Studienordnung (Satzung) für Studierende des Bachelorstudienganges Informatik an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Bachelor of Science



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Transkript:

Studienordnung (Satzung) für Studierende des Bachelorstudienganges nformatik an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Bachelor of Science vom 23. Februar 2001 (NBl. MBWFK Schl.-H., S. 322 ff.), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Juli 2005 (NBl. MWV Schl.-H., S. 567 f.) nhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Studienbeginn, Studienvoraussetzungen 4 Studieninhalte 5 Struktur und Umfang des Studiums 6 Leistungszertifikate 7 Prüfungen 8 Studienfachberatung 9 nkrafttreten Anhang 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Bachelorprüfungsordnung für Studierende an der Universität zu Lübeck das Studienziel, die nhalte und den zweckmäßigen Aufbau des Studiums an der Universität zu Lübeck. 2 Studienziel (1) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit der Bachelorabsolventin oder des Bachelorabsolventen in nformatik in anwendungs-, herstellungs-, forschungs- und lehrbezogenen Tätigkeitsfeldern vor. (2) Das Ziel der Ausbildung ist, die Studentinnen und Studenten durch Vermittlung von Kenntnissen und Einübung von Fertigkeiten in den wichtigsten Teilgebieten in den Stand zu setzen, vielfältige Probleme der nformationsverarbeitung aufzugreifen und zu bearbeiten. Die Fähigkeit, sich auf wechselnde Aufgabengebiete einstellen zu können, ist dabei für den Bachelor in nformatik unerlässlich. Die Ausbildung trägt dem durch ein breites, grundlagenorientiertes Studium und durch ein umfassendes Angebot an Praktika Rechnung. Das zentrale Thema des Bachelorstudiums nformatik ist die Konstruktion von informationsverarbeitenden Systemen für allgemeine und spezielle Anwendungen. Dies umfasst die Spezifikation der Anwendungsanforderungen, den Entwurf und die Analyse von Verfahren zur Lösung der gestellten Aufgaben, die Entwicklung von Datenstrukturen und Algorithmen, deren mplementierung in Software und Hardware und den Nachweis dafür, dass das so konstruierte System die gestellten Anforderungen erfüllt. Für das Gespräch mit Anwenderinnen und Anwendern, als deren Partnerin oder Partner bei der Lösung von Problemen mit Hilfe der nformationsverarbeitung, muss der Bachelor in nformatik vor allem in der Lage sein, in der Fachsprache eines Anwendungsgebietes abgefasste Aufgabenstellungen sachgemäß so zu formulieren, dass sie auf Datenverarbeitungsanlagen behandelt werden können. (3) Ergänzende Vorlesungen werden wahlweise aus den Bereichen Medizinische nformatik, Medieninformatik, Bioinformatik/Biomathematik oder Robotik und Automation angeboten.

3 Studienbeginn, Studienvoraussetzungen (1) Das Studium kann nur zum Winterhalbjahr aufgenommen werden. (2) Über die allgemeine Studierfähigkeit hinaus bestehen keine weiteren Voraussetzungen für das Bachelorstudium. Ein erfolgreiches Bachelorstudium setzt die Fähigkeit sowohl zu einer mathematisch formalen wie auch zu einer anwendungsbezogenen praktischen Arbeitsweise voraus. Gute Kenntnisse der englischen Sprache erweisen sich im Laufe des Studiums als unentbehrlich. Das Studium umfasst folgende Gebiete: 4 Studieninhalte 1. Erwerb von Grundkenntnissen in einschließlich der Softwareentwicklung; 2. für die nformatik erforderlichen der Mathematik einschließlich der Einübung der Kalküle; 3. einschließlich ; 4. Ableisten eines ndustriepraktikums; 5. Vertiefung durch geeignete Wahl von Seminaren und Praktika nach Maßgabe der Studienpläne; 6. Zusatzkompetenzen in englischer Fachsprache sowie Vortrags- und Präsentationstechniken. 5 Struktur und Umfang des Studiums (1) Der Bachelorstudiengang nformatik umfasst drei Studienjahre. (2) Der Studienumfang umfasst je nach Ergänzungsfach maximal 127 Semesterwochenstunden (SWS) einschließlich ndustriepraktikum. Eine SWS entspricht einer 45-minütigen Lehrveranstaltung pro Woche während der Vorlesungszeit eines Studienhalbjahres. (3) Die Studieninhalte sind im Anhang zur Studienordnung aufgeführt. Verschiebungen innerhalb der Studienhalbjahre und Veränderungen der Stundenzahl für die einzelnen Veranstaltungsarten sind in geringem Umfang möglich. Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen über den gegebenen Rahmen hinaus ist möglich und wird empfohlen. 6 Leistungszertifikate (1) Durch ein Leistungszertifikat wird die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn die Studentin oder der Student die in der Lehrveranstaltung vermittelten Lehrinhalte und praktischen Fertigkeiten beherrscht. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Studentin oder der Student auch den Stoff des bisherigen Studiums beherrscht, soweit er für das Verstehen der Lehrveranstaltung erforderlich ist. (2) Art und Umfang der Studienleistung werden nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Leiterin oder den Leiter der Lehrveranstaltung bestimmt und den Studierenden rechtzeitig, möglichst zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Grundsätzlich ist der Besuch von mindestens 80 % der jeweiligen Lehrveranstaltung für die erfolgreiche Teilnahme notwendig. (3) Die für das Leistungszertifikat erforderlichen Lehrinhalte und praktischen Fertigkeiten werden den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. (4) Lehrveranstaltungen sind nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bewertet. Sie werden mit einem einheitlichen Faktor dem Kreditpunkte-Akkumulierungs- und Transfersystem (KATS) gleichgesetzt (1 KATS-Punkt = 1 ECTS-Punkt). Die Kreditpunkte weisen die

erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und den dazugehörigen studienbegleitenden Fachprüfungen (Leistungszertifikate) nach. Die Bewertung der Leistungszertifikate ist davon unabhängig. (5) Den Lehrveranstaltungen im Bachelorstudium werden folgende Kreditpunkte (KP) zugeordnet: einstündige Vorlesung 1,5 KP zweistündige Vorlesung ohne Übung 3 KP zweistündige Vorlesung mit einstündiger Übung 4 KP zweistündige Vorlesung mit zweistündiger Übung 5 KP vierstündige Vorlesung mit zweistündiger Übung 8 KP vierstündige Vorlesung mit dreistündiger Übung 9 KP vierstündige Vorlesung ohne Übung 6 KP dreistündiges 4,5 KP vierstündiges 6 KP sechsstündiges 9 KP zweistündiges Proseminar oder Hauptseminar 4 KP. 7 Prüfungen Die Bachelorprüfung setzt sich aus den studienbegleitenden Fachprüfungen und der Bachelorarbeit zusammen. Näheres regelt die Prüfungsordnung. 8 Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Professorinnen und Professoren des Bachelorstudienganges nformatik durchgeführt. 9 nkrafttreten Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang nformatik der Universität zu Lübeck Fächerkatalog 1. und 2. Studienjahr SWS KP Leistungszertifikattyp nformatik 4 V + 3 Ü 9 A nformatik 4 V + 3 Ü 9 A nformatik mit Programmierpraktikum 4 V + 3 Ü 9 A nformatik V 4 V + 3 Ü 9 A Mathematik A 4 V + 3 Ü 9 A Mathematik B 4 V + 3 Ü 9 A Mathematik C 4 V + 3 Ü 9 A 2 V + 1 Ü 4 A Softwaretechnik 2 V + 1 Ü 4 A Multimediasysteme (nicht bei Wahl des 2 V 3 A Ergänzungsfachs Medieninformatik) Digitale Signalverarbeitung 2 V + 1 Ü 4 A der nformatik 4 V + 2 Ü 8 A zu 4 P 6 B Proseminar 2 S 4 B Für den Erwerb des Leistungszertifikats ist das Leistungszertifikat des s Voraussetzung. Pflichtbereich Praktische nformatik: Softwareprojekt 3. Studienjahr SWS KP Leistungszertifikattyp 4 2 V + 1 Ü Wahlpflichtbereich Praktische nformatik: Betriebs- und Kommunikationssysteme 2 V + 1 Ü 4 A Programmiersprachen 2 V + 1 Ü 4 A Computergraphik 2 V + 1 Ü 4 A Pflichtbereich nformatik: Rechnerarchitektur 2 V + 1 Ü 4 A Wahlpflichtbereich nformatik bei Wahl eines der Ergänzungsfächer Medizinische nformatik oder Medieninformatik o- der Robotik und Automation: Elektrizitätslehre 2 V + 1 Ü 4 A Digitale Bildverarbeitung 2 V + 1 Ü 4 A Elektronik und Mikrosystemtechnik 2 V + 1 Ü 4 A 6 4 B A

