Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Ein Thema für Erzieherinnen und Erzieher



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Transkript:

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Ein Thema für Erzieherinnen und Erzieher Als Download für Erzieherinnen und Erzieher, Leitungsfunktionen, Hausmeister und interessierte Eltern Einleitung Dieser Beitrag soll Ihnen beim Thema Brandschutz in Ihrem Kindergarten helfen. Hier finden Sie Hinweise, wie Brände verhindert oder eingedämmt werden können und wie Sie sich mit den Kindern beim Brand verhalten sollen. Außerdem erhalten Sie hier Hintergrundinformationen für Ihre erzieherische Arbeit. Flure, Treppenräume und Foyers Es gibt wohl keinen Kindergarten mit genügend Ausstellungsflächen oder Lagerräumen. Flure, Eingangshallen oder Treppenräume werden oft dekoriert oder es werden Arbeitsergebnisse der Kinder ausgestellt. Wenn es hier brennt, können gefährliche Situationen entstehen. Auch Rettungswege, das sind in der Regel Flure oder Treppen, werden oft durch Möbel, Dekoration oder Material eingeengt. Sie möchten Flure, Einganghallen oder Treppenräume dekorieren oder Material aus pädagogischen Gründen dort ausstellen? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise: Bei Treppenräumen müssen Sie davon ausgehen, dass sie Teil des so genannten notwendigen Rettungsweges sind. In solchen Treppenräumen darf sich grundsätzlich kein brennbares Material befinden. Einzelne Bilder oder Poster an der Wand mit genügend Abstand zueinander werden aber kein besonderes Risiko darstellen. Auch Flure sind immer Teil der baulichen Rettungswege. In den Fluren darf sich grundsätzlich kein brennbares Material befinden. Einzelne Bilder oder Poster an der Wand mit genügend Abstand zueinander werden aber kein besonderes Risiko darstellen. Vermeiden Sie unter allen Umständen größere Ansammlungen von brennbarem Material. Wenn Sie in geringem Umfang zum Beispiel Bilder oder Collagen ausstellen, dann mit deutlichem Abstand zueinander. Foyers und Eingangshallen bieten sich aufgrund ihrer Größe für Ausstellungen an, sind aber auch häufig gleichzeitig Flur oder Treppenraum. Dann ist es eine besondere Herausforderung, sie im täglichen Betrieb frei von Brandlasten zu halten. Sind Sie nicht sicher, ob und wie ein solcher Bereich genutzt werden kann, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Es wird gemeinsam mit Ihnen, der Feuerwehr, der Bauaufsicht und dem städtischen Gebäudemanagement im Einzelfall nach einer Lösung suchen. Garderoben mit frei hängender Kleidung werden in Fluren von Kindergärten toleriert, sofern sie nicht anders untergebracht werden können. Bringen Sie brennbare Stoffe nicht mit Quellen der Brandentstehung zusammen. Klassisch sind das die Weihnachtskerzen am Tannenbaum oder die brennbare Dekoration am heißen Lichtstrahler. In Kindergärten bedeutet aber auch nur abgestelltes

Material im Flur wegen der Gefahr der (auch unbeabsichtigten) Brandstiftungen ein erhebliches Risiko. Größere Installationen und Ausstellungsobjekte dürfen auf keinen Fall brennbar sein. Wenn doch, dürfen sie nur an vorher in einem Brandschutzkonzept oder sonst mit der Feuerwehr abgesprochenen Orten aufgestellt werden. Die nutzbare Breite der Rettungswege von mindestens 1,25 m bei Fluren und Treppenräumen darf an keiner Stelle eingeschränkt sein. Die Mindestbreite beträgt 2 m, wenn mehr als 180 Personen auf den Rettungsweg angewiesen sind. Beachten Sie das bitte bei Möblierungen. Notausgangstüren müssen ständig offen sein. Das betrifft in Kindergärten vor