Motorspindeleinheiten



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Transkript:

Motorspindeln

Motorspindeleinheiten Innenrundschleifen Außenschleifen Flachschleifen Fräsen und Bohren Zubehör Ausgabe 04/2014 Seite 1 SLF-Motorspindeln

Inhalt Seite SLF-Motorspindeleinheiten 1. Vorwort 3 2. Kleinantriebe 4 2.1. Technische Angaben 4 2.2. Fräs-Bohr-Motorspindel FS 33 5 2.3. Fräs-Bohr-Motorspindel FS 45 6 2.4. Zubehör für die Baureihe FS 33 / FS 45 7 3. Motorspindeln mit integriertem Antriebsmotor 8 3.1. Technische Angaben 8 3.2. Motorspindeln Baureihe MF für das Innenschleifen 10 3.3. Einschraubdorne für die Baureihe MF 11 3.4. Motorspindeln Baureihe FS für das Fräsen und Bohren 12 3.5. Zubehör für die Baureihe MF / FS 13 4. Motorspindeln mit angeflanschtem Motor 14 4.1. Technische Angaben 14 4.2. Motorspindeln MNFA für das Außen-, Innen- und Flachschleifen 15 4.3. Zubehör für die Baureihe MNFA 16 5. Fertigungsprogramm und Sonderkonstruktionen 18 6. Reparaturen 19 7. Allgemeine Geschäftsbedingungen 20 Impressum 24 Seite 2 SLF-Motorspindeln

1. Vorwort Die Spindel- und Lagerungstechnik Fraureuth GmbH (SLF) setzt seit 1993 eine 50-jährige Tradition auf dem Gebiet der Entwicklung und Produktion von Wälzlagern und Spindeleinheiten am Standort Fraureuth fort. Das Unternehmen stellt Werkzeugmaschinenspindeln wie Schleif-, Fräs-, Bohrspindeln u.v.m. her. Neben den im Katalog aufgeführten Produktgruppen werden auch Sonderspindeln auf Kundenwunsch in den unterschiedlichsten Abmessungen gefertigt. Auf diesem Gebiet gelten die hohen, zertifizierten Qualitätsparameter. Zu unserem Service-Angebot gehört auch die kurzfristige Instandsetzung von Spindeln. Diese werden analog neu produzierter Spindeln einer Prüfung auf den Prüfständen sowie einer Endkontrolle bezüglich Schwingungen, Rundlauf, Temperatur und ggf. Steifigkeit (mit Zertifikat) unterzogen. Zur weiteren Produktpalette der Spindel- und Lagerungstechnik Fraureuth GmbH zählen Kugel-, Rollen- und Sonderlager im Außendurchmesserbereich von 40 mm bis 1600 mm. Alle Erzeugnisse entsprechen dabei den Anforderungen der Standards gemäß DIN bzw. ISO. Die Spindel- und Lagerungstechnik Fraureuth GmbH ist erfolgreich nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Dieser Qualitätsstandard entspricht dem vergleichbarer Erstmarken. Unsere Produkte werden mit dem Warenzeichen DKFL bzw. mit SLF gekennzeichnet. Der Versand erfolgt auf Wunsch in Einzel-, Mehrstück- bzw. Großverpackungen. Sollten Sie dazu Fragen haben, fordern Sie unseren Katalog an, rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns im Internet: www.slf-fraureuth.de. Seite 3 SLF-Motorspindeln

2. Kleinantriebe 2.1. Technische Angaben Allgemeines Die hier vorgestellten Motorspindeleinheiten sind für Anwendungen an kleinen CNC-Fräs- und -Graviermaschinen zur Bearbeitung verschiedenster Materialien vorgesehen. Alle notwendigen Angaben und Details entnehmen Sie den Datenblättern. Antriebskonzept Der Spindelantrieb wird durch einen permanenterregten Gleichstrommotor (bürsten- und sensorloser Elektronikmotor) realisiert. Im Vergleich zum AC-Asynchron-Motor zeichnet sich dieses Antriebskonzept durch eine höhere Leistungsdichte bei geringerer bzw. gleicher Abmessung aus. Die Verwendung eines Permanentmagnet-Rotors verringert vor allem die Motorverluste. Geringere Wellen- und Lagererwärmung erhöht die Maßstabilität und die Lebensdauer der Motorspindel. Motorkühlung Zur Motorkühlung wird Druckluft mit einem Druck von ca. 0,5 bis 0,8 bar verwendet. Diese Druckluft wird über die Spindelabdichtung ausgeleitet. Bei längerer Belastung der Spindel empfehlen wir die Anwendung einer Spindelaufnahme mit Fremdkühlung (siehe Zubehör). Lagerung und Schmierung Die Spindeleinheiten sind mit Hybridspindellagern ausgerüstet. Diese Lager werden mit Hochgeschwindigkeitsfetten geschmiert. (Lebensdauerschmierung). Abdichtung Um das Eindringen von Spänen und Kühlmittel zu verhindern, sind die Motorspindeleinheiten mit einer sperrluftbeaufschlagten Dichtung ausgerüstet. Genauigkeiten (mm) 0,015 Spannzange Messstelle 3,175 10 Messstift Seite 4 SLF-Motorspindeln

