Verkündungsblatt. Inhalt. Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften. Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel



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Transkript:

Verkündungsblatt 12. Jahrgang Wolfenbüttel, den 04.09.2009 Nummer 35 Inhalt Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) der Seite 3 Seite 1 von 18

Auf der Grundlage von 41 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes hat der Senat der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften (im Folgenden: Ostfalia) am 09.07.2009 folgende Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung an der beschlossen: Seite 2 von 18

Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) an der OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften Präambel Die Förderung von Forschung durch Gewährung von Entlastungsstunden stellt eine nicht unerhebliche Investition von Seiten des Arbeitgebers und damit einen Vertrauensvorschuss in die zu erwartenden Forschungsarbeiten und ergebnisse der Antragstellerin/des Antragstellers dar. Damit soll erreicht werden, die Expertise der Forschenden zu vertiefen, um damit Nachhaltigkeit, Kompetenz und eine selbsttragende Wirkung für zukünftige F&E- Arbeiten zu stimulieren, bzw. die Basis dafür zu schaffen. 1. Grundsätze Die OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften fördert die Durchführung von Vorhaben zur Forschung und Entwicklung durch folgende Maßnahmen: Gewährung von Finanzmitteln aus dem Forschungspool Ermäßigung der Lehrverpflichtung Gewährung eines Forschungs- oder Praxissemesters Die aufgeführten Fördermaßnahmen sind schriftlich zu beantragen. Die Anträge sind über das Dekanat an die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer zu richten. Die Forschungskommission erarbeitet eine Vorschlagsliste über die Anträge zu den genannten Fördermaßnahmen, auf deren Grundlage das Präsidium über die Anträge entscheidet. Der Senat der OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften stellt ab dem Haushaltsjahr 2006 für die finanzielle Unterstützung von F&E-Vorhaben Haushaltsmittel im so genannten Forschungspool bereit (in 2009 einen Betrag von 150.000 EUR). Ziel ist es, positive Rahmenbedingungen für F&E- Vorhaben zu schaffen. Sollten sich die finanziellen Rahmenbedingungen des Hochschulhaushalts ändern, kann dieser Betrag vom Senat angepasst werden. 2. Förderung zur Initiierung von F&E-Vorhaben Die Initiierung von F&E-Vorhaben wird durch den Forschungspool unterstützt. Die Vergabe von Mitteln aus dem Forschungspool erfolgt unter folgenden Bedingungen: Ein Forschungsvorhaben ist in der Vorbereitungs- oder Startphase und noch nicht soweit vorangetrieben, dass Drittmittel eingeworben werden können. Es soll eine Vorstudie oder ein Antrag mit dem erklärten Ziel erarbeitet werden, Drittmittel einzuwerben oder einen Forschungsschwerpunkt zu errichten oder Der Drittmittelgeber hat das Forschungsvorhaben positiv bewertet aber vorerst aus Geldmangel keine Förderung bewilligt. Eine begrenzte Vor- oder Weiterarbeit kann die endgültige Drittmittelfinanzierung absichern. Die Finanzmittel werden wie folgt eingesetzt: 1. Bereitstellung von Lehrbeauftragtenmitteln bei Ermäßigung der Lehrverpflichtung der Forschenden 2. Bereitstellung von Mitteln zur Anschubfinanzierung von Forschungsvorhaben 3. Bereitstellung von Mitteln zur Darstellung der Forschungsleistung in der (Fach-) Öffentlichkeit Den Fakultäten werden Lehrbeauftragtenmittel im Umfang der gewährten Lehrentlastungen für Forschungszwecke bereitgestellt, um die durch die Forschungsaktivitäten wegfallende Lehrkapazität auszugleichen. Am Ende eines Haushaltsjahres muss die Dekanin/der Dekan bestätigen (Formular s. Anlage 5), dass die Mittel dem Zweck entsprechend ausgegeben wurden. Gegebenenfalls vorhandene Restmittel sind dem Forschungspool wieder zuzuführen. Forschungsvorhaben, die mit der an der OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften zur Verfügung stehenden Ausstattung nicht durchzuführen sind, müssen in der Regel aus Drittmitteln finanziert werden. Ergibt sich bei der Vorbereitung, beim Start oder der Durchführung dieser Vorhaben eine zu begründende Finanzierungslücke, so besteht die Möglichkeit, erforderliche Finanzmittel in begrenztem Umfang aus dem Forschungspool bereitzustellen. Über die Vergabe der Finanzmittel erarbeitet die Forschungskommission einen Beschlussvorschlag, auf dessen Grundlage das Präsidium entscheidet. 3. Förderung von laufenden und/oder genehmigten F&E- Vorhaben Bei den laufenden und/oder genehmigten F&E-Vorhaben wird untergliedert nach: Öffentlich geförderten Vorhaben Nicht öffentlich geförderten Vorhaben Eigene Vorhaben - ohne Zuwendungen Dritter Geförderte Vorhaben werden mit Finanzmitteln aus dem Forschungspool unterstützt, wenn laufende oder bewilligte Vorhaben nicht voll ausfinanziert sind. Es ist nachzuweisen, dass Eigenleistungen und ein finanzieller Zuschuss aus dem Forschungspool das Vorhaben absichern. F&E-Vorhaben ohne Zuwendungen Dritter werden durch Finanzmittel aus dem Forschungspool und/oder Gewährung von Lehrentlastungen für Forschungszwecke unterstützt. 4. Anträge/Kriterien Ein vollständig ausgefüllter Antrag (Formulare s. Anhang) muss termingerecht vorliegen (Antragstermine sind jeweils der 1. Mai für das kommende Wintersemester oder der 1. November für das kommende Sommersemester). Anträge sind über das Seite 3 von 18

