Realschule plus Anne-Frank Ludwigshafen Herzlich willkommen zum Informationsabend Weiterführende Schulen 1
Überblick 1. Bildungswege mit dem Abschluss der Berufsreife (Berufsreife) 2. Bildungswege mit dem Sekundarabschluss I (Realschule) 3. Schulabschlüsse und Wege zur Hochschule 4. Übergangsvoraussetzungen in die Sekundarstufe II 5. Zugangsberechtigung für das Allgemeinbildende Gymnasium/IGS - Aufnahmeprüfung 6. Angebote in Ludwigshafen und Umgebung
Bildungswege in RLP mit dem Bildungsabschluss Berufsreife Qualifizierter Sekundarabschluss I Berufsausbildung 10. Klassenstufe an einer Realschule plus Berufsfachschule I und II Berufsreife (Hauptschule)
Aufstiegsberechtigung in Klassenstufe 10 der RS+ 25 (3) ÜSchO: Rechtsanspruch Eine Umstufung in eine abschlussbezogene Klasse der oberen Leistungsebene aus einer abschlussbezogenen Klasse der unteren Leistungsebene kann erfolgen, wenn der Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik, Wahlpflichtfach und erste Fremdsprache (Englisch) mindestens 2,5 und der Notendurchschnitt der übrigen Fächer mindestens 3,0 beträgt und Lernverhalten und Entwicklung der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen.
Alle Wege stehen offen! Kernbotschaft: Bis zur 10. Klasse sind alle Schülerinnen und Schüler formal gleich gestellt, egal ob an GY, IGS oder RS+ 5
Bildungswege Uni/Hochschule in RLP mit dem Hochschule Sekundarabschluss I Allgemeine Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife Fachhoch- schulreife Berufs- Allgemein- IGS Berufsbildende Berufsbildende Ausbildung bildende Gymnasien Schulen Gymnasien G/S, TG, WG FOS, HBF Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife)
Bildungswege Uni/Hochschule in RLP mit dem Sekundarabschluss I Allgemeine/ (Fachgebundene) Hochschulreife BOSII Hochschule FHR BOSI FHR Hochschule Wahl von höheren Lernbausteinen Berufs- Ausbildung Berufsbildende Schulen FOS, HBF
Schulabschlüsse und Übergangsmöglichkeiten Übergangsmöglichkeiten: 4 Wege führen direkt zum Studium: Allgemeinbildendes Gymnasium oder IGS => Allgemeine Hochschulreife Berufsbildendes Gymnasium => Allgemeine Hochschulreife Höhere Berufsfachschule oder Fachoberschule =>Fachhochschulreife Berufsoberschule II => Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife Übergangsmöglichkeit über die Berufliche Bildung: Sekundarabschluss I plus Berufsausbildung plus BOSI => FHR Plus BOSII => Allgemeine oder Fachgebundene HR Qualifizierte Berufsausbildung => Hochschulstudium möglich
Worin liegt der Unterschied zwischen Allgemeiner Hochschulreife und Fachgebundener Hochschulreife? Allgemeine Hochschulreife Fachgebundene Hochschulreife Allgemeinbildende Gymnasien und IGS Berufsausbildung + BOSI + BOSII Oder FHR + BOSII 13. Schuljahr plus Abiprüfung 13. Schuljahr plus Abiprüfung Zweite Fremdsprache erforderlich ab Klassenstufe 6 oder Klassenstufen 11 bis 13 Studium an allen Universitäten oder Hochschulen möglich (alle Fachrichtungen) Zweite Fremdsprache nicht erforderlich Sonderfall des Berufsbildenden Gymnasiums Studium an einer Universität oder Hochschule mit einer entsprechenden Ausrichtung möglich
Fachhochschulreife 12. Schuljahr an GY oder IGS (Schulischer Teil), Anschließend Berufliches Praktikum FOS plus integriertes Praktikum HBF plus Zusatzqualifizierender Unterricht und anschließendes Berufliches Praktikum (mind. 6 Monate, davon 2 Monate während der Schulzeit) Berufsausbildung plus BOS I mit FHR-Prüfung)
