M U S T E R. Seite 1. Widerrufsbelehrung ( 492 FF. BGB) nach 495, 355-359 BGB. Zurverfügungstellung der Widerrufsbelehrung



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Widerrufsbelehrung ( 492 FF. BGB) nach 495, 355-359 BGB Widerrufsrecht Ich bin/wir sind darüber informiert worden, dass ich/wir an meine/unsere auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden bin, wenn ich/wir sie binnen zwei Wochen widerrufe/widerrufen. Form des Widerrufs Der Widerruf muss in Textform (z. B. schriftlich, mittels Telefax- oder Email-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Fristablauf Der Ablauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem mir/uns ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt wurde und eine Vertragsurkunde, mein/unser schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde bzw. meines/unseres Vertrages ausgehändigt wurde. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Adressat des Widerrufs: Der Widerruf ist zu senden an Degussa Bank AG Theodor-Heuss-Allee 74 60486 Frankfurt Telefax-Nr.: 069/3600 2594 Email-Adresse: Kreditabteilung@Degussa-Bank.de Widerruf bei bereits ausgezahlten Darlehen: Habe ich/haben wir das Darlehen vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits empfangen, so kann ich/können wir dennoch mein/unser Widerrufsrecht ausüben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen noch Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Wenn das Darlehen vor der Erklärung meines/unseres Widerrufs ausgezahlt worden ist, so beginnt die Zwei-Wochen-Frist für die Rückzahlung einen Tag nach der Erklärung meines/unseres Widerrufs. Wurde das Darlehen nach der Erklärung meines/unseres Widerrufs ausgezahlt, so beginnt die Zwei-Wochen-Frist für die Rückzahlung einen Tag nach der Auszahlung. Unterschrift 1. Kontoinhaber/Kreditnehmer Unterschrift 2. Kontoinhaber/Kreditnehmer Ein Vertrag mit mehreren Kreditnehmern kommt auch mit Wirkung gegenüber jedem einzelnen Kreditnehmer nur dann zustande, wenn alle Kreditnehmer die Annahme des Vertrages erklärt haben und auch nicht einer der Kreditnehmer widerrufen hat. Die Bank wird den/die Kreditnehmer über den Widerruf bzw. die Nichtannahme des Vertragsangebotes informieren. Zurverfügungstellung der Widerrufsbelehrung Ein Exemplar der Widerrufsbelehrung ist mir/uns zur Verfügung gestellt worden. M U S T E R Unterschrift 1. Kontoinhaber/Kreditnehmer Unterschrift 2. Kontoinhaber/Kreditnehmer Seite 1

Postfach 200123 60605 Frankfurt am Main Avalauftrag 1. Auftraggeber 1. Kontoinhaber 1. Kontoinhaber 2. Kontoinhaber 2. Kontoinhaber Ich bitte / Wir bitten die Degussa Bank, eine Bürgschaft bzw. Bürgschaft auf erstes Anfordern nachstehend einheitlich Aval genannt wie folgt zu erstellen oder erstellen zu lassen: 2. Angaben nach 8 Geldwäschegesetz Ich handele / Wir handeln für eigene Rechnung Ich handele / Wir handeln abweichend für folgenden wirtschaftlich Berechtigten: Name: Anschrift: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: 3. Begünstigter Straße PLZ/Ort Vertreten durch Straße PLZ/Ort 4. Art des Avals Bürgschaft Bürgschaft auf erstes Anfordern (Bürgschaft id.r. für Begünstigte im Inland) Gewährleistungsansprüche und Vertragserfüllungsbürgschaften dürfen nur aufgrund individueller Absprache zwischen Auftraggeber und Begünstigten also nicht aufgrund von AGB auf erstes Anfordern zahlbar gestellt werden. Prozessbürgschaften werden nicht als Bürgschaften auf erstes Anfordern ausgestellt und müssen unbefristet sein. Zu den besonderen Risiken einer Bürgschaft auf erstes Anfordern beachten Sie bitte den Risikohinweis am Ende der Bedingungen für das Avalgeschäft. Mietkaution Anzahlung Zahlung Gewährleistung Vertragserfüllung Lieferung Gegenstand der Lieferung/Leistung: Mietvertrag vom: Mietbeginn: Bietung ZV-Termin: Vollstreckungsgericht: Gutachterwert Bietungsobjekt: AZ-Vollstreckungsgericht: Datum: Prozessbürgschaft Bezeichnung des Gerichts: Aktenzeichen: Datum der Entscheidung: sonstiges Aval Einzelheiten: Seite 2 9457 1113RL AVAL