Wahlpflichtbereich Theoretische nformatik bei Wahl des Ergänzungsfachs Bioinformatik/Biomathematik: Algorithmen, Komplexität und Formale Sprachen 4 V + 2 Ü 8 A 6 P 9 B Hauptseminar 2 V 4 B ndustriepraktikum 6 P 10 B Bachelorarbeit 8 15 A Ergänzungsfach Medizinische nformatik : Medizinische Terminologie Anatomie Physik Medizinische nformatik: der Med. nformatik Pathologie Physiologie und Pathophysiologie Physiologie und Pathophysiologie Medizinische nformatik Medizinische nformatik SWS KP Leistungszertifikattyp A 1 V 1,5 2 V 3 2 V + 1 Ü 4 2 V 2 V 1 V 1 V 1 V 1 V 3 3 1,5 1,5 1,5 1,5 A Ergänzungsfach Bioinformatik/Biomathematik Naturwissenschaften: Biologie Physik Biomathematik und Bioinformatik: Biomathematik Bioinformatik SWS KP Leistungszertifikattyp A 2 V 3 2 V + 1 Ü 4 A 2 V + 2 Ü 2 V + 2 Ü 5 5 Ergänzungsfach Medieninformatik SWS KP Leistungszertifikattyp Medieninformatik 2 V 3 B Software-Ergonomie 2 V 3 A nteraktionsdesign 2 V 3 A der Multimedia-Technik 2 V 3 A Multimedia-Programmiersprachen und Programmierkonzepte 2 V 3 A nteraktions- und Mediengestaltung 4 P 8 B Ergänzungsfach Robotik und Automation

SWS KP Leistungszertifikattyp Robotik und Automation 2 V + 1 Ü 4 A Medizintechnik 2 V + 1 Ü 4 A Neuroinformatik 2 V + 1 Ü 4 A Kinematik und Programmierung von Robotern 2 V + 1 Ü 4 A Robotik und Automation 3 P 4,5 B Als Praktika werden beispielsweise angeboten: Softwaretechnik Übersetzung von Programmiersprachen Betriebs- und Kommunikationssysteme Multimediasysteme Rechnerarchitektur Digitale Signalverarbeitung Elektronik und Mikrosystemtechnik Elektrizitätslehre Bildverarbeitung Algorithmik

Studienpläne für den Bachelorstudiengang nformatik der Universität zu Lübeck Bachelor nformatik mit Ergänzungsfach Medizinische nformatik 1. Studienhalbjahr nformatik Mathematik A Mathematik B Medizinische Terminologie 1V (1,5 KP) Anatomie 2V (3 KP) 2. Studienhalbjahr nformatik Mathematik C Proseminar Physik (4 KP) 3. Studienhalbjahr 4. Studienhalbjahr 5. Studienhalbjahr 6. Studien- nformatik mit Programmier- nformatik V Digitale Signalverarbeitung Rechnerarchitektur (8 KP, A) zu Softwaretechnik Multimediasysteme 2V (3 KP, A) Softwareprojekt Mediz. nf. 2V (3 KP) Pathologie 2V (3 KP) Physiologie und Pathophysiologie 1V (1,5 KP) Physiologie und Pathophysiologie 1V (1,5 KP) Medizinische nformatik 1V (1,5 KP) 1 Lehrmodul aus dem Wahlpflichtbereich Praktische n- Medizinische

formatik aus dem Wahlbereich nformatik 4 V + 2Ü (2 x 4 KP, A) chig) nformatik 1 V (1,5 KP) ndustriepraktikum 6P (10 KP, B), Bachelorarbeit 8 SWS (15 KP, A). Wenn im Wahlbereich nformatik die Lehrveranstaltung Elektrizitätslehre gewählt wird, ist diese bereits im 5. Studienhalbjahr zu besuchen. Wenn im Wahlbereich nformatik die Lehrveranstaltung Digitale Bildverarbeitung gewählt wird, ist diese bereits im 5. Studienhalbjahr zu besuchen. Bachelor nformatik mit Ergänzungsfach Medizinische nformatik Zwei Leistungszertifikate der Kategorie A für das Ergänzungsfach Medizinische nformatik: - (Vorlesungen: Anatomie, Medizinische Terminologie, Physik), nach dem 2. Studienhalbjahr - Medizinische nformatik (Vorlesungen: der Medizinischen nformatik, Medizinische nformatik und, Pathologie, Physiologie und Pathophysiologie und ), nach dem 5. Studienhalbjahr

