Fernwärmeversorgung Anschlussvorschriften 2013



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Transkript:

VfA Verein für Abfallentsorgung Langäulistrasse 24, 9470 Buchs Tel. 081 750 64 00 Fax 081 750 64 05 / e-mail: info@vfa-buchs.ch www.vfa-buchs.ch 15.04.2013 Fernwärmeversorgung Anschlussvorschriften 2013 (ersetzt Version 2011 vom 01.03.2011) Inhaltsverzeichnis 1. Wichtige Hinweise 2. Betriebsdaten Primärnetz 3. Hydraulischer Hausanschluss 4. Regelung 5. Produkte, Werkstoffe 6. Prüfungen, Inbetriebnahme 7. Anhang: - Anlageschema - Anmeldung Neuanschluss Fernwärme-Hauszentrale Seite 1 von 8

1. Wichtige Hinweise Diese Anschlussvorschriften sind inhaltlich identisch mit den Anschlussvorschriften 2011. Es wurden nur formelle Änderungen vorgenommen. Diese Vorschriften sind gültig für den Anschluss ab Montagegrenze VfA bis inkl. Wärmetauscher (Primärnetz). Definition Primärnetz / Sekundärnetz: Siehe Anhang 7, Anlageschema. Sie werden auch bei Umbauten bestehender Anschlüsse angewendet. Für die korrekte Auslegung der Fernwärme-Hauszentrale übernimmt der VfA keine Verantwortung. Die Fernwärme-Hauszentrale ist in einem trockenen, beleuchteten Raum zu platzieren. Der Bezug von Fernwärme wird in speziellen Verträgen und Reglementen mit dem VfA Buchs geregelt. (Anschlusskosten, Anmeldeverfahren, etc.). Vor Beginn der Montagearbeiten muss die Bewilligung des VfA vorliegen. Vorsorgliche Hausanschlüsse ohne Wärmebezug werden mit Kugelhahnen und Blindflanschen abgesperrt. Der VfA ist berechtigt, die vorsorglichen Hausanschlüsse zu überprüfen (Leckagen, verbotener Wärmebezug, etc.). Der VfA Buchs ist gerne bereit, weitere Auskünfte bezüglich Fernwärmetarife, Hausanschlüsse, Versorgungsgebiet, etc. zu beantworten. Anmeldung einer Fernwärme-Hauszentrale Der von der Bauherrschaft beauftragte Fachplaner / Installateur muss die Anmeldung Neuanschluss Fernwärme-Hauszentrale (7. Anhang) spätestens 3 Wochen vor Montagebeginn dem VfA zustellen. Mit einer Kopie der vom VfA genehmigten Anmeldung erfolgt die Bewilligung zur Installation. Homepage des VfA Die Anschlussvorschriften 2013 mit Anlageschema und das Formular: Anschluss Fernwärme- Hauszentrale sind unter www.vfa-buchs.ch ebenfalls verfügbar. Seite 2 von 8

2. Betriebsdaten Nenndruck (Auslegung) PN 16 Auslegungsstemperatur Vorlauftemperatur bei ta 12 C Vorlauftemperatur bei ta >12 C Armaturen und Dichtungen sind für min. 150 C auszulegen. Max. 120 C Min. 80 C Betriebstemperaturen Rücklauf Max. 60 C Begründete Ausnahmen ausschliesslich mit Bewilligung des VfA. Druckverlust Hauszentrale Wasserqualität Max. 50 kpa Im Primärnetz der Fernwärmeversorgung wird aufbereitetes Wasser verwendet. Dem Primärnetz darf kein Wasser entnommen werden. Ebenso ist das Nachfüllen mit Netzwasser unzulässig. Auslegungshinweis Wärmetauscher Mindestleistung 10 KW (Aufheizzeit Brauchwasser) 3. Hydraulischer Anschluss Die Installationen sind nach den in der Schweiz gültigen Normen auszuführen. Das Anlageschema Nr. 01022011 (siehe 7. Anhang) ist integrierender Bestandteil dieser Anschlussvorschriften. Dimensionierung und Anordnung der Fernwärme-Hauszentrale erfolgt durch den Installateur, bzw. durch den Fachplaner Fernwärme-Vorlauf und -Rücklauf sind beim Hauseintritt bezeichnet. Bei fehlender Bezeichnung ist Rücksprache mit dem VfA erforderlich. Die Leitungen zwischen Hauseintritt und Wärmetauscher müssen sichtbar verlegt werden. Dabei ist die thermische Ausdehnung der Rohrleitungen zu berücksichtigen. Passstück und Armaturen für die Wärmemessung werden vom VfA geliefert. Deren Einbau erfolgt durch den Installateur. Platzierung und Einbaulage sind mit dem VfA abzusprechen. Der Einbau des Wärmezählers erfolgt durch den VfA. Die freie Zugänglichkeit zu sämtlichen Apparaten und Armaturen muss gewährleistet sein. In begründeten Fällen kann der VfA den Einbau eines Differenzdruckreglers oder eines Volumenbegrenzers verfügen. Seite 3 von 8

