Merkblatt Versicherungen für Tiere



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Transkript:

Merkblatt Versicherungen für Tiere Die Tierhalterhaftpflichtversicherung stellt für private Hunde- und Pferdehalter oder gewerbliche Nutzer von Tieren einen sehr wichtigen Versicherungsschutz dar. In der Privathaftpflichtversicherung sind nämlich nur Haustiere wie Katzen und andere zahme Kleintiere mitversichert. Die Kranken- und Lebensversicherungen für Tiere zählen dagegen zu den weniger wichtigen Versicherungen. Erst wenn Sie für sich alles zur Absicherung von Leib und Leben, Hab und Gut getan haben, sollten Sie über den Abschluss solcher Versicherungen nachdenken. 1. Tierhalterhaftpflichtversicherung 2. Krankenversicherung für Tiere 3. Lebensversicherung für Tiere 4. Geeignete Tarife Dieses Merkblatt gibt Ihnen die wichtigsten Informationen. Die Erläuterungen ersetzen keinesfalls eine individuelle Beratung und stellen nicht die abschließende Bewertung durch den Bund der Versicherten e. V. dar. Der Bund der Versicherten e. V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte. Wir informieren jeden Verbraucher über allgemeine Fragen zu privaten Versicherungen. Mitglieder werden darüber hinaus individuell beraten und erhalten gezielt Informationen zu geeigneten Tarifen. Seite 1 von 6

1. Tierhalterhaftpflichtversicherung Für einen Haftpflichtschaden, den z. B. Ihr Hund oder Ihr Pferd bei anderen anrichtet, sind Sie nach dem Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet. Sie haften für Schäden bei Dritten mit Ihrem gesamten Vermögen und bis zur Pfändungsgrenze auch mit Ihrem Einkommen; unter Umständen ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden, den Ihr Tier angerichtet hat, vollständig ersetzt ist. Sie sehen also: Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist sehr wichtig. Wer privat Hunde oder Pferde hält oder gewerblich Tiere nutzt, sollte daher unbedingt eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Im Gegensatz zu anderen Haustieren, wie Katzen und andere zahme Kleintiere, sind diese Tiere nicht in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Haftpflichtversicherungen sind auch eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernehmen auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Versicherungssummen von Tierhalterhaftpflichtversicherungen sind vorgegeben. Es gibt viele Alternativen. Nicht zu empfehlen sind unterschiedliche Summen für Personen- und Sachschäden. Am besten schließen Sie Tierhalterhaftpflichtversicherungen mit Pauschalsummen für Personenund Sachschäden ab. Die Summe sollte mindestens drei Millionen Euro pauschal betragen besser wäre natürlich noch mehr. Eine Selbstbeteiligung ist ebenfalls sinnvoll, um den Beitrag zu verringern. Kleine Schäden sollten Sie ohnehin lieber aus eigener Tasche ausgleichen. Wer seinen Haftpflichtversicherer mehrmals in Anspruch nimmt, läuft nämlich Gefahr, dass der Versicherer den Vertrag kündigt. Einen neuen Versicherer zu finden, ist dann oft schwer. Folgende Kriterien sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung erfüllen: Für Hunde: weltweiter Auslandsaufenthalt (oftmals nur mit zeitlicher Begrenzung möglich) Mietsachschäden an Wohnräumen: Beschädigungen der gemieteten Wohnung (zum Beispiel Türen) sollten mitversichert sein. privates Tierhüter-Risiko: Übernimmt ein Bekannter für eine gewisse Zeit die Aufsicht Ihres Hundes, so ist dessen Haftungsrisiko über Sie mitversichert. Seite 2 von 6