2.2. Fräs-Bohr-Motorspindel FS 33 8 max. 85 SW 7 Einspannbereich Anschluss Motor min. 55 SW 10 22 12 33 h5 12 14,4 115,3 Sperrluft 0,5-0,8 bar Lieferbares Zubehör Betätigung der Spannzange Spindelaufnahme mit Fremdkühlung mit 2 Schlüsseln SW 7/10 Spannzangen, Innendurchmesser 0,2-3,175 mm Frequenzumrichter Typ AC/DC 0303 Firma BMR Schwabach Technische Daten FS 33-60/0,15 Frequenz (Hz) 1 000 Drehzahl (U/min -1 ) 10 000-60 000 Spannung (V) 48 Ph-Ph (120 -Rechteckspannung) Strom (A) 5 Ausgangsleistung (kw) 0,17 Drehmoment (Ncm) 6 Kühlsystem mit interner Luftzuführung Lieferumfang incl. 2 m Anschlussleitung, Werkzeug und Spannzange Ø 3,175 Seite 5 SLF-Motorspindeln

2. Kleinantriebe 2.3. Fräs-Bohr-Motorspindel FS 45 125 8 92 59 SW13 SW15 30 16,7 45 h5 80 Kühl- und Sperrluft 0,5-0,8 bar Anschluss Motor Lieferbares Zubehör Spindelaufnahme mit Fremdkühlung Spannzangen, Innendurchmesser 0,5-7 mm Frequenzumrichter Typ AC/DC 0303 Firma BMR Schwabach Technische Daten FS 45-50/1-101 DC Frequenz (Hz) 833 Drehzahl (U/min -1 ) 5 000-50 000 Spannung (V) 85 Ph-Ph (120 -Rechteckspannung) Strom (A) 8,5 Ausgangsleistung (kw) 1 Drehmoment (Ncm) max. 30 Kühlsystem mit interner Luftzuführung Lieferumfang incl. 2 m Anschlussleitung, Werkzeug und Spannzange Ø 3,175 Seite 6 SLF-Motorspindeln

2.4. Zubehör für die Baureihe FS 33 / FS 45 Frequenzumrichter Zur optimalen Ansteuerung und als Bindeglied zwischen Motorspindel und Maschine steht der Frequenzumrichter AC/DC 0303 der Firma BMR GmbH, Schwabach, zur Verfügung. FS 33-Spindelaufnahme (mm) 72 42 15 78 Werkzeugspannsystem Die Motorspindeleinheiten werden mit manuell betätigten Spannzangen geliefert. 62 33 13 13 FS 33-60/0,15 manuell betätigte Spannzange Typ F Größe 76 FS 45-50/1-101 DC manuell betätigte Spannzange mit wechselbarer Spannzangenaufnahme TYP ER11 39 6,5 Kühlmittel Ein-/Auslass Luft/Wasser Alternativ ist die Baureihe FS 45-50/1 mit einem automatisch betätigten Spannzangenhalter Typ 11,5/5 lieferbar. Druckluftaufbereitung Die an den Motorspindeln benötigte Druckluft für Kühlung, Sperrluft und Werkzeugwechsel muss gefiltert und entwässert werden. Hierzu werden übliche Pneumatik-Wartungseinheiten verwendet. FS 45-Spindelaufnahme (mm) 15 85 55 98 13 13 Spindelaufnahme Zur Befestigung der Motorspindel in der Maschine ist eine passende Aufnahme lieferbar. Über diese Aufnahme kann die Motorspindel zusätzlich mit Wasser oder Druckluft fremdgekühlt werden. 83 45 49 6,5 Kühlmittel Ein-/Auslass Luft/Wasser Seite 7 SLF-Motorspindeln

3. Motorspindeln mit integriertem Antriebsmotor 3.1. Technische Angaben Genauigkeiten und Steifigkeiten Rundlaufgenauigkeit an der Spindelwelle (innen): 2 µm. Planlaufgenauigkeit an der Spindelwelle: 1 µm. Hohe axiale und radiale Steifigkeit: Werte auf Anfragen. Lagerung Die Spindeln werden in Abhängigkeit von den jeweiligen Erfordernissen mit Spindellagern mit Stahl- bzw. Keramikkugeln (Hybridlager) ausgerüstet. Es werden Lager der Genauigkeitsklasse P4S eingesetzt. Genauigkeiten 0,010 0,001 Messabstand Prüfdorn 0,002 Schmierung Die Motorspindeleinheiten sind für Fettlebensdauerschmierung ausgelegt. Bei höheren Drehzahlen ist Ölminimalschmierung vorgesehen. Messabstand max. 100 mm Steifigkeiten radiale Steifigkeit axiale Steifigkeit Gemessen bei stehender Welle Seite 8 SLF-Motorspindeln

Hochgeschwindigkeitsbearbeitung Die Realisierung kürzerer Bearbeitungszeiten erfordert den Einsatz von Hartmetall-, CBN- und PKD-Werkzeugen. Mit unseren Motorspindeleinheiten bieten wir Ihnen ein kompaktes Werkzeug zur Beherrschung dieser modernen Zerspanungstechnologie. Kennlinienverlauf der Antriebsmotoren P[kW] Leistung P n Abdichtung Um das Eindringen von Spänen und Kühlmittel zu verhindern, werden alle Spindeln mit einer sperrluftbeaufschlagten Labyrinthdichtung ausgerüstet. Werkzeugspannsystem Die Spindeleinheiten können mit manuellen und automatischen Werkzeugwechsel-Schnittstellen mit Steilkegel SK (DIN 69871 und DIN 2079) bzw. mit Hohlschaft-Kegel HSK (DIN 69893 und DIN 69063) ausgestattet werden. Andere Schnittstellen sind auf Anfrage möglich. M[Nm] n N n max n[min -1 ] Drehmoment M n n N n max n[min -1 ] Seite 9 SLF-Motorspindeln

