutzgarten mit Sträuchern, Gewürzen und Beeren in Zusammenarbeit mit der Sozialen Betreuung bestellt. Einzelne Bewohner können sogar selbst eine kleine Fläche als Beet bearbeiten. Ein neu installiertes Blockheizkraftwerk sorgt für eine effiziente und umweltfreundliche Beheizung der Einrichtung.

Prüfbericht 2014 Seite 4 Die hauseigene Wäscherei sorgt für eine gute, zeitnahe und individuelle Wäscheversorgung für alle im Haus lebenden Bewohnern. Es verschwinden keine Wäscheteile. Die Bewohner können individuell ihre Wünsche vortragen und erhalten zeitnah ihre Sachen zurück. Soziale Betreuung: Gut ausgebildete Mitarbeiter führen abwechslungsreiche und an der Biografie der Bewohner orientierte soziale Beschäftigungsangebote durch. Die tagesstrukturierenden Angebote der Sozialen Betreuung sind wieder sehr vielfältig und abwechslungsreich strukturiert. So gibt es sehr viele gemeinsame Veranstaltungen, wie beispielsweise Sport, Spaziergänge oder weitere Beschäftigungstherapieangebote in Form von Spielen. Hinzu kommen Gottesdienste, Diavorträge, Musikdarbietungen u.v.m. Jeder Bewohner wird einfühlsam und individuell nach Fähigkeiten und Biographie in die Soziale Betreuung mit einbezogen. Besondere Aufmerksamkeit in der Betreuung erfahren die immobilen Bewohner, um am Gemeinschaftsleben teilzunehmen. Daneben wird Einzelbetreuung für immobile Bewohner als Bestandteil der Sozialen Betreuung und Beschäftigung mit festen Zeiten planmäßig durchgeführt. Das Haus bietet für Angehörige von Demenzkranken verschiedene Projekte an wie z.b. entspannendes und ermutigendes Miteinander für Angehörige von Demenzkranken oder die Aktion DemenzHilfe Kitzinger Land. Verpflegung: Langschläfer bzw. Bewohner, die zu einem späteren Zeitpunkt frühstücken oder essen möchten, können individuell ihre Essenszeiten bestimmen. Dies konnte in den Aufenthaltsräumen festgestellt werden. Bei einer weiteren teilnehmenden Beobachtung bei der Essensvergabe (WBIII) darf der Umgang mit den Bewohnern besonders erwähnt werden. Es ist aufgefallen, dass vor jedem Bewohner ein Getränk stand. Desweiteren wurden die einzelnen Essensgänge nacheinander serviert. Der Bewohner erhielt so ausreichend Zeit, sein Essen einzunehmen. Ein Vermischen der Speisen wurde dadurch vermieden. Vor der Essensausgabe wurde das Mittagsmenü von einer Mitarbeiterin nochmals angekündigt. Auf individuelle Essenswünsche wurde eingegangen, ein Nachschlag war möglich. Es konnte, so wie in den Vorjahren, der große Vorteil des Hauses, die hauseigene Küche, festgestellt werden. Das Essen wird frisch gekocht und gelangt ohne Geschmacks- und Wärmeverlust schnell in die einzelnen Wohnbereiche. Eine gesunde, ausgewogene Ernährung der Bewohner ist oberste Priorität der Küchenleitung. Sie bietet einen ausgewogenen Speiseplan an, welcher in enger Zusammenarbeit mit den Heimbeiräten und Bewohnern individuell gestaltet wird. So werden die Vorlieben von Bewohnern berücksichtigt. Es gibt u.a. jahreszeitliche, regionaltypische oder heimatliche Küche. Es werden immer zwei verschiedene Mittagsgerichte angeboten. Die getesteten Hauptmahlzeiten waren sehr schmackhaft, warm und können weiterempfohlen werden. Zwischenmahlzeiten am Vormittag z.b. Suppe werden rege angenommen. Das Gewicht eines Bewohners betrug am 24.06.13, 40,4 kg, und am 11.02.14 nur noch 36,7 kg. Er kann aufgrund der fortgeschrittenen Demenz die Nahrung nicht mehr selbständig zu sich nehmen. Nahrung und Flüssigkeit werden durch das Pflegepersonal dem Bewohner eingegeben. Der Bewohner erhält eine passierte Kost. Vorlieben und Abneigungen sind erfasst. Ein Tellerprotokoll wurde geführt, eine Fallbesprechung wurde durchgeführt. Der Bewohner erhält eine

