RICHTLINIEN ZUR PLANUNG IHRER PODOLOGISCHEN PRAXIS Empfehlung der HELLMUT RUCK GmbH
1. EINFÜHRUNG... 3 2. GESAMTE PRAXIS... 3 Praxisgröße... 3 Raumhöhe... 3 Boden... 3 Zusatzausstattung... 4 Beleuchtung... 4 Verkehrswege/Barrierefreiheit... 4 Lüftungstechnik... 4 Brandschutz... 4 Nichtraucherschutz... 4 3. BEHANDLUNGSRAUM... 5 Größe... 5 Wandbeschaffenheit... 5 Grundausstattung (Pflichtausstattung) je Kabine:... 5 4. WARTERAUM/WARTEBEREICH... 6 5. SANITÄR-, UMKLEIDE- UND PERSONALRAUM... 6 6. HYGIENERAUM/HYGIENEBEREICH... 6 Raumaufteilung/Ausstattung... 6 Wichtige Zusatzinformationen... 6 1. Quelle:... 7 Richtline zur Planung Ihrer Podologischen Praxis Empfehlung der HELLMUT RUCK GmbH Stand 07 2013 Seite 2
1. EINFÜHRUNG Grundlegende Mindestanforderungen an Arbeitsstätten werden in der Arbeitsstättenverordnung und in dem zugehörigen Technischen Regeln definiert. Konkret müssen folgende Punkte beachtet werden: Raumanforderungen (Bewegungsflächen, Fenster, Böden, Türen, Beleuchtung, Klima), Verkehrswege, Brandschutz, Fluchtwege und Notausgänge, Ergonomie (Einrichtung und Arbeitsmittel), Sanitär- und Erholungsräume, Nichtraucherschutz, sichere und geprüfte Arbeitsmittel Will man diese Verordnungen und Regeln auf die Podologie/med. Fußpflege projizieren, wird man schnell mit den Rahmenhygieneplan für Einrichtungen der Medizinischen Fußpflege (Podologie) des jeweiligen Gesundheitsamtes und den Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß 124 SGB konfrontiert. Um die Zulassung der Praxisräume bzw. Praxisausstattung zu erhalten müssen die Anforderungen nach 124 Abs. 2 Nr. 2 SGB V erreicht werden. Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein. Die Praxis soll behindertengerecht zugänglich sein, um insbesondere Gehbehinderten und Behinderten im Rollstuhl einen Zugang ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Wird eine Praxis ohne Krankenkassenzulassung angestrebt, empfehlen wir, sich dennoch an den Richtlinien zu orientieren. Zusammengefasst sind daraus folgende Anforderungen für die Praxisausstattung und damit auch an die Praxisplanung heraus zu filtern. 2. GESAMTE PRAXIS Praxisgröße Für eine podologische Praxis ist eine Nutzfläche von mindestens 25 m 2 nachzuweisen. Die Praxis muss einen Behandlungstrakt mit mindestens einem Behandlungsraum (einer Kabine) umfassen. Raumhöhe Die Raumhöhe der Mindestnutzfläche muss durchgehend mindestens 2,40 m - lichte Höhe - betragen. Alle Räume müssen ausreichend be- und entlüftbar sowie angemessen beheizbar und beleuchtbar sein. Boden Trittsichere, fugenarme, wisch- und desinfizierbare Fußböden und speziell in den Behandlungsräumen für eine Nassreinigung und -desinfektion geeignete Einrichtungsgegenstände und Arbeitsflächen. VAH gelistete Mittel verwenden. Richtline zur Planung Ihrer Podologischen Praxis Empfehlung der HELLMUT RUCK GmbH Stand 07 2013 Seite 3
Zusatzausstattung Ein Verbandskasten für erste Hilfe ist gut sichtbar angebracht. Eine abschließbare Patientendokumentation ist sichergestellt und eine Behandlungsausstattung für den Hausbesuch (Bei Krankenkassenzulassung) ist verfügbar. Beleuchtung Arbeits- und Pausenräume benötigen eine Sichtverbindung nach außen. Lichtschalter sollten in der Nähe der Zuund Ausgänge platziert, leicht zugänglich und selbstleuchtend sein. Die Beleuchtung muss der Sehaufgabe entsprechen und eine ausreichende gleichmäßige Raumausleuchtung bieten. Verkehrswege/Barrierefreiheit Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Die Regelungen für barrierefrei Gestaltung von Arbeitsstätten wird in der Arbeitsstätenrichtlinie (ASR V3a.2) geregelt. Wichtige Elemente sind die Flurbreite von mind. 120 cm und eine Türbreite von mind. 90 cm. Details entnehmen sie der Skizze im Anhang. Lüftungstechnik Die Raumlüftung muss unter Berücksichtigung der angewandten Arbeitsverfahren und entsprechende der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten erfolgen. In den Arbeitsräumen muss eine angenehme Raumtemperatur eingehalten werden und die Mindesttemperatur schon vor Arbeitsbeginn gesichert sein. Brandschutz Der Brandschutz ist einzuhalten! In der Regel können Sie sich an das örtliche Bauamt wenden. Nichtraucherschutz Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Richtline zur Planung Ihrer Podologischen Praxis Empfehlung der HELLMUT RUCK GmbH Stand 07 2013 Seite 4