3. Motorspindeln mit integriertem Antriebsmotor 3.2. Motorspindeln Baureihe MF für das Innenschleifen B 1 D D 1 W A -0.1-0.2 A h5 A -0.1-0.2 Z B 2 B B 3 Spindeltyp n max Motor Spindelabmessungen in mm Anschluss Schmierung f U I P M A B W Z D D1 B1 B2 B3 SW Abb. min -1 Hz V A S 6-60% kw Nm MF 80-60/5 1) 60 000 1000 394 8 5 0,8 80 304 18,6 9,5 80 52 6 69,5 158 16 I Fett MF 100-20/2 20 000 333 350 5,9 2 0,95 100 337 43 13 80 80 - - 191,5 36 II Fett MF 100-45/3 45 000 750 220 10,6 3 0,65 100 279 18 9 65 65 65 75 204 15 I Fett MF 120-60/5 60 000 1000 350 13 5 0,8 120 254 15,5 10 85 57 45 55 159 13 I Öl MF 120-51/7 51 000 850 350 18 7 1,3 120 250 18 8 80 57 54 64 158 15 I Fett MF 120-42/8 42 000 700 350 17 8 1,8 120 296 23 9 85 57 53 63 193 19 II Fett MF 120-36/9 36 000 600 350 23 9 2,4 120 310 28 9 85 40 50 62 208 24 II Fett MF 120-30/8 30 000 500 350 23 7,5 2,5 120 335,5 33 10 90 65 59 77 198,5 27 II Fett MF 120-25/8 25 000 833 350 18 8 3,2 120 343 43 13 120 99 18,5 84,5 198,5 36 II Fett MF 150-30/11 30 000 500 350 28 11 3,5 150 336 33 10 100 68 73 93 216 27 II Fett MF 150-24/16 24 000 800 350 33 16 8,5 150 417 43 13 115 68 76 96 165 36 II Fett MF 150-15/16 15 000 500 350 40 16 10,2 150 428 48 13 115 80 88,5 103,5 280 41 II Fett MF 170-12/20 12 000 400 350 46 20 16 170 437 58 17 145 102 87 118 254 50 II Fett MF 170-30/9 30 000 1000 350 20 9 2,9 170 311 33 11 100 66 63 93 191 27 II Fett MF 170-24/13 24 000 800 350 33 16 6,5 170 418 43 17 115 76 72 58 265 36 II Fett 1) mit Synchronmotor und Drehgeber Seite 10 SLF-Motorspindeln

3.3. Einschraubdorne für die Baureihe MF Abbildung I SW S SW W d 5 M 2 W d 3 M 2 S l 1 l 3 l 2 t 1 Typ SZ t2 Abbildung II SW t 4 Gewindestift S M 2 d 5 W W d 3 M 2 S l 3 l 1 SW t 1 Typ SZV t 2 Spindeltyp Dorn Abmessungen in mm Gewindestift W d 3 M 2 1) d 5 l 1 l 2 l 3 t 1 t 2 t 4 S SW MF 120-60/5 SZ 03 15,5 8,2 +0,004 0 M 8 8,2-0,002/-0,005 13 23 9 12 24-6 13 - MF 80-60/5 MF 100-45/3 SZ 04 18 10,2 +0,004 0 M 10x1 10,2-0,002/-0,005 15 28 10 15 29-6 14 - MF 120-51/7 MF 120-42/8 SZV 05 23 13,2 +0,004 0 M 6 13,2-0,002/-0,005 11-9 13 26 15 7 19 M 6x30 MF 120-36/9 SZV 06 28 16,2 +0,006 0 M 8 16,2-0,002/-0,005 14-10 16 30 19 7 24 M 8x35 MF 120-30/8 MF 150-30/11 SZV 07 33 18,2 +0,006 0 M 10 18,2-0,002/-0,005 16-12 18 34 22 7 27 M 10x40 MF 170-30/9 MF 120-25/8 SZV 08 38 22,0 +0,006 0 M 12 22,0-0,002/-0,005 18-14 22 40 28 7 32 M 12x50 MF 100-20/2 MF 150-24/16 SZV 09 43 24,0 +0,006 0 M 12 24,0-0,002/-0,005 20-15 24 42 28 9,5 36 M 12x50 MF 170-24/13 MF 150-15/16 SZV 10 48 26,0 +0,006 0 M 12 26,0-0,002/-0,005 22-16 26 45 28 9,5 41 M 12x50 MF 170-12/20 SZV 12 58 35,0 +0,006 0 M 16 35,0-0,002/-0,005 32-20 35 55 35 11 50 M 16x55 1) Rechtslauf Rechtsgewinde Linkslauf Linksgewinde Seite 11 SLF-Motorspindeln