Prüfbericht 2014 Seite 5 hochkalorische Kost. Laut Patientenverfügung lehnt der Bewohner Infusionen, sowie eine PEG- Anlage zur Ernährung ab. Die Einrichtung hat dies vorbildlich und lückenlos dokumentiert. Freiheit einschränkende Maßnahmen: Folgende Freiheit einschränkende Maßnahmen werden derzeit durchgeführt: 1.) Mittels richterlichen Beschluss: 9 Bewohner mit Bettgitter 1 Bewohner mit Bettgitter, Stuhl und Bettfixierung 1 Bewohner mit Bettgitter und Signalgeber 16 Bewohner mit Signalgeber 2.) Mittels freiwilliger Einverständniserklärung: 3 Bewohner mit Bettgitter 3.) Mittels Negativbeschluss durch das zuständige Amtsgericht: 18 Bewohner mit Bettgitter Im Verhältnis zur Gesamtbettenzahl (79 BW) stellt dies noch einen hohen Anteil dar. Wegen der künftigen Erprobung von Alternativen bei jedem aufgeführten Bewohner wird auf den Bereich Qualitätsempfehlungen bei Freiheit einschränkende Maßnahmen verwiesen. Pflege- und Dokumentation: Die gesehene Durchführung von unterschiedlichen Pflegehandlungen (Grundpflege, Essenseingabe usw.) erfolgte sorgfältig. Der Umgang mit den Bewohnern war fürsorglich und zugewandt. Die gesehenen Bewohner waren augenscheinlich gut gepflegt, betreut und versorgt. Der Umgang des Personals mit Bewohnern, Besuchern und untereinander war freundlich und wertschätzend. Die Bewohner vermitteln das Gefühl, dass sie sich in der Pflegeeinrichtung wohl fühlen. Im Haus herrschte eine ruhige, entspannte und familiäre Atmosphäre. Ein gesehener Verbandswechsel eines Bewohners mit Wundheilungsstörungen nach einer Unterschenkelamputation rechts, findet täglich statt. Die eingesehene Wunddokumentation war aussagekräftig und vollständig. Es waren keine Abweichungen erkennbar. Benötigte Materialien und Medikamente waren vollständig vorhanden, beschriftet und korrekt aufbewahrt. Zur Implementierung der Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Wundversorgung wird ein externer Wundmanager (Fa. WFP) hinzugezogen. Die Wunde war sauber und befindet sich im Heilungsprozess. Ein Bewohner mit Dekubitus an der linken Fußsohle sowie der Bewohner mit der offenen Wunde am Amputationsstumpf rechts, machten am Tag der Begehung einen schmerzfreien Eindruck. Eine Schmerzbeobachtung findet täglich statt. Die Schmerzeinschätzung erfolgt über ein entsprechendes Formular, bei jedem Bewohner einmal pro Quartal und bei akuter Schmerzangabe, solange bis der Bewohner schmerzfrei ist. Bei den Bewohnern, die Betäubungsmittel erhalten, wird die Schmerzeinschätzung einmal pro Woche durchgeführt. Der Umgang mit den verordneten Betäubungsmitteln und die Umsetzung der ärztlichen Anordnungen, auch im Bereich der Bedarfsmedikation, waren nicht zu beanstanden. Die Abgaben der Bedarfsmedikation, sowie die Evaluation der Medikamentengabe werden im Berichtsblatt unter Angabe der Dosierung, Darreichungsform und Uhrzeit festgehalten.