5. Betrag Währung: Höchstbetrag: einschl. Zinsen und Kosten 6. Laufzeit unbefristet (nur nach vorheriger Absprache) befristet bis zum (Prozessbürgschaften müssen unbefristet sein) (Datum) 7. Abwicklungskonto Ich ermächtige / Wir ermächtigen die Degussa Bank, das für die Abwicklung sofort fällige Entgelt sowie die jährliche Avalprovision und sonstige anfallende Entgelte meinem/unserem Degussa Bank-GiroKonto zu belasten. Kontonummer 8. Sicherheiten Bereits bestehende und/oder noch zu bestellende Sicherheiten dienen der Degussa Bank für sämtliche Ansprüche gegen mich/uns aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung nach Maßgabe der gesondert abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Sicherungsverträge. Des Weiteren gelten alle der Degussa Bank bereits zur Verfügung gestellten Sicherheiten. Insbesondere gilt das Pfandrecht gemäß Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Degussa Bank. Sicherheiten ergänzen Sicherungsverträge beifügen 9. Persönliche und wirtschaftliche Angaben Familienstand Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen Geburtsdaten Staatsangehörigkeit Beruf Beschäftigt bei Dort beschäftigt seit Auto Immobilienbesitz in Deutschland Wert (eigene Schätzung) Bürgschaft für Dritte Kredit- oder Warenhauskarten Ja, Anzahl Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Maestro-Karten Restschulden bei Dritten (ohne Immobilienkredite) Vollstreckungsmaßnahmen in den letzten 5 Jahre Ja, Anzahl Nein Ja Nein Monatliche Einnahmen und Ausgaben Arbeitseinkünfte netto (ohne Sonderzahlung)* Miete/Instandhaltung Konsumentenkredit-/Leasingraten Bauspar- und Versicherungsbeiträge Ich versichere / Wir versichern die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Sonstige regelmäßige Einkommen (z. B. des Ehepartners)* Aufwendungen für das Auto Immobilienkreditraten Sonstige Lebenshaltungskosten (z. B. Lebensmittel, Kleidung, Urlaub, Hobbys) * Bitte Nachweise beifügen Seite 3

10. Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Die Einwilligung gilt für alle bestehenden und im Rahmen der Geschäftsbeziehung zukünftig eröffnete Konten) Ich willige ein, dass die Bank der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredits übermittelt. Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, das Kreditinstitut mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekündigt werden kann und die Bank mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird die Bank der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.b. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ( 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie ich die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover. Risikohinweis für Bürgschaften auf erstes Anfordern Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern muss die Bank Zahlung leisten, sobald der Begünstigte dies von der Bank verlangt. Die Bank wird das Zahlungsverlangen nur dann zurückweisen, wenn unverzüglich nach Benachrichtigung des Auftraggebers ein Rechtsmissbrauch bei Inanspruchnahme offensichtlich ist oder liquide bewiesen, das heißt, durch Dokumente belegt wird. Die Bank kann das Konto des Auftraggebers auch dann belasten, wenn nach dessen Auffassung das Zahlungsverlangen des Begünstigten zu Unrecht erfolgte, aber ein Rechtsmissbrauch bei der Inanspruchnahme nicht offensichtlich ist oder nicht liquide nachgewiesen werden konnte. Nach Zahlung durch die Bank muss der Auftraggeber etwaige Rückforderungen gegenüber dem Begünstigten geltend machen. Damit trägt der Auftraggeber das Risiko, dass der Begünstigte später zur Rückerstattung des erlangten Betrages nicht bereit oder wegen Insolvenz nicht mehr in der Lage ist. Es gelten die Bedingungen für das Avalgeschäft sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Degussa Bank, insbesondere die Ziffer Nr. 13 für den Rückgriffsanspruch aus der Bürgschaft der Degussa Bank gegen den Auftraggeber. Unterschrift 1. Kontoinhaber Unterschrift 2. Kontoinhaber Bearbeitungsvermerke der Bank Seite 4 Entgegengenommen: Geprüft: Name/Tel.-Nr. Name/Tel.-Nr. Unterschrift Unterschrift