3. Motorspindeln mit integriertem Antriebsmotor 3.4. Motorspindeln Baureihe FS für das Fräsen und Bohren D D 1 W T A h5 A -0.1-0.2 Z B 1 B 2 B 3 B Spindeltyp Leistungsdaten Spannsystem Schmierung n N n max f max PN (S1) P max (S1) I M N min -1 min -1 Hz kw kw A Nm FS 80-40/3 30 000 40 000 1 334 4 4 8 1,05 HSK 25 C Fett FS 120-40/7 30 000 40 000 1 334 7 7 21 2,2 HSK 25 C Fett FS 150-30/16 20 000 30 000 1 000 15 15 34 4,9 HSK 32 C Fett FS 170-12/16 8 000 12 000 400 15 16 38 18 HSK 63 C Fett FS 170-18/22 12 000 18 000 600 22 22 60 17 HSK 50 C Fett FS 170-24/20 9 800 24 000 800 20 20 42 19,5 HSK 63 C Fett FS 230-10/25 4 000 10 000 500 25 25 80 90 HSK 80 C Fett FS 300-4/28 1 400 4 000 200 28 28 89 206 HSK 80 C / SK 50 Fett FS 375-4/29 450 4 000 270 26 29 140 550 HSK 125 C Fett Spindeltyp Senkung für Abmessungen in mm Schrauben 1) W Z A D 1 D B B 1 B 2 B 3 T 8 x 45 FS 80-40/3 23 9 80 80-228 48-139 - - FS 120-40/7 23 3 120 85-372 62-160 - - FS 150-30/16 32 10 150 100 185 371 61 18 186 165 M 8 FS 170-12/16 63 3 170 145 205 400 47 25 268 185 M 8 FS 170-18/22 50 3 170 135 205 620 55 25 230 185 M 8 FS 170-24/20 63 18 170 150-392 67-203,5 - - FS 230-10/25 88 5 230 199 270 502 77 25 308 250 M 10 FS 300-4/28 95 14 300 220-1110 165 25 440 - - FS 375-4/29 120 5 375 245-960 120 30 525 - - 1) nach DIN 74 Km Seite 12 SLF-Motorspindeln

3.5. Zubehör für die Baureihe MF / FS Frequenzumrichter Grundsätzlich sind Umrichter mit Grundfrequenztaktung (PAM) den PWM-Umrichtern vorzuziehen, da diese den Spindelmotor weniger belasten und geringere Verlustwäre, vor allem im Rotor, erzeugen. Drehzahlgeber Alle aufgeführten Motorspindeln können optional mit einem Drehzahlgeber ausgestattet werden. Schmiersystem Öl-Luft-System Es beinhaltet Manometer/Druckschalter für den Luftdruck und einen Ölfüllstandsschalter (Schwimmerschalter). Die erforderliche Ölmenge kann über Einstellung des Kolbenhubes und der Taktzeit in weiten Grenzen variiert werden. Wir empfehlen Öl-Luft-Systeme der Fa. SKF Berlin oder Fa. Eugen Woerner Wertheim. Druckluftaufbereitung Die an der Spindeleinheit benötigte Druckluft für Schmierung, Werkzeugwechsel, Sperrluft und Kegelreinigung muss gefiltert und entwässert werden. Schleifdorne Bei Bedarf liefert SLF Schleifdorne. Bedienungsanleitungen Bedienungsanleitungen sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Kühlgeräte Zur Spindelkühlung empfehlen wir die Verwendung eines separaten Kühlgerätes mit Vorratsbehälter und Strömungswächter. Es sollte nur entsalztes und entkalktes Wasser, unter Zusetzen von korrosionshemmenden Mitteln, verwendet werden. Des Weiteren sollte die Kühlmittelvorlauftemperatur mindestens 20 C betragen, da sonst die Gefahr der Kondenswasserbildung besteht. Die Rücklauftemperatur sollte 35 C nicht übersteigen. Seite 13 SLF-Motorspindeln

4. Motorspindeln mit angeflanschtem Motor 4.1. Technische Angaben Lagerung Die Spindeln werden in Abhängigkeit von den jeweiligen Erfordernissen mit Spindellagern der Genauigkeitsklasse P4S ausgerüstet. Schmierung Die Spindeln sind für Fettdauerschmierung ausgelegt. Drehrichtung Alle Spindeln sind für Rechts- und Linkslauf ausgelegt. Die Drehrichtung wird durch Umpolen des elektrischen Anschlusses geändert. Netz- / Frequenzumrichterbetrieb Bei Netzbetrieb ergibt sich die Drehzahl der Spindel aus der Polpaarzahl des Motors sowie der Netzfrequenz (vgl. S. 15). Wird die Spindel mittels Frequenzumrichter betrieben, kann die Drehzahl stufenlos bis auf Maximaldrehzahl (vgl. S. 15) gesteuert werden. Höhere Drehzahlen sind nach Absprache möglich. Motordaten Nennspannung U = 230 / 400 V Frequenz f = 50 Hz Schutzgrad IP 54 Lieferumfang Satz Werkzeuge Innensechskantmutter für die Befestigung des Flansches Betriebsanleitung Zubehör Flansch (vgl. S. 16) Auswuchtdorn für Flansch Abzieher für Flansch Genauigkeiten Die Prüfung der Spindeln erfolgt in einem mehrstündigen Probelauf. Bei der Endkontrolle werden insbesondere auch die Form- und Lageabweichungen der Welle überwacht. Die nachfolgend aufgeführte Tabelle enthält die maximal zulässige Rundlaufabweichung der Spindel im montierten Zustand. A B A Rundlauf der Spindelwellen 1 / 2 5 5 Werte in µm Spindeltyp d d A B Spindelhülsen Ø d 70 80 70 80 l 50 l > 50 MNFA 2 2 3 4 Seite 14 SLF-Motorspindeln