Prüfbericht 2014 Seite 6 Ein Bewohner war am 05.03. 2014 im Flur des Wohnbereiches II gestürzt. Dabei zog er sich keine sichtbaren Verletzungen zu. Der Sturzhergang konnte nicht beobachtet werden. Der Bewohner wurde liegend auf dem Boden vorgefunden. Die eingesehene Dokumentation (Sturzprotokoll, Pflegeberichtblatt, Sturzrisikoerfassung und Pflegeplanung) waren aussagekräftig und vollständig. Um die verschiedenen Faktoren, die für einen Sturz verantwortlich sind zu erkennen, und rechtzeitig zu reagieren, erhebt die Einrichtung bei den Bewohnern einmal pro Quartal und bei Bedarf öfters ein individuelles Sturzrisiko. Die Notrufsignale waren greifbar an den Betten sowie den Gemeinschafts- und Sanitärräumen angebracht. Selbst bettlägerige Patienten erreichen problemlos das Rufsignal. Mehrere Proben in allen Stockwerken der Einrichtung vor Ort ergaben, dass das zuständige Personal spätestens nach 20 Sekunden anwesend gewesen ist. Arzneimittel: Bei den zur Kühlung von Medikamenten im Einsatz befindlichen Kühlschränken wird die Temperatur durch Thermometer mit Min/Max-Funktion registriert und in Listen täglich protokolliert. Es konnten keine Abweichungen von dem zulässigen Temperaturbereich festgestellt werden. Die monatlich vorgeschriebene Kühlschrankreinigung wird durchgeführt und vorbildlich jeweils in Listen protokolliert. Die Bewohner bezogene Lagerung der Arzneimittel erfolgt korrekt in Schränken auf den jeweiligen Stützpunkten. Die Verpackungen der Arzneimittel sind gekennzeichnet mit den persönlichen Daten des jeweiligen Bewohners und dem Datum des Anbruchs der Packung. Medikamente, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, wurden nicht vorgefunden. Bei einem Bewohner wurden speziell die ärztlich verordneten Medikamente überprüft, Die dem Bewohner ärztlich verordneten Medikamente waren vorschriftsgemäß Bewohner bezogen gelagert, gekennzeichnet und korrekt entsprechend der ärztlichen Verordnung portioniert. Die Bestandsüberprüfung bei dem verordneten Betäubungsmittel (Fentanylpflaster) ergab eine Übereinstimmung zwischen der in der Bestandsliste festgehaltenen BTM-Menge und dem tatsächlichen Vorrat im BTM-Schrank. Betäubungsmittel: Bei dem stichprobenartigen Abgleich der übersichtlich gestalteten Bestandsprotokolle mit den tatsächlich im Betäubungsmittelschrank verwahrten BTM-Bestand konnte bei keinem Bewohner ein Fehlbestand festgestellt werden. Hygiene: Neu installierte Duftsysteme wurden in allen Wohnbereichen installiert und es können dadurch unangenehme Gerüche weitgehend vermieden werden. So konnte auch bei der diesjährigen Begehung das Haus wieder in einem ordentlichen sauberen Zustand angetroffen werden. Es war alles bereits beim morgendlichen Hausrundgang sehr sauber. Vom anwesenden Personal wurde Dienst- und Schutzkleidung getragen. Personal: Erfreulich und erwähnenswert ist der hohe Anteil von Auszubildenden (8) im Vergleich zur Bettenzahl (79 Betten). Die Einrichtung ist stets bemüht und höchst motiviert, Auszubildende zu gewinnen und gut auszubilden. Dies zeigt sich dann an der vorhandenen guten Kontinuität des Personals.