Kundennummer Bedingungen für das Avalgeschäft 1. Entgelte Die Bank ist berechtigt, den Auftraggeber mit dem Avalbetrag auf dem Avalkonto zu belasten und ihm neben den sonstigen Entgelten und Auslagen für die Dauer ihrer Verpflichtung periodisch Avalprovision zu berechnen, sobald sie das Aval oder den Avalauftrag nebst Rückgarantie an die Zweitbank ausgehändigt bzw. abgesandt hat. Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis, sofern keine einzelvertragliche Absprache getroffen worden ist. 2. Ausbuchung Die Bank wird direkte Avale, die nicht ausdrücklich ausländischem Recht unterstellt sind, nach dem Verfall ausbuchen und die Berechnung der Avalprovision einstellen, sofern diese Avale nach ihrem Wortlaut an einem bestimmten Kalenderdatum oder durch Vorlage von zur Verfallbestimmung vorgesehenen Dokumenten erlöschen, wenn vor deren Verfall bei der Bank keine Inanspruchnahme eingeht. Bei allen sonstigen direkten und allen indirekten Avalen wird die Bank erst dann das Aval ausbuchen, wenn ihr die Avalurkunde zur Entlastung zurückgegeben oder sie von dem Begünstigten / der Zweitbank bedingungslos und schriftlich aus der Haft entlassen worden ist. Im Falle einer Prozessbürgschaft muss der Bank, sofern ihr die Urkunde nicht von dem Begünstigten zur Entlastung zurückgegeben wird, dessen Zustimmung zur Haftungsentlassung oder eine rechtskräftige Anordnung nach 109 Abs.2 ZPO nachgewiesen werden. Dem Auftraggeber obliegt es, die Voraussetzung für die Ausbuchung des Avals herbeizuführen. 3. Reduzierung Die Bank wird bei Reduzierungen eines Avals eine entsprechende Teilausbuchung vornehmen und dies bei der Berechnung der Avalprovision berücksichtigen, wenn bei einem direkten Aval die Bedingungen von dessen Reduzierungsklausel erfüllt sind oder die Bank eine bedingungslose und schriftliche Teilentlastung des Begünstigten erhalten hat bzw. wenn der Bank bei indirekten Avalen eine bedingungslose und schriftliche Teilentlastung seitens der Zweitbank vorliegt. 4. Dokumentenprüfung Die Bank wird alle Dokumente, die in einem Aval verlangt sind und unter diesem vorgelegt werden, einschließlich der Zahlungsanforderung, sorgfältig daraufhin prüfen, ob sie ihrer äußeren Aufmachung nach den Bedingungen des Avals entsprechen und einander nicht widersprechen. Werden Dokumente nicht im Original, sondern per authentisierter oder geschlüsselter Teletransmission vorgelegt, so darf die Bank sie wie Originale behandeln. 5. Benachrichtigung des Auftraggebers Die Bank wird den Auftraggeber unverzüglich über den Erhalt einer Zahlungsanforderung benachrichtigten. 6. Zahlung an den Begünstigten unter dem Aval Die Bank ist wie folgt zur Zahlung verpflichtet, wenn ihr eine Zahlungsanforderung des Begünstigten / der Zweitbank in Übereinstimmung mit den Bedingungen ihres Avals, insbesondere vor dessen Verfall, zugegangen ist. a) Bürgschaft auf erstes Anfordern Bei Bürgschaften auf erstes Anfordern muss die Bank Zahlung leisten, sobald der Begünstigte dies von der Bank verlangt. Wegen der besonderen Risiken von Bürgschaften auf erstes Anfordern wird auf den gesonderten Risikohinweis verwiesen. b) Bürgschaft Bei Bürgschaften ohne Zahlungsklausel auf erstes Anfordern wird die Bank dagegen alle zulässigen Einreden oder Einwendungen berücksichtigen, die binnen angemessener Frist ihr gegenüber schriftlich glaubhaft gemacht worden sind, damit sie an den Begünstigten weitergeleitet werden können. 7. Aufwendungsersatzanspruch der Bank Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Bank alle Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte und die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung seines Avalauftraggebers einschließlich einer gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im In- und Ausland entstehen. Diese Ersatzpflicht umfasst auch Aufwendungen nach Ausbuchung eines Avals, insbesondere soweit eine Zahlungspflicht unter dem Aval noch besteht oder eine im Entscheidungsland vollstreckbare Entscheidung auf Zahlung vorliegt. 8. Entgelte Konditionen laut aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis der Degussa Bank. Seite 5