4.2. Motorspindeln Baureihe MNFA für das Außen-, Innen-, und Flachschleifen Scheibenfeder SW S h 1 M 1 K 1 A h5 A 1 Lufteintritt Kegel 1 : 6 b l 1 L 1 e 1 B B 1 B 2 B 3 Schleifspindelbezeichnung Typ Abmessungen in mm A x B K 1 L 1 e 1 b M 1 l 1 SW S h 1 A 1 B 1 B 2 B 3 KPR min -1 kw A kg MNFA 60x200/21 490 2 800 16 MNFA 60x315/21 22 34 10 11 M 12x1 10 19 8 180 139 240 605 16 4x6,5 71G2 1,1 2,6 18 MNFA 60x400/21 690 6 000 1) 20 MNFA 80x270/27 635 33 2 830 MNFA 80x315/27 680 35 28 42 12 12 M 15x1 11 24 10 200 157 300 16 5x6,5 80G2 2,2 4,7 MNFA 80x400/27 765 6 000 1) 38 MNFA 80x500/27 865 41 MNFA 80x270/28 635 33 1 410 MNFA 80x315/28 680 35 28 42 12 12 M 15x1 11 24 10 200 157 300 16 5x6,5 80G4 1,5 3,8 MNFA 80x400/28 765 3 000 1) 38 MNFA 80x500/28 865 41 MNFA 100x315/21 725 50 2 850 MNFA 100x400/21 810 54 43 63 16 15 M 25x1 13 36 14 216 177 320 18 6x9 90L2 3 6,3 MNFA 100x500/21 910 6 000 1) 60 MNFA 100x600/21 1 010 66 MNFA 100x315/22 725 50 1 410 MNFA 100x400/22 810 54 43 63 16 15 M 25x1 13 36 14 216 177 320 18 6x9 90L4 2,2 6,3 MNFA 100x500/22 910 3 000 1) 60 MNFA 100x600/22 1 010 66 MNFA 125x400/21 931 1 440 100 58 63 18 16 M 36x1,5 20 50 16 290 216 430 35 6x9 112M4 5,5 12 MNFA 125x500/21 1 031 3 000 1) 109 MNFA 125x400/22 931 2 850 100 58 63 18 16 M 36x1,5 20 50 16 290 216 430 35 6x9 112M2 7,5 15 MNFA 125x500/22 1 031 6 000 1) 109 MNFA 140x400/21 931 1440 110 58 63 18 16 M 36x1,5 20 50 16 290 216 430 35 6x9 112M4 5,5 12 MNFA 140x500/21 1 031 3 000 1) 124 MNFA 140x400/22 931 2 850 110 58 63 18 16 M 36x1,5 20 50 16 290 216 430 35 6x9 112M2 7,5 15 MNFA 140x500/22 1 031 6 000 1) 124 1) Maximal zulässige Drehzahl bei Betrieb mit Frequenzumrichter bis 100 Hz. Scheibenfeder Motortyp n max Leistung Strom Gewicht Seite 15 SLF-Motorspindeln

4. Motorspindeln mit angeflanschtem Motor 4.3. Zubehör für die Baureihe MNFA a t E P G H F Q Spindeltyp Flansch in mm Schleifkörper in mm Arbeitsbereich in mm n[min -1 ] Bezeichnung P H Q a t E F G Bohrung Tiefe MNFA 60 SARL 05-51x75 75 55 7 4 H9 2,3 125 25 51 70-180 1) 2 800 160 MNFA 80 SARL 06-51x85 85 62 8 5 H9 2,3 160 32 51 100-250 1) 2 830 200 1 410 MNFA 100 SARL 09-76x122 122 82 12 6 H9 2,8 200 50 76 160-300 1) 2 850 250 1 410 MNFA 125 SARL 12-127x164 164 88 12 6 H9 2,8 250 50 127 200-400 1) 2 850 MNFA 140 300 1 440 1) Maximale Schleiftiefe: B + e 1 + Q + 2 / 3 F - Einspannlänge Seite 16 SLF-Motorspindeln

Schleifspindel der Baureihe MNFA inkl. Schleifkörperflansch und Schleifscheibe Seite 17 SLF-Motorspindeln

5. Fertigungsprogramm und Sonderkonstruktionen Fertigungsprogramm Kugel- Rollen- sowie Sonderlager bis 1600 mm Außendurchmesser Lager aus Keramik Riemengetriebene Schleifspindeln aller Art sowie deren Zubehör Motorschleifspindeln mit angeflanschtem Motor Elektro-Schleifspindeln Beispiele für Sonderkonstruktionen Sonderkonstruktionen In der SLF werden Spindeln individuell für die Bedürfnisse des Kunden gefertigt. Folgende Anwendungsgebiete werden dabei abgedeckt: Drehspindeln Frässpindeln Schleifspindeln Bohrspindeln Holzbearbeitungsspindeln Kataloge bzw. Informationen zu unserem Fertigungsprogramm erhalten Sie auf Anfrage. Wir stehen Ihnen gern für einen Gesprächstermin zur Verfügung. E-Mail: slf@slf-fraureuth.de Telefon: +49(0)3761/801-0 Seite 18 SLF-Motorspindeln