Prüfbericht 2014 Seite 7 Weiterhin liegt dem Haus das Gesundheitsmanagement für ihre Mitarbeiter sehr am Herzen. So werden umfangreiche und kostenfreie Angebote den Beschäftigten angeboten, welche auch rege angenommen werden( z.b. Quigong etc.). Die Befragung mehrerer Bewohner, Mitarbeiter und zufällig anwesenden Besucher ergaben eine hohe Bewohner- und Mitarbeiterzufriedenheit. Dies spiegelt sich in allen Bereichen der Einrichtung wieder. Mitwirkung: Die Vertreter des Heimbeirates und die Vertreter der Leitungsebene kooperieren vertrauensvoll und mit gegenseitigem Verständnis. Wünsche des Heimbeirates finden bei der Leitung Gehör und werden meist, nach Möglichkeit, umgesetzt. Die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Mitwirkung und Teilhabe werden in sehr hohem Maße beachtet und umgesetzt. II.2 Qualitätsentwicklung: Das bei der letztjährigen Begehung am 23.04.2013 festgestellte und beanstandete Medikamentendepot im Wohnbereich II wurde ersatzlos beseitigt. Die Einrichtung arbeitet ständig weiterhin am Erhalt des pflegerisch Erreichten und an der Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege und Betreuung sowie Ausstattung des gesamten Hauses, welches an der hohen Anzahl der bereits aufgeführten positiven Aspekte ersichtlich ist. Der PDCA-Zyklus ist nachweislich spürbar. Die Rundgänge in der Nacht bei Bewohnern, welche die Notrufglocke nicht mehr bedienen können oder mittels Bettgitter fixiert sind, wurden engmaschiger und individuell angepasst. So konnten bei Überprüfung verschiedener Bewohner bis zu 5 Rundgänge in der Nacht nachgewiesen werden. II.3 Qualitätsempfehlungen: Soziale Betreuung: Die Einrichtung bietet auch am Wochenende, jeweils Samstags, soziale Beschäftigungsangebote für immobile Bewohner an. Auch für dementiell erkrankte Bewohner sind tagesstrukturierende Angebote sehr wichtig. Um die Lebensqualität der dementiell erkrankten Bewohner erhalten zu können, sollten auch für diese Bewohner, am Wochenende, soziale Betreuungsangebote vorgehalten werden. Im beschützenden Wohnbereich und im Wohnbereich B2 wurden die Dokumentationsunterlagen eingesehen. Hierbei fiel auf, dass einige dementiell erkrankte Bewohner an fünfzehn bis achtzehn Tagen im Monat keine Förderung durch die Ergänzungskräfte der Pflegekasse erhielten. Gerade dementiell erkrankte Bewohner benötigen fast täglich soziale Aktivierung. Es sollte überlegt werden, wie eine fast täglich soziale Aktivierung erreicht werden kann. Verpflegung: Bei der Essenseingabe fiel auf, dass eine Hilfskraft Kommunikationsprobleme mit einer dementiell erkrankten Bewohnerin hatte. Es wird empfohlen, auch die Hilfskräfte im Umgang mit diesem

Prüfbericht 2014 Seite 8 Personenkreis fortzubilden, damit auch diese fachlich kompetent agieren können. Die Leitungsebene teilte mit, dass eine derartige Fortbildung schon anberaumt sei. Im Wohnbereich B2 saß ein Bewohner längere Zeit in der Leseecke, ohne dass er ein Getränk erhielt. Gerade ältere Menschen verspüren nur noch wenig Durst und sollten deshalb stets zum Trinken animiert werden. Während einer teilnehmenden Beobachtung eines Bewohners, welcher mittels PEG ernährt wird, wurde festgestellt, dass dieser bei der Aufnahme im Haus ca. 40 kg wog und im Verlauf