allem die Türen aus den Gruppenräumen direkt ins Freie (Garten). Wenn Sie diese aus anderen Gründen verschlossen halten wollen, muss dies mit Vorrichtungen geschehen, die jederzeit auch ohne Schlüssel zu öffnen sind (zugelassene Notausgangsverriegelung). Stimmen Sie dies im Zweifel mit dem Eigentümer und mit der Feuerwehr ab. Bei erheblichen baulichen Mängeln kann es bis zur Beseitigung der Mängel erforderlich sein, dass die oben aufgeführten Möglichkeiten eingeschränkt werden müssen. Dies wird dann aber im Einzelfall für Ihren Kindergarten festgelegt und bekannt gemacht. Alarmproben Im Gegensatz zu Schulen gibt es für Kindergarten keine Vorschriften nach denen regelmäßig Alarmproben durchzuführen sind. Sie sollten aber auch mindestens zweimal im Jahr Alarmproben mit den Kindern spielerisch durchführen. Die erste Alarmprobe sollte innerhalb von acht Wochen nach Beginn eines neuen Kindergartenjahres und nach einer Information über das Verhalten bei Feuer mit vorheriger Ankündigung durchgeführt werden. Verhalten beim Brand Die folgenden Hinweise gelten sinngemäß auch für Brände in Privatgebäuden. Sie können diese Hinweise auch als Grundlage für Ihre Brandschutzerziehung verwenden. Wenn Sie sich in dem Raum befinden in dem es brennt: Begeben Sie sich mit allen Personen sofort ins Freie. Schließen Sie dabei die Zimmertür. Kommen Sie auf Ihrem Weg nach draußen an anderen Räumen vorbei, informieren Sie die Personen dort. Wenn eine Brandmeldeanlage oder eine hausinterne Alarmeinrichtung vorhanden ist, betätigen Sie diese. Rufen Sie die Feuerwehr über 112. Im Freien überprüfen Sie die Vollzähligkeit Ihrer Gruppe.

Wenn Sie sich im Gebäude befinden und Sie nehmen einen Brand in einem anderen Raum war: Begeben Sie sich nur ins Freie, wenn der gesamte Weg nach draußen frei von Rauch ist. Falls Sie über einen Flur müssen und dort Rauch antreffen, bleiben Sie in Ihrem Zimmer und halten Sie die Zimmertür geschlossen. Rufen Sie die Feuerwehr über Handy, oder falls das nicht möglich ist, rufen Sie am Fenster laut um Hilfe. Machen Sie sich am Fenster bemerkbar und bleiben Sie dort. Warten Sie auf die Anweisungen der Feuerwehr. Ein besonderer Hinweis betreffend des Verhaltens von Kindern: Bei Gefahr tendieren Kinder dazu, sich zu verstecken oder werden sogar von Erwachsenen dazu aufgefordert. Tragen Sie mit dazu bei, den Kindern rationale Informationen an die Hand zu geben. Kinder, die sich bei Bränden in Schränken oder unter Betten vor der Gefahr verstecken, sind der Albtraum aller Feuerwehrleute. Sollen Sie das Feuer selbst löschen? Ein kleines Feuer, das mit einem Glas Wasser zu löschen ist, sollen Sie natürlich auch löschen. Das wäre ein kleines Adventsgesteck oder ein Papierkorb, die gerade beginnen zu brennen. Bei allem, was darüber hinausgeht, ist die Brandbekämpfung mit Gefahren verbunden. Wegen des Brandrauches ist eine Rauchvergiftung sehr wahrscheinlich. Machen Sie das nur, wenn Sie dadurch größere Gefahren für sich und andere abwenden können. Mit der Lage des nächsten Feuerlöschers oder Wandhydranten und deren Bedienung sollten Sie sich vertraut machen. Wenn die Kleidung von Personen Feuer gefangen hat, müssen Sie sehr schnell handeln. Haben Sie keine Angst, auch dann einen Feuerlöscher einzusetzen. Alle Feuerlöscher sind für eine brennende Person vergleichsweise ungefährlich. Am besten sind Löschdecken oder andere Decken oder Mäntel aus überwiegend natürlichen Stoffen geeignet. Brandschutzerziehung Feuer übt gerade auf Kinder eine große Faszination aus. Der Versuchung, ein Feuer zu entfachen, können