3. BEHANDLUNGSRAUM Größe Die Größe des einzelnen Behandlungsraums (einer Kabine) muss eine ordnungsgemäße Behandlung am Patienten gewährleisten; sie darf 7 m 2 nicht unterschreiten. Ruck empfielt eine Idealgröße von +/- 10 m 2. Der Behandlungsraum muss aus festen Wänden bestehen, so dass kein Einblick möglich ist. Die räumlichen Mindestvoraussetzungen sind auf den Zugelassenen ausgerichtet. Für jede zusätzliche gleichzeitig tätige Fachkraft ist ein weiterer Behandlungsraum (Kabine) von mindestens 7 m 2 erforderlich. Wandbeschaffenheit In den Behandlungsräumen und Hygieneräumen sind glatte und bis zu einer Höhe von mindestens 1,80 m abwaschfeste Wände verpflichtend. Grundausstattung (Pflichtausstattung) je Kabine: ein Patientenstuhl mit teilbaren und ausziehbaren Fußstützen ein Fräsgerät zur Nagel und Hautbearbeitung ein Schrank zur Aufbewahrung der erforderlichen Materialien eine Leuchte mit Lupe ein Handwaschbecken für den Behandler mit fließend kaltem und warmem Wasser sowie mit Armatur, die eine Handgelenkbedienung ermöglicht Spender für Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Papierhandtücher, Abwurf für benutzte Papierhandtücher); keine Verwendung von Handtüchern oder Stückseife, die von mehreren Personen benutzt werden. eine Möglichkeit zur Fußwaschung (z. B. Becken oder Schüssel) Sitzgelegenheit und eine ausreichende Kleiderablage Einmalhandschuhe und Mundschutz in ausreichender Zahl Behälter jeweils für Tupfer, Tamponade, 5 desinfizierte Instrumentensätze bestehend mindestens aus Zange, Schere, Skalpell, Pinzette und Sondierinstrument je ein Satz sterilisierbare Schleif- und Fräskörper Entsorgungsbehälter im Arbeitsbereich nur die notwendigen Arbeitsmittel und Materialien griffbereit vorhalten Richtline zur Planung Ihrer Podologischen Praxis Empfehlung der HELLMUT RUCK GmbH Stand 07 2013 Seite 5
4. WARTERAUM/WARTEBEREICH Ein Warteraum mit ausreichend Sitzgelegenheiten und ausreichend Platz für Kleider (Jacken und Schirm) der Kunden. 5. SANITÄR-, UMKLEIDE- UND PERSONALRAUM Anzahl und Ausstattung der Sanitärräume entsprechend der Größe der Einrichtung und der Mitarbeiterzahl gemäß Arbeitsstättenverordnung. D.h. eine Toilette mit Handwaschbecken ist ein Muss. Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen gegeben sind. Die getrennte Aufbewahrung der Arbeits- und Schutzbekleidung des Personals von der Straßenkleidung, ausreichend große Garderobe für die Aufbewahrung der Privatkleidung des Personals für eine Erholung während der Pause ist verpflichtend. 6. HYGIENERAUM/HYGIENEBEREICH Raumaufteilung/Ausstattung Es ist eine Kreuzkontamination zu verhindern. Der Ablauf muss von unrein (kontaminiert) zu rein (sterilisiert) verlaufen Sicherstellung der Sterilisation der Instrumentensätze durch einen Dampfsterilisator (Autoklav) Sammelplatz getrennt von Kabinen und Wartebereich für im Zusammenhang mit der Therapie entstandenen Abfall und zur Aufbereitung gebrauchter Instrumente Ausreichend Ablagefläche für Instrumentendesinfektionsschüssel, für Instrumente und Tabletts, Entsorgungsbehälter, z. B. für Skalpell- klingen und Kanülen, Verpackungsmaterialien für die Sterilisation, ggf. Ein- schweißgerät für Verbundfolie, Behälter für desinfizierte Instrumente für Hausbesuche Spender für Händedesinfektionsmittel Wichtige Zusatzinformationen Achten Sie auf die Einhaltung der jeweils gültigen Hygieneanforderungen der Länder. Im Hygieneraum/Hygienebereich hängt ein vom gesamten Personal unterschriebener Hygieneplan, der die Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung festlegt; dies gilt Richtline zur Planung Ihrer Podologischen Praxis Empfehlung der HELLMUT RUCK GmbH Stand 07 2013 Seite 6
insbesondere bezogen auf die hygienische Händedesinfektion, die Desinfektion der Behandlungsstellen der Instrumente und des gesamten Arbeitsplatzes. Sämtliche in der Praxis eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) in der jeweils gütigen Fassung entsprechen, soweit sie unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen. Daneben sind die Medizinprodukte - Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie sonstige Sicherheitsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung vom Heilmittelerbringer (PodG) zu beachten. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN: Mehr Informationen zum Thema Hygiene in der Praxis, finden Sie unter www.hellmut-ruck.de im Bereich Hygiene- Experten. Hier stehen Ihnen Vorlagen der Hygienepläne, des Händedesinfektionsplans etc. zur Verfügung. http://die-hygiene-experten.de/download/ Das Buch Praxishygiene - ein Leitfaden für Podologie und Fußpflege von Frau Friederike Fütterer Artikel.Nr.: 35005 RUCK bietet Ihnen ein umfangreiches Seminarangebot: Themen wie Hygiene, Existenzgründung, Steuer- und Kassenabrechnung und Praxisplanung können Ihnen bei der Praxisgründung hilfreich sein. 1. Quelle: 1. Gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverba nde der Krankenkassen gema ß 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach 124 Abs. 2 SGB V fu r Leistungserbringer von Heilmittel der Podologischen Therapie, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden 2. Rahmenhygieneplan für Einrichtungen der Medizinischen Fußpflege (Podologie) Stand Juni 2009 3. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - Arb StättV) 12.08.2004 4. Arbeitsstätenrichtlinie (ASR V3a.2) Stand 2012 Richtline zur Planung Ihrer Podologischen Praxis Empfehlung der HELLMUT RUCK GmbH Stand 07 2013 Seite 7