Spielregeln 2014. Gastgeber mit Leidenschaft. Wohlsein auf Fränkisch



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Transkript:

Spielregeln 2014 Gastgeber mit Leidenschaft Wohlsein auf Fränkisch

1 Einleitung... 3 2 Identität und Leitbild... 3 3 Qualitätsgrundsätze... 4 3.1 Qualitätsphilosophie... 4 3.2 Unser Vorteil: Zwei Betriebe arbeiten zusammen... 4 3.3 F & B Treffen... 5 4 Verhaltenskultur... 5 4.1 Verhaltensgrundsätze... 5 4.2 Umgang mit Fehlern... 6 4.3 Verhalten gegenüber Gästen... 6 4.4 Verhalten gegenüber Kollegen... 7 4.4.1 Bausteine des Vertrauens... 7 4.4.2 Verhalten zur Stärkung des Teamgeistes... 7 4.4.3 Verhalten bei Problemen und unerwarteten Ereignissen... 7 4.5 Mitbewerberkontrolle... 8 4.6 Gemeinsamer Feierabend... 8 5 Preispolitik... 8 6 Dienstplan... 9 6.1 Erstellung des Dienstplans... 9 6.2 Tauschen von Diensten / Dienstplanänderungen... 9 6.3 Krankheit... 10 6.4 Urlaub... 11 7 Arbeitszeit... 11 8 Weiterbildungsmaßnahmen... 12 8.1 Interne Weiterbildung... 12 8.2 Externe Weiterbildung... 12 9 Jahreszielplanung 2014... 13 9.1 Neuerungen... 13 9.2 Wirtschaftliche Ziele... 14 9.2.1 Prämien... 14 2

1 Einleitung Die Spielregeln sind die Basis der Zusammenarbeit in den Betrieben Gasthof & Hotel Behringer und Hinterhöfle. 2 Identität und Leitbild Wir sind ein Familienbetrieb mit leistungs- und mitarbeiterorientierter Unternehmenskultur. Wir pflegen unsere Tradition der fränkischen Gastlichkeit, bewahren historische Bausubstanz und schaffen Werte durch stetige und innovative Investitionen. Unsere Zusammenarbeit und Kommunikation sind geprägt von Respekt, Vertrauen und Kooperation. Der Wille zur Mitgestaltung und die Eigenverantwortung werden gefördert. Dies führt zu Höchstleistungen in einem angenehmen Betriebsklima. Die Gäste erleben uns LIVE unsere Arbeitsplätze sind Live Bühnen Unsere Leitmotive lauten: Gastlichkeit mit Leidenschaft und Wohlsein auf Fränkisch. Bei der Jahreszielplanung haben wir erfahren, dass exzellente Ergebnisse dann zustande kommen, wenn wir dafür ein gewohnheitsmäßiges Verhalten entwickelt haben: Wir nennen das Exzellenz durch Gewohnheit. Wir hinterfragen unsere Leistungen regelmäßig, um uns zu verbessern. 3

Unserer mentale Einstellung lautet: Freude statt Ärger; Zuversicht statt Zweifel; Lust auf Leistung. Unser Ziel ist es: Wir wollen unsere Gäste begeistern und Marktführer an der Mainschleife sein. 3 Qualitätsgrundsätze 3.1 Qualitätsphilosophie Qualitätsstandards sind detailliert in den jeweiligen Abteilungsordnern festgeschrieben. Unterweisungen erfolgen durch die Abteilungsleiter. Küchenphilosophie: Frische und Regionalität Getränke- und Weinphilosophie: Vielfalt, Regionalität, biologischer Anbau (Naturland und Demeter). Hotelphilosophie: Gehobener Drei-Sterne-Komfort (Klassifizierung Deutscher Hotel- und Gaststättenverband). 3.2 Unser Vorteil - Zwei Betriebe arbeiten zusammen Die räumliche Nähe der beiden Betriebe wird zur optimalen Zusammenarbeit genutzt. Insbesondere erfolgt eine Abstimmung zwischen den Führungskräften bezüglich Teamsteuerung, Ausbildung, Einkauf, Verarbeitung der Lebensmittel und Öffnungszeiten. Für alle Bereiche (Bühnen) gilt außerdem: Wir öffnen nur, wenn es sich rechnet. 4