Bachelor nformatik mit Ergänzungsfach Bioinformatik/Biomathematik 1. Studienhalbjahr nformatik Mathematik A Mathematik B Biologie 2V (3 KP) 2. Studienhalbjahr nformatik Mathematik C Proseminar Physik (4 KP) 3. Studienhalbjahr nformatik mit Programmier- (8 KP, A) Biomathematik 2V + 2Ü (5 KP) 4. Studienhalbjahr 5. Studienhalbjahr 6. Studienhalbjahr nformatik V 1 Lehrmodul aus dem Wahlpflichtbereich Praktische nformatik Digitale Signalverarbeitung Rechnerarchitektur zu 1 Lehrmodul aus dem Wahlbereich Theoretische nformatik 4 V + 2 Ü (8 KP, A) Softwaretechnik Multimediasysteme 2V (3 KP, A) Softwareprojekt 6P (9 KP, B) Bioinformatik 2V + 2Ü (5 KP) Hauptseminar ndustriepraktikum 6P (10 KP, B), Bachelorarbeit 8 SWS (15 KP, A). Zwei Leistungszertifikate der Kategorie A für das Ergänzungsfach Bioinformatik/Biomathematik: - Naturwissenschaften (Vorlesungen: Biologie, Physik), - Biomathematik und Neuroinformatik (Vorlesungen: Biomathematik, Neuroinformatik).

Bachelor nformatik mit Ergänzungsfach Medieninformatik 1. Studienhalbjahr nformatik Mathematik A Mathematik B Einführung in die Medieninformatik 2V (3 KP, B) 2. Studienhalbjahr nformatik Mathematik C Proseminar Software- Ergonomie 2V (3 KP, A) 3. Studienhalbjahr nformatik mit Programmier- (8 KP, A) nteraktionsdesign 2V (3 KP, A) 4. Studienhalbjahr nformatik V Digitale Signalverarbeitung zu Softwaretechnik 5. Studienhalbjahr 6. Studienhalbjahr 1 Lehrmodul aus dem Wahlpflichtbereich Praktische nformatik Rechnerarchitektur 2 Lehrmodule aus dem Wahlbereich nformatik (2 x 4 KP, A) Softwareprojekt 6P (9 KP, B) Hauptseminar der Multimedia- Technik 2V (3 KP, A) Multimedia- Progr.-sprachen u. Progr.- konzepte 2V (3 KP, A) nteraktionsdesign und Mediengestaltung 4P (8 KP, B) ndustriepraktikum 6P (10 KP, B), Bachelorarbeit 8 SWS (15 KP, A). Wenn im Wahlbereich nformatik die Lehrveranstaltung Elektrizitätslehre gewählt wird, ist diese bereits im 5. Studienhalbjahr zu besuchen. Wenn im Wahlbereich nformatik die Lehrveranstaltung Digitale Bildverarbeitung gewählt wird, ist diese bereits im 5. Studienhalbjahr zu besuchen.

Bachelor nformatik mit Ergänzungsfach Robotik und Automation 1. Studienhalbjahr nformatik Mathematik A Mathematik B Einführung in die Robotik und Automation 2. Studienhalbjahr nformatik Mathematik C Proseminar 3. Studienhalbjahr nformatik mit Programmier- (8 KP, A) Medizintechnik 4. Studienhalbjahr nformatik V Digitale Signalverarbeitung zu Softwaretechnik Neuroinformatik 5. Studienhalbjahr 6. Studienhalbjahr 1 Lehrmodul aus dem Wahlpflichtbereich Praktische nformatik Rechnerarchitektur 2 Lehrmodule aus dem Wahlbereich nformatik Softwareprojekt 6P (9 KP, B) Hauptseminar Kinematik und Programmierung von Robotern Robotik und Automation 3P (4,5 KP, B) ndustriepraktikum 6P (10 KP, B), Bachelorarbeit 8 SWS (15 KP, A). Wenn im Wahlbereich nformatik die Lehrveranstaltung Elektrizitätslehre gewählt wird, ist diese bereits im 5. Studienhalbjahr zu besuchen. Wenn im Wahlbereich nformatik die Lehrveranstaltung Digitale Bildverarbeitung gewählt wird, ist diese bereits im 5. Studienhalbjahr zu besuchen. Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein rrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im Nachrichtenblatt veröffentlichte Text.