Musterverbrauchsabrechnung für Strom, Erdgas, Wasser und Abwasser Ergänzend zu den Erläuterungen auf der Rückseite der Rechnung finden Sie hier detaillierte Informationen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Ansprechpartner im Kundencenter Bei allen Fragen rund um die Jahresverbrauchsabrechnung wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter. Servicezeiten: Montag - Freitag: 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr, Dienstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 1 1. Rechnungsdaten Ihre Kundennummer benötigen wir bei Rückfragen (per Telefon, Fax, email, Brief oder Online-Formular), um Ihnen schnell und umfassend Auskunft geben zu können. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung geben Sie bitte auch die Rechnungsnummer an. Die Verbrauchsstelle ist der Ort der Strom-, Erdgas- und Wasserversorgung bzw. der Abwasserentsorgung. 2. Zusammenfassung Verbrauchsabrechnung Hier finden Sie eine Zusammenfassung Ihrer Kosten sowie der bereits geleisteten Abschlagszahlungen, unterteilt nach Versorgungsart. Die detaillierte Kostenermittlung finden Sie auf den folgenden Seiten der Jahresverbrauchsabrechnung. Die Zeile Rechnungsbetrag (bzw. Gutschrift) gibt Auskunft über die Höhe des Rechnungsbetrags bzw. der Gutschrift. Hierzu werden die aufgeführten Kosten für die Strom-, Erdgas-, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung mit den geleisteten Abschlagszahlungen (und Sonderzahlungen/Sonderbelastungen) verrechnet. 2 3. Neuer Abschlag Aus dem ermittelten Jahresverbrauch und den aktuellen Preisen errechnet sich Ihr zukünftiger monatlicher Abschlag. Sollte sich Ihr Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserverbrauch verändern, z.b. wenn sich die Personenanzahl in Ihrem Haushalt ändert, passen wir Ihren monatlichen Abschlag gerne an. Achtung: Bitte passen Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend an, damit die richtigen Beträge an die Stadtwerke Gengenbach überwiesen werden. Bitte beachten Sie auch, dass im Januar kein Abschlag fällig ist. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die neu berechneten Abschläge zu den angegebenen Fälligkeiten abgebucht. 3
Verbrauchsabrechnung Strom 4. Verbrauchsermittlung Der Verbrauchsermittlung können Sie Ihren Stromverbrauch in den letzten beiden Abrechnungszeiträumen entnehmen. So können Sie sehen, ob Ihr Verbrauch gestiegen oder gesunken ist. Erläuterung Abkürzungen: ET = Eintarif HT = Haupttarif NT = Nebentarif 5. Verbrauchsermittlung Strom (S) Hier ist die Zählernummer des Stromzählers ersichtlich. Außerdem sind der Abrechnungszeitraum, die Zählerstände und der Verbrauch aufgeführt. Ablesehinweise: N = Jahresablesung bzw. Zwischenablesung E = Elektronische Ablesung G = Geschätzter Wert H = Hochgerechneter Wert K = Selbstablesung durch Kunde Zählpunkt/Zählpunktbezeichnung (Zpkt.): Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können. Netzbetreibernummer (VNB-Code): Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist. Vertragsdauer: Aufgeführt wird der Vertragsbeginn Ihres derzeitigen Stromliefervertrags. Wir sind außerdem gesetzlich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, wann eine Kündigung des Vertrags zu welchem Stichtag frühestens möglich ist. 6. Abrechnung Verbrauch Hier wird der ermittelte Stromverbrauch zu den Konditionen Ihres Tarifs abgerechnet. Für Strom ist zusätzlich Stromsteuer fällig, sie wird als separater Posten aufgeführt. Außerdem müssen die Netznutzung und die Konzessionsabgabe ausgewiesen werden. Des Weiteren werden die Höhe der Steuern, Abgaben und Umlagen, die abgerechnet werden, und die daraus resultierenden Kosten aufgeführt. Diese Bestandteile enthält Ihr Tarif bereits! Netznutzungsentgelte: Entgelte des Stromnetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Elektrizität sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Benutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung der Einwohner mittels Versorgungsleitungen. Der Netzbetreiber erhebt diese vom Stromversorger, der diese wiederum dem Kunden in Rechnung stellt. Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme von Elektrizität aus dem Stromnetz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. 4 5 6 7