zugenommen hatte. Das aktuelle Gewicht betrug am 06.03.2014 56,2 kg, BMI 24,4. Aufgrund von mehrfachen Aspirationspneumonien in den letzten Monaten und zunehmender Atemnot, wurde die Sondenkost im Februar 2014 durch den Hausarzt reduziert. Seitdem geht es dem Bewohner deutlich besser, die Atembeschwerden sind rückläufig.der Bewohner erhält nach der Umstellung des Ernährungsplans 500 ml Nahrung, entspricht: 500 kcal bzw. 420 ml Wasser und 1000 ml Wasser. Laut Protokoll hat der Bewohner einen Kalorienbedarf von 1300 kcal und eine Flüssigkeitseinschränkung von ca. 1420 ml. Die momentane tägliche Kalorienzufuhr liegt deutlich unter dem berechneten Kalorienbedarf. Der Bewohner hat im vergangenen Monat 1,3 Kilo abgenommen. Der Einrichtung wird empfohlen, das Gewicht des Bewohners weiterhin regelmäßig zu kontrollieren und mit dem Hausarzt abzusprechen, inwieweit eine Gewichtsabnahme gewünscht ist. Das zu erreichende Zielgewicht ist zu dokumentieren und bei Erreichen des Gewichtes sind erneute Maßnahmen zu ergreifen. Eine Anregung des Geschmacksinnes findet beim Bewohner lediglich bei der Mundpflege, die mittels Zahnbürste und Kinderzahnpasta durchgeführt wird, statt. Zu beobachten war, dass der Bewohner auf die Maßnahme mit Abwehrhaltung reagierte. Um die Mundpflege für diesen angenehmer zu gestalten und den Geschmacksinn anzuregen, wird empfohlen, unter Berücksichtigung der Geschmacksvorlieben, mehrmals täglich eine Geschmacksanregung (z.b. mit einem in Kaffee, Tee, Honig, Butter getränkten Schwämmchen, Stäbchen ) durchzuführen (Basale Stimulation). Freiheit einschränkende Maßnahmen: Bei Überprüfung aller in der Einrichtung vorhandenen Freiheit einschränkenden Maßnahmen (und hierzu zählen die mittels richterlichen Beschluss, Negativbeschlüsse sowie freiwilligen Einverständniserklärungen) wurde festgestellt, dass nur teilweise und auch nicht immer in regelmäßigen Abständen alle möglichen Alternativmöglichkeiten zwecks Vermeidung erprobt wurden. Es wird, so wie im Abschlussgespräch bereits erörtert, dringend empfohlen, ein Formblatt zu erstellen a) mit der Begründung zum Einsatz von jeder einzelnen FEM (und hierzu zählen auch die Anwendung von Negativbeschlüssen und freiwilligen Erklärungen) b) mit einer Auflistung aller möglichen und erprobten Alternativen. Dabei sind stets für jede einzelne angewandte FEM alle möglichen Alternativen zu erproben, zu dokumentieren und in zeitnahen Abständen zu evaluieren. Dies gilt auch für freiwillige Erklärungen bzw. Negativbeschlüssen soweit möglich. Bei Ablehnung von Alternativen durch Bewohner, Betreuer bzw. Angehörigen sind die geführten Gespräche zu dokumentieren und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Empfohlen wird, alle Beteiligten über mögliche Alternativen ausreichend aufzuklären bzw. bei der Prüfung von Alternativen teilnehmen zu lassen. Hilfreich können auch die Unterlagen des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (www.eure-sorge-fesselt-mich.de) und das Programm ReduFix sein. Regelmäßige Schulungen bzw. Fortbildungen zum Einsatz von Alternativen und damit Vermeidung von Freiheit einschränkenden Maßnahmen wären sicherlich empfehlenswert. Eine Evaluierung wird durch die FQA in ca. 2 Monaten durchgeführt.

