Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der maltesischen Hauptstadt Valletta Vereinbarungen getroffen, mit denen die Migrationsströme auf längere Sicht besser unter Kontrolle gebracht werden sollen. Für die Finanzierung der Umsetzung dieser Vereinbarungen wurde der EU- Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika eingerichtet, der mit 1,8 Milliarden Euro ausgestattet wird. Die Niederlande werden eine aktive Rolle bei der Verwaltung dieses Fonds übernehmen. Das zugehörige Aktionsprogramm konzentriert sich auf drei Regionen: das Horn von Afrika, die Sahelzone und Nordafrika. Die EU will Partnerschaften mit Ländern in diesen Regionen schließen, in deren Rahmen die wirtschaftliche Entwicklung, die Verbesserung des Grenzschutzes, die Bekämpfung der Schleuserkriminalität und eine effektive Zusammenarbeit bei der Rückführung von Migranten, die nicht in Europa bleiben dürfen, vorangebracht werden sollen. Außerdem sollen die Türkei, Jordanien und der Libanon bei der Aufnahme von Flüchtlingen bereits in der Region, aus der sie stammen, unterstützt werden.
Was unternehmen die Niederlande, um Flüchtlingen in Syrien und den angrenzenden Ländern zu helfen? (Auszug aus dem Schreiben vom 22.02.2016 an das Abgeordnetenhaus zur Syrienkonferenz) Die internationale Gemeinschaft hat die Bereitstellung von 11,2 Milliarden US-Dollar für Hilfsmaßnahmen in Syrien und den angrenzenden Ländern zugesagt: 5,8 Milliarden für das Jahr 2016 und noch einmal 5,4 Milliarden für den Zeitraum 2017 bis 2020. Darüber hinaus haben multilaterale Entwicklungsbanken und Geldgeber die Vergabe von Darlehen in Höhe von 40 Milliarden US-Dollar angekündigt. Ein möglichst großer Teil davon wird zu Vorzugsbedingungen, nämlich als zinsvergünstigte Darlehen bereitgestellt. Dies steht im Einklang mit der niederländischen Position, dass zur Bewältigung der Krise mehr als nur Soforthilfemaßnahmen erforderlich sind und dass in der Region auch strukturelle Investitionen über mehrere Jahre hinweg getätigt werden müssen. Die Niederlande haben 125 Millionen Euro für die Unterstützung syrischer Flüchtlinge und der Aufnahmegemeinschaften in Syrien und in den Nachbarländern zugesagt. 1 Davon sind 75 Millionen Euro für Soforthilfemaßnahmen und 50 Millionen Euro für die Schaffung einer Perspektive 1 Die Regierung hat seit dem Ausbruch des Krieges in Syrien im Jahr 2012 insgesamt mehr als 291 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereitgestellt. Die Niederlande waren 2015 der sechstgrößte humanitäre Geber in der Syrienkrise.
für die Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften vorgesehen, etwa durch die Förderung der Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Bestandteil der niederländischen Zusage ist ein Beitrag an die Weltbank in Höhe von 10 Millionen Euro für zinsvergünstige Darlehen für den Zeitraum 2016 2017. Sowohl im Bereich der Soforthilfe als auch bei den strukturelleren Maßnahmen sollte aus Sicht der Niederlande der Sicherheit und der Entwicklung von Frauen und Mädchen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Im Haushaltszwischenbericht hat die Regierung Mittel für zusätzliche Investitionen reserviert, die dabei helfen sollen, Flüchtlingen in der Region Syrien (Türkei, Libanon und Jordanien) mehr Perspektiven zu bieten. Die Länder, die an der Syrienkonferenz teilgenommen haben, bekannten sich in London zur Bedeutung des Zugangs zu humanitärer Hilfe und zum Ziel der Stabilisierung der Situation in Syrien und in den Nachbarländern. Hierunter fallen auch Schulangebote für alle 1,7 Millionen Flüchtlingskinder wie auch für die Kinder in den Aufnahmegemeinschaften. Indem man den Kindern die Möglichkeit gibt, zur Schule zu gehen, und ihren Eltern Chancen bietet, eine Arbeit zu finden, schafft man Perspektiven und trägt zugleich zur Bekämpfung der Kinderarbeit bei. Zu diesem Zweck wird mit den Regierungen der
