11. Protokoll über die am Mittwoch, den 22.06.2005, unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Ernst Leitgeb abgehaltene öffentliche Sitzung des Gemeinderates. Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.40 Uhr Anwesende Gemeinderäte/innen: Vbgm. Ing. Harald Ullrich, Gotthard Jenewein, Georg Danzl, EM Birgit Fedorcio, EM Dr. Günther Böck, EM Gerhart Rofner, Walter Jenewein, Franz Obex, Hermann Reinisch, Gerda Krünes, Gerhart Eberl, Manfred Leitgeb; Entschuldigt: Eva Zorn, Fritz Debern, Mag. Barbara Hirn Nicht entschuldigt: Schriftführer: Stefan Zorn T A G E S O R D N U N G : 1) Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme folgender Darlehen: a) für die Auswechslung der Wasserleitung Schafboden Hinterhocheck, Wasserleitungsfondsdarlehen in der Höhe von 50.000,-- b) für die Auswechslung der Wasserleitung Schafboden Hinterhocheck, Bankdarlehen in der Höhe von 100.000,-- c) für die Errichtung von 2 Trinkwasserkraftwerken, Bankdarlehen in der Höhe von 300.000,-- 2) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 894/7 (Teilfläche) von derzeit Freiland in Wohngebiet; 3) Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss zur Restaurierung der Prozessionsfahne; 4) Beratung und Beschlussfassung über Baukosten- und Solarzuschüsse; 5) Beratung und Beschlussfassung über die Einhebung von Kostenbeiträgen für Faxversendungen; 6) Anträge, Anfragen und Allfälliges; 7) Personalangelegenheiten; ERLEDIGUNG: Der Bürgermeister gelobt die Ersatzmitglieder Dr. Günther Böck und Birgit Fedorcio an. Zu 1) Der Vbgm. berichtet, dass Angebote von 6 Banken eingeholt wurden. Für die Kraftwerke beträgt die Annuität ca. 24.000 jährlich, für die Auswechslung der Wasserleitung 8.000,-- bzw. für das Wasserleitungsfondsdarlehen ca. 6.100,-- Der Euribor ist derzeit sehr günstig, mit einem Fixzinssatz hat man aber die Sicherheit auf die ganze Laufzeit. Bei beiden Varianten ist die Hypo Bestbieter. Er bringt alle Angebote zur Kenntnis. G. Wie hoch sind die Einnahmen beim Kraftwerk? 85
Ullrich: Vorsichtig gerechnet 14.017,-- und 10.345,-- wenn man jedoch von der vollen zur Verfügung stehenden Wassermenge ausgeht, kann man seiner Meinung nach mit Einnahmen von 15.400,-- und 13.000,-- jährlich ausgehen, minus 3,5 % Agrar bzw. Wartungskosten u. Versicherung. W. Jenewein: Bei 2 Anlagen sollte man mit 3.000,-- pro Jahr Versicherung rechnen. 2.000,-- sollte man zur Rücklagenbildung verwenden. Er hat mit Christian Pfurtscheller gesprochen, vergleichbare Anlagen in Innsbruck schlagen mit ca. 8000,-- Fixkosten pro Jahr zu buche. G. Jenewein: Ihm sind die Investitionskosten zu hoch. Mit diesen Kosten gibt es rote Zahlen. Für ihn ist die einzige Möglichkeit billiger zu bauen. Bgm: Für ihn kommt schon wegen der Gewährleistung nur eine Firma in Frage. Ullrich: Die Leitung soll auf bestem Standard errichtet werden. W. Jenewein: man könnte viel einsparen, wenn man speziell bei der Leitung viel selber macht. Ullrich: ohne Fachfirma bekommt man keine Förderung Man hat hier die Wasserleitung noch gar nicht mitdiskutiert, seiner Meinung nach wird sich das Kraftwerk frühestens nach 20 bis 25 Jahren amortisiert haben. W. Jenewein: Was ist in 13 Jahren, wenn die Ökostromförderung ausläuft, dann herrscht ein vertragsfreier Zustand. Ullrich: wenn die Ökostromförderung ausläuft, ist der Strom wahrscheinlich schon so teuer, dass sich das ausgleicht. Bgm: Er will die Garantie für eine fachgerechte Ausführung haben. G. Jenewein: ist grundsätzlich sehr für das Kraftwerk eingestellt, bei diesen Baukosten stimmt er jedoch nicht dafür. M. Leitgeb: Er hat mit Bgm. Hofer aus Ellbögen gesprochen, Hofer war selber bei der IKB für den Kraftwerksbau zuständig, er hält die veranschlagten Kosten und Erträge für realistisch. W. Jenewein will seine Meinung nur zu bedenken geben. G. Jenewein: Man müsste 100.000 einsparen dann