7. Abrechnung Grundpreis Hier fordert der Gesetzgeber ebenfalls die Ausweisung und Aufschlüsselung der Netznutzung, d.h. der Grundpreis, die Kosten für Messung (=Messdienstleistung), Zähler (=Messstellenbetrieb) und Abrechnung sind einzeln aufgeführt. Der Grundpreis dient der Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus dem Grundpreis und dem Verrechnungspreis zusammen. Messdienstleistung, Messstellenbetrieb und Abrechnung: Die Messung (= Messdienstleistung) ist die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. Unter dem Messstellenbetrieb versteht man den Einbau, den Betrieb und die Wartung von geeichten Messeinrichtungen. Die Abrechnung umfasst die Ermittlung und Abrechnung des Energieverbrauchs. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister oder Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. 8. Jahresverbrauch vergleichbarer Haushalte Anhand dieser Grafiken können Sie (als Haushaltskunde) Ihren Jahresverbrauch den durchschnittlichen Jahresverbräuchen verschiedener Vergleichsgruppen gegenüberstellen. Dadurch wird ersichtlich, ob Ihr Verbrauch verglichen mit den dargestellten Vergleichsgruppen höher oder niedriger ausfällt bzw. im Durchschnitt liegt. 8
Verbrauchsabrechnung Gas 9. Verbrauchsermittlung Der Verbrauchsermittlung können Sie Ihren Erdgasverbrauch in den letzten beiden Abrechnungszeiträumen entnehmen. So können Sie sehen, ob Ihr Verbrauch gestiegen oder gesunken ist. Erläuterung Abkürzungen: HT kwh = Verbrauch in kwh m³ = Verbrauch in m³ (= Ablesung des Zählers) 10. Verbrauchsermittlung Gas (G) Hier ist die Zählernummer des Erdgaszählers ersichtlich. Außerdem sind der Abrechnungszeitraum, die Zählerstände und der Verbrauch aufgeführt. Ablesehinweise: N = Jahresablesung bzw. Zwischenablesung E = Elektronische Ablesung G = Geschätzter Wert H = Hochgerechneter Wert K = Selbstablesung durch Kunde Besonderheiten beim Gas: Der Gaszählerstand zeigt, wieviel Kubikmeter der Kunde bezogen hat. Um die Kosten möglichst gerecht zu ermitteln, wird der Verbrauch in Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kwh) umgerechnet. Wie leistungsstark das Erdgas ist, hängt mit Druck, Temperatur und Lage der Verbrauchsstelle zusammen. Deshalb spielen die Faktoren Brennwert und Zustandszahl bei der Umrechnung eine wesentliche Rolle. Erdgas ist ein Naturprodukt und unterliegt Schwankungen, d.h. der Energiegehalt ist nicht immer gleich. Deshalb wird der Brennwert für jede Abrechnungsperiode neu ermittelt. Es ist ein Mittelwert von regelmäßigen Messungen an einer repräsentativen Stelle mit geeichten Brennwertmessgeräten. Die Unterschiede von Jahr zu Jahr sind in der Regel minimal. Das Erdgas, das in Gengenbach aus der Leitung entnommen wird, hat einen bestimmten Betriebszustand. Durchschnittliche Temperatur, die Höhenlage und der Luftdruck vor Ort haben wesentlichen Einfluss auf die Beschaffenheit des Erdgases. Mit dem Faktor Zustandszahl gelingt es den Betriebszustand in Gengenbach in den allgemeinen Normzustand von Erdgas umzurechnen. Die Zustandszahl wird für jedes Versorgungsgebiet einzeln festgelegt. Zählpunkt/Zählpunktbezeichnung (Zpkt.): Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können. Netzbetreibernummer (VNB-Code): Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist. Vertragsdauer: Aufgeführt wird der Vertragsbeginn Ihres derzeitigen Stromliefervertrags. Wir sind außerdem gesetzlich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, wann eine Kündigung des Vertrags zu welchem Stichtag frühestens möglich ist. 9 10 11 12 11. Abrechnung Verbrauch Hier wird der ermittelte Erdgasverbrauch zu den Konditionen Ihres Tarifs abgerechnet. Außerdem müssen die Netznutzung, die Konzessionsabgabe und die Energiesteuer ausgewiesen werden. Diese Bestandteile enthält Ihr Tarif bereits! Netznutzungsentgelte: Entgelte des Erdgasnetzbetreibers für den Transport und die Verteilung von Erdgas sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Benutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung der Einwohner mittels Versorgungsleitungen. Der Netzbetreiber erhebt diese vom Erdgasversorger, der diese wiederum dem Kunden in Rechnung stellt.