Deckschäden sollten eingeschlossen sein: Ein ungewollter Deckakt kann hohe Kosten für zum Beispiel Abtreibung oder Aufzucht von Welpen verursachen. Welpen in der Obhut des Muttertieres sollten für mindestens sechs Monate mitversichert sein. Für Pferde: weltweiter Auslandsaufenthalt (oftmals nur mit zeitlicher Begrenzung möglich) privates Tierhüter-Risiko: Übernimmt ein Bekannter für eine gewisse Zeit die Aufsicht Ihres Pferdes, so ist dessen Haftungsrisiko über Sie mitversichert. Flurschäden: Bissschäden an Sträuchern und Bäumen sowie etwa niedergetrampelte Felder sollten mitversichert sein. Fremdreiter-Risiko bei unentgeltlicher Überlassung eines Pferdes (Ansprüche des Reiters gegen den Eigentümer des Pferdes) Reitbeteiligungen sollten mitversichert sein: Somit sind diese im haftungs- und versicherungsrechtlichen Sinne dem versicherten Pferdebesitzer gleichgestellt. Deckschäden sollten eingeschlossen sein: Ein ungewollter Deckakt kann hohe Kosten für zum Beispiel Abtreibung oder Aufzucht des Fohlens verursachen. Fohlen in der Obhut des Muttertieres sollten bis zu 12 Monate mitversichert sein. 2. Krankenversicherung für Tiere Ist das Tier gesund, freut sich der Mensch." Erkrankt jedoch der Liebling, kann eine Tier- Krankenversicherung das finanzielle Risiko möglicherweise mindern helfen. Was Sie wissen müssen... Der Neuabschluss ist nur für gesunde Tiere bis zu einem bestimmten Alter möglich. Der Tierarzt kann frei gewählt werden. Der Versicherer kann den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen. Seite 3 von 6

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Kastration und Sterilisation. Es gibt unterschiedlich umfangreiche Angebote: Operationskostenversicherung: Versichert sind die Tierarztkosten für operative Eingriffe unter Narkose nach Unfall oder Krankheit. Die Kosten für den letzten Untersuchungstag vor der Operation, für eine mögliche stationäre Unterbringung sowie für die Nachbehandlung werden ebenfalls übernommen. Auf die Vereinbarung eines Krankenhaustagegeldes sollten Sie verzichten. Krankenversicherung: Die Krankenversicherung bietet im Vergleich zur Operationskostenversicherung umfangreicheren Versicherungsschutz. Enthalten sind darin ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen sowie Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren und Parasitenmittel. Wie es weiter geht... Wer eine Operationskostenversicherung oder eine Krankenversicherung abschließen möchte, sollte folgende Fragen stellen: Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte besteht Versicherungsschutz? Gibt es Entschädigungsgrenzen? Ist eine Wartezeit vereinbart? Auf wie viele Tage ist die Nachbehandlung beschränkt? Ab welchem Alter bei Eintritt in die Versicherung wird die Entschädigung der Gesamtkosten begrenzt? Seite 4 von 6

3. Lebensversicherung für Tiere Was Sie wissen müssen... Die Lebensversicherung für Pferde tritt ein bei: Tod oder Nottötung. Das gilt beispielsweise für: Krankheit, Unfall, Trächtigkeit oder Geburt, Operation, Kastration, Transporte innerhalb Deutschlands oder der EU, Brand, Blitzschlag, Explosion. Sie tritt auch ein bei Diebstahl, Raub, dauernde Zuchtuntauglichkeit, Totgeburt oder Tod der Leibesfrucht oder bei dauernder Unbrauchbarkeit durch Krankheit oder Unfall. Wichtig: Für Folgen von Krankheiten, die bei Beginn der Versicherung bestanden, gibt es keinen Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wert des Tieres entsprechen. Versicherbar sind gesunde Tiere ab dem 7. Lebenstag oder ab Beginn des 4. Lebensmonats. Der Neuabschluss ist nicht mehr möglich ab Vollendung des 11. Lebensjahres bei Zuchtpferden, ab Vollendung des 12. Lebensjahres bei Ponys und bei anderen Kleinpferden ab Vollendung des 15. Lebensjahres. Ist das Pferd bereits versichert, gibt es keine Altersgrenze. Wie es weiter geht... Wer eine Lebensversicherung für sein Tier abschließen möchte, sollte Antworten auf diese Fragen einholen: Wie hoch ist die prozentuale Entschädigung? Ist eine Wartezeit vereinbart? Der Beitrag richtet sich nach dem Umfang des Versicherungsschutzes, dem Verwendungszweck sowie dem Alter des Pferdes. Tipp: Wenn Sie ein Jungtier versichern möchten, fragen Sie nach einem Beitragsnachlass. Seite 5 von 6

Für Fragen rund um private Versicherungen und die BdV-Mitgliedschaft: Bund der Versicherten e. V. Tiedenkamp 2 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193-94222 (für Nichtmitglieder) Telefon: 04193-9904-0 (für Mitglieder) Fax: 04193-94221 E-Mail: info@bundderversicherten.de Internet: www.bundderversicherten.de Vereinssitz: Henstedt-Ulzburg Amtsgericht Kiel, VR 6343 KI Vorstand: Axel Kleinlein (Vorstandssprecher), Mario Leuner Lieber Interessent, die Liste der geeigneten Tarife steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Seite 6 von 6