Dekanat an die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer zu richten. Basis für die Ermäßigung der Lehrverpflichtung bilden: die LVVO vom 02.August 2008, insbesondere 9 Verordnung vom 06. Mai 2008, Nds. GVBl. Seite 129. 4.1 Inhaltliche Kriterien 1. Der Antrag muss klar, eindeutig und allgemein verständlich formuliert sein und den Anwendungsbezug erkennen lassen. 2. Vorhabenziel, Arbeitsplanung und Ergebnisverwertung sind in eindeutiger und verständlicher Weise darzustellen. 3. Der Erkenntnisgewinn aus dem Forschungsvorhaben muss insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Ergebnisse und die Förderung für die Lehre herausgearbeitet sein. 4. Der beantragte Umfang der Lehrentlastung muss aufgrund des vorgesehenen Arbeitsplans gerechtfertigt erscheinen. 4.2 Formale Kriterien 1. Die zum Antrag gehörige Erklärung (Formulare siehe Anhang) der Antragstellerin/des Antragstellers muss vorliegen. 2. Die Dekanin/der Dekan bestätigt durch Unterschrift, den Antrag auf Lehrentlastung gesehen, befürwortet und weitergeleitet zu haben. 3. Die Studiendekanin/der Studiendekan bestätigt durch Unterschrift, dass bei Genehmigung der Lehrentlastung die Lehre in der Fakultät sichergestellt ist. 4. Die verfügbare Gesamtlehrentlastung für anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung innerhalb der Fachhochschule errechnet sich aus der Anzahl der Lehrenden auf der Basis der LVVO. Das Verhältnis der Fakultäten untereinander ist zu berücksichtigen. 5. Übersteigt das beantragte hochschulweite Lehrentlastungsvolumen das verfügbare, erarbeitet die Forschungskommission eine Prioritätenliste und schlägt sie dem Präsidium zur Entscheidung vor. Gleiches gilt für die Finanzmittel aus dem Forschungspool. 6. Die beantragte Lehrentlastung (Semesterwochenstunden SWS) kann für Professoren/-innen zwischen 2 und 8 SWS und für Mitarbeiter/-innen zwischen 2 und 4 SWS umfassen. 7. Beträgt die beantragte Lehrentlastung im Rahmen eines Vorhabens je beteiligtem Forschenden mehr als 4 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche (Semesterwochenstunden SWS), kann die Forschungskommission ein auswärtiges Gutachten zu den Forschungszielen einholen. 8. Bei Vorhaben, die sich über mehrere Semester erstrecken, ist dies kenntlich zu machen. Der Arbeitsplan soll vor allem auf das jeweils im Antrag angegebene Semester ausgerichtet sein. Bei mehreren Vorhaben ist der Umfang der einzelnen Vorhaben in SWS pro Woche anzugeben. Bei einem Verbundvorhaben von mehreren Beteiligten sind die Anteile der einzelnen im Arbeitsplan klar abzugrenzen. 9. Am Ende jedes Semesters ist ein allgemein verständlicher Bericht (Formular siehe Anhang) unaufgefordert der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer zuzuleiten. Bei nicht fristgerechter Abgabe des Berichtes bis zum 1. Mai für das abgelaufene Wintersemester bzw. zum 1. November für das abgelaufene Sommersemester wird die erteilte Lehrentlastung nachträglich entzogen und neu beantragte Lehrentlastung nicht gewährt. Hierbei wird kein Mahnverfahren angewandt. 4.3 Kriterien für die Befürwortung Kriterien für die Befürwortung von Anträgen sind: 1. Das F&E-Vorhaben/Projekt verfolgt eine klar umrissene, konkrete Aufgabenstellung. 2. Das Ziel des F&E-Vorhabens/Projekts ist in einem festgelegten Zeitraum zu erreichen. 3. Das F&E-Vorhaben/Projekt knüpft an den Stand der Forschung/Technik an. 4. Das F&E-Vorhaben/Projekt fördert die Kontakte zu in-/ ausländischen Hochschulen/Institutionen. 5. Das F&E-Vorhaben/Projekt lässt einen Bezug zur Lehre der Antragstellenden erkennen. 6. Das F&E-Vorhaben/Projekt fördert den Technologie- und Wissenstransfer. 7. Die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG werden berücksichtigt. 8. Eine Publikation der Ergebnisse wird angestrebt. Zusätzlich für Anträge auf Gewährung von Mitteln aus dem Forschungspool: 9. Für das F&E-Vorhaben/Projekt liegt ein nachvollziehbarer Finanzierungsplan über den erforderlichen personellen und sächlichen Bedarf vor. Zur fachlichen Beurteilung des gestellten Antrages können interne oder externe Gutachter eingeschaltet werden. Erstanträge von Neuberufenen (weniger als 3 Jahre an der OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften tätig) werden bei gleicher Qualität vorrangig bewilligt. Nach Abschluss der Maßnahme ist der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer ein Abschlussbericht über den Projektverlauf, die erzielten Ergebnisse und ein Verwendungsnachweis für die von der Hochschule zur Verfügung gestellten Mittel vorzulegen. 5. Verfahren zur Gewährung eines Forschungs- oder Praxissemesters Forschungssemester dienen der Bearbeitung von konkreten F&E- Vorhaben und haben somit das Ziel, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, dagegen dienen Praxissemester der beruflichen Fort- und Weiterbildung. 1. Forschungssemester bzw. Praxissemester können von jeder Professorin/jedem Professor über die Fakultät beantragt werden ( 24 Abs. 3, NHG). Eine Wiederholung ist frühestens nach 4 Jahren = 8 Semestern möglich. Dieser Zeitraum muss auch nach Berufungen eingehalten werden. Anträge sind an die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer zu richten. 2. Voraussetzung ist, dass die Lehre in der jeweils betroffenen Fakultät sichergestellt ist. Dieses ist durch die Dekanin oder den Dekan und die Studiendekanin/den Studiendekan durch Unterschrift zu bestätigen. Seite 4 von 18