nur wenige widerstehen. Kinder wissen aber nicht um die Gefahren des Feuers und werden von Erwachsenen in der Regel auch nur sehr allgemein darüber belehrt. Kindern soll Feuer nicht verboten werden. Die Gefahren von Feuer und Rauch müssen ihnen aber beigebracht werden, ebenso wie der richtige Umgang mit dem Feuer. Unterstützen Sie uns dabei. Bringen Sie Ihren Kindern bei, was es mit Feuer und Rauch auf sich hat. Erklären Sie ihnen die Aufgaben und Arbeit der Feuerwehr und die Notrufnummer. Planen Sie einen Besuch auf einer Feuerwache? Dann bereiten Sie diesen im Kindergarten vor und nach. Einen Termin können Sie mit dem jeweiligen Wachvorsteher vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn. Sie wollen mit Ihren Kindern über das Thema sprechen? Dann transportieren Sie bitte die folgenden Lehrziele und Inhalte:

Feuer in Gebäuden ist immer gefährlich. Ein Feuer ist schnell entzündet, breitet sich dann noch schneller aus. Brandrauch ist lebensgefährlich und hat wenig mit dem Rauch vom Grill oder vom Lagerfeuer gemeinsam. Brandrauch hat eine betäubende Wirkung. Im Schlaf wird man davon nicht wach. Jede Wohnung und jedes Haus muss mindestens einen Rauchmelder im Flur haben. Am besten auch in jedem Schlafraum und in jedem Kinderzimmer. Brandrauch steigt nach oben, weil er selbst sehr heiß ist. Wenn der Rauch schon im Haus ist, am besten nur am Boden kriechen, dort ist die Luft noch am besten. Wenn es brennt, sofort das Haus verlassen und dabei anderen (Eltern, Geschwistern) Bescheid sagen. Draußen bleiben und das Haus nicht wieder betreten. Notruf wählen. Der Notruf von Feuerwehr und Rettungsdienst ist 112, mittlerweile europaweit einheitlich. Wir wollen wissen, was passiert ist und wo. Die Kinder müssen ihren Wohnort angeben können und die Notrufnummer kennen. Sonst müssen Sie aber nur wissen, dass nur der Mitarbeiter der Leitstelle der Feuerwehr das Gespräch beendet. Weitere Informationen und nützliches Material finden Sie auch im Internet, zum Beispiel unter folgendem Link: http://www.sicherheitserziehung-nrw.de/ Versammlungen Viele Menschen in einem Raum erhöhen das Risiko bei einem Brand. Beachten Sie dies wenn Sie Veranstaltungen planen. Bei mehr als 200 Personen in einem Raum ist eine solche Veranstaltung grundsätzlich mit besonderen Auflagen verbunden. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Eigentümer, Bauaufsicht oder Feuerwehr. Einzelheiten können Sie auch der Versammlungsstättenverordnung des Landes NRW entnehmen (z.b. Internetseite des Ministeriums für Bauen www.mbv.nrw.de). Wenn Sie zum Beispiel einen Basar in Ihrem Kindergarten planen, achten Sie darauf, das Flure und Ausgangstüren zugänglich bleiben. Medizinische Notfälle In einem medizinischen Notfall ist die Notrufnummer 112 ebenfalls erste Wahl. Notarzt und Rettungswagen gehören ebenfalls zur Feuerwehr Bonn und werden über diese Leitstelle alarmiert und geführt. Hintergrundinformationen Leicht entzündliches Material kann explosionsartig verbrennen und verheerende Auswirkungen haben. Das ist nicht immer eine Wanne mit Benzin, die man sich hier zunächst vorstellt. Ein Beispiel: Vor einem Veranstaltungsraum in Belgien wird Ende der neunziger Jahre ein Tannenbaum im Eingangsbereich mit Klebstoff besprüht, und weiße Wollflocken werden als Schneeimitat darauf verstreut. Der Baum verbrennt extrem schnell mit sehr starker Rauchentwicklung. Obwohl die Rettungswege vorbildlich waren, sterben in der Sylvesternacht 16 Menschen. Kunstwerke aus Pappe und Kunststoff, mit viel Klebstoff zusammengefügt, können ähnlich verbrennen.