Prüfbericht 2014 Seite 9 Pflege- und Dokumentation: Der gesehene Verbandswechsel eines Bewohners mit einem Dekubitus an der linken Fußsohle, findet dienstags und freitags nach Anordnung des Arztes statt. Die eingesehene Wunddokumentation war aussagekräftig und vollständig. Die Wundversorgung wird durch den Hausarzt betreut. Die Wunde ist am Beobachtungstag sauber und reizlos. Die Wunde befindet sich laut Dokumentation im Abheilungsprozess. Die Einrichtung verwendet zur Versorgung der Wunde ein Pflaster der Größe 10x10 cm. Aufgrund der momentanen Wundgröße und aus wirtschaftlichen Gründen wäre ein Pflaster der Größe 5x5 cm vorzuziehen. Bei einem Bewohner mit einer Tetraparese wird ein Bewegungsplan geführt. Dieser wurde zuletzt am 06.03.2014 in den Pflegestuhl mobilisiert. Laut anwesender Pflegekraft wird der Bewohner nach Möglichkeit 1x in der Woche mobilisiert. Die Pflegekraft berichtet, dass der Bewohner aufgrund seines Allgemeinzustandes häufig nicht mobilisiert werden kann. Auch sei die Mobilisation für den Bewohner sehr belastend, weil er dabei häufig Probleme mit dem Kreislauf habe. Zur Stabilisierung des Kreislaufes des Bewohners und zur Vermeidung von weiteren Kontrakturen oder Wundliegen, wird der Einrichtung angeraten, den Bewohner nach Möglichkeit mindestens 1x täglich an die Bettkannte zu setzen und die wöchentliche Mobilisation in den Pflegestuhl beizubehalten. Bei der Grundpflege eines Bewohners mit Kontrakturen an den oberen und unteren Extremitäten konnte beobachtet werden, dass die in der Pflegeplanung notierten passiven Bewegungsübungen, welche während der grundpflegerischen Versorgung bei dem Bewohner durchgeführt werden sollen, nicht umgesetzt worden sind. Um weitere Kontrakturen zu vermeiden, sollten die in der Planung als Maßnahmen zur Kontrakturenprophylaxe beschriebenen passiven Bewegungsübungen der Gelenke während der Körperpflege des Bewohners durchgeführt werden. Arznei- und Betäubungsmittel: Bei den verordneten Betäubungsmitteln fehlt häufig die gemäß BtMVV zwingend vorgeschriebene monatliche Bestandskontrolle durch den verordnenden Arzt. So wurde bei einem Bewohner beispielsweise letztmals im Spetember 2013 eine entsprechende Kontrolle durchgeführt. Es ist nach wie vor erforderlich, bei den Ärztinnen und Ärzten darauf hinzuwirken, die Bestandsüberprüfungen gemäß BtMVV monatlich vorzunehmen und abzuzeichnen. Hygiene: Zwei Mitarbeiterinnen gaben das Essen ein ohne eine Schürze zu verwenden. Sie hatten davor pflegerische Tätigkeiten ausgeführt. Um eine Keimverschleppung zu verhindern, wird das Tragen von Schürzen bei der Essenseingabe empfohlen. Personal: Um Infofluss und weiterhin einen zügigen Ablauf in den einzelnen Wohnbereichen gewährleisten zu können, sollte die fehlende Wohnbereichsleitung sehr zeitnah nachbesetzt werden. Bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Dienstpläne wurde im beschützenden Wohnbereich festgestellt, dass dieser am 01.02. im Spätdienst nachmittags zeitweise nur mit einer Pflegehilfskraft besetzt gewesen war. Es wird vorgeschlagen, künftig zum Wohl der dort lebenden Bewohner und auch dem Personal, grundsätzlich zwei erfahrene Kräfte durchgängig einzusetzen.