3. Forschungssemester bzw. Praxissemester können nur für konkrete Aufgabenstellungen gewährt werden. Diese sind bei Antragstellung zu benennen und hinsichtlich ihres Gegenstandes, gegebenenfalls des Auftraggebers sowie der Zeitdauer klar, eindeutig und allgemein verständlich zu erläutern. Dabei sind Forschungsziele bzw. Arbeitsziele sowie die Vorgehensweise in Form eines Arbeitsplans darzustellen. Das Praxissemester muss außerhalb des eigenen Hochschulumfeldes erfolgen. Die Förderlichkeit dieser Arbeiten für die Lehre ist darzulegen. 4. Die Antragstellerin/der Antragsteller verpflichtet sich, über die Ergebnisse ihres/seines Forschungssemesters bzw. Praxissemesters schriftlich zu berichten. Anzustreben ist dabei eine entsprechende Publikation in einer Fachzeitschrift, mindestens jedoch ist ein allgemein verständlicher Bericht im Umfang von mindestens 10 Seiten zu erstellen und am Ende des Forschungs- bzw. Praxissemesters unaufgefordert der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer zuzuleiten. Dem Bericht ist eine Kurzfassung voranzustellen. 5. Ein vollständig ausgefüllter Antrag - nach dem beiliegenden Muster (Formulare siehe Anhang) - muss termingerecht vorliegen (Antragstermine sind jeweils der 1. Mai für das kommende Wintersemester oder der 1. November für das kommende Sommersemester). 6. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am 01.09.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Förderung der Forschung und Entwicklung an der vom 07.07.2006 außer Kraft. Anlagen - Kurzanleitung zu Anträgen auf Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) an der OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften - Antrag auf Lehrentlastung für Forschungszwecke - Antrag auf Gewährung eines Praxis- oder Forschungssemesters - Antrag auf Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem Forschungspool Seite 5 von 18