wäre er einverstanden Der Gemeinderat beschließt mit 10 Stimmen gegen 3 Stimmen: a) Die Aufnahme eines Darlehens für die Teilfinanzierung der Auswechslung der Wasserleitung im Bereich Hochbehälter Schafboden bis Hinterhocheck, ein zinsverbilligtes Darlehen aus dem Wasserleitungsfonds des Landes Tirol in der Höhe von 50.000,--, mit einer Laufzeit von 10 Jahren, Zinssatz 2,5 %. b) Die Aufnahme eines Darlehens bei der Hypo Tirol Bank AG über 100.000,-- für die Teilfinanzierung der Auswechslung bzw. Sanierung der Wasserleitung im Bereich Schafboden bis Hinterhocheck zu folgenden Konditionen laut Angebot vom 16.6.2005: Laufzeit: 15 Jahre Innanspruchnahme: 2005 in Teilbeträgen nach Baufortschritt Zinssatz: 6-Monats-EURIBOR, Aufschlag 0,09 %, ohne Rundung Verzinsungsart: jeweils dekursiv, halbjährlich klm/360, ohne Berechnung von Nebenspesen. Rückzahlung: in halbjährlichen Pauschalraten ab 30.6.2006 Jährliche Annuität: derzeit 6.158,40 c) Die Aufnahme eines Darlehens bei der Hypo Tirol Bank AG über 300.000,-- für die Finanzierung von 2 Trinkwasserkraftwerken zu folgenden Konditionen laut Angebot vom 16.6.2005: Laufzeit: 15 Jahre Innanspruchnahme: 2005 in Teilbeträgen nach Baufortschritt Zinssatz: 6-Monats-EURIBOR, Aufschlag 0,09 %, ohne Rundung Verzinsungsart: jeweils dekursiv, halbjährlich klm/360, ohne Berechnung von Nebenspesen. Rückzahlung: in halbjährlichen Pauschalraten ab 30.6.2006 Jährliche Annuität: derzeit 18.474,80 86
Zu 2) Thomas u. Margit Genitheim haben um Widmung eines Teilstückes der Gp. 894/7 angesucht. Im alten Flächenwidmungsplan war diese Fläche zur Gänze im Bauland, das Grundstück wurde auch auf dieser Grundlage bebaut. Bei der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes im Jahre 2002 wurde jedoch jener Teil des Grundstückes der in der gelben Zone liegt herausgenommen. Der Bürgermeister bringt den Entwurf zu Kenntnis. In der Diskussion wird die Frage aufgeworfen, wer für diesen Fehler verantwortlich ist, bzw. wer die Kosten für die Rückwidmung tragen muss. Dies wird noch geklärt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 894/7 (Thomas u. Margit Genitheim) gem. 38 Abs. 1 TROG 2001 laut planlicher Darstellung und Legende des Raumplaners Arch. Dr. Georg Cernusca, gem. 68 des TROG 2001, ab dem Tag der Kundmachung durch vier Wochen hindurch während der Amtstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, den Flächenwidmungsplan zu ändern, wonach eine Teilfläche der Gp. 894/7 im Ausmaß von ca. 267 m² von derzeit Freiland in Bauland mit der Nutzungskategorie Wohngebiet gem. 38 Abs. 1 TROG 2001 gewidmet wird. Zu 3) Evi Zorn ersucht um einen Zuschuss zur Restfinanzierung der Prozessionsfahne in der Höhe von 700,-- Beschluss Der Gemeinderat beschließt einstimmig diesen Zuschuss zu gewähren. Zu 4) Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Baukostenzuschüsse bzw. Solarzuschüsse zu gewähren: Siegfried Zorn, Umbau Wohnhaus 223,78 Alois u. Herta Gleinser, Errichtung einer Solaranlage 140,-- Zu 5) Seit der Schließung des Postamtes, wird das Gemeindeamt vermehrt um Faxversendungen gebeten. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für die Versendung von Faxen im Gemeindeamt einen Pauschalbetrag von 1,-- pro Fax einzuheben. Zu 6) Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme des Punktes 6 a) Beratung und Beschlussfassung über eine Ideenfindung für das Projekt Altes Gericht u. Volderaurehaus, Beauftragung der Architekten; Der Gemeinderat beschließt einstimmig, diesen Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen. Zu 6 a) 87
