1. Wie bewertet die Landesregierung die Mütter-/Mutter-Kind-Kuren hinsichtlich ihrer Bedeutung für Prävention, Vorsorge und Rehabilitation?



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Transkript:

14. Wahlperiode 22. 09. 2006 Kleine Anfrage der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Soziales Entwicklung der Mütter- und Mutter-Kind-Kuren in Baden-Württemberg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Mütter-/Mutter-Kind-Kuren hinsichtlich ihrer Bedeutung für Prävention, Vorsorge und Rehabilitation? 2. Wie bewertet die Landesregierung das Beratungskonzept des Müttergenesungswerks therapeutische Kette und hält sie es für notwendig, dass die Krankenkassen auf dieses Beratungsangebot hinweisen? 3. a) Wie sich die Zahl der Anträge der Mütter- und Mutter-Kind-Kuren von 2002 bis Mitte 2006 entwickelt, mit Angabe der Zahl der Genehmigungen und Ablehungen, b) welche und wie viele Krankenkassen haben entsprechende Anträge erhalten, wie viele wurden abgelehnt und welche Begründungen wurden dafür angegeben? 4. Inwieweit hat sich das Genehmigungsverfahren zur Antragsstellung in den letzten Jahren verändert und verwenden die Krankenkassen inzwischen einheitliche Formulare? 5. Welche Maßnahmen hat das Ministerium für Arbeit und Soziales als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen unternommen, um die Genehmigungsverfahren für die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Mütter- und Mutter-Kind-Kuren zu prüfen und mit welchem Ergebnis? 22. 09. 2006 Lösch GRÜNE Eingegangen: 22. 09. 2006 / Ausgegeben: 10. 11. 2006 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente

Begründung Trotz des im Sommer 2002 beschlossenen Gesetzes zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation meldeten im Jahr 2005 viele Frauenorganisationen und allen voran das Müttergenesungswerk, dass immer mehr Mütter-/Mutter-Kind-Kuren von den Krankenkassen abgelehnt werden. Diese Entwicklung ist leider nicht auf eine erkennbare Bessserung der gesundheitlichen Situation von Müttern zurückzuführen, sondern auf eine zunehmend restriktivere Praxis der Krankenkassen. Die Einrichtungen melden, dass mittlerweile über 50 % der Kurteilnehmerinnen einer Mutter-Kind-Kur allein erziehende Frauen sind. Die Mehrzahl der Frauen befinden sich in einer extremen psychisch oder physischen Problemlage, dazu gehören Gewalterfahrungen, Probleme in der Partnerschaft, Tod eines Angehörigen, ein oder mehrere behinderte Kinder. Hinzu kommen außerdem vielschichtige gesundheitliche Beeinträchtigungen. In keinem Fall einer genehmigten Mütter- und Mutter-Kind-Kur kann von einem Urlaub auf Krankenschein gesprochen werden. Vor allem in Anbetracht der zunehmenden Zahl von allein erziehenden, berufstätigen Frauen ist im Rahmen von Prävention und Vorsorge, eben bevor es zu Gesundheitsschädigungen der Mütter kommt, nicht nachvollziehbar, dass gerade in dem Bereich die Krankenkassen Mittel einsparen. Antwort*) Mit Schreiben vom 31. Oktober 2006 Nr. 31 0141.5/14/335 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Soziales die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Mütter-/Mutter-Kind-Kuren hinsichtlich ihrer Bedeutung für Prävention, Vorsorge und Rehabilitation? Für Mütter und Väter, die durch die Familienarbeit überlastet sind und typische Gesundheitsprobleme wie Rückenleiden oder chronische Erschöpfungszustände aufweisen oder besonders anfällig für Infektionen sind, sind die Mutter-Vater-Kind-Kuren ein wichtiger Baustein unseres Gesundheitssystems zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit. Wie wichtig die Mütterkuren für die ganze Familie sind, ist unbestritten. Diese Leistungen, die es in anderen europäischen Ländern so gar nicht gibt, haben einen festen Platz in unserer Gesundheitsversorgung. Erfreulicherweise sollen mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV insbesondere die Mutter-Vater-Kind-Kuren zu Pflichtleistungen aufgewertet werden. Darüber hinaus sollen die Versicherten künftig ein echtes Wahlrecht erhalten, aus den zugelassenen und zertifizierten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Einrichtung auszuwählen. 2. Wie bewertet die Landesregierung das Beratungskonzept des Müttergenesungswerks therapeutische Kette und hält sie es für notwendig, dass die Krankenkassen auf dieses Beratungsangebot hinweisen? Unter dem Begriff therapeutische Kette versteht das Müttergenesungswerk seinen ganzheitlichen Ansatz in der Kurvermittlung. Die therapeutische Kette beginnt mit einem Informations- und Beratungsgespräch. Dabei wird geprüft, *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