Kurzanleitung zu Anträgen auf Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) an der OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften Für Anträge auf Lehrentlastung für Forschungszwecke, auf Gewährung eines Praxis- oder Forschungssemesters, auf Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem Forschungspool 1. Formale Angaben 1.1 Antragstellerin/Antragsteller 1.2 Fakultät 1.3 Unterschrift Dekanin/Dekan, ggf. Zustimmung des Fakultätsrates 1.4 Unterschrift Studiendekanin/Studiendekan 1.5 Thema des F&E-Vorhabens 1.6 Beginn des F&E-Vorhabens 1.7 Voraussichtliche Dauer des F&E-Vorhabens 2. Beschreibung des F&E-Vorhabens 2.1 Beschreibung und Ziel des F&E-Vorhabens (auch Nichtfachleute sollen einen Einblick in die Aufgabenstellung erhalten) 2.2 Stand des Wissens (hier soll angegeben werden, wie der Stand auf dem durch das Vorhaben berührten Arbeitsgebiet gesehen wird) 2.3 Bisherige Arbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers (hier sollen bisherige Arbeiten sowie Forschungs- und Entwicklungserfahrungen der Antragstellerin/des Antragstellers aus dem Fachgebiet des Vorhabens und den angrenzenden Fachgebieten angegeben werden) 2.4 Arbeitsplan; Begründung für den Umfang der Lehrentlastung 2.5 Arbeitsvoraussetzungen (nur bei Beantragung von Finanzmitteln) Es soll dargestellt werden, welche Personal- und Sachmittelausstattung bei der Antragstellerin/dem Antragsteller vorhanden sind. 3. Aufstellung der Kosten (nur bei der Beantragung von Finanzmitteln) Aufstellung und Begründung gemäß dem beigefügten Formblatt (Kostenplan) 4. Kooperationspartner (nur bei der Beantragung von Finanzmitteln) Adresse, Personal- und Sachmittel, die vom Kooperationspartner zur Verfügung gestellt werden 5. Bedeutung für die Lehre (nur bei der Beantragung von Praxis- oder Forschungssemestern) 6. Datum und Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers Seite 6 von 18

