Leistungsübersicht zur Rechtsschutzversicherung Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Leistungsstärke des von uns angebotenen Rechtsschutztarifs: Leistungsumfang Basisschutz Privat- und Berufsrechts-RS Selbstbehalt mit Schadenfreiheitsrabatt (Reduzierung des SB bei Schadenfreiheit um 1/3 pro Jahr) Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf den Schadenfreiheitsrabatt Deckungssumme: Geltungsbereich Europa Geltungsbereich Welt 200,-- 1.000,-- unbegrenzt 300.000,-- Strafkaution 200.000,-- Anwaltshotline Assistance Leistungen Mediation am Telefon Erweiterter Schutz Verkehrs-RS (Kfz, Fahrräder, Fußgänger etc.) Immobilien-RS für selbstgenutzte Wohneinheiten für vermietete Wohneinheiten Erweiterte Leistungen Spezial-Straf-Rechtsschutz Erhöhung der Deckungssumme weltweit für Entsandte und Abgeordnete im Lufthansa- Konzern Arbeitsrechts-RS für Arbeitnehmer Anstellungs-Vertrags-RS für Manager RS = Rechtsschutz SB = Selbstbeteiligung im Schadenfall Wenn Sie eine Leistung entsprechend Ihren Bedürfnissen gestalten können, so finden Sie im Feld den Eintrag. RSV Leistungsübersicht, Februar 2016 Seite 1 von 5
Wir haben uns bemüht, Fachbegriffe zu vermeiden und durch verständliche Begriffe zu ersetzen. Da dies nicht für alle Leistungsmerkmale möglich ist, finden Sie auf den Folgeseiten nähere Erläuterungen. Die obige Tabelle bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über Besonderheiten, Leistungen und versicherte Gefahren. Eine vollständige und rechtsverbindliche Beschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Albatros Berater oder unser Service-Center. Unter www.albatros.de können Sie schnell und einfach ein individuelles Angebot rechnen. RSV Leistungsübersicht, Februar 2016 Seite 2 von 5
Erläuterungen zur Leistungsübersicht in der Rechtsschutzversicherung Die Reihenfolge der Erläuterungen entspricht der Position der entsprechenden Leistung in der Übersicht. Berufs-Rechtsschutz Umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seiner versicherten Familie in der Rolle des Arbeitsnehmers. Ausgenommen sind Freiberufler, Selbstständige und Landwirte. Selbstbehalt mit Schadenfreiheitsrabatt Die tariflich vereinbarte Selbstbeteiligung vermindert sich bei schadenfreiem Verlauf nach zwei Jahren um 1/3, nach drei Jahren um 2/3 und nach vier Jahren um 3/3. Folglich wird ab dem fünften Jahr im Schadenfall keine Selbstbeteiligung angerechnet. Im Schadenfall beginnt nach zwei schadenfreien Jahren das Rabattsystem erneut zu wirken, d. h. es erfolgt ggf. eine Rückstufung in die Schaden-Freiheits-Klasse (SFK) 0. Nach fünf schadenfreien Jahren bleibt im Schadenfall der Schaden-Freiheits-Rabatt (SFR) teilweise oder ganz wie folgt bestehen (Rabatt- Retter): nach fünf Jahren bleibt 1/3 Rabatt erhalten, nach sechs Jahren 2/3 und nach sieben Jahren 3/3. Es handelt sich also um eine zusätzliche Bonifikation zwischen dem fünften und siebten schadenfreien Versicherungsjahr. In unserem Hauptfälligkeitsanschreiben erfolgt für unsere Kunden eine Information, wenn sie eine höhere Schaden-Freiheits-Klasse erreicht haben. Verkehrs-Rechtsschutz Der Verkehrsbereich schützt den VN bzw. die versicherten Personen als Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer aller auf die versicherten Personen zugelassenen, vorübergehend zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger (im Fahrzeug-RS nur für bestimmte Fahrzeuge), als Erwerber solcher Fahrzeuge und als Mieter jedes von ihnen zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeugs zu Lande sowie Anhänger, Fahrer fremder Fahrzeuge Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer sowie als sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Verkehr (z. B. als Reiter oder Skater) als Sporttreibender bei der Ausübung von Freizeitsport (z. B. Skifahrer), ohne dass dieser hierbei ein Honorar, Preisgeld oder sonstiges Entgelt erhält. Alle berechtigen Fahrer und berechtigten Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls versichert. Immobilien-Rechtsschutz Unsere Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Eigentümer und / oder Mieter durchzusetzen. Mitversichert sind alle von Ihnen und Ihrer Familie selbstbewohnten Wohneinheiten und Grundstücke im Inland (z. B. Schrebergärten und Obstgrundstücke) ohne Vermietung mit dazugehörigen Garagen und Kfz-Abstellplätzen, in Verbindung mit unseren erweiterten Leistungen auch im Ausland. für selbstgenutzte Wohneinheiten Wenn es um Auseinandersetzungen aus Mietverträgen (z. B. Mieterhöhung, Räumungsklage oder Nebenkostenabrechnung) oder um Ihre Eigentumsrechte an Haus oder Wohnung, wie z. B. nachbarrechtliche Streitigkeiten, geht. für vermietete Wohneinheiten Wenn es um Auseinandersetzungen aus der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses, wie z. B. die Nichtzahlung der Miete oder von Nebenkosten, oder um Eigentumsrechte an Haus oder Wohnung geht. RSV Leistungsübersicht, Februar 2016 Seite 3 von 5