Dadurch haben beide Bühnen einen Nutzen, z. B.: Die Bühne Restaurant Behringer wird im Frühjahr und Spätherbst häufig, im Winter ganz geschlossen und spart dem Betrieb Zusatzkosten. Das Hinterhöfle hat durch Behringer-Gäste eine höhere Auslastung und gewährleistet den Hotelgästen ein eigenes Restaurant. Im richtigen Restaurant Behringer entsteht im Winter kein Minus mehr. 3.3 F & B Treffen Die Abteilungsleiter (AL) treffen sich regelmäßig, um Themen des aktuellen und zukünftigen Geschäftsbetriebs zu besprechen. 4 Verhaltenskultur 4.1 Verhaltensgrundsätze Mobiltelefone und Smartphones sind während der Arbeit auszuschalten. Privatbesuche sind während der Arbeitszeit unerwünscht. Privatgespräche unter Mitarbeitern während der Arbeitszeit sind auf ein Minimum zu begrenzen. Kein Aufenthalt im Betrieb während der Freizeit. Ausnahme als Gast. Bei uns gilt Rauchverbot! Ausnahmen: Hausmeister im Freien und Team bei der Restwertstoffentsorgung (nur hinter dem Rathaus und Haus BH 1). 5

Mitarbeiter parken nicht auf Premiumparkplätzen der Altstadt, sondern auf dem Alleeparkplatz. Verschwiegenheitspflicht: Wir reden außerhalb des Betriebes grundsätzlich nicht über Interna. 4.2 Umgang mit Fehlern Fehler werden grundsätzlich als Chance zur Verbesserung verstanden. Fehler werden offen und respektvoll von Kollegen angesprochen und korrigiert. Bei mehrfacher Wiederholung des gleichen Fehlers folgt ein Kritikgespräch, in dem angemessene Konsequenzen wie z.b. unbezahlte Nacharbeit vereinbart werden - quasi als Schadensersatz. Bei groben Fehlern bzw. permanent falschem Arbeitsverhalten gilt: Persönliches Abmahnungsgespräch Schriftliche Abmahnung Kündigung (bei extremen Fehlern sofort) 4.3 Verhalten gegenüber Gästen Herzlichkeit und Freundlichkeit von der Begrüßung bis zur Verabschiedung. Wertschätzung des Ruhebedürfnisses von Hotelgästen: Nach 23.30 Uhr halten sich Mitarbeiter nicht mehr am Marktplatz auf. 6

4.4 Verhalten gegenüber Kollegen 4.4.1 Bausteine des Vertrauens - Vertrauen entsteht durch Zuverlässigkeit: Vereinbarungen, Regeln und Standards werden eingehalten. Fachkompetenz: Wir sorgen dafür, dass wir über das notwendige Fachwissen und Fachkönnen verfügen. Offenheit: Wir pflegen untereinander einen klaren, offenen Austausch; wir geben offen sachliche Rückmeldung, sowohl Anerkennung wie auch Kritik. Integrität: Wir sind in unserem Verhalten berechenbar und unbestechlich. 4.4.2 Verhalten zur Stärkung des Teamgeistes Handeln entsprechend der eigenen Rolle im Betrieb. Zielorientiertes Handeln. Berücksichtigung der Situation von Kollegen. 4.4.3 Verhalten bei Problemen und unerwarteten Ereignissen Sachliche bzw. persönliche Differenzen werden umgehend unter den Beteiligten geklärt. Dabei wird mit ICH Botschaften kommuniziert. Probleme werden sachlich gelöst und nicht persönlich genommen. Es wird nach Lösungen statt nach Schuldigen gesucht. 7