An die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer der OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften Anlage Antrag auf Lehrentlastung für Forschungszwecke im WS/SS im Umfang von SWS Name, Vorname, Titel Fakultät Für die Fakultät: Gesehen, befürwortet und weitergeleitet: Dekan/in Für die Sicherstellung der Lehre: Gesehen, befürwortet und weitergeleitet: Studiendekan/In Thema des Vorhabens.... Folgeantrag Beginn des Vorhabens: WS/SS Voraussichtliche Dauer des Vorhabens: WS/SS Beschreibung und Ziel des Vorhabens, Darstellung des Erkenntnisgewinns Seite 7 von 18

Stand des Wissens Bisherige Arbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers Arbeitsplan; Begründung für den Umfang der Lehrentlastung Datum und Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers Seite 8 von 18

Erklärung zum Antrag auf Lehrentlastung im WS/SS Name, Vorname, Titel Fakultät Hinweise 1. Der Anwendungsbezug der Forschungstätigkeit muss klar erkennbar oder zumindest absehbar sein. 2. Eine Lehrentlastung kann jeweils nur für ein Semester beantragt und gewährt werden. 3. Am Ende eines Semesters, für das die Lehrentlastung gewährt wurde, ist über die Forschungstätigkeit ein Kurzbericht anzufertigen und der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer zuzuleiten. Eine weitere Lehrentlastung kann nur nach Vorlage des Berichts in Anspruch genommen werden. Wird kein Bericht vorgelegt, so ist die gewährte Entlastung spätestens innerhalb 4 Semestern durch Mehrarbeit auszugleichen. Art des Vorhabens Die Forschungstätigkeit wird durchgeführt. Erklärung ο im Rahmen eines bewilligten, öffentlich geförderten Vorhabens ο im Rahmen eines nicht öffentlich geförderten Vorhabens ο als eigenes Vorhaben, ohne Zuwendungen Dritter Hiermit wird verbindlich erklärt, dass die Forschungstätigkeit nicht mit einem Auftrag in unmittelbarem Zusammenhang steht, der insbesondere im Rahmen einer entgeltlich ausgeübten Nebentätigkeit durchgeführt wird. die zur Durchführung der Forschungstätigkeit notwendigen Randbedingungen im Hinblick auf den finanziellen Rahmen, die notwendige Ausstattung, das notwendige Personal gegeben sind, d. h. eine Förderung des Vorhabens über die Lehrentlastung hinaus ist durch den Forschungspool nicht möglich. die Lehrentlastung nicht in Anspruch genommen wird, sofern das Forschungsvorhaben aus Gründen, die der Antragsteller zu vertreten hat, nicht zustande kommt. Seite 9 von 18

An die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer der OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften Antrag auf Gewährung eines O Praxissemesters O Forschungssemesters im WS/SS Name, Vorname, Titel Fakultät Die Zustimmung des Fakultätsrates liegt vor: O ja O nein Für die Fakultät: Gesehen, befürwortet und weitergeleitet: Dekan/in Für die Sicherstellung der Lehre: Gesehen, befürwortet und weitergeleitet: Studiendekan/in Letztes durchgeführtes Forschungs- bzw. Praxissemester: WS/SS Thema des Vorhabens Beschreibung des Vorhabens Seite 10 von 18

Arbeitsziele, Darstellung des Erkenntnisgewinns Stand des Wissens Seite 11 von 18

Bisherige Arbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers Arbeitsplan Bedeutung für die Lehre Datum und Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers Seite 12 von 18