Übergangsvoraussetzungen in die Sekundarstufe II 1. Allgemeinbildendes Gymnasium oder 2. Integrierte Gesamtschule => Sekundarabschluss I mit Zugangsberechtigung oder bestandener Aufnahmeprüfung Zeitraum Aufnahmeprüfung: Letzte Unterrichtswoche des Schuljahres 2015/16 3. Berufsbildendes Gymnasium => Sekundarabschluss I, Notendurchschnitt mind. 3,0 (Schulplatzvergabe nach Rangfolge) 4. Höhere Berufsfachschule => Sekundarabschluss I 5. Fachoberschule => Sekundarabschluss I, Notendurchschnitt mind. 3,0
Zugangsberechtigung 1. 30 ÜSchO: Rechtsanspruch Wer.den qualifizierten Sekundarabschluss I und eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat, wird in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen. 2. Anmeldung erfolgt zum 1. März mit dem Halbjahreszeugnis ( 30, 1) 3. Anmelden kann sich, wer im Halbjahreszeugnis die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllt; andernfalls kann eine Anmeldung auch unverzüglich nach Erhalt des Abschlusszeugnisses erfolgen ( 30, 1) 4. Berechtigungsvoraussetzungen ( 30, 2): In allen Fächern mindestens die Note befriedigend Ausreichende Leistungen in ein oder zwei Fächern können durch mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden In D, M, 1. Fremdsprache darf nur einmal die Note ausreichend vorliegen Ausreichende Leistungen in drei Fächern können nach Maßgabe zwei ausgeglichen werden, sofern mindestens eines der drei Fächer ein musisches Fach ist. Ist ein Ausgleich nicht möglich, so kann das musische Fach unberücksichtigt bleiben
Beispiele 1. Deutsch (oder Englisch, oder Mathematik): 4, Erdkunde (oder ein anderes Nebenfach: 4, alle anderen Fächer 3 und besser: => ja, sofern mindestens zwei Mal die Note zwei vorhanden ist 2. Deutsch: 4, Erdkunde: 4, Sozialkunde: 4, Rest 1 und 2 => nein, Aufnahmeprüfung möglich 3. Musik: 4, Bildende Kunst: 4, Restliche Noten: 3 => ja, auch wenn kein Ausgleich vorhanden 4. D: 4, Ek: 4, Bio: 2, Religion: 2, BK: 4, Rest: 3 => ja, Bio und Religion gleicht D und Ek aus, BK kann unberücksichtigt bleiben, da musisches Fach.
Wie erhalte ich die Zugangsberechtigung Kein Antrag erforderlich Im Rahmen der Zeugniskonferenz werden Zugangsberechtigungen beraten und erteilt Anlage zum Zeugnis (1.HJ Vorläufige Zugangsberechtigung) Sofern keine Zugangsberechtigung erteilt wurde, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt Endgültige Zugangsberechtigung wird am Ende des Schuljahres erteilt und nur diese ist rechtswirksam!!!! Kein Spielraum möglich Beratungen bei Aufnahme
Aufnahmeprüfung Schriftliche Prüfung in den Fächern D, E, M Dauer der schriftlichen Prüfungen: Jeweils 90 Minuten Mündliche Prüfung in einem gesellschaftswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Fach Dauer: Maximal 20 Minuten Termin: In den letzten 5 Unterrichtstagen des Schuljahres 2014/15 Ort wird durch die Gymnasien und Integrative Gesamtschulen festgelegt Bestanden, sofern in allen Fächern mindestens die Note befriedigend erzielt wird Ausreichende Leistungen in einem oder zwei Fächern können durch mindestens gute Leistungen in den anderen Fächern ausgeglichen werden.
Angebote in Ludwigshafen Siehe Informationsblatt Weitere Informationsquelle Schulhomepages der verschiedenen in Ludwigshafen Infoflyer über die einzelnen Bildungsgänge können heruntergeladen werden (BBS)!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 18