Über nicht anwesende Kollegen wird nicht negativ gesprochen. Mitarbeiter, die gegen diese Regel verstoßen, werden umgehend zur Korrektur des eigenen Verhaltens aufgefordert. 4.5 Mitbewerberkontrolle Führungskräfte bekommen die Ausgaben für Spesen in Gaststätten von Mitbewerbern ersetzt, falls zwei Bedingungen erfüllt sind: Die Mitbewerberkontrolle muss vorher mit Klaus Behringer abgesprochen werden. Der Fragebogen Mitbewerberprofil muss nach der Mitbewerberkontrolle ausgefüllt bei Klaus Behringer abgegeben werden. 4.6 Gemeinsamer Feierabend An erfolgreichen Tagen übernimmt der Betrieb das Feierabendbier in Volkacher Kneipen einfach Klaus Behringer ansprechen! 5 Preispolitik Die Gäste sind mit dem Preis-Leistungsverhältnis zufrieden. Wir verarbeiteten Qualitätsprodukte (im Einkauf teurer als Massenware). Kontinuierliche Investitionen in die denkmalgeschützten Gebäude sowie in innovative Projekte festigen die Marktführerschaft, den Wert und den langfristigen Erhalt unserer Betriebe. 8

Alle bei uns arbeitenden Personen werden fair bezahlt. Im Vergleich zu vielen Mitbewerbern findet bei uns keine Quersubventionierung statt. Damit ist gemeint, dass Gastronomiebetriebe mit eigenem Weingut ihre weniger kostendeckenden Preise für Speisen und Getränke über einen weiteren wesentlichen Nutzen (höhere Margen, Neukundengewinnung im Weinverkauf) kompensieren. Solchen Betrieben, z.b. Storchen und Rose in Volkach, Zehnthof/Nordheim, Schwan/Sommerach, geht es offensichtlich gleichzeitig um die Repräsentation des Weinguts. 6 Dienstplan 6.1 Erstellung des Dienstplans Dienstpläne werden vom jeweiligen Abteilungsleiter erstellt. Dabei wird versucht, individuellen Wünschen nachzukommen. Schüler werden vor Schultagen bis maximal 22.30 Uhr eingeteilt. 6.2 Tauschen von Diensten / Dienstplanänderungen Tauschen von Arbeitsdiensten ist nur nach Rücksprache mit einem berechtigten Mitarbeiter möglich. Änderungen des Dienstplans stehen nur berechtigten Mitarbeitern zu. Bei Dienstplanänderungen werden alle betroffenen Mitarbeiter persönlich und umgehend informiert. 9

6.3 Krankheit Im Krankheitsfall kümmert sich der Mitarbeiter selbst um Vertretung und setzt den Betrieb darüber in Kenntnis. Dies gilt unabhängig vom Vorhandensein eines ärztlichen Attests. Mitarbeiter halten zu diesem Zweck zu Hause die Telefonnummern von Kollegen zur Verfügung. Die generelle telefonische Erreichbarkeit ist erwünscht. Fühlt sich ein Mitarbeiter trotz ärztlicher Krankschreibung arbeitsfähig, darf er arbeiten. Die gearbeitete Zeit wird in diesem Fall nur einmal berechnet, das heißt es gibt keine zusätzlichen Gutstunden oder ähnliches. Hat ein Mitarbeiter die komplette krankgeschriebene Zeit gearbeitet, behält er den Anspruch auf einen Gesundheitsbonus. Gesundheitsbonus: Versicherungspflichtige Mitarbeiter, die monatlich über 70 Stunden und mind. 6 Monate beschäftigt sind, erhalten den Gesundheitsbonus, soweit sie vom 01.12 bis 30.11. des Folgejahres, weder krankheitsbedingt arbeitsunfähig, noch während der Arbeitszeit beim Arzt waren. Bei Auszubildenden darf kein Fehltag in der Schule vorliegen. Der Bonus beträgt für Vollzeitmitarbeiter und Auszubildende 400 Euro. Teilzeitmitarbeiter werden anteilig ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt mit der Lohnabrechnung Dezember, bzw. quartalsgenau bei Ausscheiden. Mütter, die zu Hause ihr krankes Kind pflegen, behalten den Anspruch auf den Gesundheitsbonus. 10