Erweiterte Leistungen für den Privatbereich Erweiterter Verwaltungs-RS ab Widerspruchsverfahren. Beispiel: Der treue Mischlingshund Bello wird obwohl Spielgefährte der Kinder von der Gemeinde aufgrund seines Aussehens als»kampfhund«eingestuft und ein Maulkorbzwang verhängt. Ihr Anwalt klärt dieses Thema direkt mit der Behörde. Beratung bei Vorsorgeverfügungen Beispiel: Sie wollen für den Fall einer schweren Krankheit oder eines Pflegefalls vorsorgen und mit einem Anwalt besprechen, welche Themen zu beachten sind. Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht (bis 1000,-- EUR, auch Unterhalts-Rechtsschutz) ohne Trennung und Scheidung Beispiel: Nach dem Tod eines entfernten Verwandten unterstützt Sie ein Anwalt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche innerhalb der Erbengemeinschaft. Rechtsschutz bei Kapitalanlagen Beispiel: Ihr Anlageberater empfiehlt Ihnen eine»sichere«geldanlage. Sie folgen der Empfehlung, anschließend stellt sich heraus, dass Sie Ihre Ersparnisse verloren haben. Sie klären dies mit Hilfe Ihres Anwalts. für den Arbeits-Rechtsschutz im Berufsbereich Kollektives Arbeitsrecht Beispiel: Sie möchten eine Betriebsratswahl anfechten, bei der Sie als Kandidat nicht erfolgreich waren. Sie vermuten, dass die Auszählung fehlerhaft war. für den Immobilienbereich Rechtsschutz bei Photovoltaik- und Solaranlagen Beispiel: Sie haben Ärger mit dem Energieversorger wegen der Abrechnung der eingespeisten Energielieferung. Dies möchten Sie nun von einem Anwalt klären lassen. Erschließungs- und Anliegerabgaben, Planfeststellungsverfahren, Enteignungsverfahren sowie im Baugesetzbuch geregelte Verfahren. Beispiel: Jahre nach der Fertigstellung der Straße beschließt die Gemeinde, dass die Erschließungskosten nachträglich wesentlich erhöht werden. Selbstbewohnte Wohneinheiten im Ausland Beispiel: Der Hausnachbar Ihres selbstbewohnten Ferienhauses in der Toskana sperrt Ihnen die Wasserversorgung, weil diese über dessen Grundstück läuft. Spezial-Straf-Rechtsschutz Das strafrechtliche Risiko hat immer größere Dimensionen angenommen. Im Gegensatz zum normalen Straf-Rechtsschutz sind deshalb in unserem Spezial-Straf-Rechtsschutz-Baustein auch Verstöße versichert, die vor Beginn des Versicherungsvertrages liegen, sofern das Ermittlungsverfahren erst nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingeleitet wird. Auch wenn ein Ermittlungsverfahren noch nicht eröffnet wurde, besteht Versicherungsschutz für die Interessenwahrnehmung bei verdeckten Ermittlungsverfahren. Das Besondere: mit unserem Spezial-Straf- Rechtsschutz-Baustein sind Sie auch gegen den Vorwurf von Vorsatztaten abgesichert. Zur Verteidigung können Sie einen Fachanwalt beauftragen. Versichert ist auch die angemessene Vergütung einer geschlossenen, nicht vom Erfolg abhängigen Honorarvereinbarung. Versichert ist der Vorwurf von Vorsatztaten im privaten und beruflichen Umfeld. Schutz besteht, solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt ist (Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren, etc.). Beispiele: Gegen den jugendlichen Sohn wird wegen wiederholtem "Schwarzfahren" ermittelt; nach einem Streit mit Ihrem Nachbarn zeigt dieser Sie wegen Beleidigung an. Arbeits-Rechtsschutz Rechtsschutz ist für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen gegeben. Darunter fallen u. a. Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Kündigung, betriebliche Altersversorgung, Zeugnis und Mobbing. Die individuell angedrohte Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit konkretem Vorschlag zur Änderung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt im Arbeits-Rechtsschutz bereits als Rechtsschutzfall. Ob der Arbeitgeber eine in- oder ausländische Firma oder der Gerichtsstand im In- oder Ausland ist, hat für Arbeitnehmer keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Bei einem Gerichtsstand außerhalb Europas und den außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten gilt jedoch die Versicherungssumme bei Weltweiter Deckung, d.h. 300.000,-- EUR. RSV Leistungsübersicht, Februar 2016 Seite 4 von 5
Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz Gesetzliche Vertreter juristischer Personen (z. B. GmbH-Geschäftsführer) unterliegen bei Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber nicht dem Arbeitsrecht. Somit ist ihnen der Zugang zu den Arbeitsgerichten verwehrt und sie müssen ggf. mit vollem Prozesskostenrisiko vor den ordentlichen Gerichten streiten. Der Arbeits-Rechtsschutz bringt für diese Risikogruppe somit keine Deckung. Diese ist nur über einen besonderen Baustein zu realisieren, den sogenannten Anstellungs-Vertrags- Rechtsschutz. Als Einzelrisiko ist diese besondere Rechtsschutzform sehr teuer. Wir haben deswegen eine andere Lösung entwickelt: Die Leistungsart Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz im gerichtlichen Bereich wird als Basisdeckung für Streitwerte bis 50.000,-- EUR immer dann geboten, wenn der Vertrag den Arbeits-Rechtsschutz aus nichtselbständiger Tätigkeit enthält. Wünscht der Kunde auch höhere Streitwerte abzusichern, kann er dies über eine im Verhältnis zu den sonstigen Angeboten sehr günstige Zusatzversicherung abdecken. Verzichtet der Kunde auf die Absicherung höherer Streitwerte, werden bei höheren Streitwerten die Kosten bis zum Streitwert von 50.000.-- EUR übernommen ("Quasi-Arbeits-RS"). RSV Leistungsübersicht, Februar 2016 Seite 5 von 5