Prüfbericht 2014 Seite 10 Bauliche Begebenheiten: Nach 8 Abs. 2 der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) ist bei Badewannen-, Dusch- und Waschtischarmaturen ein Verbrühungsschutz erforderlich. Für die Angleichung im gesamten Haus gilt gem. 10 Abs. 1 eine Angleichungsfrist von 5 Jahren (spät. 31.08.2016). Wir empfehlen, den Verbrühungsschutz im Haus langfristig zu installieren. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs.4 S.1 PfleWoqG aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art 12 Abs.2 S.1 PfleWoqG erfolgt. Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen. III.1 Qualitätsbereich: Angemessene Wohnqualität und Sicherheit der Bewohner: III.1.1 In allen begangenen Wohnbereichen werden Stationswägen eingesetzt, in denen Verbrauchsmaterialien deponiert sind und transportiert werden. Auf der obersten Abstellfläche der Wägen werden regelmäßig offen und frei zugänglich Gebinde mit diversen Reinigungs-, Pflegeund Desinfektionsmitteln abgestellt. III.1.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3 Es ist aus Gründen der Sicherheit der Bewohner zu fordern, die Gebinde von dieser obersten Abstellfläche zu entfernen und nicht erreichbar für die Bewohner in den vorhandenen umschlossenen Fächern der Wägen aufzubewahren. III.2 Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege- und Dokumentation: III.2.1.1 Der gesehene Verbandswechsel bei einem Bewohner mit einen Dekubitus an der linken Fußsohle entsprach nicht den allgemeinen Hygiene-Richtlinien zur Wundversorgung. Die Pflegefachkraft löste den Verband, reinigte die Wunde und legte das sterile neue Verbandsmaterial auf die Wunde auf, ohne dabei die Handschuhe zu wechseln und eine Händedesinfektion durchzuführen. III.2.1.2 Bei der teilnehmenden Beobachtung eines insulinpflichtigen Bewohners während der Durchführung der Blutzuckermessung und Insulingabe, konnte beobachtet werden, dass die Pflegekraft keine Einmalhandschuhe zur Blutentnahme trug. Desweiteren wurde die Blutzuckermessung und Insulingabe im Speisesaal durchgeführt. Außerdem befand sich der Insulin-Pen in einer Schale mit diversen Pens von anderen Mitbewohnern. III.2.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, die festgestellten Mängeln abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3.1 Um eine Infektion der Wunde zu vermeiden, wird dringend geraten, den Wundverband unter den allgemeinen Hygiene- Richtlinien durchzuführen. Personal, welches beim Durchführen von Verbandswechsel Defizite aufweist, sollte entsprechend geschult werden.

Prüfbericht 2014 Seite 11 III.2.3.2 Die Pflegekraft sollte zum Eigenschutz und zur Einhaltung hygienischer Richtlinien, bei der Durchführung der Blutzuckermessung Einmalhandschuhe tragen. Zur Wahrung der Privatsphäre des Bewohners, ist die Messung in einem separaten Raum (z.b. Zimmer des Bewohners) ohne Publikum zu bevorzugen. Aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung von Verwechslungen ist eine separate Bewohner bezogene Aufbewahrung der Insulin-Pens erforderlich. III.3 Qualitätsbereich: Angemessene Qualität von Arznei- und Betäubungsmittel: III.3.1 Die für eine Verabreichung vorbereiteten Arzneimittel werden portioniert in offenen Tabletts vom Stützpunkt in die Räume getragen, in denen die Bewohner üblicherweise ihre Mahlzeiten einnehmen, z. B. in den Aufenthaltsräumen um dort ausgegeben zu werden. Dort werden sie dann regelmäßig mit dem Tablett offen, ungeschützt und frei zugänglich abgestellt (z. T. auf Arbeitsplatten der Küchenzeilen oder auf der Oberfläche von Hochschränken) und zwar so lange bis die Medikamente an alle Bewohner ausgegeben wurden, was unter Umständen auch längere Zeit in Anspruch nehmen kann, da die Bewohner in der Regel nicht zu einem genau festgelegten Zeitpunkt zu den Mahlzeiten sich einfinden. III.3.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.3.3 Sowohl aus hygienischen Gründen als auch aus Sicherheitsgründen wird der Einrichtung dringend nahegelegt, diese Vorgehensweise zu optimieren. Eine denkbare Option könnte es z.b. sein, die zur Ausgabe vorbereiteten Medikamente mit geeigneten (geschlossenen) fahrbaren Medikamententransportwägen sicher von den Stützpunkten zu den Ausgabestellen zu verbringen. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.

Prüfbericht 2014 Seite 12 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Kitzingen einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarder Straße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist Die Klage muss den Kläger, den Beklagten ([ Beklagter, z.b. Freistaat Bayern ]) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarder Straße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten ([ Beklagter, z.b. Freistaat Bayern.]) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hochachtungsvoll I.A. Günther Verwaltungsfachwirt und FQA-Auditor Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Tag der Einrichtungsbegehung bzw. Prüfung festgestellten Sachverhalt um eine Momentaufnahme handelt.