Hessisches Ministerium der Finanzen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches 24. Sitzung der Arbeitsgruppe KFA 2016 am 19. März 2015
Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 23. Sitzung am 27. Februar 2015 3. Fachliche Punkte a) Übergangsregelung Kreis- und Schulumlage/Anwendungsbereich des Genehmigungsvorbehalts b) Nivellierung der Kreisumlage/vom HLT in der letzten Sitzung angesprochene Problematik c) Umgang mit dem Darlehensanteil der bisherigen Schulbaupauschale d) Vertikaler Finanzausgleich - noch einmal Folgewirkungen einer Frankfurter Abundanz e) Horizontaler Finanzausgleich Kreisumlage: Einarbeiten des Urteils des BVerfG vom Januar 2013: Der umlageverpflichtete Kreis muss die Leistungsfähigkeit der umlageverpflichteten Gemeinden beachten und seinen eigenen Bedarf nachweisen. Schulumlage: Anlasten fehlender Angemessenheit bei den kreisangehörigen Kommunen statt bei den Landkreisen. 4. Verschiedenes/Weitere Punkte des Hessischen Städtetages 2
Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 23. Sitzung am 27. Februar 2015 3. Fachliche Punkte a) Übergangsregelung Kreis- und Schulumlage/Anwendungsbereich des Genehmigungsvorbehalts b) Nivellierung der Kreisumlage/vom HLT in der letzten Sitzung angesprochene Problematik c) Umgang mit dem Darlehensanteil der bisherigen Schulbaupauschale d) Vertikaler Finanzausgleich - noch einmal Folgewirkungen einer Frankfurter Abundanz e) Horizontaler Finanzausgleich Kreisumlage: Einarbeiten des Urteils des BVerfG vom Januar 2013: Der umlageverpflichtete Kreis muss die Leistungsfähigkeit der umlageverpflichteten Gemeinden beachten und seinen eigenen Bedarf nachweisen. Schulumlage: Anlasten fehlender Angemessenheit bei den kreisangehörigen Kommunen statt bei den Landkreisen. 4. Verschiedenes/Weitere Punkte des Hessischen Städtetages 3
2. Abnahme des Protokolls Abnahme des Protokolls der 23. Sitzung am 27. Februar 2015 Gibt es Änderungsbedarfe zum Protokoll? 4
Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 23. Sitzung am 27. Februar 2015 3. Fachliche Punkte a) Übergangsregelung Kreis- und Schulumlage/Anwendungsbereich des Genehmigungsvorbehalts b) Nivellierung der Kreisumlage/vom HLT in der letzten Sitzung angesprochene Problematik c) Umgang mit dem Darlehensanteil der bisherigen Schulbaupauschale d) Vertikaler Finanzausgleich - noch einmal Folgewirkungen einer Frankfurter Abundanz e) Horizontaler Finanzausgleich Kreisumlage: Einarbeiten des Urteils des BVerfG vom Januar 2013: Der umlageverpflichtete Kreis muss die Leistungsfähigkeit der umlageverpflichteten Gemeinden beachten und seinen eigenen Bedarf nachweisen. Schulumlage: Anlasten fehlender Angemessenheit bei den kreisangehörigen Kommunen statt bei den Landkreisen. 4. Verschiedenes/Weitere Punkte des Hessischen Städtetages 5
3. Offene Punkte a) Übergangsregelung Kreis- und Schulumlage/Anwendungsbereich des Genehmigungsvorbehalts 6
b) Nivellierung der Kreisumlage/vom HLT in der letzten Sitzung angesprochene Problematik 3. Offene Punkte 7
3. Offene Punkte c) Umgang mit dem Darlehensanteil der bisherigen Schulbaupauschale Die Schulbaupauschale (KFA-Zuschuss-Anteil) entfällt wird Bestandteil der Allgemeinen Finanzzuweisungen Soll Darlehensanteil (41 Mio. Euro) weiterhin nach den bisherigen Regelungen je zur Hälfte nach Schlüsselzuweisungen und nach Schülerzahlen den Schulträgern als Darlehen der Abteilung B des InvFonds bereit gestellt werden? Alternative: Das Darlehenskontingent von 41 Mio. Euro wird jährlich nicht automatisch nach insoweit weitergeführter Berechnung für den Schulbau auf den Weg gebracht sondern: Die Mittel bleiben selbstverständlich kommunalen Investitionszwecken gewidmet. Sie stehen den Kommunen auch den Schulträgern für die gesamte Bandbreite kommunaler Investitionen zur Verfügung auch für den Schulbau. Sie werden auf Antrag gewährt. Ihre Meinung ist gefragt! 8
3. Offene Punkte d) Vertikaler Finanzausgleich - noch einmal Folgewirkungen einer Frankfurter Abundanz 9
3. Offene Punkte e) Horizontaler Finanzausgleich Kreisumlage: Einarbeiten des Urteils des BVerfG vom Januar 2013: Der umlageverpflichtete Kreis muss die Leistungsfähigkeit der umlageverpflichteten Gemeinden beachten und seinen eigenen Bedarf nachweisen. Schulumlage: Anlasten fehlender Angemessenheit bei den kreisangehörigen Kommunen statt bei den Landkreisen. 10
Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 23. Sitzung am 27. Februar 2015 3. Fachliche Punkte a) Übergangsregelung Kreis- und Schulumlage/Anwendungsbereich des Genehmigungsvorbehalts b) Nivellierung der Kreisumlage/vom HLT in der letzten Sitzung angesprochene Problematik c) Umgang mit dem Darlehensanteil der bisherigen Schulbaupauschale d) Vertikaler Finanzausgleich - noch einmal Folgewirkungen einer Frankfurter Abundanz e) Horizontaler Finanzausgleich Kreisumlage: Einarbeiten des Urteils des BVerfG vom Januar 2013: Der umlageverpflichtete Kreis muss die Leistungsfähigkeit der umlageverpflichteten Gemeinden beachten und seinen eigenen Bedarf nachweisen. Schulumlage: Anlasten fehlender Angemessenheit bei den kreisangehörigen Kommunen statt bei den Landkreisen. 4. Verschiedenes/Weitere Punkte des Hessischen Städtetages 11
5. Verschiedenes Verschiedenes/Weitere Punkte des Hessischen Städtetages Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe KFA 2016 findet am 16. April 2015 statt. 12