ob eine Kurmaßnahme der Frau wirklich helfen kann, welche Kureinrichtungen indikationsspezifisch in Frage kämen oder ob eine Beratungsstelle der Frau besser weiterhelfen könnte (z. B. Sucht-, Ehe-, Familienberatung). Gemeinsam mit der Frau werden vor der Kur die Kurziele formuliert. Der Kontakt zur Frau wird während bzw. nach der Kurmaßnahme gepflegt, sodass an die Kur anschließend weitere Gespräche (Einzelberatung, Gruppenberatung) stattfinden können. Damit soll die Frau motiviert werden, die gelernten Therapiemaßnahmen in den Alltag zu integrieren. Das Konzept therapeutische Kette hat einen nachhaltigen Ansatz und wird von der Landesregierung positiv bewertet. Zur finanziellen Unterstützung dieses Beratungskonzeptes erhält der Landesausschuss Baden-Württemberg des Deutschen Müttergenesungswerks eine Projektförderung in Höhe von 85.000 Euro jährlich. Zuwendungszweck ist u. a. die Fort- und Weiterbildung des Beratungs- und Vermittlungspersonals sowie die Nachbetreuung der Frauen im Rahmen der therapeutischen Kette. Die Bezirksdirektionen der AOK Baden-Württemberg stehen bereits im Kontakt mit den Beratungsstellen. Vor allem geht es darum, dass die Versicherten die richtige Leistung zum richtigen Zeitpunkt erhalten. In vielen Fällen kann man von einer guten Zusammenarbeit sprechen. 3. a) Wie hat sich die Zahl der Anträge der Mütter- und Kind-Kuren von 2002 bis Mitte 2006 entwickelt, mit Angabe der Zahl der Genehmigungen und Ablehnungen, b) welche und wie viele Krankenkassen haben entsprechende Anträge erhalten, wie viele wurden abgelehnt und welche Begründungen wurden dafür angegeben? Im Hinblick auf die unterschiedlichen Erhebungen der landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen, die der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg unterstehen, werden die Fragen a) und b) zusammen beantwortet. AOK Baden-Württemberg: Ausgehend von einem hohen Niveau im Jahr 1999 sind die Fallzahlen und damit auch die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung für Mütter- und Mutter-Vater-Kind-Kuren insbesondere in den letzten Jahren zurückgegangen. Die Fallzahlen werden jedoch maßgeblich von der Zahl der gestellten Anträge beeinflusst. Bisher wurden keine entsprechenden Statistiken geführt. Daher liegen von der AOK keine validen Zahlen vor. IKK Baden-Württemberg und Hessen: Bei der IKK Baden-Württemberg und Hessen werden die Zahlen der Anträge, Bewilligungen und die der Ablehnungen nicht erfasst. Insgesamt sind dort die Ausgaben im Bereich der Mütter- bzw. Mutter-Kind-Kuren in den Jahren 2002 bis 2006 im Vorsorgebereich nur geringfügig, im Rehabilitationsbereich aber stärker zurückgegangen. Landesverband Betriebskrankenkassen (LV BKK): Landesverband BKK 2002 2003 2004 2005 2006 Bewilligungen/durchge- 11.878 9.912 7.747 5.468 Keine führte Maßnahmen im jew. Jahr Angaben Über die gestellten Anträge und die Ablehnungen führt der Landesverband der BKKen keine Statistik. Ebenso nicht über die Ablehnungsgründe. 3

Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): Landwirtschaftliche KK 2002 2003 2004 2005 2006 Gestellte Anträge 132 95 93 80 67 Bewilligungen/durchge- 122 80 80 52 42 führte Maßnahmen im jew. Jahr Ablehnungen 9 12 15 27 17 Im Jahr 2005 wurden von den 27 Ablehnungen 11 Maßnahmen im Widerspruchsverfahren bewilligt. 2 Kuren wurden nicht angetreten. Überwiegend wurden die Anträge von den landesunmittelbaren Krankenkassen aus folgenden Gründen abgelehnt: Maßnahmen am Wohnort waren ausreichend, Vierjahreszeitraum war noch nicht erfüllt, der Rentenversicherungsträger war vorrangig zuständig, oder die medizinische Indikation lag nicht vor. 4. Inwieweit hat sich das Genehmigungsverfahren zur Antragstellung in den letzten Jahren verändert und verwenden die Krankenkassen inzwischen einheitliche Formulare? Einheitliche Vordrucke werden nicht verwendet. Schon die Vordrucke der Beratungsstellen, die Grundlage für den Antrag sind, sind nicht einheitlich. 5. Welche Maßnahmen hat das Ministerium für Arbeit und Soziales als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen unternommen, um die Genehmigungsverfahren für die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen der Mütter- und Mutter-Kind-Kuren zu prüfen und mit welchem Ergebnis? In der Antwort an den Landtag auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Götting FDP/DVP Drucksache 13/4257 vom Frühjahr 2005 zum Thema Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei der Genehmigung von Müttergenesungskuren und Mutter-Kind-Kuren hat die Landesregierung darauf hingewiesen, wie wichtig die Leistungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nach 24 und 41 SGB V für Mütter und Väter aus ihrer Sicht sind. Ein rechtswidriges Verhalten der Kassen konnte bei der Überprüfung im Frühjahr 2005 nicht festgestellt werden. Daher bestand kein Grund, die aktuelle Bewilligungspraxis rechtlich zu beanstanden. Beim Runden Tisch Frauenpolitik des Landesfrauenrates im Juli 2005 zum Thema rückläufige Entwicklung bei der Bewilligung bzw. Inanspruchnahme von Mütter- und Mutter-Kind-Kuren im Land haben Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Soziales an der Veranstaltung teilgenommen und zusammen mit den Vertretern der Kassen und den Leistungserbringern über das Thema diskutiert. Der Runde Tisch hat konkrete Ansatzpunkte aufgezeigt, wie die Antrags- und Bewilligungsverfahren für die betroffenen Frauen und auch für die behandelnden Ärzte weiter verbessert werden können. Darüber hinaus wurden die Krankenkassen gebeten, entsprechend im Interesse der Frauen tätig zu werden. Weil einige Kureinrichtungen die restriktive Bewilligungs- und Einweisungspraxis seitens der Kassen beklagt haben, wurde mit der AOK Baden- Württemberg im Februar 2006 über die Einweisungs- und Bewilligungspraxis bei Rehabilitationsmaßnahmen gesprochen. Bei dem Gespräch hat das Ministerium für Arbeit und Soziales die AOK gebeten, ihre derzeitige Ermessensausübung zu überprüfen. 4

Die Bestrebungen, das Antrags- und Bewilligungsverfahren für die betroffenen Frauen und auch für die behandelnden Ärzte weiter zu verbessern, werden begrüßt. Ziel ist die Einführung eines bei allen Krankenkassen einheitlichen Antragsformulars, in dem alle relevanten Faktoren adäquat berücksichtigt werden. Das auf Bundesebene vorgesehene einheitliche Antragsverfahren musste jedoch aufgrund datenschutzrechtlicher Fragestellungen zurückgestellt werden. Ebenso unterstützt das Ministerium für Arbeit und Soziales die Bemühungen der gesetzlichen Krankenkassen, Fragen zum Zugangsverfahren einvernehmlich, insbesondere mit dem Müttergenesungswerk zu klären. Das Ministerium für Arbeit und Soziales wird die Bewilligungspraxis der Kassen bei Kurmaßnahmen für Mütter und Väter auch weiterhin verfolgen. Ein rechtsaufsichtliches Tätigwerden käme nur bei Rechtsverstößen in Betracht. Hierfür liegen jedoch keine Anhaltspunkte vor. Dr. Stolz Ministerin für Arbeit und Soziales 5