6. Reparaturen Reparaturen und Lagerwechsel Reparaturen an Spindeleinheiten erfordern Sachkenntnisse. Wenn kein Fachmann zur Verfügung steht, sollten sie dem Hersteller überlassen werden. Reparaturspindel und Ersatzlager Der Lagerwechsel erfordert spezielle Kenntnisse über die Behandlung der hochgenauen Wälzlager. Es wird dringend empfohlen, diese Arbeiten von uns durchführen zu lassen. Unser Reparaturdienst garantiert eine schnelle Erledigung. Die reparierten Spindeln sind von hoher Qualität. Auch Vereinbarungen über Austauschspindeln können mit uns abgeschlossen werden. Ersatzlager zur Eigenreparatur der Spindeln sind jederzeit lieferbar. Des Weiteren sind wir in der Lage, Reparaturen von Spindeln anderer Hersteller durchzuführen. Ausgenommen sind hydrostatisch sowie hydrodynamisch gelagerte Spindeln. Seite 19 SLF-Motorspindeln

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf Spindel- und Lagerungstechnik Fraureuth GmbH 1. Allgemeines 1.1 Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen. Bedingungen des Bestellers und abweichende Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen auf die Zusendung von Bedingungen noch die Ausführung eines Auftrages durch uns. Bedingungen des Bestellers entfalten auch insoweit keine Wirkung, als diese unseren Bedingungen nicht widersprechen bzw. von uns ungeregelte Punkte betreffen. 1.2 Spätestens mit Annahme unserer Waren oder Leistungen erkennt der Besteller diese Bedingungen an. 2. Angebote, Bestellungen 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2.2 Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehroder Minderlieferung von 10 % vor, falls bei uns auf Grund vorgegebener Produktionsabläufe und technologischer Verfahren lediglich eine bestimmte Anzahl von Werkstücken gefertigt werden kann. Hierüber werden wir den Besteller unverzüglich informieren und gegebenenfalls auf seine Mehrvergütungsverpflichtung bei Überlieferung hinweisen. In diesen Fällen besteht eine Abnahmeverpflichtung durch den Kunden. Sollte die produzierte Stückzahl mehr als 10% von der bestellten Menge abweichen, werden wir den Besteller ebenfalls unverzüglich informieren. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 2.3 Der Besteller übernimmt die Verantwortung für die ihm obliegenden Angaben und von ihm zur Verfügung zu stellenden Teile. 2.4 Das eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Lösungsvorschlägen und vergleichbaren Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behalten wir uns uneingeschränkt vor. Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Unterlagen sind an uns unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Vertrag nicht zu Stande kommt. Wir dürfen Unterlagen des Bestellers Dritten zugänglich machen, um bei diesen Lieferungen im Zusammenhang mit dem Auftrag des Bestellers anzufragen bzw. diesem Lieferungen zu übertragen. 3. Lieferzeit und Teillieferung 3.1 Sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, sind Lieferfristen, -termine (Lieferzeit) als annähernd zu betrachten und setzen in jedem Fall die einvernehmliche Klärung aller für die Auftragserfüllung von uns benötigten Fakten voraus. 3.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. 3.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn unsere Lieferungen bzw. Leistungen infolge von uns nicht zu vertretender Umstände sich verzögern einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrsbzw. sonstigen konkret unvorhersehbaren Hindernissen, die bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch für eine vom Besteller gesetzte Nachfrist zur Lieferung, wenn diese noch nicht abgelaufen. Wird durch die Verlängerung der Lieferzeit die für uns bei der Abgabe des betreffenden Angebots zugrunde gelegte Kostensituation erheblich verändert oder ist die Erbringung der Leistung für uns in sonstiger Weise unzumutbar, sind wir unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. 3.4 Liegt Verzug vor und gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, er lehne nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ab, und halten wir die Nachfrist nicht ein, so ist er zum Rücktritt berechtigt. 3.5 Der Besteller kann unter Ausschluss weiterer Ansprüche ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die Leistung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei anfänglichem Unvermögen. Er kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, Seite 20 SLF-Motorspindeln