Energiesteuer: Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme von Erdgas aus dem Erdgasnetz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. 12. Abrechnung Grundpreis Hier fordert der Gesetzgeber ebenfalls die Ausweisung und Aufschlüsselung der Netznutzung, d.h. der Grundpreis, die Kosten für Messung (=Messdienstleistung), Zähler (=Messstellenbetrieb) und Abrechnung sind einzeln aufgeführt. Der Grundpreis dient der Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten. Messdienstleistung, Messstellenbetrieb und Abrechnung: Die Messung (= Messdienstleistung) ist die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. Unter dem Messstellenbetrieb versteht man den Einbau, den Betrieb und die Wartung von geeichten Messeinrichtungen. Die Abrechnung umfasst die Ermittlung und Abrechnung des Energieverbrauchs. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister oder Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. 13. Jahresverbrauch vergleichbarer Haushalte Anhand dieser Grafiken können Sie (als Haushaltskunde) Ihren Jahresverbrauch den durchschnittlichen Jahresverbräuchen verschiedener Vergleichsgruppen gegenüberstellen. Dadurch wird ersichtlich, ob Ihr Verbrauch verglichen mit den dargestellten Vergleichsgruppen höher oder niedriger ausfällt bzw. im Durchschnitt liegt. 13
Gebührenbescheid Wasser und Abwasser 14. Verbrauchsermittlung Der Verbrauchsermittlung können Sie Ihren Wasser- und Abwasserverbrauch in den letzten beiden Abrechnungszeiträumen entnehmen. So können Sie sehen, ob Ihr Verbrauch gestiegen oder gesunken ist. Erläuterung Abkürzungen: m³ = Maßeinheit Verbrauch Wasser + Abwasser m² = Angerechnete Fläche der Niederschlagsgebühr ET = Eintarif 15. Verbrauchsermittlung Wasser (W) und Abwasser (A) Hier ist die Zählernummer des Wasserzählers ersichtlich sowie ggfs. die Flurstücksnummer Ihres Grundstücks mit der gebührenpflichtigen Fläche aufgeführt. Außerdem sind der Abrechnungszeitraum, die Zählerstände und der Verbrauch aufgeführt. 16. Abrechnung Verbrauch Hier wird der ermittelte Verbrauch zu den aktuellen Konditionen des Wasser- bzw. Abwassertarifs abgerechnet. Für Wasser ist zusätzlich eine Steuer fällig, diese ist im Tarif enthalten. Besonderheiten Abrechnung Abwasser: - Schmutzwasser: Die Schmutzwassermenge bemisst sich wie bisher nach der Menge des Frischwasserbezugs. Auf diese Gebühren wird keine Mehrwertsteuer angerechnet. - Niederschlagswasser: Die Niederschlagsgebühr bemisst sich nach der versiegelten und angeschlossenen Fläche des Grundstücks. Auch auf diese Gebühr wird keine Mehrwertsteuer angerechnet. 14 15 16 17 17. Abrechnung Grundpreis Für den Wasserzähler wird eine Grundgebühr erhoben. 14 15