Nachbarländer Jordanien, Libanon und Türkei zusammengearbeitet. Was sind sichere Drittstaaten? Länder werden als sichere Drittstaaten eingestuft, wenn Personen, die um internationalen Schutz ersuchen, dort im Einklang mit bestimmten Grundsätzen behandelt werden. Zu diesen Grundsätzen zählt unter anderen das Nichtzurückweisungsprinzip, nach dem Personen nicht in Staaten zurückgeführt werden dürfen, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit aus Gründen der Rasse, der Religion oder wegen ihrer politischen Überzeugungen bedroht wären. Für einen Syrer kann beispielsweise der Libanon ein sicherer Drittstaat sein. Wichtig ist, dass ein Mitgliedstaat prüft, ob die Einordung als»sicherer Drittstaat«auch wirklich gerechtfertigt ist. Hierfür muss das nationale Recht entsprechende Garantien enthalten. Gibt es eine europäische Liste mit sicheren Drittstaaten? Nein, die Mitgliedstaaten legen individuell fest, für welche Länder der Begriff»sicherer Drittstaat«gilt. Hierüber müssen die Mitgliedstaaten allerdings die Europäische Kommission informieren.
Die Kommission hat allerdings einen Vorschlag für eine europäische Liste sicherer Herkunftsstaaten (ein anderer Begriff, siehe unten) vorgelegt. Welche Möglichkeiten bieten sichere Drittstaaten für die beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen? Die EU-Verfahrensrichtlinie sieht die Möglichkeit vor, die Bearbeitung von Asylanträgen gegenüber dem normalen Verfahren zu verkürzen. Dies kann zum Beispiel dann geschehen, wenn ein Antrag auf Schutz als unzulässig erklärt wird. Die Richtlinie enthält aber auch einige verfahrenstechnische Rahmenvorgaben. So ist es beispielsweise nicht zulässig, Personen ohne jedwede individuelle Prüfung ihres Antrags zurückzuschicken. Was sind sichere Herkunftsstaaten? Ein sicherer Herkunftsstaat ist ein sicheres Land, dessen Staatsangehörigkeit der Asylsuchende besitzt oder in dem er im Falle der Staatenlosigkeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ein Land kann für einen Asylsuchenden nur dann als sicherer Herkunftsstaat angesehen werden, wenn er keine wesentlichen Gründe angegeben hat, die das Gegenteil belegen.
Die niederländische Liste sicherer Herkunftsstaaten finden Sie auf der Website des Amts für Einwanderung und Einbürgerung: www.ind.nl. Gibt es eine europäische Liste sicherer Herkunftsstaaten? Nein, noch gibt es keine solche Liste. Die Europäische Kommission hat am 9. September 2015 einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Erstellung einer derartigen Liste vorgelegt. Über diesen Vorschlag müssen der Rat und das Europäische Parlament noch im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beschließen. Auf der Grundlage der derzeit gültigen Regelungen legen die Mitgliedstaaten individuell fest, welche Länder sie als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Dabei müssen sie bestimmte Bedingungen beachten und die Kommission über ihre Einstufung informieren. Welche Möglichkeiten bieten sichere Herkunftsstaaten für die beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen? Die EU-Verfahrensrichtlinie sieht die Möglichkeit vor, die Bearbeitung von Asylanträgen gegenüber dem normalen Verfahren zu verkürzen.
Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob die Bearbeitung eines Antrags beschleunigt oder an der Grenze oder in Transitzonen durchgeführt wird. Es ist nicht zulässig, Personen ohne jedwede individuelle Prüfung ihres Antrags zurückzuschicken. Gelten dieselben Regeln für sichere Drittstaaten und für sichere Herkunftsstaaten? Nein, aufgrund der EU-Verfahrensrichtlinie gelten verschiedene Rechtsrahmen. Für beide Länderkategorien gilt jedoch, dass die Möglichkeit einer verkürzten Prüfung von Asylanträgen besteht. Außerdem ist es für Länder beider Kategorien nicht zulässig, einen Antrag nicht zu bearbeiten.