Das Konzept der zwei unabhängigen Rettungswege aus dem Baurecht. In der Bauordnung werden für alle Aufenthaltsräume zwei voneinander unabhängige Rettungswege gefordert. Der erste Rettungsweg ist immer baulicher Art, der Eingangsbereich und die Flure, bei mehreren Geschossen auch der Treppenraum. Der zweite Rettungsweg kann eine Leiter der Feuerwehr sein. Die Leiter der Feuerwehr wird in der Schulbaurichtlinie (die analog auch auf Kindergärten angewendet wird) aber nicht als Rettungsweg akzeptiert, da das Retten einer ganzen Gruppe über Leitern zu lange dauert. Bei neuen Kindergärten stehen daher in Obergeschossen immer zwei Treppen zur Flucht zur Verfügung. Auch einige ältere Kindergärten sind zum Beispiel mit Außentreppen nachträglich ausgestattet worden, bei anderen arbeitet man mit technischen Kompensationen, zum Beispiel zusätzlichen Rauchschutztüren, Brandmeldeanlagen oder Sprinkleranlagen. Die Gefahr durch Brandrauch wird immer unterschätzt. Der Mensch wird sich nicht freiwillig in Flammen begeben, denn für die Hitze haben wir die Haut als Sinnesorgan und damit ein natürliches Warnsignal. Beim Brandrauch ist das anders, oder besser gesagt sogar noch schlimmer. Denn wir alle wissen, dass Rauch Hustenreiz auslöst. Wir kennen diesen Hustenreiz aber bestenfalls nur vom Lagerfeuer oder vom Grillfeuer, wenn der Wind einmal in unsere Richtung gedreht hat. Das hatte sonst keine Folgen. Deshalb wird angenommen, dass der Rauch beim Schadenfeuer im Gebäude auch nur Hustenreiz auslöst. Diese Annahme kann tödlich sein! In Gebäuden befindet sich heute in allen Räumen viel Kunststoff. Diese produzieren eine riesige Menge an Rauch, ein brennendes Telefongehäuse kann so ein ganzes Einfamilienhaus zum Renovierungsfall machen. Entscheidend ist aber die Gefahr durch die Bestandteile des Rauches. Bei brennendem Kunststoff besteht der Brandrauch aus einem hochgiftigen Mix aus gefährlichen Gasen, Dämpfen und Partikeln, zum Beispiel Chlor und Blausäure. Wenige Atemzüge können zur Bewusstlosigkeit und zum Tod führen. Die Türen zwischen Fluren und Treppenräumen oder Hallen müssen ständig geschlossen sein. Sie sollen verhindern, dass sich der Rauch weiter ausbreitet und gleichzeitig sehr viele Menschen gefährden kann. Wenn sich das aufgrund der alltäglichen Abläufe als nicht durchführbar erweist, müssen die Türen mit Selbstschließeinrichtungen ausgestattet sein, die über Rauchmelder automatisch auslösen. Nur solche Türen dürfen im täglichen Betrieb offen stehen. Der bauliche Brandschutz entwickelt sich ständig weiter. Wir lernen aus Brandereignissen und wissenschaftlichen Untersuchungen. Das betrifft auch den Brandschutz in Kindergärten. Mit erheblichen finanziellen Mitteln wurden und werden stetig Verbesserungen erreicht, die dafür sorgen, dass Kindergärten in Deutschland von einem schon guten auf ein sehr gutes Brandschutzniveau gehoben werden. Alle baulichen Maßnahmen sind aber nutzlos, wenn sie im Betrieb außer Kraft gesetzt werden. Die wertvolle Rauchschutztür, die mit einem einfachen Holzkeil offen gestellt wird, ist hierfür ein alltägliches Beispiel.