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen wenn uns die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. In allen anderen Fällen beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. 3.6 Jeder Rücktritt hat mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. 3.7 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. 3.8 Sämtliche von uns eingegangenen Lieferzusagen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen sowie vollständigen Selbstbelieferung. Erfolgt eine rechtzeitige oder vollständige Selbstbelieferung nicht, werden wir den Besteller hiervon unverzüglich informieren. Wir sind in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt und werden dem Besteller sämtliche bereits bezahlten Kosten zurückerstatten. 4. Preise Verträge kommen ausschließlich zu den in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Bedingungen, Preisen und Rabatten zustande. Kommt es zu einer Verschiebung des Liefertermins um mehr als zwei Wochen, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, so erfolgt die Berechnung des Lieferpreises zu den am Liefertag geltenden Preisen und Rabatten entsprechend der am Liefertag gültigen Preis-/ Rabattliste. Erfolgt - z.b. bei Lieferungen aus Grund eines Rahmenvertrages - für eine Bestellung keine Auftragsbestätigung, so erfolgt die Berechnung des Lieferpreises zu den am Liefertag geltenden Preisen und Rabatten entsprechend der am Liefertag gültigen Preis-/ Rabattliste. Die Umsatzsteuer wird in der am Liefertag jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. 5. Versand 5.1 Versand erfolgt frachtfrei deutsche Empfangsstation auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Hausfracht, eventuell anfallende Nebengebühren, Expressgutmehrkosten sowie Versandkosten bei Kleinsendungen (Sendungswert unterhalb EUR 150,00 netto) gehen zu Lasten des Empfängers. Versandvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. 5.2 Behälter, Gitterboxen, Kassetten und Paletten gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über; sie sind spesenfrei an uns zurückzusenden. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen, diese gehen in das Eigentum des Bestellers über. 6. Zahlungsmodalitäten 6.1 Unsere Rechnungen sind sofort in voller Höhe fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag, sofern alle fälligen Rechnungen vollständig beglichen sind und nicht Wechsel gegeben werden. 6.2 Der Besteller gerät auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. 6.3 Gerät der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug oder werden sonstige Tatsachen bekannt, die begründeten Zweifel an der Zahlungswillig- oder -fähigkeit entstehen lassen, werden alle unsere Forderungen sofort ohne Abzug fällig. Das gleiche gilt für angefallene Kosten, für Leistungen und für in Arbeit befindliche sowie fertig gestellte, aber noch nicht gelieferte Ware. Wechsel können wir ohne Begründung fällig stellen oder diese zurückgeben und sofortige Barzahlung verlangen. Für andere Lieferungen/ Rechnungen gewährte Stundungen entfallen. Ausstehende Lieferungen und Leistungen brauchen wir nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und können nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 6.4 Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung, wobei Diskontspesen zu Lasten des Bestellers gehen und sofort nach Aufgabe zu zahlen sind. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Bei Wechseln oder Schecks, die auf Nebenplätze oder auf das Ausland gezogen sind, übernehmen wir keine Verpflichtung für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung. 6.5 Der Besteller ist zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, soweit diese nicht von uns anerkannt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind oder nicht auf der identischen Seite 21 SLF-Motorspindeln

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen vertraglichen Grundlage bestehen, aus der wir Ansprüche geltend machen. 6.6 Bei Nichteinhaltung von Zahlungszielen, der Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers oder dem Bekanntwerden von Umständen, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, können wir Vorauszahlungen bzw. Sicherheit in angemessener Höhe verlangen, bevor weitere Lieferungen erfolgen. 6.7 Reparaturen und Lohnarbeiten sind in allen Fällen sofort mit Zugang der Rechnung zu zahlen. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, Abschlagsrechnungen hinsichtlich der erbrachten Leistungen zu stellen. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor, einschließlich eventueller Wechselforderungen und von Dritten erworbener Forderungen. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern, sofern nicht der Besteller hierfür nachweislich versichert ist. 7.2 Der Besteller ist zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermengung mit anderen Sachen nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges berechtigt. 7.3 Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltswaren wird stets für uns vorgenommen, ohne dass wir daraus verpflichtet werden. Wird die Vorbehaltsware mit nicht uns gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. 7.4 Der Besteller verwahrt das Eigentum oder das Miteigentum unentgeltlich für uns. Für die neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Vom Gefahren- bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde den Liefergegenstand gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Rechte aus den Versicherungsverträgen und seine Ansprüche gegen deren Versicherer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der uns zustehenden Saldoforderung. 7.5 Der Besteller ist unter Ausschluss anderer Verfügungen widerruflich zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, sofern die aus der Weiterveräußerung erwachsende Forderung abtretbar ist Der Besteller wird die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen, wenn der Dritterwerber nicht sofort bezahlt. Bei Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt alle ihm hieraus erwachsenden Forderungen an uns ab. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zum Einzug ermächtigt. Auf Verlangen hat er uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen. Wir sind ermächtigt, im Namen des Bestellers den Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen. Bei Weiterveräußerung unserer Ware mit fremden Sachen gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Höhe unseres Rechnungsbetrages als abgetreten. Als Veräußerung im vorstehenden Sinne gilt auch der Einbau der Vorbehaltsware in Grundstücke oder Bauwerke und die Verwendung zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge. Das Recht zur Weiterveräußerung und zum Forderungseinzug erlischt im Falle der Zahlungseinstellung, insbesondere jedoch bei Stellung eines Insolvenzantrages durch den Besteller (Eigenantrag) oder einen Dritten auch ohne ausdrücklichen Widerruf unsererseits. 7.6 Bei Zahlungsverzug, Unsicherheit der Vermögenslage oder Verschlechterung der finanziellen Situation des Bestellers ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Rücknahme sowie die Pfändung der Ware durch uns gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung als Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 7.7 Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind. Seite 22 SLF-Motorspindeln