Erklärung zum Antrag auf Forschungs- oder Praxissemester im WS/SS Name, Vorname, Titel Fakultät Hinweise 1. Der Anwendungsbezug der Forschungstätigkeit oder des Praxissemesters muss klar erkennbar sein. 2. Eine Lehrentlastung kann jeweils nur für ein Semester beantragt und gewährt werden. 3. Am Ende des Semesters, für das die Lehrentlastung gewährt wurde, ist über die Forschungstätigkeit ein Bericht im Umfang von mindestens 10 Seiten anzufertigen und der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer zuzuleiten. Eine weitere Lehrentlastung kann nur nach Vorlage des Berichts in Anspruch genommen werden. Wird kein Bericht vorgelegt, so ist die gewährte Entlastung spätestens innerhalb von 4 Semestern durch Mehrarbeit auszugleichen. Art des Vorhabens Die Forschungstätigkeit wird ο im Rahmen eines öffentlich geförderten Vorhabens ο im Rahmen eines nicht öffentlich geförderten Vorhabens ο als eigenes Vorhaben, ohne Zuwendungen Dritter durchgeführt. Erklärung Hiermit wird verbindlich erklärt, dass die Forschungstätigkeit nicht mit einem Auftrag in unmittelbarem Zusammenhang steht, der insbesondere im Rahmen einer entgeltlich ausgeübten Nebentätigkeit durchgeführt wird. die zur Durchführung der Forschungstätigkeit notwendigen Randbedingungen im Hinblick auf den finanziellen Rahmen, die notwendige Ausstattung, das notwendige Personal gegeben sind, d. h. eine Förderung des Vorhabens über die Lehrentlastung hinaus ist durch den Forschungspool nicht möglich. die Lehrentlastung nicht in Anspruch genommen wird, sofern das Forschungsvorhaben aus Gründen, die der Antragsteller zu vertreten hat, nicht zustande kommt. Datum, Unterschrift Seite 13 von 18

An die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer der OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften Antrag auf Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem Forschungspool im WS/SS Name, Vorname, Titel Fakultät Für die Fakultät: Gesehen, befürwortet und weitergeleitet: Dekan/In Thema des Vorhabens Beginn des Vorhabens: Voraussichtliche Dauer des Vorhabens Beschreibung und Ziel des Vorhabens Seite 14 von 18

Stand des Wissens Bisherige Arbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers Arbeitsplan; Begründung für den Umfang der Finanzmittel Kooperationspartner (optional) Datum und Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers Seite 15 von 18

Kostenplan F&E-Vorhaben: Für die Zeit vom:... bis:... 1. Beantragte Mittel 1.1 für Hilfskräfte Entgelte Bezeichnung Student. Hilfskraft/ Wissenschaftl. Hilfskraft laufendes Jahr Folgejahr gesamt Summe Stundensätze (Stand September 2009): Studentische Hilfskraft (Uni und FH) 8,22 /h Wissenschaftliche Hilfskraft (mit FH-Diplom / Uni- oder FH-Bachelor)) 10,85 /h Wissenschaftliche Hilfskraft (mit Uni-Diplom / Uni- oder FH-Master) 13,01 /h Bitte berücksichtigen Sie die max. 30% Personalnebenkosten (individuell vom Studierenden abhängig) bei der Kalkulation Max. 86 h/monat für Studierende 1.2 für sächliche Verwaltungsausgaben und Investitionen Bezeichnung laufendes Jahr Folgejahr Gesamt Investitionen/ Geräte............ Verbrauchsmaterial/ Geschäftsbedarf Literatur Reisen Sonstiges Summe 1.3 Beantragte Mittel insgesamt.. für beantragtes F&E-Vorhaben Datum und Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers Seite 16 von 18

An die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer der OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften Forschungsbericht (Kurzfassung) WS/SS Name, Vorname, Titel Fakultät Unterschrift, Datum Thema des Vorhabens Ergebnisbericht, insbesondere über neue Erkenntnisse gesehen und weitergeleitet: Vizepräsident/ in für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer Seite 17 von 18

An die/den Vizepräsidentin/Vizepräsidenten für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer der OSTFALIA Hochschule für angewandte Wissenschaften Abrechnung von Lehrbeauftragtenmitteln für gewährte Lehrentlastungen zu Forschungszwecken Fakultät Sommersemester Wintersemester Hiermit bestätige ich, dass die o. a. Lehrbeauftragtenmittel gemäß ihrer Bestimmung ausgegeben wurden. O ja O nein Die o. a. Lehrbeauftragtenmittel konnten nicht vollständig ausgegeben werden. Deshalb werden Euro dem Forschungspool gutgeschrieben....... Ort, Datum Dekanin/Dekan...... Ort, Datum gesehen und an Dez. 1 weitergeleitet Vizepräsidentin/Vizepräsident Seite 18 von 18