Der Bürgermeister berichtet, dass bereits einmal ein Wettbewerb stattgefunden hat, durch den Ankauf des Volderauerhauses haben sich jetzt jedoch die Voraussetzungen geändert und es soll mit einem Ideenfindungsverfahren ein Projekt gefunden werden. Folgende Architekten werden beauftragt: Arch. Dr. Georg Cernusca Bmst. Ing. Hermann Plank Architekten Brunner u. Sallmann DI. Günther Filz Arch. DI. Benedikt Gratl Pro eingereichtem Projekt sollen die Planer mit einem Pauschalbetrag von 1.000,-- entschädigt werden, der Gewinner der Ausschreibung muss diese Kosten dann übernehmen. Wer bewertet die eingereichten Arbeiten? Man versucht einen neutralen Architekten zu finden der den Gemeinderat beratet. W. Jenewein: gibt zu bedenken, dass man die Bauarbeiten wahrscheinlich öffentlich ausschreiben muss und man durch dieses beschränkte Ideenfindungsverfahren Probleme bekommen kann. Jeder Planer stellt sein Projekt dem gesamten Gemeinderat vor und der Gemeinderat wird dann entscheiden. Für das Umfeld des alten Gerichts müsste man auch Vorgaben machen. W. Jenewein: Günther Filz hat eine tolle Planung gemacht und jetzt schreibt man das Ganze wieder aus. Ullrich: Filz hatte damals nur den Auftrag, einen Platz für ein Pavillon zu suchen. W. Jenewein: Die Planer brauchen eine Vorgabe, ob man dann baut oder nicht ist eine andere Frage. Es wäre kostengünstiger jetzt schon mitzuplanen als in ein paar Jahren dann wieder. Der Gemeinderat beschließt mit 11 Stimmen gegen 2 Stimmen den Ideenfindungswettbewerb auszuschreiben. Als Honorar für jedes eingereichte Projekt werden 1.000,-- ausgeschrieben. G. Jenewein: Er beantragt das Straßenstück bis Hinterhocheck zu asphaltieren. Der Bürgermeister wird sich die Ausschreibung anschauen und dem Gemeinderat vorlegen. W. Jenwein: Stellt den Antrag auf Anschaffung eines Sonnensegels für das Kinderbecken im Schwimmbad. Der Bürgermeister holt einen Kostenvoranschlag ein und beauftragt die Gemeindearbeiter das Sonnensegel aufzustellen. Wie ist die Situation der Rettungsstelle Fulpmes derzeit? Er war am Montag mit Bgm. Denifl bei Landesrätin Zanon und haben ihr berichtet, dass chaotische Zustände in der Ortsstelle Fulpmes herrschen, die Landesrätin wird sich einschalten, die Bürgermeister haben die Zahlungen eingestellt. Wer ist von der Gemeinde berechtigt, auf Lieferschein beim Lift Karten zu holen? 88
Er hat Bürgermeister den Geschäftsführer gefragt, dieser hat gesagt er soll die Namensliste bringen und dann wird abgerechnet. Felder hat ihm etwas anderes gesagt, er hat demnach nicht gewusst, dass es italienische Staatsbürger waren. Zuerst sind die Karte auf Lieferschein ausgegeben worden, dann hat es geheißen, die Herren gehen frei, dabei wäre auch nichts einzuwenden, wären es nicht italienische Staatsanwälte gewesen. Der Bürgermeister bringt den Antrag der Volksschuldirektorin bezüglich Reinigungsfirma zur Kenntnis. Darin beantragt sie, den Vertrag mit der Putzfirma dahingehend abzuändern, dass der Zeitrahmen von derzeit viereinhalb Stunden auf 6 Stunden täglich erhöht wird. Sie begründet dies damit, dass die Mitarbeiterin der Putzfirma zum Ende des Schuljahres kündigen wird, da sie zu wenig verdient und die Zeit von viereinhalb Stunden nicht ausreicht um die Schule gründlich zu reinigen. W. Jenwein Die Firma hat ja ein Angebot gestellt, daher müsste die Firma der Putzerin mehr zahlen. G. Jenewein: Man geht her und gibt der Putzfirma freiwillig mehr Geld. EM Fedorcio: Könnte man die Arbeit nicht direkt an diese Mitarbeiterin vergeben? Das geht nicht, da sie eine Privatperson ist und keine Rechnung stellen kann. Die Mitarbeiterin muss das selbst mit der Firma ausmachen. Der Bürgermeister schlägt vor, einen Termin mit der Mitarbeiterin der Putzfirma und dem Gemeinderat auszumachen. Dieser Vorgangsweise stimmt der Gemeinderat einstimmig zu. Der Bürgermeister berichtet, dass die Post mit 1.7.2005 aus dem Mietvertrag für die Posträumlichkeiten aussteigen möchte und im Gegenzug dafür der Gemeinde einige Einrichtungsgegenstände und 2 Tresore überlassen würde. Dazu findet morgen noch eine Besichtigung mit der Post statt. Die Gemeinderäte: Der Bürgermeister: Der Schriftführer: 89