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen 7.8 Bei Zugriffen Dritter z.b. im Wege der Zwangsvollstreckung auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige Kosten trägt der Besteller, soweit Ersatz von Dritten nicht zu erlangen ist. Der Besteller hat uns auf Verlangen über den Bestand/Veräußerung/Verarbeitung/Umwandlung/Verbindung der Vorbehaltsware Auskünfte zu geben. 8. Gewährleistung und sonstige Haftung 8.1 Für unsere Gewährleistung und sonstige Haftung wegen Lieferungs- oder Leistungsmängeln einschließlich von Falschlieferungen und -leistungen gelten die im Folgenden angeführten Regelungen. Umfasst unsere Vertragsleistung auch die Montage oder handelt es sich um einen selbständigen Reparaturauftrag oder sonstige werkvertragliche Leistungen, gelten die nachstehenden Bedingungen auch für etwaige Montage- bzw. Reparatur- oder sonstige Werkleistungen. 8.2 Wir leisten Gewähr entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik bei Gefahrübergang, soweit nicht anders vereinbart. 8.3 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürliche Abnutzung. Gleiches gilt für beigestellte Teile des Bestellers. 8.4 Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatz des fehlerhaften Erzeugnisses oder Teiles (Nacherfüllung). Ist der Besteller ein Verbraucher, so kommt das Wahlrecht dem Besteller zu. Wir sind berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche durchzuführen. Ist die Nachbesserung auch nach dem zweiten Versuch fehlgeschlagen, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Beanstandete Erzeugnisse sind auf unser Verlangen zur Instandsetzung an uns einzusenden. Im Falle begründeter Mängelrügen tragen wir außer den Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Kosten des Versandes zum ursprünglichen Lieferort sowie des Aus- und Einbaus. Mehrkosten, die durch einen Einsatz an einem anderen Ort als dem Lieferort entstehen, hat der Besteller zu tragen. Werden die von uns gelieferten Erzeugnisse ohne unsere Mitwirkung repariert oder verändert oder wurden Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht eingehalten, erlischt unsere Gewährleistungs- und sonstige Haftung. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Besteller nach Mitteilung an uns das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte zu beheben. Die hierbei entstehenden Kosten ersetzen wir dem Besteller in dem Umfang, als sie uns bei Vornahme der Nachbesserung entstanden wären. Für Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen haften wir in gleicher Weise wie für die ursprüngliche Lieferung bzw. Leistung bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung geltenden Gewährleistungspflicht, mindestens aber für einen Zeitraum von einem Jahr ab Abschluss der Nachbesserung oder Erbringung der Ersatzlieferung bzw. Leistung. Ist der Besteller Verbraucher, so ist die Gewährleistungsfrist insoweit zwei Jahre. Der Besteller ist verpflichtet, uns die Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Kommt es weder zu einer Nachbesserung noch zu einer Ersatzlieferung, ist der Besteller nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens 5 Arbeitstagen zum Rücktritt berechtigt. Dieses Rücktrittsrecht besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Ersatzlieferung durch uns. In allen Fällen begründeter Mängelrügen sind über den Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche, wie z.b. aus Schadenersatz, Delikt, Unmöglichkeit, Verzug oder Nichterfüllung beschränkt nach Maßgabe der Ziffer 9. 8.5 Ist der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten insbesondere von Bedienungs- und Wartungsanleitungen nicht vertragsgemäß verwendbar, haften wir ebenfalls nur im Umfang von Punkt 9. Bei Beratungen haften wir nur, wenn dafür ein besonderes Entgelt schriftlich vereinbart wurde. 8.6 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gegenüber Verbrauchern in 2 Jahren nach Gefahrenübergang. 478 und 479 BGB bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüchen ist ohne Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Bestellers, dem nur ein angemessenes Zurückbehaltungsrecht bezüglich der mangelhaften Leistung (Ein- und Ausbaukosten, Versandkosten, Ersatzbeschaffung) zukommt. 9. Schadensersatzhaftung 9.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Schäden an Seite 23 SLF-Motorspindeln

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen Leben, Körper oder Gesundheit in jedem Fall und bei sonstigen Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von leitenden Erfüllungsgehilfen. Für Schäden, die nicht an Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind und die auf grober oder einfacher Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nur dann, wenn eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt wurde. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung besteht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Regelung bleiben Ansprüche wegen Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 9.2 Dem Besteller überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung/ den Ersatz von uns gelieferter Teile darf der Besteller nur für den vorgesehenen vertraglichen Zweck verwenden und sie ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich noch zum Gegenstand der Veröffentlichung machen. Der Besteller hat Konzernunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstige vertragsgemäß einbezogene Dritte entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Verstößt der Besteller gegen eine der vorbezeichneten Verpflichtungen, so hat der Besteller für jeden schuldhaften Verstoß einen pauschalen Schadenersatz von EUR 10.000,00 zu bezahlen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, in diesem Fall wird die Vertragsstrafe angerechnet. Der Nachweis eines niedrigeren oder gar keines Schadens bleibt dem Besteller eingeräumt. 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel 10.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist 08427 Fraureuth. 10.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zwickau. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 10.3 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG). 10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke. Stand Dezember 2012 Copyright auf alle Inhalte: Spindel- und Lagerungstechnik Fraureuth GmbH Fabrikgelände 5 D-08427 Fraureuth/Sachsen Fon: +49 / 37 61 / 8010 Fax: +49 / 37 61 /801-150 slf@slf-fraureuth.de www.slf-fraureuth.de Bilder Spindel- und Lagerungstechnik Fraureuth GmbH Alle Angaben ohne Gewähr. Veränderungen im Zuge technischer Verbesserungen können ohne Vorankündigung umgesetzt werden. Wir liefern unter Zugrundelegung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Seite 20) Design & Layout CONVEX GmbH Markkleeberg info@convex.eu www.convex.eu Druck DW Druck GmbH Werdau info@dw-druck-werdau.de Seite 24 SLF-Motorspindeln