6.4 Urlaub Urlaubswünsche werden vom Mitarbeiter in das Urlaubsbuch/Urlaubsblatt der jeweiligen Abteilung eingetragen. Die gewährte Urlaubsdauer und der gewährte Urlaubszeitpunkt richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Grundsätzlich werden der Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer einvernehmlich zwischen dem Mitarbeiter und dem Abteilungsleiter abgeklärt. 7 Arbeitszeit Wir arbeiten mit einem elektronischen Zeiterfassungssystem. Das An- und Ausziehen der Arbeitsbekleidung ist keine Arbeitszeit, d.h. Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind direkt am Arbeitsplatz, nicht in der Umkleide. Während der Saison kann es über einen längeren Zeitraum zu 6-Tage- Wochen mit Überstunden kommen. 11

8 Weiterbildungsmaßnahmen 8.1 Interne Weiterbildung Verantwortungsträger kümmern sich um eine strukturierte, zielorientierte und kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter. Qualitäts-Coaches (Q-Siegel) im Service: Jasmin Johannes (Behringer), Kathrin Ebenbeck (Hinterhöfle). Ausbildungsleitung Küche: Florian Röschert. 8.2 Externe Weiterbildung Seminarkosten für externe Weiterbildungsmaßnahmen trägt der Betrieb, wenn der Mitarbeiter durch die Schulung für den Betrieb einen Zusatznutzen erzeugt. Einzelheiten zu den Kostenübernahmebedingungen stehen im Arbeitsvertrag. 12

9 Jahreszielplanung 2014 9.1 Neuerungen im Behringer Wir machen in der Übergangszeit und an den Donnerstagen/Ruhetagen aus der Not eine Tugend: Die Behringer Küche bleibt unbesetzt, trotzdem bieten wir ein interessantes, qualitativ hochwertiges Speisenangebot an. a) Immer im Angebot : Gutzerli (Glaskonzept ) die Zubereitung erfolgt durch den Behringer-Service b) Speisen vom Hinterhöfle das kommunizieren wir deutlich in der Speisenkarte (1/2 Meter vom Höfle ) - Angebot nur nach Absprache/Zusage Höfle-Küche und -Service. und im Hinterhöfle Wir sind gewachsen! Welche Chancen wir durch den Kauf des Anwesens Brandshof 1 erschließen, ist momentan nicht absehbar. Geplant sind: Personalwohnungen und Arbeitsräume Raum für Restwertstoffe Erweiterung des Leergutlagers 13

9.2 Wirtschaftliche Ziele 9.2.1 Prämien Jeder Mitarbeiter wird als Erfolgsfaktor und nicht als Kostenfaktor wahrgenommen. Unsere Arbeitsverträge sind Chancenverträge, denn der Gesamtverdienst des Mitarbeiters ist abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes. Verantwortungsprämie: Die monatliche Prämie wird an Mitarbeiter ausgezahlt, die eine wirtschaftliche Verantwortung tragen und diese erfüllen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Musszahl größer als 40 %. Erfolgsprämie: Die Prämie ist erfolgsabhängig. Je besser umso mehr Auch verdiente Mitarbeiter, die länger keine oder nur eine geringe Lohnerhöhung erhalten haben, erhalten eine Anerkennung, falls am Jahresende die Schmerzgrenzen der Teamkosten sowie des Wareneinsatzes unterschritten werden und die Musszahl größer als 40 % ist, soweit sich dieser Wert in absoluten Zahlen im Vergleich zum Vorjahr verbessert hat. Alle Prämien sind freiwillige Leistungen des Betriebes, aus denen auch bei langjähriger, regelmäßiger Zahlung kein Rechtsanspruch hergeleitet werden kann. 14