4. Regelung Der eingesetzte Regler muss folgende Funktionen aufweisen: - Regelung des Wärmetauschers, inkl. Maximalbegrenzung der Primär-Rücklauftemperatur - Regelung der Wärmeabgabe für Heizung und evt. Brauchwassererwärmung Der Stellantrieb des Primär-Regelventils muss über eine Notstellfunktion verfügen (stromlos geschlossen). Die Nennkraft des Stellantriebs muss mindestens 1000 N betragen. Das Primär-Regelventil muss bei Volllast einen Druckverlust von mindestens 10 kpa aufweisen. Der Sekundär-Vorlauf ist mit einem Temperaturwächter auszurüsten. Nach allfälligem ansprechen des Temperaturwächters muss die Rückstellung (Quittierung) manuell erfolgen. Das Sekundärnetz darf keinen Bypass (druckloser Verteiler, Rücklauf-Hochhaltung, etc.) aufweisen. 5. Produkte, Werkstoffe Wärmetauscher Es können Wärmetauscher in geschraubter, verlöteter oder verschweisster Ausführung verwendet werden. Für die Auslegung sind die Betriebsdaten massgebend. Bei Verwendung von verlöteten Wärmetauschern empfehlen wir die elektrische Trennung beim Hauseintritt (Flanschverbindungen). Armaturen Bis inkl. DN25 (1") sind Gewindearmaturen zulässig. Hanf / Gewindepaste sind unzulässig. Grössere Armaturen müssen mit Flanschverbindungen versehen sein. Für Entleerungen und Entlüftungen sind Kugelhahnen PN 16 zu verwenden, welche mit fest eigedichteten Stopfen oder Kappen zu versehen sind. Rohrleitungen Geschweisste Gas- und Siederohre. Rohrverbindungen sind ausschliesslich in geschweisster Ausführung zugelassen. Als Formstücke sind nahtlose Schweissfittings zu verwenden. Presssysteme und Gewindefittings sind unzulässig. Die Rohrleitungen sind mit einem temperaturbeständigen Korrosionsschutz-Anstrich zu versehen. Wärmedämmung Wärmetauscher und Leitungen müssen isoliert werden: Ausnahme Messleitungen, Entlüftungen, Entleerungen. Die Dämmstärken sollen möglichst dem Energiegesetz des Kantons St. Gallen entsprechen. Wärmezähler dürfen nicht isoliert werden. Seite 4 von 8

6. Prüfungen, Inbetriebnahme Während den Montage-Arbeiten kann der VfA Kontrollen vornehmen und die sofortige Behebung allfälliger Mängel anordnen. In speziellen Fällen kann der VfA eine Druckprobe für das Primärnetz zu Lasten der Bauherrschaft verlangen. Der VfA ist mindestens 24 Stunden vor Inbetriebnahme der Fernwärme-Hauszentrale zu benachrichtigen. Die Inbetriebnahme der Wärmemessung erfolgt durch den VfA. Die Fernwärme-Hauszentrale wird durch den VfA einer Nachkontrolle unterzogen, deren Ergebnis auch dem Hauseigentümer mitgeteilt wird. Allfällige Mängel sind innert vereinbarter Frist zu beheben. Auf Verlangen des VfA sind eingebaute Apparate und Armaturen zu dokumentieren. 9470 Buchs, den 15.04.2013 VfA, Verein für Abfallentsorgung, Geschäftsleitung Brunner Urs Hollenstein Roger Seite 5 von 8

7. Anhang - Anlageschema - Anmeldung Neuanschluss Fernwärme-Hauszentrale Seite 6 von 8

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www.vfa-buchs.ch VfA Verein für Abfallentsorgung Langäulistrasse 24, 9470 Buchs Tel. 081 750 64 00 Fax 081 750 64 05 / e-mail: info@vfa-buchs.ch ANMELDUNG Neuanschluss Fernwärme-Hauszentrale (01.03.2011, ersetz Version vom 01.06.2008) Anlageadresse, Objekt Bezüger Name:. Adresse:......... Tel:... Anlagebetreiber, Eigentümer Name... Adresse:...... Tel.:... Installateur Name:.. Adresse:... Tel.:... Technische Verantwortung für die Anlage Name:.. Adresse:... Tel.:... Primärnetz Wärmetauscher Fabrikat:., Typ: Bauart:...., Material:... Winter: Betriebstemperatur 120 / 60 C bei Aussentemperatur -12 C Sommer: Betriebstemperatur 80 / 60 C Durchflussmenge (l/h):.... Druckverlust (kpa):... Regelung Fabrikat:......, Typ: Regelventil Typ :...., Antrieb Typ:... Dimension:., Kvs-Wert:...., Druckverlust (kpa):...... Rücklauffühler, Typ:... Sekundärnetz Anschlussleistung in kw:.. Temperaturwächter, Typ:... Heizungssystem:... Max. Betriebstemperaturen (VL / RL):.... Warmwasseraufbereitung über Fernheizung: JA Nein Anzahl Wohneinheiten für Warmwasseraufbereitung:... Voraussichtlicher Ausführungstermin: Ort und Datum:...... Der Gesuchsteller:......... Stempel / Unterschrift: Kontrolliert durch VfA: Datum:... Unterschrift:... Seite 8 von 8